[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Bin vor gut einem Jahr auch umgezogen und relativ zeitnah auch den ersten Brief im Breifkasten gehabt.
Habe bisher auf keinen der Briefe reagiert, da keines davon per Einschreiben übergeben wurde. MIttlerweile wird in den Briefen natürlich mit irgendwelchen (rechtlichen) Mittel gedroht. Reagiert habe ich aber bisher immernoch nicht, trotz der angeblichen extra Gebühren etc.

Ich weiß jedoch nicht, ob das der richtige Weg ist, den ich da einschlage. Immerhin häuft sich der darin stehen Betrag um Mal zu Mal. :fresse:
Können die letztendlich doch irgendwie erzwingen, dass ich den Betrag zahlen muss? Ich könnte doch theoretisch behaupten, ich habe bisher keinen Brief erhalten. :confused:

Du machst das genau richtig, solange kein Einschreiben kommt alles ignorieren. Wenn ein Einschreiben kommt, Widerspruch einlegen, immer und immer wieder. Bis das dann irgendwann mal vor Gericht landet vergehen ein paar Monate, dann in Revision gehen usw. bis du dann irgendwann bei einem Großen Gericht bist, bist du vermutlich schon verstorben. :lol:
 
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Kann ich mir nicht vorstellen.Die werden schon ihre Mittel und Wege haben um an ihr Geld zu kommen.
 
Kann ich mir nicht vorstellen.Die werden schon ihre Mittel und Wege haben um an ihr Geld zu kommen.
Die sitzen in jedem Fall am längeren Hebel und haben den längeren Atem (leider)
 
Warum sollten die überhaupt über ein Gericht gehen.
Einfach einen GV hinschicken und der treibt ein. Wenn der keinen Zutritt bekommt oder dich nicht antrifft kann der imho auch an dein Konto und pfändet dann dort. Das bekommt übrigens auch der Arbeitgeber dann mit.
 
Wenn dein Konto gepfändet wird, bekommt der AG das nicht mit, erst wenn eine Lohnpfändung gemacht wird.

Aber in Zeiten von P-Konten, wird es der GV schwer haben was vom Konto zu pfänden, solange man nicht über den Freibetrag kommt ;)
 
Warum sollten die überhaupt über ein Gericht gehen.
Einfach einen GV hinschicken und der treibt ein. Wenn der keinen Zutritt bekommt oder dich nicht antrifft kann der imho auch an dein Konto und pfändet dann dort. Das bekommt übrigens auch der Arbeitgeber dann mit.

Das ist der Punkt wo Widerspruch eingelegt wird. Wenn der GV dich nicht antrifft, gibt er die Unterlagen den Gläubiger zurück und dieser muss dann beim Gericht diverse Dinge beantragen um weitere Schritte einzuleiten, genau da beginnt dann die Unendliche Geschichte der Widersprüche und das kann sich Jahre hinziehen wenn man es richtig anstellt, einfach mal ein wenig mit den Gesetzen beschäftigen, es gibt genug Lücken im System oder einfach danach googeln.
 
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Das ist der Punkt wo Widerspruch eingelegt wird. Wenn der GV dich nicht antrifft, gibt er die Unterlagen den Gläubiger zurück und dieser muss dann beim Gericht diverse Dinge beantragen um weitere Schritte einzuleiten, genau da beginnt dann die Unendliche Geschichte der Widersprüche und das kann sich Jahre hinziehen wenn man es richtig anstellt, einfach mal ein wenig mit den Gesetzen beschäftigen, es gibt genug Lücken im System oder einfach danach googeln.

Also ich habe solche Dinge selbst schon hinter mir, zwar nicht mit der GEZ, aber da wirds nicht anders laufen... MB widersprechen, gut... dann gehts eben quasi vors Gericht, da der aktuelle Stand eindeutig so ist, dass die Sache ja auch vor hohen Gerichten immer noch Bestand hat, wird da entsprechend ein Versäumnisurteil ergehen ohne weitere "Verhandlung" in der festgesetzt wird, was Du der GEZ schuldest und das ist dann genau so wie ein VB... und dann wird vollstreckt, ende Gelände!? Verstehe nicht so Recht, wer hier denkt, dass man da groß und lange Widersprechen / vor Gericht gehen kann.

Oder sehe ich das so falsch?
 
Das ist der Punkt wo Widerspruch eingelegt wird. Wenn der GV dich nicht antrifft, gibt er die Unterlagen den Gläubiger zurück und dieser muss dann beim Gericht diverse Dinge beantragen um weitere Schritte einzuleiten, genau da beginnt dann die Unendliche Geschichte der Widersprüche und das kann sich Jahre hinziehen wenn man es richtig anstellt, einfach mal ein wenig mit den Gesetzen beschäftigen, es gibt genug Lücken im System oder einfach danach googeln.
Wenn er dich nicht antrifft kommt er wieder. Ich habe beruflich mit dem gv für diesen Bereich zu tun und wenn der jemand beim ersten mal nicht antrifft, ist die Sache noch lang nicht erledigt. Noch dazu hat der Widerspruch im besten Fall aufschiebende Wirkung, was einen in keinster Weise von einer zahlungspflicht entbindet. Ich werde aber beim nächsten Gespräch mit dem gv (haben fast jede Woche kontakt) ihn mal fragen, was bzgl. GEZ und Vollstreckung so abgeht.
 
Mit Vollstreckungen haben ich selbst genug zu tun gehabt vor Jahren im Rahmen einer Insolvenz.

Klar kommt der GV wieder... und dann hinterlässt er im Briefkasten seine Info/Rufnummer und man muss nen Termin mit ihm ausmachen. Tut man dies nicht, wird er definitiv noch mal kommen, ist man dann nicht da, kommt er evtl. noch ein drittes Mal und dann hat er aber mindestens den Schlüsseldienst und meistens auch noch einen Polizeibeamten dabei zu seiner Sicherheit. Dann wird einfach die Eingangstür aufgemacht und Alles nach pfändbarem Zeugs durchsucht... fertig.
 
Aber muss dafür nicht erstmal ein richterlicher Vollstreckungsbescheid vorhanden sein? Diesen gibt es mMn auch erst nachdem ein gerichtliches Mahnverfahren veranlasst wurde und nicht einfach aus heiteren Himmel weil der Gläubiger Mahnungen per Brief verschickt hat. Vorher kann der GV doch auch nichts pfänden geschweige denn die Wohnung aufbrechen lassen.
 
Bin davon ausgegangen, ihr zahlt alle auch nicht. :fresse:
Aber man liest so viel im Inet. Aber im Grunde gibt es nur die zwei Parteien. Die, die sofort zahlen und die, die wie ich derzeit, einfach nicht auf solche Briefe reagieren. Dann heißt es immer, nicht klein bei geben und eben nicht auf solche Briefe reagieren.

Aber mal was anderes... gehe ich richtig in der Annahme, dass ein Haushalt, egal wie viele Personen darin wohnen, nur einmal den Betrag zahlen müssen?
 
Ich verstehe irgendwie nicht warum man solche Briefe ignoriert. Was soll das bringen?

Ja der Beitrag ist pro Haushalt fällig. Das ist doch aber eigentlich schon länger bekannt gerade weil es doch auch geändert worden ist. Dachte das wäre bekannt.
 
Also ich habe solche Dinge selbst schon hinter mir, zwar nicht mit der GEZ, aber da wirds nicht anders laufen... MB widersprechen, gut... dann gehts eben quasi vors Gericht, da der aktuelle Stand eindeutig so ist, dass die Sache ja auch vor hohen Gerichten immer noch Bestand hat, wird da entsprechend ein Versäumnisurteil ergehen ohne weitere "Verhandlung" in der festgesetzt wird, was Du der GEZ schuldest und das ist dann genau so wie ein VB... und dann wird vollstreckt, ende Gelände!? Verstehe nicht so Recht, wer hier denkt, dass man da groß und lange Widersprechen / vor Gericht gehen kann.

Oder sehe ich das so falsch?

solche tipps kommen von leuten die irgendwelche tutorials oder videos bei youtube gesehen haben und jetzt meinen sie haben voll den plan von der ganzen rechtslage und man kriegt sie nie und es ist ja ganz einfach sich von seiner zahlungsverpflichtung zu entbinden. ist aber halt leider nicht so. die gez hat rückendeckung von unserer justiz und regierung, also ein aussichtsloser kampf.

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Ich verstehe irgendwie nicht warum man solche Briefe ignoriert. Was soll das bringen?

mehr ärger, höhere kosten...sonst nix

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Aber muss dafür nicht erstmal ein richterlicher Vollstreckungsbescheid vorhanden sein? Diesen gibt es mMn auch erst nachdem ein gerichtliches Mahnverfahren veranlasst wurde und nicht einfach aus heiteren Himmel weil der Gläubiger Mahnungen per Brief verschickt hat. Vorher kann der GV doch auch nichts pfänden geschweige denn die Wohnung aufbrechen lassen.

wenn der schuldner nicht reagiert wird das ganze ans gericht gegeben und ein vollstreckungsbescheid beantragt und in diesem fällen auch erteilt. dann bekommt das der gv auf den tisch und dann läuft das so wie von dantius beschrieben.
 
Wenn die GEZ den MB beantragt, erstellt das Amtsgericht diesen, ohne irgendwas zu prüfen und dort stehen dann eben die diversen Beträge drin, die die GEZ so möchte.

Dann kommt der schicke gelbe Brief beim "Schuldner" an und man hat zwei Wochen Zeit zu reagieren, sprich entweder komplett oder in teilen zu widersprechen oder eben gar nichts tun.

Wenn man nichts tut, kommt der VB nach einer gewissen Zeit. So etwa kenne ich es.
 
Genau aber es kommt aber eben erst der gelbe Brief und nicht direkt der GV. Weiter oben hat es so geklungen wie ob der GV einfach auf Anweisung der GEZ vorbeikommt.

PS: Bei mir ist seit 6 Monaten immer noch keine Zwangsanmeldung in der neuen Wohnung eingetroffen:hmm:
 
Ist nicht wirklich schön den Schwachsinn den sich ein paar Blindgänger ausgedacht haben zu sponsern. Wenn man schon genötigt wird denen die Drachmen in den Rachen zu werfen dann kann man dafür auch mal einen Gegenwert erwarten
 
@sayer: bei mir hats bis zur ersten post glaub 1,5 jahre gedauert.
 
solche tipps kommen von leuten die irgendwelche tutorials oder videos bei youtube gesehen haben und jetzt meinen sie haben voll den plan von der ganzen rechtslage und man kriegt sie nie und es ist ja ganz einfach sich von seiner zahlungsverpflichtung zu entbinden. ist aber halt leider nicht so. die gez hat rückendeckung von unserer justiz und regierung, also ein aussichtsloser kampf.

Nun ja, ich kämpfe seit Jahren gegen die GEZ, die haben bis heute kein Cent von mir gesehen, werden sie auch nie und gemeldet haben die sich auch ewig nicht mehr, vermutlich haben die schon aufgegeben. Die GEZ ist nicht mal eine Behörde sondern ein Dienstleister wie jede andere Firma auch, daher dürfen die sowieso schon mal gar keine Gebühren eintreiben, gibt sogar Paragraphen dafür, die die GEZ als Dienstleister einstufen, hab sie nur leider gerade nicht zur Hand.

wenn der schuldner nicht reagiert wird das ganze ans gericht gegeben und ein vollstreckungsbescheid beantragt und in diesem fällen auch erteilt. dann bekommt das der gv auf den tisch und dann läuft das so wie von dantius beschrieben.

Eben nicht, eine Durchsuchung muss auch nicht zugelassen werden, erst wenn ein Richterlicher Durchsuchungsbeschluß vorliegt und auch nur dann, wenn der Durchsuchungsbeschluß von dem zuständigen Richter unterzeichnet ist, was er nie ist! Im Fall einer Durchsuchung immer den Durchsuchungsbeschluß zeigen lassen, ist dort keine Unterschrift des zuständigen Richters, könnt ihr dem GV die Tür direkt vor der Nase zuknallen. Sollte der GV dann die Polizei rufen, weil er meint er habe Recht, entweder Anwalt anrufen oder nach der Durchsuchung direkt Klage einreichen, die ihr dann auch gewinnen werdet und das ganze Prozedere fängt von vorne an.

Aber man liest so viel im Inet. Aber im Grunde gibt es nur die zwei Parteien. Die, die sofort zahlen und die, die wie ich derzeit, einfach nicht auf solche Briefe reagieren.

Viele haben einfach kein Bock und machen sich den Stress nicht, daher zahlen sie lieber und umgehen das alles. Aber ich sage es immer und immer wieder ihr müsst keine Gebühren zahlen, lasst euch von den Sesselfurzern nicht einlullen und nehmt euch die Zeit. Immer Widerspruch einlegen, auf Unterschriften achten, Paragraphen studieren, halt auf jeden minimalen Fehler achten und ganz wichtig, immer zum zuständigen Gericht gehen und Unterlagen von euch fordern die sie sowieso raus geben müssen, da es euer Recht ist und ihr seid immer ein Schritt voraus! Am Anfang alles etwas aufwendig aber irgendwann habt ihr den Dreh raus.
 
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Wenn du so ein rechtsspezialist bist kräuterfreund dann erläutere doch mal aufgrund der dafür anzuwendenden Gesetzestexte mit dementsprechenden Artikeln oder Paragraphen deine ganzen Behauptungen. Irgendwas aus dem Internet nachlabern was du dort vermutlich in Videos gesehen oder gehört ist keine Kunst. Würde mich mal interessieren, ob du tatsächlich Ahnung von der Rechtslage hast.
 
@Krauterfreund:

Tolle Theorie. Aber solange du nicht vorhast, den Klageweg komplett durzuziehen, wirst du damit halt nicht weit kommen, da jetzt bereits mehrfach gerichtlich bestätigt wurde, das die Abgabe rechtens ist. Und solang diese Urteile im Raum stehen wirst du nur verzögern, aber nicht gewinnen. Dafür müsste erstmal klargestellt werden, dass die Abgabe nicht rechtens ist - was meiner Meinung nach nichtmal unbedingt der Fall ist. Die Umsetzung über eine pauschale Abgabe anstelle einer Steuer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens, sollte so ein Urteil fallen, bekommt die Regierung eins auf den Deckel und muss das halt Steuer nennen, soweit stimme ich den Zweiflern zu. Aber ob es allgemein gesetzeswidrig ist, eine Abgabe für eine (möglichst) unabhängige Informationsquelle sowie eine allgemein zugängliche Kulturteilhabe zu erheben, weiß ich nicht. Schließlich gibt es auch für andere kulturelle Sachen wie Museen, Theater etc. staatliche Förderungen, und nur weil ich nicht ins Theater gehe kann ich das nicht aus meinen Steuern rausrechnen.

Dann bleibt natürlich immer noch der Punkt der Umsetzung: Ist die Umsetzung aktuell so richtig? Müssen Rechte für die WM gekauft werden etc., muss Wetten Das aus Malle kommen (jetzt nicht mehr, aber bisher)? Aber nur weil die Umsetzung zweifelhaft ist, wird kein Gericht gleich das ganze System kippen. Da wird dann eine Reform verordnet.
 
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da jetzt bereits mehrfach gerichtlich bestätigt wurde, das die Abgabe rechtens ist.

Nur weil Gerichte es für legal erklären, ist es das noch lange nicht.
Der Edathy wurde auch Gerichtlich Freigesprochen, ist aber Schuldig wie die Hölle.

Letzte Instanz in Deutschland ist das BVerfG und dort sitzt ein Richter (Namentlich Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof, der dem Rundfunkbeitrag einst 2010 den weg ebnete), der alle Klagen bezüglich Rundfunkmafia direkt abschmettert.
Das sagt viel darüber aus, das sie wohl doch nicht so legal ist.

Ein interessanter Link dazu:
»Rechtswidrig«: GEZ-Gebühr zurückverlangen! - Kopp Online

Apropo, ich erwähnt ja mal das man dann auch für den ÖPNV etc. Monatlich zahlen müsste, weil man ihn ja nutzen könnte:
Jeder zahlt: Opposition will Nahverkehrskosten reformieren - Charlottenburg - berliner-woche.de :fresse2:
 
Wenn dann ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig und nicht das Bundesverfassungsgericht.
 
Nein, das BVerfG, denn die Rundfunkgebühr verstößt auch gegen das Grundgesetz und somit hat das BVerwG damit nichts am Hut.
 
Dass der Rundfunk das ganze nicht als Steuer sehen möchte ist nachvollziehbar. Auch wenn am Ende der gleiche Betrag eingetrieben würde, wäre die Ausgabe des Geldes aufwendiger. Steuergelder könnten die nicht so ohne weiteres verbrennen so wie sie es jetzt tun.

Was ist denn auf europäischer Ebene möglich? Wir reden hier immer über das BVerfG.. Wenn die "befangen" sind gibt es doch noch eine höhere Instanz?
Gibt's zum Rundfunk noch keine EU Richtlinie?
 
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Die Politik verheizt die Steuergelder doch auch ohne Scheu, denn wie heißt es so schön "Fremdes Geld gibt sich leichter aus".

Und die nächst höhere, und letzte, Instanz nach dem BVerfG, wäre der EuGH.
 
Naja so leicht werden Steuergelder nicht verheizt. Zumindest nicht auf Landesebene. Da muss man genehmigen lassen, da wird geprüft und es gibt begrenzte mittel.. Mag sein, dass bestimmte Ebenen (Bundesebene) da anders ticken.
 
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