[Sammelthread] GEZ - warum der Brechreiz stets vorhanden ist

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Ich hab denen online was gemeldet, aber die Nummer meiner Mutter afaik nicht. Zu mindestens kann ich mich nicht daran erinnern, sie danach gefragt zu haben :fresse:
 
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Ich denke mal, dass das schon notwendig sein wird.

Kenne mich mit dem Bürokratenapparat aber nicht so aus.. :)
 
Melde dann einfach mal die Nummer meiner Mutter nach, Ummeldebescheinigung meinerseits bekommen sie auch dazu, damit sie die nicht selber einfordern müssen. Dann wird sich das wohl erledigen.
 
Einfach ignorieren auf jedenfall ned, sonst könnte es Probleme geben. Ich würde da einfach mal anrufen und die Nummer der Mutter durchgeben.
 
War mein Fehler. Habe denen nur die neue Adresse gemeldet. Neue Adresse + Einzug in einen Haushalt, der bereits unter anderer Nummer zahlt, ist nochmal ein anderes Formular.
 
Da meinte die Dame beim Servicetelefon, da die Schuldner die Schickschuld haben sind die Briefe der GEZ nur Informationsschreiben...
Naja, ich hab jetzt gezahlt, in der Prüfungsphase habe ich keine Zeit mich um diese Scheiße zu kümmern.


Edit: Mittlerweile denke ich, dass man da auch nicht rauskommt, da alles durch die Justiz gedeckt wird. Bzw. die Argumentation teilweise doch sehr fragwürdig sind, z.B. Deutschland ist kein Staat, aber man argumentiert dann mit Gesetzen von Deutschland??
 
Hast du dir deinen link selbst mal durchgelesen?

Am allerletzten Satz ist ende.
Denn der GV kommt ja erst mit diesem Schreiben vom Gericht.

Also ist das ganze blabla davor hinfällig.

Gesendet von meinem SM-G920F mit der Hardwareluxx App
 
Der kram ist aber extrem selten von einem Richter/Rechtspfleger unterschrieben und somit Ungültig.
Das schreiben kann er sich dann also an die Backe tackern und auf der Stelle kehrt machen.

Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

Siehe auch weiterhin § 315 ZPO: https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html
 
Mal eine Frage, da ich bald in meine erste eigene Wohnung ziehe.

Nehmen wir mal an, ich ziehen zum 09/2016 um. Irgendwann im Jahr 2017 flattert ein Schreiben der GEZ rein. Ich melde mich dann irgendwann 2017 an. Muss ich rückwirkend vom 09/2016 nachzahlen oder zahle ich ab XX/2017, wenn ich mich zu diesem Termin anmelde?
Rein logisch betrachtet ist klar, dass ich nachzahlen müsste. Aber wenn ich mich zum XX/2017 und das nicht mehr genauer überprüft wird, könnte das vielleicht so durchgehen?
 
Du zahlst von Anfang an

Gesendet von meinem Mi5 Pro
 
Die GEZ frägt einfach bei deiner meldebehörde nach, wann du genau umgezogen bist, bzw kriegt die Daten sowieso übermittelt. Wird also ned funktionieren dein plan.
 
Der kram ist aber extrem selten von einem Richter/Rechtspfleger unterschrieben und somit Ungültig.
Das schreiben kann er sich dann also an die Backe tackern und auf der Stelle kehrt machen.



Siehe auch weiterhin § 315 ZPO: https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

oh ein treuer Reichsbürger?


nur zur Info: JEDES Urteil und JEDER Beschluss ist in der Urschrift in der Akte unterschrieben, der Pöbel bekommt eine Ausfertigung ohne Unterschrift (der UdG bestätigt das auch so)
 
Der einzige der sich zum Idiot macht ist der, der den Kokolores wiedergibt, den auch Reichsdeppen und sonstige Rechtsextreme von sich geben.

Gemäß § 315 Abs. 1 S. 1. ZPO sind lediglich die Urteile von den Richtern zu unterschreiben. Die den Prozeßparteien zugehenden Ausfertigungen hingegen sind gemäß § 317 Abs. 3 ZPO von den Urkundbeamten zu unterzeichnen, die dadurch die Übereinstimmung der Ausfertigung mit dem Original, das in den Akten verbleibt, bestätigen.
Die "KRR"-FAQ - Angeblich fehlende Unterschriften
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt 2 methoden bei der gez zahlung:

man zahlt einfach und die sache ist durch

oder

man klagt, streitet sich vor gericht, verdüddelt hunderte von briefen, stunden, arbeit durch - und zahlt dann

ich finde die ganze geschichte auch für reine verarsche, bringt mich dann aber halt nur dazu, das die politiker nur lügen und man denen kein stück trauen kann. politik ist mir egal, wähle dann einfach nur noch protest oder gar nicht. gute politiker kann man an einer hand abzählen. den eigenen fehler beim anderen suchen ("die wähler sind dumm wenn sie die afd wählen" am folgetag einer wahlniederlage ist nicht sehr intelligent. vielleicht sollte man mal überlegen WARUM die leute zb afd gewählt haben... - es ist aber einfacher, die schuld abzuschieben. und das ist politisch ganz schwach...)
 
War ja klar das Poulton direkt wieder zur Stelle ist, der darf ja nicht fehlen mit seinem Senf.

Fehlt nur noch lexi und die "elite" ist wieder anwesend.
 
War ja klar das Poulton direkt wieder zur Stelle ist, der darf ja nicht fehlen mit seinem Senf.

Fehlt nur noch lexi und die "elite" ist wieder anwesend.

Vorsicht lock die nicht an. Mit ihrem gebrabbel ist hier ganz schnell zu ^^

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Hast du dir deinen link selbst mal durchgelesen?

Am allerletzten Satz ist ende.
Denn der GV kommt ja erst mit diesem Schreiben vom Gericht.

Also ist das ganze blabla davor hinfällig.

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hast du es denn gelesen? das schreiben muss von einem staatlichen richter handschriftlich signiert sein. staatliche richter gibts in deutschland genauso viele wie beamte: keine.
der gerichtsvollzieher ist kein beamter, sondern ein bediensteter. sonst kann er sich mit einem beamtenausweis ausweisen. kann er aber nicht, ämter gibt es seit 2008 nicht mehr, weshalb auch das arbeitsamt jetzt "agentur für arbeit" heißt und das sozialamt in "ARGE" umgewandelt wurde.

solange in einem urteil kein staatlicher richter handschriftlich signiert hat, ist es nichtig. steht im gesetz, lies es nach. GG §101 für dich. :)
link: Deutscher Bundestag - IX. Die Rechtsprechung
 
Und wo in 101 soll das stehen???

Gesendet von meinem SM-G920F mit der Hardwareluxx App
 
Beamtenausweis [emoji38]

Ein Mitarbeiter einer Behörde egal ob Beamter, Angestellter oder Arbeiter hat einen dienstausweis.

Was hier so alles rausgehauen wird an bullshit ist wirklich nicht mehr feierlich.
 
Gibt sogar Dienstausweise für Angestellte im ÖD mit dem Hinweis auf §113 StGB "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"

Dann wird es richtig lustig.
 
hast du es denn gelesen? das schreiben muss von einem staatlichen richter handschriftlich signiert sein. staatliche richter gibts in deutschland genauso viele wie beamte: keine.
der gerichtsvollzieher ist kein beamter, sondern ein bediensteter. sonst kann er sich mit einem beamtenausweis ausweisen. kann er aber nicht, ämter gibt es seit 2008 nicht mehr, weshalb auch das arbeitsamt jetzt "agentur für arbeit" heißt und das sozialamt in "ARGE" umgewandelt wurde.

solange in einem urteil kein staatlicher richter handschriftlich signiert hat, ist es nichtig. steht im gesetz, lies es nach. GG §101 für dich. :)
link: Deutscher Bundestag - IX. Die Rechtsprechung

Es geht darum, dass das Urteil unterschrieben wird, welches zu den Akten gelegt wird. Das Urteil, welches an den Kläger/Beklagten geht, ist eine Kopie davon. Dennoch ist das Urteil handschriftlich vom Richter unterschrieben worden und somit gültig.
 
er meint den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG, jeder hat seinen gesetzlichen Richter, nämlich den örtlich, sachlich und funktionell zuständigen Richter

und wie schon geschrieben, die Urschriften sind unterschrieben, der Rest sind Ausfertigungen

und ich kenne in meiner Behörde niemanden mit einem Beamtenausweis :lol: und die GV haben auch keinen, wozu es gibt bei jedem Gericht einen Geschäftsverteilungsplan, öffentlich, da kann der Pöbel sogar sehen wer der jeweilige gesetzliche Richter ist

cool ne
 
Frag doch mal bei einer Behörde die vollstreckt. Die haben entsprechende Ausweise.
Wenn ein GV vor der Tür steht und sich garnicht nicht ausweisen kann, dann ist er niemand. Mindestens perso muss auch der haben und dann kannst du beim Amt anrufen und fragen ob der ist, als wer er sich ausgibt.

Einen Dienstausweis sollte jeder GV haben, allerdings muss der nicht immer unterschrieben sein.
Wenn er hoheitliche Rechte genießt (Beamter) und das auch angibt, dann muss er einen Ausweis haben. Sonst ist das evtl Amtsanmaßung
 
Zuletzt bearbeitet:
Freilich muss sich der Gerichtsvollzieher ausweisen können.
Das mit dem "Beamtenausweis" ist dennoch irrelevant und Reichsbürger-Geschwafel.

staatliche richter gibts in deutschland genauso viele wie beamte: keine.
Hm, dann müssen die ganzen Ernennungsurkunden zum Beamten auf Lebenszeit Fälschungen sein... :popcorn:
 
Zuletzt bearbeitet:
aha na gut, wenn du das sagst
 
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