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Edit: Mittlerweile denke ich, dass man da auch nicht rauskommt, da alles durch die Justiz gedeckt wird. Bzw. die Argumentation teilweise doch sehr fragwürdig sind, z.B. Deutschland ist kein Staat, aber man argumentiert dann mit Gesetzen von Deutschland??
Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Der kram ist aber extrem selten von einem Richter/Rechtspfleger unterschrieben und somit Ungültig.
Das schreiben kann er sich dann also an die Backe tackern und auf der Stelle kehrt machen.
Siehe auch weiterhin § 315 ZPO: https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html
oh ein treuer Reichsbürger?
Die "KRR"-FAQ - Angeblich fehlende UnterschriftenGemäß § 315 Abs. 1 S. 1. ZPO sind lediglich die Urteile von den Richtern zu unterschreiben. Die den Prozeßparteien zugehenden Ausfertigungen hingegen sind gemäß § 317 Abs. 3 ZPO von den Urkundbeamten zu unterzeichnen, die dadurch die Übereinstimmung der Ausfertigung mit dem Original, das in den Akten verbleibt, bestätigen.
War ja klar das Poulton direkt wieder zur Stelle ist, der darf ja nicht fehlen mit seinem Senf.
Fehlt nur noch lexi und die "elite" ist wieder anwesend.
Vorsicht lock die nicht an. Mit ihrem gebrabbel ist hier ganz schnell zu ^^
Hast du dir deinen link selbst mal durchgelesen?
Am allerletzten Satz ist ende.
Denn der GV kommt ja erst mit diesem Schreiben vom Gericht.
Also ist das ganze blabla davor hinfällig.
Gesendet von meinem SM-G920F mit der Hardwareluxx App
Gar nichtUnd wo in 101 soll das stehen???
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hast du es denn gelesen? das schreiben muss von einem staatlichen richter handschriftlich signiert sein. staatliche richter gibts in deutschland genauso viele wie beamte: keine.
der gerichtsvollzieher ist kein beamter, sondern ein bediensteter. sonst kann er sich mit einem beamtenausweis ausweisen. kann er aber nicht, ämter gibt es seit 2008 nicht mehr, weshalb auch das arbeitsamt jetzt "agentur für arbeit" heißt und das sozialamt in "ARGE" umgewandelt wurde.
solange in einem urteil kein staatlicher richter handschriftlich signiert hat, ist es nichtig. steht im gesetz, lies es nach. GG §101 für dich.
link: Deutscher Bundestag - IX. Die Rechtsprechung
Hm, dann müssen die ganzen Ernennungsurkunden zum Beamten auf Lebenszeit Fälschungen sein...staatliche richter gibts in deutschland genauso viele wie beamte: keine.