[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Sofern du dich ummeldest, sollte das relativ schnell gehen.
Bei mir kam dann nach nicht einmal 3 Wochen der lustige Brief reingeflattert.

Ich bin im September umgezogen (und umgemeldet) und noch keine Post bekommen. Mal schauen:)
 
Die nach eine gewissen Zeit Gültigkeit verlieren xD am besten melde ich mich nicht um xD
Wo dann vom. Amt zwangsangemeldet wird und es zu ner Anzeige kommt wegen Verstoß gegen das Landesmeldegesetz..... Klasse idee
 
Wo dann vom. Amt zwangsangemeldet wird und es zu ner Anzeige kommt wegen Verstoß gegen das Landesmeldegesetz..... Klasse idee

Mag sicherlich vom Amt/dem Sachbearbeiter abhängen, aber als ich meine erste Wohnung bezog hatte ich mich erst nach knapp 1 Jahr umgemeldet. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ich wusste es damals einfach nicht, das man da überhaupt was tun muss.
Die Dame am Amt hatte mich zwar entgeistert angestarrt und mit den Armen gewedelt, aber sonst nichts weiter.
 
Mein Sachbearbeiter hat sich bei meiner ersten und natürlich verspäteten Ummeldung auch recht cool verhalten und immer wieder gefragt "Sind sie sicher mit dem Datum?" und mir per Handzeichen zu verstehen gegeben (Kollegen saßen - nur durch eine Trennwand separiert - keinen halben Meter weiter), dass ich ein späteres Datum angeben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte mich bei einer Wohnung auch nicht umgemeldet.
Bei der zweiten Wohnung wollte ich es dann endlich mal tun.
Die junge Frau vom Amt war sehr kulant und hat mir nur 1 Jahr statt 3 Jahre "berechnet". 80€ statt 200€ oder so.

Der Brief kam übrigens erst vor ein paar Wochen (im Oktober umgemeldet). Die GEZ war da deutlich schneller. :d
 
Hatte mich bei einer Wohnung auch nicht umgemeldet.
Bei der zweiten Wohnung wollte ich es dann endlich mal tun.
Die junge Frau vom Amt war sehr kulant und hat mir nur 1 Jahr statt 3 Jahre "berechnet". 80€ statt 200€ oder so.

Der Brief kam übrigens erst vor ein paar Wochen (im Oktober umgemeldet). Die GEZ war da deutlich schneller. :d

Was heißt "berechnet"? Ummelden ist kostenlos und die haben kein Recht auf ne Vorlage des Mietvertrages. Da sagste 'hey ich bin letzte Woche nach xyz gezogen und würde mich gerne ummelden' und fertig :d
 
Meldebehorden können sich alles vorlegen lassen, ja sogar eine Bestätigung des Vermieters wenn sie das wollen.
 
Ich war bei der zweiten Wohnung das erste Mal ohne den Mietvertrag der vorherigen Wohnung angetanzt und durfte wieder gehen, da sie den auch sehen wollten...
Dieser Behördenmist ist einfach nur nervig.
 
Mein Sachbearbeiter hat sich bei meiner ersten und natürlich verspäteten Ummeldung auch recht cool verhalten und immer wieder gefragt "Sind sie sicher mit dem Datum?" und mir per Handzeichen zu verstehen gegeben (Kollegen saßen - nur durch eine Trennwand separiert - keinen halben Meter weiter), dass ich ein späteres Datum angeben soll.
Bei meiner letzten Ummeldung, wurde der Sachbearbeiter stutzig, da mein Ausweis bereits 5 Jahre abgelaufen war und ich mich mit diesem Ausweis, laut System damals in Essen angemeldet habe. Das ich mich ein Jahr zu spät umgemeldet habe, hat er da spontan mal übersehen :fresse:
Wundert mich allerdings, daß es weder beim Bürgerbüro (bei der erstmaligen Anmeldung in Essen), Straßenverkehrsamt (Fahrzeug um- und abgemeldet) noch bei Personenkontrollen, durch die Rennleitung aufgefallen ist, daß der Perso abgelaufen war.
 
Da gucken die Blauen Männchen/Weibchen nur genauer drauf, wenn sie a) schlechte Laune haben oder b) Frischlinge dabei sind :d
 
Roach kann dir dazu bestimmt eine Menge erzählen.

Jain.
Das ist von Land zu Land unterschiedlich.
In NRW ist die Vorlage eines Nachweises nicht erforderlich und steht auch nicht im Meldegesetz.
Man gibt seine neue Adresse an und fertig.

In anderen Bundesländern kann das aber tatsächlich anders geregelt sein.
 
Dann warte mal auf das neue bundesmeldegesetz
 
Gehört die GEZ abgeschafft? - Was für und was gegen den heftig umstrittenen Rundfunkbeitrag spricht.

Tja, wo soll man bei den Contras anfangen, da wäre das man mit ihnen keinen Vertrag hat, sondern nur die Mafia und der Staat, man gezwungen wird für etwas zu Zahlen was man überhaupt nicht nutzt aber mal evtl. nutzen könnte (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug etc. könnte man ja auch evtl. nutzen und muss da nicht monatlich Zwangszahlen) etc.

Da kann man die ein oder zwei Pro Punkte auch vergessen bei der Liste an Contra.
 
Man sollte es tatsächlich als Steuer einführen. Soli soll doch eh weg.
Einen Bruchteil davon als ör-Steuer und Finanzierungen bei den Sendern von staatlicher stelle genehmigen. Inhaltlich sind die komplett ohne Einmischung des Staates.
 
Der Soli soll nicht weg. Er wird sehr wahrscheinlich bleiben, nur eben für alle Bundesländer.
 
Jain.
Das ist von Land zu Land unterschiedlich.
In NRW ist die Vorlage eines Nachweises nicht erforderlich und steht auch nicht im Meldegesetz.
Man gibt seine neue Adresse an und fertig.

In anderen Bundesländern kann das aber tatsächlich anders geregelt sein.

halbwissen ;) wenn ich als sachbearbeiter zweifel daran habe, daß jemand auch tatsächlich sich für diese adresse bzw. wohnung melden darf, dann kann ich mir immer hierüber nachweise vorlegen lassen. das muss nicht explizit vom wortlaut so im meldegesetz stehen. wir haben hier einige adressen, wo nur bei vorlage eines mietvertrages bzw. bestätigung vom vermieter, daß sein mieter noch jemand mit einziehen lassen darf der nicht im mietvertrag steht, die anmeldung gemacht wird.

das lässt sich im meldegesetz von nrw. u.a. hierüber ableiten

Speicherung von Daten

(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben, speichern die Meldebehörden folgende Daten des Einwohners einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister:

1. Familiennamen,

2. frühere Namen,

3. Vornamen,

4. Doktorgrad,

5. Ordensnamen, Künstlernamen,

6. Tag und Ort der Geburt,

7. Geschlecht,

8. entfällt,

9. gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Sterbetag),

10. Staatsangehörigkeiten,

11. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft,

12. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,

13. Tag des Ein- und Auszugs,

14. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnerschaften zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,

15. Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, Sterbetag),

16. minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Sterbetag),

17. Ausstellungsbehörde, - Datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises/Passes,

18. Übermittlungssperren,

19. Sterbetag und -ort.

(2) Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden im Melderegister oder an anderer Stelle folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:

1. für die Vorbereitung von Parlaments- und Kommunalwahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden, zur Überprüfung der Angaben in Bürgerbegehren sowie bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren die Tatsache, dass der Betroffene

a) vom Wahlrecht ausgeschlossen oder nicht wählbar ist,

b) als Unionsbürger (§ 6 Abs. 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland einzutragen ist; ebenfalls zu speichern ist die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo er zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war,

2. für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten steuerrechtliche Daten (Steuerklasse, Freibeträge, rechtliche Zugehörigkeit des Ehegatten zu einer Religionsgesellschaft, Rechtsstellung und Zuordnung der Kinder, Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Pflege- und Stiefeltern),

3. für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen

die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise getroffen worden ist,

4. für die Mitwirkung bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsrecht die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann,

4a. für Zwecke des Suchdienstes die Anschrift vom 1. September 1939 derjenigen Einwohner, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten stammen,

4b. für waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung,

4c. für Zwecke der eindeutigen Identifizierung des Einwohners in Besteuerungsverfahren die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung,

5. für die Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz unter Angabe des Standesamtes, Ortes und Datums die Tatsache, daß ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden ist,

6. zur Beantwortung von Aufenthaltsanfragen anderer Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen, wenn der Einwohner die Wohnung aufgegeben hat und der Meldebehörde eine neue Wohnung nicht bekannt ist, für die Dauer von zwei Jahren die Tatsache der Aufenthaltsanfrage (Datum der Anfrage, anfragende Stelle),

7. für die Mitwirkung bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz, dem Wohnraumförderungsgesetz, dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und dem Zweiten Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen die Tatsache, dass der Einwohner in einer öffentlich geförderten, einer nach dem Wohnraumförderungsgesetz geförderten Wohnung oder in einer der in §§ 88 ff. des Zweiten Wohnungsbaugesetzes genannten Wohnungen wohnt,

8. für die Mitwirkung bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz die Tatsache, daß für den Einwohner ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt worden ist,

9. für die Geltendmachung von Rentenansprüchen als Nachweis für den Einwohner Daten über Zeiten im Reichsarbeitsdienst, der Wehrmacht oder in Kriegsgefangenschaft, soweit diese Daten bei der Meldebehörde vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gespeichert gewesen sind.

(3) Als Hinweis zum Nachweis der Richtigkeit gespeicherter Daten darf nur der Verweis auf das Beweismittel, nicht aber der Inhalt des Beweismittels gespeichert werden.

für näheres müsste man mal in den dazugehörigen kommentar guckn, den hab ich aber ned vorliegen

Was heißt "berechnet"?

bußgeld wegen zu spätem melden

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Da gucken die Blauen Männchen/Weibchen nur genauer drauf, wenn sie a) schlechte Laune haben oder b) Frischlinge dabei sind :d

bringt mittlerweile eh nix mehr, weil man einem nur bei vorsatz eine strafe deswegen draufdrücken kann (also wenn jemand davon wusste und sich nicht einen neuen hat machen lassen). das wurde vor ca. 1,5 jahren geändert. also einfach in der kontrolle sagen, es ist einem noch nicht aufgefallen und dann passiert nix. davor war man immer fällig wenn er abgelaufen war, haben wir genug owi anzeigen von der polizei bekommen die ganze zeit.

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Roach kann dir dazu bestimmt eine Menge erzählen.

s.o. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ursprünglich war das ja gedacht als zahlung von den alten an die neuen, oder?
 
Der Soli wird in den alten wie auch neuen Bundesländern gleichermaßen erhoben. Zahlen muss also jeder Bundesbürger mit entsprechenden Einkommen Heute wie auch Früher.
Generell war er von der Verwendung für Ausbau Ost angedacht und wird auch dafür genutzt aber schon lange nicht mehr ausschließlich dafür.

Dass das nur Wessis zahlen müssen ist ein alter Irrglaube und ich dachte, dass hat sich mittlerweile mal rumgesprochen^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Freundin und ich sind im April letzten Jahres zusammen gezogen. Wir haben uns lange gesträubt GEZ Gebühren zu zahlen. Aber aufgrund der möglichen Kontopfändung und in Hinblick auf einen Hauskauf 2016 haben wir es dann lieber sicher gespielt und die Gebühren überwiesen (alle inkl. Mahngebühren). Wir haben Sie unter Vorbehalt überwiesen, dass war ein Idee meiner Freundin. Ich habe angegeben, dass bereits jemand in unserem Haus Gebühren zahlt und ich somit von Zahlungen befreit bin.

So weit so gut. Die GEZ hat mir jetzt auch bestätigt, dass ich keine Gebühren zahlen muss, da es bereits einen Zahler in der Wohnung gibt. Meine Freundin hat jetzt aber eine Zahlungsaufforderung über 400€ erhalten, darunter das komplette Jahr 2013 wo wir noch gar nicht zusammen gewohnt haben und Sie in einer WG gewohnt hat (wo Sie keine Gebühren gezahlt hat). Diese 400€ wurde in keinem der 7 Schreiben vorher genannt!

Sagt mal was sind das für kriminelle **********************? "Danke das Sie für Ihre aktuelle Wohnung alle offenen Posten überwiesen haben, wir hätten jetzt gerne auch Geld für die Jahre XXXX.

Einfach unglaublich so etwas. Da kommt einfach jemand und sagt "Ich hätte gerne XXX Euro". Man bekommt keine Rechnung in der detailliert aufgelistet ist, wofür man diese Summe bezahlt. Bei dem Telefonanbieter kann man einen Einzelverbindungsnachweis erhalten wo detailliert aufgelistet ist wie sich die Kosten zusammen setzen.
 
Ich hatte vor einiger Zeit auch dazu aufgefordert, mir den Betrag aufzuschlüsseln.
Ob da jemals was kommt...
 
die adresse die im ausweis steht hat sowieso keine rechtsgültigkeit. jeder kann sich auf jede adresse anmelden wie er lustig ist. alles schon gehabt, hat sich der ex meiner freundin auf ihre wohnung angemeldet und hatte plötzlich angeblich ein wohnrecht in ihrer wohnung (polizei war da, hat seinen ausweis kontrolliert und da stand ihre adresse drin).
der ausweis ist auch ein nur nen stück müll, den der staat sich mal wieder halbseiden ausgedacht hat.
 
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