[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Die Briefe sind einfach nie angekommen, wie es mit Briefen immer mal passieren kann ^^.
 
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Japp.

@ Roach13 / linkst: Tut mir leid, ich bin halt kein Musterbürger der fleißig alles so tut und macht, wie es mir das System vorschreiben will. Meiner Ex können die nichts, das ist ne reine Verwaltungssache bei denen, das war mir von Anfang an klar.
 
Was hat das mit musterbürger zu tun? Willst du das jemand deine Post öffnet, ließt und wegschmeißt ohne dir was zu sagen? Bestimmt...
 
Was hat das mit musterbürger zu tun? Willst du das jemand deine Post öffnet, ließt und wegschmeißt ohne dir was zu sagen? Bestimmt...

Briefe von Bank, Versicherung, Arbeitgeber etc. sind was anderes...
 
Briefgeheimnis ist Briefgeheimnis, egal was drin ist ;)

Aber ist ja jetzt passiert.
 
Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt und sie haben die Daten... Fertig.
@IfsFun
Auskunftssperre beantragen!

Immer während des Umzuges beantragen, dann kommen auch keine Briefe von denen.
 
Ich hab nach Beginn meiner Ausbildung 2011 2mal Post bekommen.... hab beides im Ofen versenkt und dann kam auch nichtsmehr.
Ich wohne auch noch bei meinen Eltern.

Ich weiß auch nicht in welchen Bereichen mann wieviel für die GEZ blechen muss, aber ein Klassenkamerad, der ebenfalls zuhause wohnt und zu dem Zeitpunkt noch Minderjährig war hat da schon angefangen zu zahlen und angeblich über 100 €.
 
@Skillar
Bringt nix der deutsche Staat piep darauf und gibt die Daten fröhlich an GEZ und so weiter raus. ^^
Da kannst du nichts machen.

@Hardcoregamer92
Nun 18€ im Monat kostet der Spaß, das sind im Jahr auch mal eben >200€ für eigentlich nichts, die man als Steuer mehr oder weniger bezahlen muss.
 
die man als Steuer mehr oder weniger bezahlen muss.

Der Müll ist noch nicht mal eine Steuer und hat nicht wirklich eine Gesetzliche Legitimation, sondern es besteht einfach ein Rundfunkstaatsvertrag, wo beschlossen wurde das jeder zu Zahlen hat, egal ob er den Müll der ÖR guckt/hört oder nicht.

Zumal die Argumentation "man könnte es ja schauen" ziemlich sinnlos ist.
Mal sehen wann der ÖPNV etc. auf den selben Trichter kommt, weil man sie ja mal nutzen könnte (interessanterweise zieht das Argument "meine Frau könnte ja mal Kinder bekommen" nicht um Kindergeld zu bekommen).
 
Wart mal ab, bis der digitale Vertrieb von Medien drauf kommt.
"Mit ihrer Internetleitung hätten sie diesen Monat 65 BluRay Filme aus unserem Angebot laden können. Für dieses Angebot an sie hätten wir jetzt gerne 65*14.99 Euro."

Oder die ZPÜ. Auf ihrer Festplatte könnten illegal kopierte Filme gespeichert werden. Dafür hätten wir jetzt gerne Geld.
Ach Moment, das machen die Wegelagerer ja schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
@IfsFun
Auskunftssperre beantragen!

Immer während des Umzuges beantragen, dann kommen auch keine Briefe von denen.
Gilt für die GEZ nicht, damit verhinderst du nur das private Werbewirtschaft etc. an deine Daten kommen. Da die GEZ ja quasistaatlich ist (wenn auch juristisch nicht, aber wird so behandelt...) geben die die Daten da lustig weiter raus.
 
§ 11 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Verwendung personenbezogener Daten
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass
1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, und
2. sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat.
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten. Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
 
Mag sein - es wurde aber - auch hier im Thread - schon mehrfach bestätigt, dass eben trotzdem weitergegeben wird.
 
@IfsFun
Auskunftssperre beantragen!

Immer während des Umzuges beantragen, dann kommen auch keine Briefe von denen.

Das was du meinst ist eine übermitlungssperre die keiner Begründung bedarf und die hilft ned gegen GEZ. Die auskunftssperre bei z. B. Gefahr für Leib und Leben kriegt man nicht einfach so, weil man sie gerne hätte ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Blödsinn... Ich arbeite da und deshalb kannst du mir glauben ;)
Noch habe ich von dir nichts zu dem Thema gelesen.
Aber wenn auch du meinst, dass die Daten weitergegeben werden- da bin ich überzeugt von.
Aber zumindest rechtens ist es nicht mehr.
 
Hab schon editiert, hab es auch mit der Bezeichnung verpeilt im ersten Moment
 
Festsetzungsbescheid bekommen. Totale Begeisterung
 
Letzte Woche trudelte die Zwangsanmeldung durch diesen Mafiaverein bei mir ein. Oben drauf gab es noch ein Antwortschreiben mit dem Betreff von wegen Bestätigung der Ratenzahlung.
Ja genau, ich hätte Ratenzahlung mit denen vereinbart und soll jetzt monatl. 50€ Zahlen um die Beiträge rückwirkend vom 1.1.2013 an zu blechen.

Glaubt man das ?
Naja ich werde mich jetzt mit denen dran geben und ein Widerspruchsschreiben aufsetzen. Im Gegensatz zu denen bleib ich rechtlich sauber,
einem Besuch durch den Vollstreckungsbeamten kann man eh nicht vermeiden. Aber selbst der kann einem ja nichts.
Da bin ich mal gespannt und harre der Dinge, die da kommen :fresse:

Nächstes Jahr ziehe ich eh um - da bin ich mal gespannt wie lange die brauchen um das zu checken. Dieses Jahr gibt es die Daten vom Einwohnermeldeamt ja noch "for free".
ab 1.1.2014 müssen die für Daten blechen.
 
ach die können einem rechtlich eh nichts - das wissen die auch und versuchen die Leute mit ihren Infoschreiben mürbe zu machen und zur Zahlung zu nötigen.
Ich habe nun in meinem Widerspruchsschreiben gefordert, dass sie mir ihre rechtliche Grundlage sauber schildern (die es ja nicht gibt) und für zukünftigen Schriftverkehr um direkte Ansprechpartner mit Vor- und Zunamen, handschriftlicher Unterschrift sowie Telefonnummer gebeten. Mir ist von vorneherein klar, dass ich den nicht kriegen werde - denen auch - die würden sich selbst strafbar machen.
wenn Tag X kommt und der Vollstreckungs"beamte" (der kein Beamter ist) vor der Tür steht, ziehe ich eh den Joker ;)
 
1. er wird keinen gültigen Ausweis dabei haben - er wird einen "Dienstausweis" dabei haben, der unleserlich mit i.A. (für im Auftrag) oder i.V.(für in Vertretung)unterschrieben ist. Er braucht aber einen Beamtenausweis, der ihn als Beamten kenntlich macht. Hier muss der Name sowohl in Druck als auch handschriftlich stehen. Die Typen die da kommen sind teilweise keine Beamten, sondern Freiberufler. ein Beamter hat Hoheitsrechte (wie bspw. Polizei etc.).

2. für eine Vollstreckung oder sogar Pfändungen mit denen der Verein einem ja teilweise droht, brauchst du einen von einem Richter handschriftlich unterschriebenen Beschluss direkt vom Amtsgerichtdeiner Stadt, Kommune etc., welchen er nicht dabei haben wird.
Stattdessen haben die maschinell gefertigte Formulare dabei, die rechtlich gar nichts reißen können.

was die treiben ist einfach nur gut gemachtes nötigen und einschüchtern von rechtlich unwissenden. wenn die wirklich auf legaler Grundlage Geld von dir verlangen könnten, würden sie den Rechtsweg gehen - d.h Anwalt eischalten, über selbigen Mahnungen raushauen u.s.w.
Da aber die Rechtsgrundlage derart zweifelhaft ist und in der Kritik steht, wird dir kein Richter seinen Hermann unter nen Beschluss von denen setzen, kein Anwalt für die in die Bresche springen u.s.w.

Hier kommt der eigentliche Joker: es gibt nen § im Beamtengesetz der nennt sich Remonstrationspflicht - Beamte sind verpflichtet Aufgaben zurückzuweisen die illegal sind, oder mit ihrem gewissen nicht in Einklang stehen. Tun sie das nicht, kannst du sie als geschädigter in die persönliche Haftung nehmen. Darauf würde ich den hinweisen, wenn der vor mir steht, dann kriegen die kalte Füße, weil die dann die Sache an den nächst höher gestellten Vorgesetzten abgeben müssen. das hat bereits wunderbar funktioniert und die Leute hatten ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nächstes Jahr ziehe ich eh um - da bin ich mal gespannt wie lange die brauchen um das zu checken. Dieses Jahr gibt es die Daten vom Einwohnermeldeamt ja noch "for free".
ab 1.1.2014 müssen die für Daten blechen.

glaubst du das ändert was? haben die in der vergangenheit bei regulären melderegisteranfragen auch schon getan. die zahlen und fertig. die melderegisterauskunft kostet einen bruchteil von dem was derjenige dann an die abdrücken darf.
 

Hebeln sich Punkt 1 und der eigentlich Joker nicht aus?
Du schreibst im letzten Absatz, dass diese Remonstrationspflicht im Beamtengesetz verankert ist.
Falls er keiner sein sollte, gilt das doch nicht für ihn?

Ändert natürlich nichts an der Sache, dass zwei der drei Punkte noch gültig wären. :)
 
1. er wird keinen gültigen Ausweis dabei haben - er wird einen "Dienstausweis" dabei haben, der unleserlich mit i.A. (für im Auftrag) oder i.V.(für in Vertretung)unterschrieben ist. Er braucht aber einen Beamtenausweis, der ihn als Beamten kenntlich macht. Hier muss der Name sowohl in Druck als auch handschriftlich stehen. Die Typen die da kommen sind teilweise keine Beamten, sondern Freiberufler. ein Beamter hat Hoheitsrechte (wie bspw. Polizei etc.).

wo hast du denn das her?

also bei uns in der behörde haben sowohl beamte als auch angestellte den selben dienstausweis und der ist vom geschäftsleitenden beamten i.A. (eben im Auftrag für die Gemeinde) unterschrieben. von einem beamtenausweis und das beamten generell irgendwelche hoheitsrechte haben, habe ich noch nie was gehört.
 
.... Die Typen die da kommen sind teilweise keine Beamten, sondern Freiberufler. ein Beamter hat Hoheitsrechte (wie bspw. Polizei etc.).....

Hier kommt der eigentliche Joker: es gibt nen § im Beamtengesetz der nennt sich Remonstrationspflicht - Beamte sind verpflichtet Aufgaben zurückzuweisen die illegal sind, oder mit ihrem gewissen nicht in Einklang stehen....

Und warum sollte dein Joker diesen Mann stören, wenn er doch gar kein Beamter ist? Oder versteh ich da was falsch.

::: Edit :::
Ups, gerade gesehen - Zybba hat die selbe Frage gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Zybba:

Wenn er kein Beamter ist, was ist er dann ?
Richtig, ne Privatperson. Und als solche kann er sowieso nichts machen.
Er darf weder in deine Bude noch sonst was.

Die Sachlage wenn man Besuch bekommt ist folgende, die wollen feststellen, ob man Zahlungswillig ist. Mehr können die auch nicht machen, da wie gesagt, kein gültiger Beschluss vom Richter vorhanden.
Die Frage ob man gerne zahlen möchte, beantwortet man brav mit "Ja, aber nur wenn alle rechtlich legal und sauber ist." Zahlungswillig unter Vorbehalt quasi.

Hier mal zwei Links zu Videos die das ganze ein wenig erleuchten:


 
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