Der Beitragsservice zählt ja pro Wohnung?! Was, wenn der Brief der GEZ aber an den flaschen Namen adressiert ist?
Hintergrund:
- bis Oktober 2013 habe ich mit meiner Ex zusammengewohnt, seitdem alleine
- da sie Beitragsbefreit war, mussten wir nichts zahlen...
- ihr Name stand bis gestern noch am Briefkasten
- es kamen öfters mal Briefe für sie bei mir an, das war aber kein Problem - telefonisch bescheid gesagt, Brief geöffnet und vorgelesen
- vor 10 Wochen ein GEZ Brief, adressiert auf ihren Namen - habe ich geöffnet - es war nur ein Antrag auf Beitragsgebühren drin - ohne sie zu informieren ging der in den Müll (Sie wohnt jetzt 400km entfernt!)
- vor 4 Wochen der zweite Brief von der GEZ, adressiert auf ihren Namen - habe ich geöffnet - es war eine Erinnerung, den Antrag auszufüllen drin - ohne sie zu informieren ging der in den Müll
- Montag kam der dritte Brief - Inhalt: Ähnlich wie "Weil wir von Ihnen nichts gehört haben, eröffnen wir eben automatisch eine Kundennummer für Sie"...
.... Darin steht auch: Offene Forderungen seit 01/2013 ... irgendwas bei 370 Euro...
WTF???
Daraufhin habe ich ihren Namen vom Briefkasten abgemacht (an der Klingel steht sie schon lange nicht mehr dran) und hoffe nun, das der nächste Brief nicht zugestellt werden kann.
Irgendwann wird sicher ein Brief auf meinen Namen von denen kommen, aber solange das nicht der Fall ist, reagiere ich nicht.
Wie seht ihr das?
Mal so by the way... ich sehe es absolut nicht ein, das dreckige Klopapier für die fetten Bonzen in diesem Mafiakonzern zu bezahlen und werde alles versuchen das so weit wie möglich einzudämpfen. Über 200 Euro im Jahr für dieses Fernsehen ist absolut überzogen und fürs Internet bezahle ich eh schon ... mal davon abgesehen das ich GEZ zahlen soll, damit ich auf Youtube sehen kann, wie die GEMA mir alles mögliche verbietet. Da hakts doch irgendwo nicht ganz glatt...
Ich bin im Netz auch schon über ein vorkonfektioniertes Antwortschreiben gestoßen, in welchem man deutlich macht, das man unter Vorbehalt seinen Beitrag zahlen will und für den Fall einer richterlichen Entscheidung gegen die GEZ in der Zukunft, die bereits gezahlte Kohle einfordern kann. Der Bitte auf schriftliche Bestätigung soll wohl sogar nachgegangen werden. Wie steht ihr dazu?