[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Ich hab das Teil schon entsorgt...war nur die "Bestätigung zur Anmeldung" gegen die muss ich ja noch nicht vorgehen
 
Och du ich hätte die aufbewahrt.

Nachher schicken die euch ne neue Aufforderung zur Anmeldung, und dann brauchst du was als Beweis dass sie schon angemeldet ist =)

Kann nicht verstehen wie man sowas sofort entsorgen kann, gerade wenns um so einen **********verein geht..
 
Ich hab das Teil schon entsorgt...war nur die "Bestätigung zur Anmeldung" gegen die muss ich ja noch nicht vorgehen

Keine gute Idee. Die werden so oder so auf die zurückommen und das Geld mußt du zahlen! Das sind Beträge ab dem 1.1.2013. Du bist gerade bei 377,59€ die du nachzahlen mußt. Bei Unterlassung kann es soweit gehen, daß dir der Staat nen Pfänder vorbeischickt und deine Bude leerräumt :d.

Ich persönlich halte diese Rundfunkgebühren für Zugangsgebühren mit denen der Staat sein "Informationsmonopol" gegenüber dem Bürger aufrecht erhalten will. Irgendwie müssen die ja ihre "lügen" an den Mann bringen. Auch wenn ich gezwungen werde diesen Scheiß zu unterstützen, so können die mich nicht dazu zwingen diesen auch zu konsumieren. Seit langem boykottiere ich jegliche "transatlantischen Medien" komplett!
 
Man muss ab dem 1.1.2013 ZAHLEN. Das ist Fakt und wenn du nicht zahlst dann kommt nen Gerichtsvollstrecker. Erkundige dich.
 
Jetzt hast du auch was dazu gesagt und gut ist es :)

1. Warum sollte sie ab 1.1.13 zahlen wenn sie bis 2014 offiziell bei den eltern wohnte? Wieso sollte die ab 1.1.13 zahlen wenn in ihrem Schreiben (das aller erste des Vereins) 1.8.14 steht?

Ein Gerichtsvollzieher kann nichts machen

solange er keinen unterschriebenen durchsuchungsbefehl hat und genau, dieser muss von einem richter unterschrieben sein :)

PS. Mir werden sie die Bude nicht leer räumen :P mehr als 432€ wollen die nicht, da man max zwei Jahre nachzahlen muss (es ist immer noch kein gesetz)

PPS. Ich hab seit einem Jahr von denen nichts mehr gehört und zum 1.1.15 läuft die zwei Jahres Frist (ja auch diese zählt hier) aus :)
 
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Ein Gerichtsvollzieher hat einen vollstreckungsbescheid bzw. Beschlussund keinen durchsuchungsbeschluss (sowas hat die Polizei oder der zoll/steuerfahndung) und wenn man ihn nicht rein lässt zu Vollstreckung, kommt er mit der Polizei wieder. So als kleine Anmerkung zu dem Thema.
 
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Der Vollstreckungsbescheid berechtigt den GV jedoch nicht automatisch deine Wohnung zu betreten wenn du dieses verweigerst! Er berechtigt wie der Name schon sagt nur zur Vollstreckung. Tut er es dennoch begeht er Hausfriedensbruch. Dein Auto auf der Straße (öffentlicher Raum) kann er aber dennoch pfänden z.B..
Nur durch einen vom Gericht erlassenen Durchsuchungsbefehl darf der GV deine Wohnung auch ohne deine Zustimmung betreten. Dafür kann er dann auch Amtshilfe von der Polizei in Anspruch nehmen oder die Tür vom Schlüsseldienst öffnen lassen.
 
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Richtig ;) selbiges wenn man ihn nicht rein lassen will... Mal abgesehen davon.. Gibt es schon einen Fall, bei dem der vollzieher wegen der "gez" da war? :d
 
Warum? :)
Wenn jemand Zeit und das nötige Kleingeld zur Not übrig hat, umso besser.
Dem ********* sollte man so viel Arbeit machen wie nur möglich und auch so viele Steine in den Weg legen wie nur möglich.
---
Mal eine andere Frage. Hat sich jemand online "angemeldet" (bzw. wurde eben dazu gezwungen) und zahlt nicht per Bankeinzug?
Ich bekomme ständig Briefe, wo die eine Vollmacht möchten um das Geld per Bankeinzug zu bekommen.... hätten Sie gerne.
Bankdaten um denen das Geld zu überweisen bzw. eine Rechnung mit diesen habe ich bis heute nicht bekommen. (seriös ist etwas anderes)
 
Dann korrigiere diese Aussagen wenn du in diesen Dingen fundiertes Wissen hast. Sich darüber beschweren aber die Aussagen nicht zu korrigieren hilft niemanden hier weiter.
 
Leider finde ich grade die richtigen Quellen nicht, sonst währe eine Belegung ohne dieses ja auch Sinnlos. Ich sag da aber mal nur Innendienst und Terminfestlegung. Und ein GV darf sehr wohl in eine Wohnung eintreten.

Trotzdem sollten hier mal einige nachdenken bevor sie jeden Scheiß irgendwo niederschreiben.
 
Richtig der Innendienst vereinbart einen Termin bzw. stellt diesen aus. Trotzdem kannst du wenn er vor der Tür steht einfach sagen, dass er nicht reinkommen darf. Klar wird er beim zweiten bzw. dritten Versuch mit einem Durchsuchungsbeschluss wieder kommen da er die offene Forderung bzw. den Titel vollstrecken muss/will. Ohne den richterlichen Beschluss darf er aber definitiv nicht ohne deine Erlaubnis in die Wohnung und ich bezweifel, dass du Quellen findest die das anders darstellen.

Siehe z.B. § 758a ZPO
Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden...
 
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Hi
Hätte ne Frage zu GEZ
Bin in der Ausbildung, und wohne jetzt alleine. Die Wohnung ist aber nur ne übergangslösung für 2 Monate, bis ne richtige frei ist, chef hat gemeint ich soll mich nichma ummelden
Unabhängig davon, wie sieht's mit GEZ aus ? Muss ich mich irgendwo anmelden oder so ?
Bin Unter 18, muss ich trotzdem Zahlen?
Gruß
 
Auch nur dann, wenn man auf die Idee kommt, sich wegen 2 Monaten umzumelden ^^. So haben Sie noch keine Daten die sie verkaufen können.
 
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Jeder Haushalt zahlt - da spielt keine Rolle ob man 18 ist oder nicht. Ob man sich mit unter 18 so irgendwo wohnhaft melden kann halte ich für nicht möglich.
Da müssen dich mindestens deine Eltern anmelden oder das ganze sogar als Zweitwohnung führen.

Aber wenn du dich nicht ummeldest kommt die GEZ dir erstmal auch nicht auf den Trichter. Meld dich wenn du willst dann an wenn du ne feste Wohnung hast und dann kommen die automatisch
 
Achso .. gut zu wissen. Danke sehr :)
 
Jeder Haushalt zahlt - da spielt keine Rolle ob man 18 ist oder nicht. Ob man sich mit unter 18 so irgendwo wohnhaft melden kann halte ich für nicht möglich.
Da müssen dich mindestens deine Eltern anmelden oder das ganze sogar als Zweitwohnung führen.

Normal kann man sich mit 16 alleine ummelden und auch alleine wohnen. So ist es lt. Meldegesetz zumindest in bawü und Bayern, bei anderen Bundesländern hab ich noch nicht geguckt.
 
Dachte immer, dass zumindest die Eltern einmal zustimmen müssen. Immerhin ist man mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig und braucht zumindest irgendwie ne Aufsichtsperson.

Ist zumindest bei nicht volljährigen Studenten so, dass Eltern da erstmal alles mit unterschreiben müssen.
 
Müssen Sie wie gesagt mit 16 nicht mehr was die Wohnsitz Anmeldung betrifft. Bei irgendwelchen rechtsgeschäften schon, da hast du recht.
 
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