Pillendreher
Enthusiast
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Vielleicht noch als Hinweis: Im Todesfall sind die Banken dazu verpflichtet, dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt eine Auflistung zu schicken. Da wird dann alles aufgeführt, was im Zusammenhang mit der Bank Nachlassbestandteil ist, inkl. Wertpapieren. Natürllich muss dafür die Bank hiervon zunächst erfahren, aber da geht grundsätzlich nix "verloren".
Ob "Neobroker" auch hiervon betroffen sind, kann ich auf die Schnelle nicht sagen. Zumindest aber sollten die dahinerstehenden Banken anzeigepflichtig sein, denn dort laufen ja die Wertpapier- und Referenzkonten.
Ob "Neobroker" auch hiervon betroffen sind, kann ich auf die Schnelle nicht sagen. Zumindest aber sollten die dahinerstehenden Banken anzeigepflichtig sein, denn dort laufen ja die Wertpapier- und Referenzkonten.