Nach §433 (Kaufvertrag) muss die Ware frei von Sachmängeln sein (§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)...
Wobei du natürlich recht hast, dass da wahrscheinlich kein normaler Kaufvertrag vorliegt!
War auch nur als Spaß am Rande gedacht mein Post...
Wobei du natürlich recht hast, dass da wahrscheinlich kein normaler Kaufvertrag vorliegt!
War auch nur als Spaß am Rande gedacht mein Post...