[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Und eugh wird nix machen da auch andere Länder die Abgabe haben.
 
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Von allen 28 EU Mitgliedern, haben inkl. Deutschland, nur Dänemark, Frankreich, Österreich und Großbritanien eine Rundfunkgebühr.
 
Die meisten Staaten Europas besitzen einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk, der in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien über Rundfunkgebühren finanziert wird. Die schweizerische SRG ist ein privatrechtlicher Verein gem. Schweizer Zivilgesetzbuch, hat aber einen öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung.
Rundfunkgebühr
 
Es ginge im Bezug auf die EU ja nicht darum, das ganze an sich zu kippen.

Ich finde auch, dass wir einen "unabhängigen" Rundfunk brauchen der nicht voll aus Werbeeinnahmen gedeckt wird.

Allerdings ist das Modell so wie es jetzt ist mit der Haushaltsabhängigen Abgabe unfair und undurchsichtig.
Dass die Sender nicht zum sparen animiert werden ist schon lange bekannt - je mehr ausgaben, desto mehr Umlage kann man vor der KEF rechtfertigen.

Die ÖR könnten wesentlich günstiger produzieren und senden, ohne dass am Grad oder der Qualität der Versorgung irgendwie Abstriche gemacht werden müssten.

Und sowieso geht rund ein Drittel der Rundfunkgebühren direkt in die zusätzliche Altersvorsorge der Mitarbeiter im ÖR. Damit ehemalige Intendanten weiterhin ihren Lebensstandard mit einer sechsstelligen Pension halten können zum Beispiel. Da der ÖR gleichzeitig Auffangbecken für gescheiterte Politiker ist, haben die von sich aus schon kein Interesse an dem Konstrukt etwas zu ändern... keiner sägt an seinem eigenen Stuhl. Das ist in der Politik oberste Priorität - erst DANN kommt der Bürger.

Man sollte die Finanzierung des Rundfunks europaweit einheitlich über eine Richtlinie gestalten. Abgabe abhängig vom Einkommen und evtl sogar über einen EU-weiten Topf finanziert.
Es wäre im Sinne der europäischen Union, dass auch Länder wie Ungarn einen unabhängigen ÖR haben dem die Staatsmacht nicht die Finanzierung streichen kann.
 
Nur weil Gerichte es für legal erklären, ist es das noch lange nicht.
Der Edathy wurde auch Gerichtlich Freigesprochen, ist aber Schuldig wie die Hölle.

Solange kein Gericht die Urteile der anderen aufhebt, ist es für den aktuellen Umgang damit als legal zu betrachten. Ansonsten kann ja jeder daherkommen und mit dieser Begründung jedes Gerichtsurteil für nichtig erklären. "Ich wurde zwar verurteilt, aber finde das ich nicht schuldig bin - deshalb möchte ich jetzt gerne aus dem Knast" oder wie soll das laufen?

Auch wenn Gerichte nicht perfekt sind, da da nunmal auch Menschen sitzen, sind ihre Urteile erstmal bindend. Um der Imperfektion Rechnung zu tragen, gibt es dann natürlich noch Wege wie Berufung, höhere Instanz etc., mit der eine Entscheidung erneut geprüft und u.U. revidiert werden kann.
 
Wie gesagt, BVerfG fällt flach, da der eine der Kirchoff Brüder solche Klagen direkt abschmettert.
Ob man einen anderen Richter verlangen kann, weil der Ferdinand Kirchoff befangen ist, weiß ich nicht.
 
Würde mich ja nicht wundern wenn die Kirchhoffs im Anschluss eine Position in der KEF, oder bei der ARD kriegen würden :d
 
Vor allem müsste man die Befangenheit erstmal richtig nachweisen. Glaube kaum das das hier so einfach ist, auch wenn es gut möglich ist.
 
Wie gesagt, BVerfG fällt flach, da der eine der Kirchoff Brüder solche Klagen direkt abschmettert.
Ob man einen anderen Richter verlangen kann, weil der Ferdinand Kirchoff befangen ist, weiß ich nicht.
Das kann er gar nicht. Beim BVerfG entscheiden Kammern und Senate, keine Einzelrichter. Die Entscheidung zur Nichtannahme der letzten Verfassungsbeschwerden ist jeweils einstimmig ergangen...

Dass Kirchoff befangen sein könnte, würde ich gar nicht mal so sehr vermuten. Er ist da auf genau der selben Linie, die schon etliche Verfassungsrichter vor ihm vertreten haben und nicht nur sein Bruder. Die Rechtsprechung des BVerfG in diesem Bereich ist leider historisch erwachsen und abgesehen davon, dass man sich nicht gerne selbst korrigiert und erklärt die letzten 30 Jahre leider Quatsch erzählt zu haben, gibt es auch überhaupt keine Impulse die auf einen Kurswechsel hindeuten würden.

Und es ist nicht so, dass das BVerfG da allein auf weiter Flur stehen würde. Von den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten der Länder prasseln die Klagen nur so ab und die Kritik aus der Wissenschaft ist eine für die Bürger im Endeffekt irrelevante Diskussion, die sich lediglich auf die möglicherweise fehlende Zuständigkeit der Länder und nicht auf eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags an sich bezieht. Selbst wenn sich diese Ansicht irgendwann durchsetzt, dann müsste halt ein Bundesgesetz her, aber der Beitrag könnte trotzdem bleiben.
 
Keine Erwähnung bzgl. Pensionen, Gehälter, Verwaltung etc.? Man könnte ja auch mal recherchieren... (Keine Kritik an deinem Beitrag Schneeleopard, sondern an dem verlinkten Artikel ;))
 
Irgendwo habe ich mal eine Aufstellung gelesen, da ging etwa ein Drittel der gesamten Gelder an Altersvorsorge und Gehälter.

Müssen die nicht ihre Jahresberichte veröffentlichen? Ich meine, die verjubeln öffentliche Gelder - das muss doch eigentlich transparent geschehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine kurze Info von jemanden der sich mit dem "Aufstand gegen die GEZ" auskennt. Ich habe mittlerweile einen Festsetzungsbescheid hier liegen. Ich werde diesem schei** Verein das Geld wohl in den Rachen schmeißen, möchte es Ihnen aber so schwer wie möglich bzw. so viel Aufwand wie möglich bereiten an das Geld zu kommen. Daher habe ich mich in den einschlägigen Foren versucht zu informieren. Mittlerweile weiß ich welchen Weg man gehen muss, wenn man es wirklich drauf ankommen lassen möchte etc., allerdings möchte ich nur so lange kämpfen wie ich keinerlei Kosten und nicht zu großen Aufwand habe. Bisher konnte ich keine klare Info finden, bis zu welchen Zeitpunkt ich problemlos mitspielen kann und dann einfach sagen kann "na gut, dann zahl ich jetzt halt".

Kann ich dem Festsetzungsbescheid noch mittels Muster aus den Foren widersprechen, auf den Widerspruchsbescheid warten (sollte ja auch noch etwas Zeit vergehen) und dann bezahlen und hab keinerlei zusätzliche Kosten zu fürchten oder andere rechtliche Folgen?

Wäre für eine kurze Antwort eines Wissenden sehr sehr dankbar.

Gruß k1x1987
 
Ich weiß nicht was das Theater soll wenn du a) zahlen musst und b) ja eh schon sagst, es wird dir nix anderes übrig bleiben. Denen tust du mit der Aktion nicht weh, der einzige der dadurch umstände und eventuell unnötige Folgekosten hast bist du. Also riskier es und Zahl dann drauf mit Pech, oder schmeiß Ihnen die Kohle gleich in den rachen und du hast deine ruhe. Der Widerspruch wird sowieso nix bewirken.
 
Der hat (wenn man dem aktuellen Spiegelinterview glauben mag) mindestens eine Wohnung in Berlin, zahlt also.
 
Hat jemand den Rundfunk Beitrag erfolgreich verweigern können? Momentan zahle ich noch keinen Beitrag, weil Azubi. Aber ich habe denen schon ein schreiben mit gesendet was ein Widerspruch äußert. September 2014 gingen die Briefe raus. Vor paar Wochen habe ich Antwort erhalten.
 
Hat jemand den Rundfunk Beitrag erfolgreich verweigern können? Momentan zahle ich noch keinen Beitrag, weil Azubi. Aber ich habe denen schon ein schreiben mit gesendet was ein Widerspruch äußert. September 2014 gingen die Briefe raus. Vor paar Wochen habe ich Antwort erhalten.
Wieso musst du als Azubi keinen Rundfunkbeitrag zahlen? Bekommst du zur Ausbildung irgendwelche Zuschüsse (Förderung/Beihilfe)? Ich bin auch noch Azubi, muss den Beitrag aber bezahlen (mache es bloß nicht). Wer normale Ausbildungsvergütung bekommt kann sich ja nicht befreien lassen.
 
Wenn er BAföG bekommt kann er sich mit dem Bescheid befreien lassen.
 
BAföG ist nicht für Azubis ;)

BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz. In §2 BAföG, Satz 2: "Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln". Der Grundgedanke hinter BAföG ist jedem eine weitereführende Ausbildung jedweder Art zu ermöglichen egal wie die finanzielle Situation desjenigen bzw. der Familie ist.

Sprich BAföG ist genauso für Auszubildende wie für Studenten. Es wird nur weniger in Anspruch genommen, da sich aufgrund des Lehrlingsgehalt meist keine oder nur eine recht niedrige Fördersumme ergibt. Aber das ist schon etwas weit am GEZ Thema vorbei ;)


@linksta
Durchaus möglich
 
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Ich war der Meinung das BaB für Azubis wäre. Aber danke für die Aufklärung!
 
Also die GEZ definiert in ihren Spielregeln für Azubis:

  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III
  • Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III)

Aber um eines dieser Förderungen zu bekommen, muss man schon eine sehr geringe Ausbildungsvergütung bekommen und das Gehalt der Eltern spielt da ja auch teilweise eine Rolle. Daher hat es mich gewundert, weil ich kann mir nicht vorstellen, dass er so wenig bekommt.
 
Ist schon alt :p

Aber die Rundfunkmafia sagte auf Nachfrage einer Nachrichtenseite oder eines Onlinemagazins, das sie nur das Bargeldlose Verfahren akzeptieren (sind angeblich total überlastet, deswegen dauert die Antwort an den Journalisten noch etwas).
 
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