[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Aber wir müssen das Kindern und jungen Jugendlichen nicht noch schmackhaft machen - und das passiert teilweise schon.

Das ist eine angeborene chraktereigenschaft und nix antrainiertes, weil man es überall schon gesehen hat. Deine Aussage klingt, als müsste man den Trend schwul verbieten, damit es nicht zu viele Nachahmer gibt.

Aber gut... B2T
 
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Das ist eine angeborene chraktereigenschaft und nix antrainiertes, weil man es überall schon gesehen hat. Deine Aussage klingt, als müsste man den Trend schwul verbieten, damit es nicht zu viele Nachahmer gibt.

Aber gut... B2T
Gibts nen Fred für solche Diskussionen? Ich halte das Thema für sehr interessant, solange man akzeptiert, dass es viele verschiendene Meinungen gibt. Die Argumentationen bei solchen Themen führen auch manchmal zu neuen Denkanstößen. :)
 
Ich habe nicht geschrieben, dass die AfD Nazis sind. Ich habe geschrieben die sind rechts, nicht mehr!
Zur Homosexualität: "Homosexuelles Verhalten kommt auch bei Tieren vor und kann im Tierreich „als nahezu universelles Phänomen“ bezeichnet werden. Bei ca. 1500 Tierarten wurde gleichgeschlechtliches Verhalten festgestellt, wobei ca. ein Drittel dieser Fälle gut dokumentiert ist." So viel zum Thema unnatürlich.
Zum Thema: Wenn man die Werte von ooverclocker als richtig ansehen kann, dann sollte man den Beitrag vielleicht auch mal sinnvoll nutzen und zumindest einen Teil davon an staatliche Organe abgeben, die eine wichtigere Aufgabe haben!
 
Das ist eine angeborene chraktereigenschaft und nix antrainiertes, weil man es überall schon gesehen hat.

Wo sind die Beweise? Man ging sehr lange Zeit davon aus, dass die sexuelle Orientierung sich hauptsächlich bis zum 21. Lebensjahr manifestiert - und nur sehr beschränkt durch genetische Veranlagung begünstigt werden kann. Mittlerweile bestehen verschiedene Theorien, die versuchen, zum Ergebnis zu kommen, dass das schon sicher sei, wenn man aus dem Mutterleib raus ist. Wenn es so wäre, wäre das natürlich hervorragend, weil dann keine "Gefahr" besteht. Da man das jedoch noch nicht sicher erforscht hat, halte ich es für äußerst vermessen, mit irgendwelchen Schnellschüssen in die Entwicklung von Jugendlichen einzugreifen.
Eine Konfrontation von Jugendlichen mit dem Thema ist genau dann zu akzeptieren, wenn diese Bedenken ausgeräumt werden können, vorher nicht. Deshalb sollte man hier viel forschen.

Zur AfD muss ich sagen, dass sie für mich nach dem letzten Parteitag unwählbar geworden ist. Wenn die FDP "Eier" gezeigt hätte, und diesen Euromist nicht aus reiner Machtgier mitgetragen hätte, bräuchte man eigentlich auch keine AfD - Meine Meinung.
Und dass Russland per se "böse" sei, ist eine extrem einseitige Betrachtung. Wenn wir von den USA ausspioniert werden, noch immer ihr Einfluss, auch auf das Kanzleramt, nicht abschließend geklärt ist, und sie zunehmend unsere Kultur durch ihre Bigotterie verdrängen, was das Motto außen hui, innen pfui betrifft, sollte man immer im Blick haben, dass die EU und die "Freundschaft" mit den USA lediglich ein Zweckbündnis sind, um ein globales Gleichgewicht aufrechtzuerhalten.

Fakt ist jedenfalls, dass wir in Deutschland spürbar zu all diesen Themen eine sehr eng abgesteckte Meinung präsentiert bekommen, bei der sich zum Beispiel gerade die Frage, ob Homosexuelle fremde Kinder adoptieren dürfen, hervorragend dazu eignet, dass Frau Dr. Merkel mit ihrer kontroversen Ansicht, von den zentralen Themen mit immenser Wichtigkeit, welche sie teilweise heftigst verbockt hat, ablenken konnte. Ich bin zwar niemand, der irgendwelche Behauptungen aufstellen möchte, allerdings kann ich es mir zumindest vorstellen, dass solche Debatten mit voller Absicht zum richtigen Zeitpunkt gern angenommen werden und auch mit Absicht kaum tiefgründiger durchleuchtet werden. Denn wenn das das einzige sein soll, bei dem man mit der Bundeskanzlerin unzufrieden ist, oder dieses für die meisten Menschen vollkommen belanglose Thema die wichtigen Reibungszonen verdeckt, dürfte es sie Stimmentechnisch kaum jucken.

Meiner Ansicht nach gefährdet deshalb diese beherrschende Marktmacht der öffentlichen Medien auch unsere Demokratie, da die Informationsfreiheit mangels Ressourcen stark eingeschränkt wird.
 
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Was man hier von anti-homosexueller Stimmungsmache gepaart mit Worten wie 'Lügenpresse' liest, zeigt leider, dass auch hier welche vom braunen Lager unterwegs sind..
 
Und damit beenden wir bitte ich die Diskussionen über diese Themen da wir vom Topic zu weit entfernt sind wie ihr ja selbst schon mehrfach geschrieben habt.

:btt2:
 
Der Rundfunkbeitrag beschäftigt seit seiner Einführung die Gerichte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass eine Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig ist.

Laut einem Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs sind die Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten für die Eintreibung des Rundfunkbeitrags rechtmäßig (I ZB 64/14), so die Meldung des BGH. Damit wurde ein Beschluss des Landgerichts Tübingen aufgehoben.

https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-zwangsvollstreckung-von-rundfunkbeitrag-rechtmaessig-62000/
 
Ich glaube nicht, dass es dazu Schmiergeld braucht. Ich bin mir sicher, dass die Richter felsenfest davon überzeugt sind, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Als der Superstaat EU so halbwegs gebilligt wurde, entgegen dem Grundgesetz, klang ja schon an, dass man langsam mal Bedenken hatte, und das nicht so weiter geht. Das heißt ja quasi, dass die Justiz erst Bedenken bekommt, wenn das Grundgesetz als Gesamtes in Gefahr gerät, sich aber irgendwas an den Haaren herbeizuziehen, damit das ör Fernsehen seine Kohle bekommt, was mit viel gewichtigeren Argumenten gegen mehrere Artikel verstößt als es rechtfertigbar ist, können sie dann trotzdem.
Das was in letzter Zeit mit dem Gesetz getrieben wird, führt immer mehr in ein Rechtssystem wie im englischen Raum, wo man dann wirklich keinen Plan mehr hat, was Recht und Unrecht ist, weil man sich ja auf das geschriebene Wort nicht mehr verlassen kann. Stattdessen braucht man immer mehr Anwälte, die auch noch alle Entscheidungen im entsprechenden Bereich kennen. Mein Tip: Ihr könnt demonstrieren oder was auch immer. Aber egal was Ihr lest: lasst es nicht zum Prozess wegen der Gebühr kommen. Das bringt Euch nur Ärger ein und das Ergebnis steht schon vorher fest. Mir tun die Leute wirklich Leid, die die ganzen Verfahren verlieren, weil sie denken, dass sie was erreichen könnten.
 
btw: zu dem Urteil nochmal:

Der Beschluss ist nicht mal von Richter, noch einem/einer Urkundsbeamten/beamtin unterschrieben worden, es fehlt das Dienstsiegel, die Beglaubigung etc.!!! Es ist auch keine Ausfertigung dabei.
"Richter war in Urlaub" weswegen die Unterschrift fehlt!!!

Die Form und Rechtsnorm muss bewährt bleiben, sonst wird die ganzen Rechtsverkehr hier Deutschland erheblich gefährdet. AZ „5 L 473/15.NW“ Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015

Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

1. Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht. Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen -d. h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt- müssen vorliegen. Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen.

2. In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens -d. h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme- muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen.

3. Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme -hier: Anordnung der Vollstreckungsbehörde zur Abgabe der Vermögensauskunft- der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft sind dann nicht gegeben.

Das Urteil ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und entkräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren deren „Beitragsservices“.

Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
 
Diese Google-Juristen wie dich muss man einfach lieben, das hier ist fast so gut wie die Reichsbürger.
 
Da war aber nur die Vollstreckung, soweit ich das gesehen habe, formal rechtswidrig, was letztlich bedeutet, dass einfach künftig die Formalia von der entsprechenden Behörde eingehalten werden und die Frau dann trotzdem zahlen muss - also letztlich dann wohl auch nur unnötigen Ärger hatte. An der Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr selbst wird sicherlich kein Gericht mehr rütteln.
 
Wenn es allerdings stimmt, das auf dem BGH Urteil weder Unterschrift noch Amtssiegel sind, ist das genauso viel wert wie Klopapier, da das Urteil damit ungültig ist.

§125, 126 und 126a BGB.

Zudem nutzen die jeweiligen Rundfunkfirmen auch immer nur das "Dieses Schreiben wurde Maschinell erstellt...." und somit können sie sich die Schreiben dahin stecken wo die Sonne nicht scheint, da ungültig.
Verwaltungsakte dürfen zumal nur Ämter erlassen, da die Sender aber kein Amt sind und der Beitragsservice rechtsunfähig ist, sind deren Schreiben zum einen Amtsanmaßung und zum anderen nichtig.
 
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html

Lies zur Abwechslung mal ein Gesetz. Tipp: In Absatz 5 steht was interessantes.

Und noch ein Tipp: Die Sender sind Anstalten des öffentlichen-Rechts. § 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt den Rest und ja, der hat aufgrund der Ratifizierung durch die Länder auch den Rang eines Gesetzes.
 
hier werden natürlich wieder dinge eindeutig verdreht. sicher hat die frau erfolg gehabt mit ihrer geschichte da. bezahlen muss sie trotzdem. die ganze diskussion dreht sich doch am ende darum, ob man den möchtegern gerichtsvollzieher (halt ohne richtigen schreiben) bezahlen muss oder nicht. hier ist die sachlage klar, man muss es nicht.
nur dann geht die gez einen schritt weiter und klagt dann oder sonstwiewas. dem verein ist es egal, es geht nur ums prinzip. also wird jeder verklagt bis er am ende dann zahlt. denn die rechtmäßigkeit dieser zwangssteuer wurde ja schon mehrfach bestätigt, obwohl völlig klar ist, das sie es nicht ist. aber so kann man seine bürger halt auch gegen sich aufbringen.
 
Was man hier von anti-homosexueller Stimmungsmache gepaart mit Worten wie 'Lügenpresse' liest, zeigt leider, dass auch hier welche vom braunen Lager unterwegs sind..


Natürlich... Auch rote sind "hier" unterwegs. Pest und Cholera - wo ist das Problem?
 
§ 37 BVwVfG Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung - dejure.org

Lies zur Abwechslung mal ein Gesetz. Tipp: In Absatz 5 steht was interessantes.

Und noch ein Tipp: Die Sender sind Anstalten des öffentlichen-Rechts. § 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt den Rest und ja, der hat aufgrund der Ratifizierung durch die Länder auch den Rang eines Gesetzes.

das ist halt das problem unserer selbsternannten verwaltungsrecht experten hier. googeln und hier reinkopieren kann halt jeder, aber wissen in welchem gesetz es steht und das dann auch richtig lesen und interpretieren oder sogar subsumieren (wieder so ein verwaltungsfachwort :d) ist halt dann doch was anderes.
 
Und noch ein Tipp: Die Sender sind Anstalten des öffentlichen-Rechts. § 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt den Rest und ja, der hat aufgrund der Ratifizierung durch die Länder auch den Rang eines Gesetzes.

Wann lernen die Pro Rundfunkbeitrag Werber endlich, das ein Vertrag kein Gesetz ist?
Man kann auch keinen Vertrag einfach zum Gesetz erklären, da es keinerlei Grundlage hätte, ansonsten kann ja jeder Arbeitgeber einfach aus einem Arbeitsvertrag ein Gesetz machen.

Die ÖR Sender sind und bleiben Firmen, denn nur Firmen bekommen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird.
BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - USt-Identifikationsnummer

Zudem wurde der Vertrag nur zwischen dem Staat und den Ländern abgeschlossen, eine dritte Vertragspartei einzubeziehen verstößt gegen Art. 2, Abs. 1 GG, folglich 1 BvR 1342/07 & 1 BvR 1842/11.
Ein Vertrag beruht nämlich auf Angebot und Annahme.
 
Die ÖR Sender sind und bleiben Firmen, denn nur Firmen bekommen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Gemeinde Bichl

auch z.b. gemeinden (was alles andere als firmen sind) haben umsatzsteuernummern, unsere übrigens auch und diese wird auch bei bestimmten geschäftstätigkeiten benötigt

also ist diese aussagt nicht unbedingt richtig.
 
Wann lernen die Pro Rundfunkbeitrag Werber endlich, das ein Vertrag kein Gesetz ist?
Erstmal: Ich bin kein "Rundfunkbeitrag Werber", ich bin ein entschiedener Gegner des derzeitigen Systems. Das hindert mich aber nicht daran, die Tatsachen der aktuellen Rechtslage anzuerkennen und veranlasst mich auch nicht dazu, mir aus juristischem Halb- bis Nichtwissen und ein paar Minuten Google "Recherche" irgendwelchen Stuss zusammenzureimen, diese Ergüsse im Internet als von all den unmündigen Menschen verkannte Wahrheit darzustellen (am besten noch in irgendwelchen Verschwörungsforen :rolleyes:) und ein gewaltiges Kasperletheater zulasten der Steuerzahler abzuziehen (ja, Justiz und Verwaltung kostet Geld), das ich sowieso nicht gewinnen kann.

Zweitens: Nein, ein Vertrag ist kein Gesetz, auch ein Staatsvertrag "als Blatt Papier" an sich nicht. Die Einführungsgesetze, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Landesrecht transferiert haben, sind es aber definitiv ;) Zum Beispiel hier für Berlin ab Seite 211: https://www.berlin.de/imperia/md/co...gabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf Jedes Bundesland hat ein entsprechendes Landesgesetz erlassen.

Man kann auch keinen Vertrag einfach zum Gesetz erklären, da es keinerlei Grundlage hätte, ansonsten kann ja jeder Arbeitgeber einfach aus einem Arbeitsvertrag ein Gesetz machen.
Hä? Was hat denn ein privater Arbeitsvertrag mit Staatsrecht zu tun?! Im Gegensatz zu deinem Arbeitgeber (immer noch: ???) kann die Legislative vereinfacht gesagt zu Gesetz machen was sie will, ob der Text vorher in einem Staatsvertrag oder im Scheißhaus an der Wand stand.

Zudem wurde der Vertrag nur zwischen dem Staat und den Ländern abgeschlossen, eine dritte Vertragspartei einzubeziehen verstößt gegen Art. 2, Abs. 1 GG, folglich 1 BvR 1342/07 & 1 BvR 1842/11.
Ein Vertrag beruht nämlich auf Angebot und Annahme.
Das gilt für einen privatrechtlichen Vertrag unter Personen! Das ist einfach kompletter Schrott was du da erzählst.. Ein öffentlich-rechtlicher Staatsvertrag ist etwas vollkommen anderes.
 
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Du kannst denken was du möchtest, aber es ändert nichts daran das der Rundfunkstaatsvertrag und somit der Rundfunkbeitrag gegen Gesetze verstößt.
Nur weil es Gerichte das vorgehen für Legal erklären, ist es das noch lange nicht und sicher kann die Legislative aus allem ein Gesetz machen, die Frage ist nur ob es am Ende auch Rechtlich standhält.

Der Rundfunkbeitrag beruht einzig und alleine auf Unwissenheit der meisten Schafe da draußen und der Mischung aus Druck und Angst, damit die Leute den Kram bezahlen.
Und wie man sieht, zieht die Masche ja und das wichtigste sagte ja schon Angela Merkel (siehe dazu ein paar Seiten zurück), das man nicht gezwungen wird zu Bezahlen und die GEZ für jeden Frei ist.
 
Huch, wo bleibt die Rebellion? Sind die Argumente jetzt ausgegangen?

Solange die Verfassungsgerichte nicht das Gegenteil verlauten lassen, gilt ein Gesetz als rechtmäßig. So ist unser Rechtssystem, deine oder meine "Meinung" ist da für die Praxis vollkommen egal (ich habe die Rechtslage wiedergegeben, mit meiner Meinung hat das nichts zu tun).

Wenn du meine Meinung wissen willst, dann kann ich dir sagen, dass der Rundfunkbeitrag in meinen Augen möglicherweise verfassungswidrig ist. Allerdings aus rein formalen Gründen (Zuständigkeit). Selbst wenn es noch dazu kommt, dass der Staatsvertrag gekippt wird, würde das die Politik nicht daran hindern, das System schlicht und ergreifend auf Bundesebene umzulagern (denn die haben die Kompetenz definitiv). Konsequenz wäre die gleiche wie eh und je: Am Ende wird gezahlt.

Eine Veränderung des Systems lässt sich nur auf politischer Ebene herbeiführen, die Verwaltungen und Gerichte kannste mit deinen Einzelfällen in Ruhe lassen, außer Kopfschmerzen löst du da nichts aus.

PS: Die GEZ existiert nicht mehr.
 
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Eine Veränderung des Systems lässt sich nur auf politischer Ebene herbeiführen, die Verwaltungen und Gerichte kannste mit deinen Einzelfällen in Ruhe lassen, außer Kopfschmerzen löst du da nichts aus.

100% Zustimmung. Allerdings: Selbst das dürfte extrem hart werden. Denn als Politiker ringst Du ja praktisch durchgehend darum, in den Medien gebracht zu werden, damit Du Aufmerksamkeit bekommst und für Dich werben kannst. Die AfD zum Beispiel war anfangs vor allem in den Privaten gehyped worden. Dann wurde Lucke teilweise wie ein Aussetziger in einem vom Publikum abgetrennten Bereich in ÖR Talkshows eingezäunt. Später durfte er dann sogar am Tisch mitreden. Dass diese Partei überhaupt so weit gekommen ist, bevor sie dann gänzlich von Radikalen unterwandert wurde, ist ein Wunder.
Und ich bin mir sehr sicher, dass, nachdem die Privaten vollständig untergegangen sein werden, weil kein Mensch sich mehr den Müll anschaut, wenn er stattdessen subventionierte Hochglanzpropaganda à la Tatort sehen kann, es für neue Parteien unmöglich werden wird, Aufmerksamkeit zu bekommen und letztlich der ÖR so lange wuchert, bis er unsere Gesellschaft komplett aufgefressen hat. Denn dann kann er quasi Gesetze machen, dafür sorgen, dass wir denken, wir würden diese Gesetze wollen und Kritiker einfach nicht ausstrahlen. Und sowas wie Sky hat kein Interesse daran, politisch zu sein. Neutral lässt sich deutlich mehr Geld verdienen, weil der Sport verbindet während Politik trennt. Edit: Wobei es Sky dann wohl so in 20 Jahren auch nicht mehr gibt, wenn der ÖR sein Budget so weit aufgestockt hat, dass er das Sportmonopol hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange die Verfassungsgerichte nicht das Gegenteil verlauten lassen, gilt ein Gesetz als rechtmäßig.

Das ist leider Falsch, ein Gesetz kann auch unrechtmäßig sein, ohne das dass BVerfG es Urteilt.
Zumal bekannt ist, das die beiden Kirchhof Brüder gemeinsame Sache machen (der eine ist Verfassungsrichter und der andere der Vater des jetzigen Rundfunkbeitrages).

PS: Die GEZ existiert nicht mehr.

Ob man Hunde scheiße nun Haufen Scheiße, Hugo, Karl, Goldnugget oder sonst wie nennt, es bleibt was es ist, Hunde scheisse und selbiges gilt für die GEZ, egal wie sie heißt.

Zudem ist die Aussage von Merkel eindeutig, keiner wird gezwungen zu Zahlen.

Es wurde übrigens errechnet, das man die ÖR auch ohne Probleme aus den Steuereinnahmen finanzieren könnte, aber dann würden sie nicht solche Milliardenbeträge wie jetzt bekommen, sondern Maximal die Hälfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch:
...aber es ändert nichts daran[,] das der Rundfunkstaatsvertrag und somit der Rundfunkbeitrag gegen Gesetze verstößt.

Eventuell richtiger:
...aber es ändert nichts daran[,] das der Rundfunkstaatsvertrag und somit der Rundfunkbeitrag mutmaßlich gegen Gesetze verstößt.


Das also ist nun mein laienhafter Beitrag zur Wald-und-Wiesen-Rechtslagendiskussion. :P ;)
Solange das nicht bewiesen und auch gerichtlich festgestellt ist, kann behauptet werden was will, er wird angewendet. Nur weil ich behaupte, dass irgendetwas oder irgendjemand gegen Gesetze verstößt, ist das noch lange keine juristische Tatsache. Das gilt auch für andere Staatsverträge, die ich nebenbei bemerkt zumeist als noch weit bedenklicher als den Rundfunkbeitrag ansehe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe jetzt meinen Festsetzungsbescheid bekommen, was wäre die "richtige" Antwort/Reaktion darauf? Es wird ja bereits mit Zwangsvollstreckung gedroht.
 
Tja, am Ende zahlen se alle :xmas:
 
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