Gainward 1080 GS bei Media Markt 465,-

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Wenn irrtümer vorbehalten sind, was ja bei Online-Shops immer so ist, ist doch die Saschlage klar.
Stell dir vor du wärst der Verkäufer....
Für mich ist völlig klar, dass es ein Irrtum war. Du kannst doch die Karte dann zurückschicken.

Typisch deutsche Bauerndenkweise, sorry. Euch war doch bei dem Preis völlig klar, dass ihr einen Fehler im Onlineshop ausnutzen wollt. nun könnt ihr nicht darauf beharren, nur weil dort 1080 stand, das auch zu verlangen, wenn es eben ganz offensichtlich ein Irrtum war.

Damit würdet ihr vor keinem Richter durchkommen.
 
Nö. Für gutes OC muss man ja mittlerweile so viel ausgeben.
Sicher... klar und mit einem Fiat Bambino kommt man auch ans Ziel.
Im übrigem hatte ich zuvor selbst ein MSI z170 für nur 129 Euro.

Da ich den Unterschied selber austesten konnte habe ich den Kauf nicht bereut. :)
 
MM Versendet bestimmt mit voller Absicht. Nur um euch zu Ärgern damit ihr wieder zur Post rennen müsst um die Ware wieder zurückzuschicken :d

Aber wenn ne 1080 kommt dann Herzlichen Glückwunsch. Glaube aber nicht daran.
 
Ihr werdet eure 1070 schon bekommen :-P

Gesendet von meinem LG-H815 mit der Hardwareluxx App
 
@even.de

Nein, es ist eben sicher nicht jeden klar!
Sicher, hier im Forum bekommt man schnell dein Eindruck jeder der gerne am PC zockt ist sehr Hardwareaffin, aber das sind viele nicht.

Der Preis war noch in einem realistischen Maße. Und der Oberhammer ist ja, dass der MM Support selbst den sehr sehr günstigen Preis nochmals gerechtfertigt hat, eben weil es ein Promodeal sein soll.

So einfach sind fehlerhafte Geschäftsgebaren nicht zu begleichen, scheiß egal wie oft in den AGBs steht dass Irrtümer vorbehalten sind.
Geht eine Rechnung raus, ist der Kaufvertrag von beiden Seiten akzeptiert und damit gültig.
Nicht der Kunde muss erst die Gültigkeit einfordern!
 
Wenn irrtümer vorbehalten sind, was ja bei Online-Shops immer so ist, ist doch die Saschlage klar.
Stell dir vor du wärst der Verkäufer....
Für mich ist völlig klar, dass es ein Irrtum war. Du kannst doch die Karte dann zurückschicken.

Typisch deutsche Bauerndenkweise, sorry. Euch war doch bei dem Preis völlig klar, dass ihr einen Fehler im Onlineshop ausnutzen wollt. nun könnt ihr nicht darauf beharren, nur weil dort 1080 stand, das auch zu verlangen, wenn es eben ganz offensichtlich ein Irrtum war.

Damit würdet ihr vor keinem Richter durchkommen.
Sry wenn ich da anrufe und gesagt bekomme ja das ist ne 1080 dann kann ich mich nicht mit Irrtum rausreden...

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
 
Wenn ich 1080er auf ne Rechnung schreibe ist ne 1070er schon ne Überraschung.... Wäre dann gezielte Verbrauchertäuschung

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Ist es natürlich nicht da keine Absicht dabei besteht.

Legt doch endlich mal die Sichtweise ab das es sich hier um ein absichtlich eingestelltes Angebot handelt.
 
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Sry wenn ich da anrufe und gesagt bekomme ja das ist ne 1080 dann kann ich mich nicht mit Irrtum rausreden...

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Naja das sind meist irgendwelche Damen die nichteinmal wissen was eine Grafikkarte ist. Du fragst hallo ich habe eine 1080 bestellt ich hätte eine Frage. Ist es wirklich eine 1080? Dann schaut die nette Dame da rein und sieht so wie du eben auch das da ne 1080 steht und bestätigt dir das.
Oder hast du am Telefon gesagt hey nette Dame. Ich habe mir eine 1080 bei euch bestellt die eigentlich viel zu Günstig war. Der Preis rechtfertigt eine 1070 kann es sein das es sich da um einen Fehler handelt? Bekomme ich jetzt eine 1080?

Und nur weil du dort angerufen hast kannst du Trotzdem eine 1070 bekommen :) ... jetzt warten wir mal ab bis der erste sich hier meldet.
 
Sicher... klar und mit einem Fiat Bambino kommt man auch ans Ziel.
Im übrigem hatte ich zuvor selbst ein MSI z170 für nur 129 Euro.

Da ich den Unterschied selber austesten konnte habe ich den Kauf nicht bereut. :)
Schlechter Vergleich. Ich kann mit nem "Fiat Bambino" Board sicher nicht so gut eine CPU auf 4.7 GHz oder mehr bekommen wie mit einem ordentlichen OC Board. Sogar VCore kann man mit so einem teuren Board einsparen, was man direkt in MHz verwandeln kann.
Ich hab ja auch so ein Board und bereue es nicht.
 
Naja das sind meist irgendwelche Damen die nichteinmal wissen was eine Grafikkarte ist. Du fragst hallo ich habe eine 1080 bestellt ich hätte eine Frage. Ist es wirklich eine 1080? Dann schaut die nette Dame da rein und sieht so wie du eben auch das da ne 1080 steht und bestätigt dir das.
Oder hast du am Telefon gesagt hey nette Dame. Ich habe mir eine 1080 bei euch bestellt die eigentlich viel zu Günstig war. Der Preis rechtfertigt eine 1070 kann es sein das es sich da um einen Fehler handelt? Bekomme ich jetzt eine 1080?

Und nur weil du dort angerufen hast kannst du Trotzdem eine 1070 bekommen :) ... jetzt warten wir mal ab bis der erste sich hier meldet.

Genau das ist das Ding, und das wisst ihr alle!

Ich gönne euch natürlich ein Schnäppchen. Aber wieso sollte MM die Grafikkarte deutlich!!!!!! unter Einkaufspreis verticken?

Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten | heise online

Hier hat das OLG Osnabrück genau das unter Az. 12 S 497/05 entschieden.
 
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+1

Und das steht überall im Netz genau so !

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@even.de

Nein, es ist eben sicher nicht jeden klar!
Sicher, hier im Forum bekommt man schnell dein Eindruck jeder der gerne am PC zockt ist sehr Hardwareaffin, aber das sind viele nicht.

Der Preis war noch in einem realistischen Maße. Und der Oberhammer ist ja, dass der MM Support selbst den sehr sehr günstigen Preis nochmals gerechtfertigt hat, eben weil es ein Promodeal sein soll.

So einfach sind fehlerhafte Geschäftsgebaren nicht zu begleichen, scheiß egal wie oft in den AGBs steht dass Irrtümer vorbehalten sind.
Geht eine Rechnung raus, ist der Kaufvertrag von beiden Seiten akzeptiert und damit gültig.
Nicht der Kunde muss erst die Gültigkeit einfordern!

Nochmal: Erklärungsirrtum
Da Menschen keine Roboter sind (einige zumindest), gibt es Gesetze die einem bei einem Fehler nicht gleich Tausende kosten. Der Händler bietet dem Kunden dann aufgrund einer fehlerhaften Lieferung eine kostenlose Retour an, fertig.
Du immer mit deinem Kaufvertrag...

Finde ja selber schade das es keine 1080 relativ günstig gibt, die meisten wollen sich aber eh nur bereichern...seltsam wieviele Plötzlich zufällig ein 1080 SLI geplant haben :fresse:
 
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Was ich einfach nur traurig finde: 2x angerufen und gestern wurde mir versichert es wird weitergeleitet und mir Bescheid gegeben ob es sich um einen Fehler handelt und wie verfahren wird. Bis jetzt kam immernoch nichts.
Das es sich hier um einen Fehler handelt war doch von Anfang an klar und wer hat ernsthaft mit ner 1080 gerechnet? Aber das MM so beschissen damit umgeht und anscheinend bis jetzt immernoch nichts von ihrem Fehler gemerkt haben ( man hätte die Kunden ja schon längst informieren können ) spricht wirklich für sich.

Ich weiß schon warum ich nie in den Märkten was kaufe und auch deren Onlineshop meide. Es geht hier nicht um den Fehler, sowas ist auch schon Amazon passiert. Aber da bekommt man eigentlich immer innerhalb von 24h ne Antwort und man würde professioneller damit umgehen.
 
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Genau das ist das Ding, und das wisst ihr alle!

Ich gönne euch natürlich ein Schnäppchen. Aber wieso sollte MM die Grafikkarte deutlich!!!!!! unter Einkaufspreis verticken?

Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten | heise online

Hier hat das OLG Osnabrück genau das unter Az. 12 S 497/05 entschieden.

Sag mal lest ihr eure Artikel die ihr hier postet überhaupt?
"Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet."

Ich weiß nicht wo ihr eurer Rechtsverständnis hernimmt, aber ich kämpfe hier verlorenen posten offenbar..
 
Sag mal lest ihr eure Artikel die ihr hier postet überhaupt?
"Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet."

Ich weiß nicht wo ihr eurer Rechtsverständnis hernimmt, aber ich kämpfe hier verlorenen posten offenbar..

Ja aber es geht im nächsten Absatz weiter. Auch dann kann man es noch anfechten

Dass ein Internet-Versandhändler jedoch unter Umständen auch dann noch eine Lieferung verweigern darf, wenn er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat und bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, klingt zunächst eigenartig. Tatsächlich hat aber das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums.
 
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Ja aber es geht im nächsten Absatz weiter. Auch dann kann man es noch anfechten

Und den Preisirrtum nennst du gravierend?
Ein gravierender Preisirrtum findest erst aber Verkürzung der Hälfte statt. Das wäre also so grob unter 320€.

Sonst kann ja jede "schief gegangene" Promoaktion einfach so zurückgenommen werden, nur weil unerwarteter Weise die Leute zu viel bestellt haben.

Generell könnte dann jedes Produkt dann einfach nachwirkend wieder zurückgenommen werden.
So läufts nichts, ganz klarer Fall in meinen Augen, jeder Richter wird das so sehen, auch wenn hier anderes behauptet wird.

Euch ist klar dass es bei VGAs keine großen Preisspannen gibt, aber das ist vielen MM Käufern sicher nicht bewusst, und die haben das Angebot für realistisch betrachtet.

In den genannten Fällen waren die Preise immer unglaublich stark abweichend (10%), und vermutlich gabs da auch keinen Rückhalt durch den Support.
Der hat verdammt nochmal bestätigt dass das eine 1080er ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da aber auch die EAN die der GTX 1070 war, handelt es sich gerade nicht um einen reinen Preisirrtum, der ja auch ein Stück weit variabel wäre.
 
Hast du ne Quelle zum " gravierenden Preissirrtum " bzw. wo ist das genau festgelegt? Glaube da entscheidet jeder Richter anders.
 
Natürlich ist der Preisirrtum gravierend. Es geht da in dem Fall nicht um die Außendarstellung, sondern um das Innenverhältnis. Das Außenverhältnis ist: Kunde kauft eine vermeintliche 1080 für 465 EUro statt 600 Euro. Okay, hat er 135 Euro gespart. Das Innenverhältnis ist aber, dass vermutlich 1000 Einheiten bestellt wurden und der Schaden somit bei 135.000 Euro liegt. (Zahlen natürlich ausgedacht, aber Prinzip bleibt erhalten).

Und das von mir gepostete Urteil bezieht sich inhaltlich eben auf genau das Innenverhältnis um die Onlineshops vor schweren Vermögensschäden zu schützen.

@gogoAustria:

Ich denke mein Rechtsverständnis ist ausreichend um das zu verstehen. Ich habe beruflich viel mit dem BGB zu tun, von daher würde ich mal behaupten, dass ich schon in der Lage bin eine Rechtsprechung ausreichend zu interpretieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du ne Quelle zum " gravierenden Preissirrtum " bzw. wo ist das genau festgelegt? Glaube da entscheidet jeder Richter anders.

Richtig, aber ein Richter der genau keine Ahnung von der Materie hat, wird da sicher keinen gravierenden Preisverfall erkennen. 180€? Ach komm schon.
Und selbst wenn er Ahnung hat, dann ist das sicher kein gravierender Preisfehler, immerhin haben hier einige schon an einen 1080er Ausverkauf gedacht.

Und BTW: MM wird es sicher gar nicht soweit kommen lassen. Die Kunden die weiter meckern, bekommen ihre 1080er, und fertig.
Das garantiere ich euch.
Bei einem Multimillionen Umsatz am Tag sind die 100 000€ Peanuts.
Da ist wohl auch vielleicht sogar wirtschaftlich besser einfach die 1080er rauszurücken, bevor man potentielle zukünftige Kunden verscheucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und den Preisirrtum nennst du gravierend?
Ein gravierender Preisirrtum findest erst aber Verkürzung der Hälfte statt. Das wäre also so grob unter 320€.

Sonst kann ja jede "schief gegangene" Promoaktion einfach so zurückgenommen werden, nur weil unerwarteter Weise die Leute zu viel bestellt haben.

Generell könnte dann jedes Produkt dann einfach nachwirkend wieder zurückgenommen werden.
So läufts nichts, ganz klarer Fall in meinen Augen, jeder Richter wird das so sehen, auch wenn hier anderes behauptet wird.

Euch ist klar dass es bei VGAs keine großen Preisspannen gibt, aber das ist vielen MM Käufern sicher nicht bewusst, und die haben das Angebot für realistisch betrachtet.

In den genannten Fällen waren die Preise immer unglaublich stark abweichend (10%), und vermutlich gabs da auch keinen Rückhalt durch den Support.
Der hat verdammt nochmal bestätigt dass das eine 1080er ist!

Nein weil bei einer Promoaktion speziell damit geworben wird. Hier ist in einem Shopsystem ein kleiner Tippfehler unterlaufen bzw. Importfehler. Da wurde mit nichts geworben oder es groß iwo verbreitet. So wie man MM kennt hätten die das doch in ganz Deutschland an die riesen Glocke gehangen wenn es eine Promoaktion gewesen wäre.
Und das ein Preisirrtum erst ab einem Preis unter der Hälfte des marktüblichen gilt darfst du jetzt erstmal bewesen. Das hab ich bisher noch nirgends lesen können.

Ich bin ziemlich froh das ich mit manchen hier im beruflichen Umfeld absolut nichts zu tun habe. Ihr seid Kunden bzw. Partner die man seinem größten Feind nur wünschen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du ne Quelle zum " gravierenden Preissirrtum " bzw. wo ist das genau festgelegt? Glaube da entscheidet jeder Richter anders.

Man sagt so etwa unter der Hälfte des Marktpreises weicht der Preis dann mit ziemlicher Sicherheit erheblich ab. Ob man wegen Irrtums im Preis alleine anfechten kann, würde ich ja auch nicht unbedingt als gesichert sehen. Aber wie gesagt, kommen andere offensichtliche Irrtümer hinzu, die dann insgesamt eigentlich keine Zweifel lassen, dass der MM das so nicht wollte - ganz im Gegenteil, zeigen sie sogar, dass er mit Sicherheit eine 1070 zu dem Preis anbieten wollte. Ist jetzt halt nur die Frage, was MM daraus macht.
 
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.
 
Allein der Fakt, dass MM tatsächlich eine 1070 versendet ist doch schon Beweis genug, dass es ein Irrtum ist. Findet euch damit ab, dass ihr eine 1080 nicht hinterhergeschmissen bekommt. Punkt aus.
 
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.


Gogo Austria bestimmt xD wenn er da genauso quatscht :-)

Gesendet von meinem LG-H815 mit der Hardwareluxx App
 
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.

Er würde da gar nichts durchziehen. Spätestens wenn ihm sein Anwalt der ihn vertreten soll da mal was passendes dazu sagt macht er nichts mehr. Hier im Forum groß herum tönen kann jeder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wer hat bock wegen dem Quark vor das Gericht zu gehen? Klar es gibt immer jemanden der das macht. Aber 90% schicken das ding einfach zurück oder behalten sie.

Eben, das hat niemand, auch MM nicht, da hier die Sache schwer zu ungunsten von MM steht.

Ich verwette aber meinen Arsch darauf, dass MM sie irgendwann doch rausrückt, ganz ohne den Rechtsweg zu gehen.

Und bezüglich "Verkürzung um die Hälfte": In Ö ist das tatsächlich etwas besser definiert, aber auch in D wird ab der doppelten/bzw halben Abweichung erstmals von einer abnormen Abweichung gesprochen.
Was man daraus macht ist Sache eines Richters.

Wichtig ist immer die Einschätzung "wie sieht es der Kunde? Muss dem Kunden bewusst gewesen sein dass das ein Irrtum war?". Und ich behaupte nein, dem einfachen Kunden war das nicht sofort bewusst, er hat mit einem Schnäppchen gerechnet.
Dass er dann noch vom Support das selbe hört, mit der Erklärung warum es so billig angeboten wird, macht die Sache fast Glasklar.
 
Ist ja jeder anders. Ich würde aber wegen sowas niemals vor Gericht gehen bzw. es drauf ankommen lassen. Es ist ja nicht so das MM hier die Kunden absichtlich versrscht hat, dann wäre es was anderes. Es war einfach ein offensichtlicher Fehler. Zumal ich ja nicht mal was verliere, außer die 2 Minuten die ich für die Bestellung gebraucht habe und vlt nochmal die 5min die ich ( kostenlos ) telefoniert habe. Aber in der Zeit hätte ich so oder so nichts gescheites angestellt, von daher ^^

Das einzige worüber ich mich beschweren würde ist die schlechte bzw bis jetzt gar nicht vorhandene Kommunikation und Aufklärung wie weiter oben angesprochen.
 
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