Liesel Weppen
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Naja, ein Balkonkraftwerk speißt eben nicht ins Netz ein. Rückwärts sollte ein Zähler damit also grundsätzlich nicht laufen. Ist ja auch nicht genehmigungspflichtig.
Es darf obendrein nur maximal 600W ins Hausnetz einspeisen. Ins Netz eingespeist werden würde also wenn überhaupt nur dann, wenn die Grundlast unter 600W liegt, das Balkonkraftwerk aber gerade seine maximalen 600W produziert. Er schrieb aber, er müsse "dafür" seine Grundlast noch weiter senken. Das wäre dann ja genau kontraproduktiv.
Was würde eine Rücklaufsperre im Zähler helfen? Dann zählt der Zähler nicht rückwärts, aber es wird trotzdem eingespeist, weil der Strom fließt ja, obs der Zähler nun zählt oder nicht.
Ausserdem ist das doch das Problem des Stromanbieters, wenn dadurch sogar der Zähler (temporär) rückwärts laufen würde, weil der rechnet ab, was der Zähler zählt.
Es darf obendrein nur maximal 600W ins Hausnetz einspeisen. Ins Netz eingespeist werden würde also wenn überhaupt nur dann, wenn die Grundlast unter 600W liegt, das Balkonkraftwerk aber gerade seine maximalen 600W produziert. Er schrieb aber, er müsse "dafür" seine Grundlast noch weiter senken. Das wäre dann ja genau kontraproduktiv.
Was würde eine Rücklaufsperre im Zähler helfen? Dann zählt der Zähler nicht rückwärts, aber es wird trotzdem eingespeist, weil der Strom fließt ja, obs der Zähler nun zählt oder nicht.
Ausserdem ist das doch das Problem des Stromanbieters, wenn dadurch sogar der Zähler (temporär) rückwärts laufen würde, weil der rechnet ab, was der Zähler zählt.