[Sammelthread] Gigabyte GA-P67A-UD3P (-B3) / P67A-UD4 (-B3) / P67A-UD5 (-B3) (Intel P67) [3]

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Also ich habe heute mein UD4 B3 bekommen, danke JZ_ für die schnelle Lieferung. Rechner läuft erstmal. Werde heute noch etwas testen.
 
@jz Ja ich nehm dich jetzt davon mal aus. Aber so wie ich das sehe biste ja auch einzelhändler oder???
 
Jetzt habe ich den Salat, siehe Zitat:

Sehr geehrter Herr Heuermann,



vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten, vor allem dem Mainboard GA-P67A-UD4.
Sie wollten das von Ihnen erworbene GA-P67A-UD4 für die 4-Jahres-Garantie registrieren lassen.

Leider kann Ihr Mainboard nicht für eine solche erweiterte Garantie zugelassen werden.

Die Garantiebestimmungen sagen aus, dass das Produkt innerhalb zwölf Wochen nach Kauf zu registrieren ist.
Sie haben Ihr GA-P67A-UD4 am 08.12.2010 erworben und hätten somit eine Registrierung bis zum 08.12.2010 + 12 WOCHEN durchführen sollen. Nach Verstreichen dieser Frist kann eine verspätete Registrierung nicht angenommen werden.

Im Falle eine Reklamation wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Abwicklung von der Gewährleistungen.



Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen / Best Regards

Veronika Gusmann

Customer Service & Support Center
 
Die Frau Gusman "regelt" auch die Ersatzteil-Bestellung.

Aber von regeln mag ich da eigentlich nicht mehr reden - denn das läuft mehr auf verars**en hinaus.

Mein nächstes Board wird wieder ein Asus - werde dann wohl H67M und UD4 gegen ein Z68 Board tauschen.

Von Asus bekomme ich zwar auch keinen besseren Support aber dafür bezahle ich dann wenigstens nicht für welchen den ich eh nicht bekomme.
 
Also habe ich jetzt keine chance mehr auf ein B3 austauschboard?
 
Sende es an den Händler zurück bei dem Du es gekauft hast, lass Dir Betrag gutschreiben und kauf Dir ein Asus davon.
 
Mal schauen ob das Notebooksbilliger macht...

Aber dann ist mein PC ein paar tage nicht einsatzbereit, das geht nicht!

Sende es an den Händler zurück bei dem Du es gekauft hast, lass Dir Betrag gutschreiben und kauf Dir ein Asus davon.

Ich habe es von DonBanana... Er müsste das denn machen, denn ich bin ja nicht der Käufer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann lass Dir den Betrag von DonBanana gut schreiben. ;)

Er soll halt die Gewährleistung an Dich abtreten - mit Abtretungsurkunde (muss er unterschreiben) und Rechnungskopie sollte das klappen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frau Gusman "regelt" auch die Ersatzteil-Bestellung.

Aber von regeln mag ich da eigentlich nicht mehr reden - denn das läuft mehr auf verars**en hinaus.

Mein nächstes Board wird wieder ein Asus - werde dann wohl H67M und UD4 gegen ein Z68 Board tauschen.

Von Asus bekomme ich zwar auch keinen besseren Support aber dafür bezahle ich dann wenigstens nicht für welchen den ich eh nicht bekomme.

Na geil, da muss mich ja echt nix mehr wundern...

Die sollen mir stattdessen lieber den Kaufpreis erstatten und dann hol ich mir woanders ein neues Board, hab echt die Schnautze voll vom Warten.
:grrr:
 
habe mein UD3 damals bei HOH gekauft, da kann man das einfach zurück schicken und bekommt sein GEld wieder. Wieso macht ihr das nicht alle so?
 
Ich habe das optionale Zubehör für mein UD3P bei Frau Gusmann bestellt und geliefert bekommen.
Das einzige Problem war, das ich keine Versandbestätigung bekam, sondern nur die Mitteilung, das die Ware in kürze Versendet wird.
Da ich nichts erhalten habe, wurde mir auf Anfrage die DHL Sendungsverfolgung gemailt, und ich erfuhr, das mein Nachbar das Paket angenommen hat.
In meinem Briefkasten war natürlich keine Zustellungsnachricht von DHL und mein Nachbar hat sich bei mir nicht gemeldet. :grrr:
 
Mal schauen ob das Notebooksbilliger macht...

Aber dann ist mein PC ein paar tage nicht einsatzbereit, das geht nicht!



Ich habe es von DonBanana... Er müsste das denn machen, denn ich bin ja nicht der Käufer!

Ich war nur Zweitbesitzer. Ruf einfach bei notebooksbilliger.de an und lass dir das Prozedere erklären, schließlich bist du Eigentümer des Boards.

@IronAge

Soll ich dir auch was gutschreiben? :shot:
 
Eigentlich stellt sich Gigabyte grad selbst ein Armutszeugnis aus, ich hatte schon beides, Gigabyte und Asus, aber wenn mein Großhändler nicht bis ende der Woche liefern kann nehm ich auch ein p8p67 deluxe... Ich muss meinen Pc schließlich auch mal wieder nutzen.
 
...was hat gigabyte mit dem großhändler zu tun ?

es kommen nach und nach immer wieder B3 boards rein, aber z.Z. noch nicht in den großen stückzahlen... das problem haben doch andere hersteller auch !!!

der eine meckert, dass die ware nicht für austauschzwecke verwendet wird und der andere, dass er kein board kaufen kann... mensch mensch mensch...

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:24 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:21 ----------

Jetzt habe ich den Salat, siehe Zitat:
hä,

was hat das denn mit dem austausch zu tun ?

das ist doch unabhängig... sicher kannst du das board bei gigabyte tauschen, wenn du dich für den austausch registrierst... ist doch bei asus o.a, genau so...

das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun... hast ebend nur die erweiterte garantie auf 4j. verpasst ;-)

---------- Beitrag hinzugefügt um 10:26 ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:21 ----------

gigabyte austausch infos -> GIGABYTE: Registrierung für Sandy Bridge online - GIGABYTE Newsletter - GIGABYTE Forum
 
Ich war nur Zweitbesitzer. Ruf einfach bei notebooksbilliger.de an und lass dir das Prozedere erklären, schließlich bist du Eigentümer des Boards.

@IronAge

Soll ich dir auch was gutschreiben? :shot:

Ich hoffe Du hast Deinen Käufer vom dem Kauf darüber informiert dass Du zweiter Besitzer bist.

Denn weder der Händler noch Gigabyte sind gegenüber einem "Besitzer" an den die Gewährleistung nicht abgetreten worden ist zu irgend etwas verpflichtet.

:shot:
 
Ich hatte letzte Woche bei ARLT in München wg. Tausch von meinem UD4 (lokal in München gekauft) nachgefragt, heute kam die E-Mail das ichs vor Ort tauschen kann (werd ich dann am Samstag machen), getauscht wird das was ich mitbringe, ich muss also net meine Verkabelung zerlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...eine gewährleistung abtreten einer nicht vertraglichen person ...seit wann geht das denn ?
 
Darum geht es - der ursprüngliche Käufer kann das - ein 2. Besitzer IMHO nicht.

Da Gigabyte für den Tausch eine Rechnungskopie fordert wird das mit dem Tausch sicher sehr spassig als 3. Besitzer.

Für mich liest sich das Antrags-Forumular so - dass das Umtausch-Board an den Händler gesendet wird und nicht direkt an den Endkunden. Und dieser hat den Endkunden darüber zu informieren dass ein Umtausch Board verfügbar ist.

http://de.gigabyte.ru/media/1699
 
Um es kurz zu machen - ich bin der Erstbesitzer und das weiß Kronos eigentlich auch... :hmm: Zumindest schrieb er vor langer Zeit hier im Thread schon mal darüber. Er soll erstmal einfach bei Notebooksbilliger anrufen... kann ja nicht so schwer sein. Da mal fragen, was sie sagen und dann kann man weitersehen.
 
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