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...wie viele UD5 willst du denn haben ?da mein großhändler wohl auf den tot keine UD5 Bretter rankriegt
...wie viele UD5 willst du denn haben ?
Sehr geehrter Herr Heuermann,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten, vor allem dem Mainboard GA-P67A-UD4.
Sie wollten das von Ihnen erworbene GA-P67A-UD4 für die 4-Jahres-Garantie registrieren lassen.
Leider kann Ihr Mainboard nicht für eine solche erweiterte Garantie zugelassen werden.
Die Garantiebestimmungen sagen aus, dass das Produkt innerhalb zwölf Wochen nach Kauf zu registrieren ist.
Sie haben Ihr GA-P67A-UD4 am 08.12.2010 erworben und hätten somit eine Registrierung bis zum 08.12.2010 + 12 WOCHEN durchführen sollen. Nach Verstreichen dieser Frist kann eine verspätete Registrierung nicht angenommen werden.
Im Falle eine Reklamation wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Abwicklung von der Gewährleistungen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Veronika Gusmann
Customer Service & Support Center
wo muss man den antrag stellen?
meines wissen nicht
Ich hatte vor 2 Wochen ein Gespräch mit dem Fillialleiter des Arlts in HN und er meinte ich bekomme bei ihm dann mein Austauschboard.
Mal schauen ob das wirklich so funktioniert
Sende es an den Händler zurück bei dem Du es gekauft hast, lass Dir Betrag gutschreiben und kauf Dir ein Asus davon.
Die Frau Gusman "regelt" auch die Ersatzteil-Bestellung.
Aber von regeln mag ich da eigentlich nicht mehr reden - denn das läuft mehr auf verars**en hinaus.
Mein nächstes Board wird wieder ein Asus - werde dann wohl H67M und UD4 gegen ein Z68 Board tauschen.
Von Asus bekomme ich zwar auch keinen besseren Support aber dafür bezahle ich dann wenigstens nicht für welchen den ich eh nicht bekomme.
Mal schauen ob das Notebooksbilliger macht...
Aber dann ist mein PC ein paar tage nicht einsatzbereit, das geht nicht!
Ich habe es von DonBanana... Er müsste das denn machen, denn ich bin ja nicht der Käufer!
hä,Jetzt habe ich den Salat, siehe Zitat:
Ich war nur Zweitbesitzer. Ruf einfach bei notebooksbilliger.de an und lass dir das Prozedere erklären, schließlich bist du Eigentümer des Boards.
@IronAge
Soll ich dir auch was gutschreiben?
...seit wann, wo steht das ?Darum geht es - der ursprüngliche Käufer kann das - ein 2. Besitzer IMHO nicht.