@panicAttack: Ich studiere zwar nicht Jura (sondern Mechatronik) allerdings ist es nicht richtig, was du sagst.
Grundsätzlich können Endverbraucher, also alle Kunden die Verbraucher im Sinne des FAG beziehungsweise des KSchG sind, innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen die Ware zurückschicken und erhalten den vollen Kaufpreis rückerstattet.
Du verwechselst das Rücktrittsrecht nach dem FAG oder KSchG aber mit dem Umtauschrecht, mit einem Kauf auf Probe, mit 7 oder 14 Tage zum Test, zur Ansicht oder mit einer "bei nicht gefallen Geld zurück" Garantie!!!
Ziel des Rücktrittsrecht ist es aber nur zu verhindern, dass "irrtümlich" das völlig "falsche" Produkt gekauft wird und behalten werden muss. Also der Kunde erhält die Möglichkeit die originalverpackte Ware zu Hause genauso anzusehen, als würde er sie im Ladengeschäft im Regal oder in der Vitrine anschaun!!!!
Du kannst das neue Mainboard oder die Grafikkartenicht nicht auspacken, in den PC einbauen und/oder konfigurieren, beziehungsweise ein paar Tage probieren, flashen, übertakten etc. ob das Produkt deinen Wünschen oder Vorstellungen entspricht ...und danach es dem Händler wieder zum vollen Kaufpreis unter Berufung auf das FAG zurückzugeben.
Kurz: Bei geöffneten oder in Gebrauch genommenen Teilen ist ein Umtasch per FAG ausgeschlossen. Für eine volle Kaufpreiserstattung muss das Produkt, innerhalb der gesetzlichen Frist, ungebraucht und originalverpackt zurückgeschickt werden. Werden Geräte anders als neu und originalverpackt, also gebraucht zurückgeschickt, sieht der Gesetzgeber vor, dass du dem Unternehmen ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundenen Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen hat.
Also von der anderen Seite kann man das nicht so sehen.
"Natürlich kann man jetzt noch eine große Grundsatzdiskussion darüber führen, ob ein Wechsel des Bios und wieder zurück zum Original wirklich ein Grund darstellt die Garantie erlischen zu lassen."
Hier, in diesem Thread, geht es nicht darum die Firmware zu aktualisieren oder ein neueres Bios einzuspielen. Hier geht es darum, vom Hersteller deaktivierte Pipes zu aktivieren und die Karte um mindestens 100Mhz also 25% zu übertakten. Das dafür kein Hersteller die Garantie übernehmen will und kann ist doch hoffentlich klar
"Ich hab dabei ja auch nicht gesagt, dass ich dann davon ausgeh, dass der K & M mir gleich das Geld wieder aushändigt. Und da die das wohl auch zu 99 % nicht (!) getan hätten, sondern eher nen Gutschein oder nen Abzug bei rausgesprungen wäre, wär die Karte wenn es rechtens bei denen zu geht auch nicht als neu ins Regal gekommen. Wenns dann doch anders kommt is der K & M schuld nich ich. Wäre ja wenn auch nur über Kulanz und nur möglich wenn die Verpackung noch nicht aufgemacht wurde.
Außerdem kann ich ja genauso gut eine "gebrauchte" Karte abbekommen, da die da ja auch übers Internet verkaufen. Die ist dann nach dem Gesetz ja auch nicht gebraucht sondern kann als neu verkauft werden, wenn sie gültig nach FAG ohne Gebracuhsspuren etc. zurürckgegeben wurde."
Verstehe ich nicht ganz was du mir damit sagen willst, hatte einen langen Tag
Bei k&m wäre die Karte SOFORT hinter der Theke auf Fehler getestet worden (3dMark etc.). Könnte man sie nicht testen (noch keine PCIe Testrechner in einigen Filialen) hättest du auf das Ergebnis von der Zentrale warten müssen. Wäre sie defekt, hättest du die eine neue X800GTO aus dem Regal bekommen, da sie noch lieferbar ist. Da die Karte aber keine Fehler hat, kriegst du weder eine andere noch einen Gutschein
Gruß
Christian