[mv]payne
Urgestein
Falls nicht, ich meine ab dem 01.04.2024 wird die MwSt. wieder angehoben - ergibt das dann als Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Um das nochmal aufzugreifen:
Nein, es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Das ist auch mit dem Begriff "Eingeschränkte Preisgarantie" gemeint. Alles was vom Staat hoch, wie runter geht, ist nicht in der Hand des Energieversorgers. Solange der Arbeitspreis nicht angepasst wird, hast du kein Sonderkündigungsrecht.