Wenn ich 1080er auf ne Rechnung schreibe ist ne 1070er schon ne Überraschung.... Wäre dann gezielte Verbrauchertäuschung
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Klar...frag mal bei der Verbraucherzentrale nach .
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Wenn ich 1080er auf ne Rechnung schreibe ist ne 1070er schon ne Überraschung.... Wäre dann gezielte Verbrauchertäuschung
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Sicher... klar und mit einem Fiat Bambino kommt man auch ans Ziel.Nö. Für gutes OC muss man ja mittlerweile so viel ausgeben.
Sry wenn ich da anrufe und gesagt bekomme ja das ist ne 1080 dann kann ich mich nicht mit Irrtum rausreden...Wenn irrtümer vorbehalten sind, was ja bei Online-Shops immer so ist, ist doch die Saschlage klar.
Stell dir vor du wärst der Verkäufer....
Für mich ist völlig klar, dass es ein Irrtum war. Du kannst doch die Karte dann zurückschicken.
Typisch deutsche Bauerndenkweise, sorry. Euch war doch bei dem Preis völlig klar, dass ihr einen Fehler im Onlineshop ausnutzen wollt. nun könnt ihr nicht darauf beharren, nur weil dort 1080 stand, das auch zu verlangen, wenn es eben ganz offensichtlich ein Irrtum war.
Damit würdet ihr vor keinem Richter durchkommen.
Wenn ich 1080er auf ne Rechnung schreibe ist ne 1070er schon ne Überraschung.... Wäre dann gezielte Verbrauchertäuschung
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Sry wenn ich da anrufe und gesagt bekomme ja das ist ne 1080 dann kann ich mich nicht mit Irrtum rausreden...
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Schlechter Vergleich. Ich kann mit nem "Fiat Bambino" Board sicher nicht so gut eine CPU auf 4.7 GHz oder mehr bekommen wie mit einem ordentlichen OC Board. Sogar VCore kann man mit so einem teuren Board einsparen, was man direkt in MHz verwandeln kann.Sicher... klar und mit einem Fiat Bambino kommt man auch ans Ziel.
Im übrigem hatte ich zuvor selbst ein MSI z170 für nur 129 Euro.
Da ich den Unterschied selber austesten konnte habe ich den Kauf nicht bereut.
Naja das sind meist irgendwelche Damen die nichteinmal wissen was eine Grafikkarte ist. Du fragst hallo ich habe eine 1080 bestellt ich hätte eine Frage. Ist es wirklich eine 1080? Dann schaut die nette Dame da rein und sieht so wie du eben auch das da ne 1080 steht und bestätigt dir das.
Oder hast du am Telefon gesagt hey nette Dame. Ich habe mir eine 1080 bei euch bestellt die eigentlich viel zu Günstig war. Der Preis rechtfertigt eine 1070 kann es sein das es sich da um einen Fehler handelt? Bekomme ich jetzt eine 1080?
Und nur weil du dort angerufen hast kannst du Trotzdem eine 1070 bekommen ... jetzt warten wir mal ab bis der erste sich hier meldet.
@even.de
Nein, es ist eben sicher nicht jeden klar!
Sicher, hier im Forum bekommt man schnell dein Eindruck jeder der gerne am PC zockt ist sehr Hardwareaffin, aber das sind viele nicht.
Der Preis war noch in einem realistischen Maße. Und der Oberhammer ist ja, dass der MM Support selbst den sehr sehr günstigen Preis nochmals gerechtfertigt hat, eben weil es ein Promodeal sein soll.
So einfach sind fehlerhafte Geschäftsgebaren nicht zu begleichen, scheiß egal wie oft in den AGBs steht dass Irrtümer vorbehalten sind.
Geht eine Rechnung raus, ist der Kaufvertrag von beiden Seiten akzeptiert und damit gültig.
Nicht der Kunde muss erst die Gültigkeit einfordern!
Genau das ist das Ding, und das wisst ihr alle!
Ich gönne euch natürlich ein Schnäppchen. Aber wieso sollte MM die Grafikkarte deutlich!!!!!! unter Einkaufspreis verticken?
Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten | heise online
Hier hat das OLG Osnabrück genau das unter Az. 12 S 497/05 entschieden.
Sag mal lest ihr eure Artikel die ihr hier postet überhaupt?
"Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet."
Ich weiß nicht wo ihr eurer Rechtsverständnis hernimmt, aber ich kämpfe hier verlorenen posten offenbar..
Dass ein Internet-Versandhändler jedoch unter Umständen auch dann noch eine Lieferung verweigern darf, wenn er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat und bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, klingt zunächst eigenartig. Tatsächlich hat aber das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums.
Ja aber es geht im nächsten Absatz weiter. Auch dann kann man es noch anfechten
Hast du ne Quelle zum " gravierenden Preissirrtum " bzw. wo ist das genau festgelegt? Glaube da entscheidet jeder Richter anders.
Und den Preisirrtum nennst du gravierend?
Ein gravierender Preisirrtum findest erst aber Verkürzung der Hälfte statt. Das wäre also so grob unter 320€.
Sonst kann ja jede "schief gegangene" Promoaktion einfach so zurückgenommen werden, nur weil unerwarteter Weise die Leute zu viel bestellt haben.
Generell könnte dann jedes Produkt dann einfach nachwirkend wieder zurückgenommen werden.
So läufts nichts, ganz klarer Fall in meinen Augen, jeder Richter wird das so sehen, auch wenn hier anderes behauptet wird.
Euch ist klar dass es bei VGAs keine großen Preisspannen gibt, aber das ist vielen MM Käufern sicher nicht bewusst, und die haben das Angebot für realistisch betrachtet.
In den genannten Fällen waren die Preise immer unglaublich stark abweichend (10%), und vermutlich gabs da auch keinen Rückhalt durch den Support.
Der hat verdammt nochmal bestätigt dass das eine 1080er ist!
Hast du ne Quelle zum " gravierenden Preissirrtum " bzw. wo ist das genau festgelegt? Glaube da entscheidet jeder Richter anders.
Eben.Natürlich ist der Preisirrtum gravierend.
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.