[Sammelthread] Gigabyte GA-P67A-UD3P (-B3) / P67A-UD4 (-B3) / P67A-UD5 (-B3) (Intel P67) [3]

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Du kannst die Art der Nacherfüllung bestimmen - ob ein reparierter oder neuer Artikel geliefert werden soll obliegt allein Deiner Entscheidung.

Und wenn er die gewählte Nacherfüllung nicht leisten kann, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler hat ALLE Kosten - auch die für die Rückabwickelung - zu tragen.

Jep, aber der Artikel ist eben nicht mehr der selbe. Ein Nachlieferung eines neuen Artikels wäre ja ein neues B2 Board, aber das ganze Produkt bzw. die ganze Produktionsreihe betroffen ist... Das B3 Board hat ja nicht nur den behobenen Fehler sondern eben auch den hochwertigeren Realtek Soundchip, sogesehen gibt es schon Argumente für einen Aufpreis. Vllt. gibts ne BGH Entscheidung zu sowas, aber hab ich persönlich noch nix gefunden.

Rücktritt inkl. aller Rückabwicklungskosten stehen ihm/uns zu, ja, aber wie gesgagt... dann sind die B3 Boards immernoch nen Stück teurer.

Rechtlich gesehen ist das echt tricky/interessant, aber im Prinzip bekommen die Händler ja von GB dann irgendwann neue Boards für die alten zurückgebrachten/gesendeten, also ist es echt unverschämt nen Aufpreis zu verlangen.
 
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@JZ:

kann man denn demnächst mit einem neuen Bios fürs UD4 rechnen?
 
Du hast Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel - die sind bei B2 Boards erwiesenermaßen vorhanden.

Wenn der Händler die von die gewünschte Art der Nacherfüllung ablehnt einfach vom Kaufvertrag zurück treten - Geld erstatten lassen - und das Geld zum nächsten Händler tragen.
 
So, jetzt bin ich total verwirrt.
Vor kurzem konnte man bei Hardwareversand auf der Website doch noch auswählen, ob man eine Gutschrift will oder ein Austausch Board.

Da das UD5 wohl noch Jahre auf sich warten lässt :-)grrr:) und ich die Schnauze voll vom Warten hab, hab ich dort mal angerufen. Der Service Mitarbeiter dort meinte aber, dass eine Gutschrift gar nicht möglich sei.

Mein altes B2 Board liegt schon bei Gigabyte vor Ort in Hamburg, musste es im Januar einschicken wegen dem defekten Sockel...

Hat jemand hier im Thread ne Gutschrift bei HWV.de erhalten?
 
Warum soll der Händler eine Gutschrift/Austausch vornehmen für ein Board dass Du gar nicht an ihn retourniert hast ?!

Ich nehme an Du hast den Schaden am Sockel selbst verursacht.
 
Jousten: Ich hab mein Board, und das war total defekt (nicht nur das B2 Problem) an HWV retourniert und eine Gutschrift erhalten, allerdings ohne Versandkosten (also 3,90€ "Verlust").
 
@ HPET topic
auch wenn es irrelevant ist: ich habe den Timer von anfangs 64 auf 32bit gestellt und dadurch eine kürzeren Windows Boot erreicht. Vorher lief die Animation des Windowslogos bis zum Ende durch, jetzt ist nur noch ca. die Hälfte davon zu sehen. Hat reproduzierbar ca. 4 Sekunden gebracht. :d Ich vermute einfach mal dass irgendein Treiber nicht mit 64bit klar kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jousten: Ich hab mein Board, und das war total defekt (nicht nur das B2 Problem) an HWV retourniert und eine Gutschrift erhalten, allerdings ohne Versandkosten (also 3,90€ "Verlust").

Da hättest bei HWV ein Versandlabel für den Rückversand anfordern sollen. Den eigentlich muss der Händler alle Kosten - auch Rückversand tragen.
 
Da hättest bei HWV ein Versandlabel für den Rückversand anfordern sollen. Den eigentlich muss der Händler alle Kosten - auch Rückversand tragen.

Hab ich ja, meinte die Versandkosten zu mir.
 
also....1 riegel (mehr konnt ich gestern nicht mehr testen) läuft wohl problemlos. falls der zweite auch ok sein sollte, welche optionen hab ich den ram im doppelpack ordentlich laufen zu lassen?

wenn die mit händisch eingestellten Timings nicht zum laufen bekommst würde ich die Teile wieder zurück schicken und anderen RAM kaufen.
 
Warum soll der Händler eine Gutschrift/Austausch vornehmen für ein Board dass Du gar nicht an ihn retourniert hast ?!

Ich nehme an Du hast den Schaden am Sockel selbst verursacht.

Ja habe ich, aber so langsam geht es mir auf den Geist wie man hier behandelt wird von Gigabyte und dem Händler. Angeblich sollte die Lieferung der Boards schon vor gut 2,5 Wochen in Hamburg eintreffen, aber wie kann denn bitte ein Händler Boards zum Verkauf anbieten wenn noch keine eingetroffen wären?
Absolut lächerlich ist das, zudem ändert der defekte Sockel jetzt auch nichts mehr daran, dass der B2 Fehler vorhanden ist und ich von Anfang an mangehalfte Ware erhalten habe.

Zudem wurde mir hier und auch vom GBT Service geraten, das Board gleich zum Hersteller zu senden, da es über den Händler eh noch länger dauern würde...
Zum :kotz: das alles...
 
@Jousten

Gelinde gesagt kannst Du froh sein das Gigabyte überhaupt was macht an dem Board bzw. tauscht.

Bei einem selbst verursachten Defekt an einem Board eines anderen Hersteller könntest es gleich in Tonne treten.
 
@Jousten

Gelinde gesagt kannst Du froh sein das Gigabyte überhaupt was macht an dem Board bzw. tauscht.

Bei einem selbst verursachten Defekt an einem Board eines anderen Hersteller könntest es gleich in Tonne treten.

Du willst es nicht verstehen oder? Ich hätte die Reparatur SELBER BEZAHLT aber da mir von Anfang an ein fehlerhafter Artikel vorgesetzt wurde, hätte ich trotzdem das Anrecht auf eine Gutschrift und wenn es mit Abzug wäre. Letztlich landet das defekte Board dann sowieso auf dem Elektroschrotthaufen.

Und Froh sein? WO KANN ICH BITTE FROH SEIN? Wenn man mir fett ins Gesicht lügt und behauptet die Boards seien nächste Woche da und im nächsten Monat hat man immer noch keins, während man stattdessen Händler versorgt, dann nenne ich sowas einfach nur dreist! :fire:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry - aber bei so einem Defekt hast Du gegenüber dem Hersteller überhaupt keinen Anspruch mehr auf GARANTIE.
Das ist reine Kulanz wenn Gigabyte eine Reparatur bzw Austausch vor nimmt.

1. Ansprechpartner ist bei einem Mangel am Produkt innerhalb der Gewährleistung Dein Vertragspartner der Händler den Du zur Nacherfüllung auffordern kannst.

Du bist aber im Zuge der Nacherfüllung dazu verpflichtet dem Händler den mangelhaften Artikel auszuhändigen.

Da Du praktisch einen Totalschaden am Board herbeigeführt hast kannst Du Dir ausrechnen zu welchem Abzug der Händler aufgrund der Verschlechterung berechtigt ist
bzw. der Händler kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen wenn diese mit unzumutbaren Aufwendungen verbunden ist.

Ergo: Anspruch hast Du auf gar nichts mehr - dumm gelaufen. :fresse2:

Setze Doch mal ein Auto an die Wand und versuch anschließend gegenüber einem Autohändler Anspruch auf Gewährleistung durchzusetzen.

Der Händler zeigt Dir dann diesen hier: :stupid:.
 
Zuletzt bearbeitet:
im 2er verbund klappte das auch nicht. könnte höchstens mal slot 1+4 sowie 2+3 probieren...

btw bekam beim ersten hochfahren nen blauen, als die riegel in 1+2 steckten. hoffentlich hat der ram keinen wegbekommen :-/

nee, sollte nicht, aber ich würde erst mal ejden Riegel einzeln testen und wenn das geht, dann scheint mir dein MB ein weg zu haben, kann ja nicht sien, das die Ram`s seperat laufen nur nicht zusammen...:confused:
 
Hab ich ja, meinte die Versandkosten zu mir.

Müssen sie Dir erstatten - war ja keine Rücksendung auf Widerruf.

Wenn die Rückabwickelung eines Kaufvertrages erfolgt müssen dem Käufer ALLE im Zuge des Kaufvertrages geleisteten Zahlungen erstattet werden.

Wenn außerdem noch andere Artikel Gegenstand des Kaufvertrages waren ... TFYS. :p
 
Ich glaub ich wechsel vom UD5 aufs UD4... dürfte nix dagegen sprechen oder? Und jz_ hat dann wohl auch noch nen Kunden mehr... würd mir dann die Kohle bei HWV für das UD5 gutschreiben lassen... das sollte ja gehn, schon jemand erfahrungen?
 
Ja geht, siehe letzte Seite.
 
Jungs nicht beleidigen!

Jousten, doch hat es, da du durch unsachgemäße Behandlung deines Boards keinen Anspruch mehr auf Garantie hast, egal ob der SATA Mangel vorliegt. Du hast durch Zerstörung deines Sockels die Garantie verspielt bzw. sie ist erloschen.

Wenn mein Sony LCD ein Panelfehler hat, ich aber am Gerät rauche, was laut Garantiebestimmungen untersagt ist, habe ich keinen Anspruch mehr auf Garantie. So ist es auch mit deinem Board.

Sei doch froh, das GB sowas dennoch auf Kulanz regelt, das Händler Artikel als lagernd deklarieren und die Wahrheit ein wenig anders ist, ist nicht ungewöhnlich. Warte doch einfach noch ein wenig, wie JZ schrieb, der eigentliche Austausch (B2 gegen Austauschware) erfolgt eigentlich erst im Q2!

Persönlich finde ich hier in deinem Fall GB sehr kulant, das du dennoch ein neues Board bekommst, obwohl du es selbst zerstört hast. Normalerweise muß man sich dann ganz einfach ein neues holen und eben Lerngeld bezahlen xD!

Gruß Cole
 
Es muss nicht immer ausarten. Man kann vieles im ruhigen Ton klären. Also beruhigt euch bitte wieder.
 
@Cole
Mir reichts jetzt jedenfalls, ich bestell mir nen neues Board von JZ (wenn ich nur dran denke dass du dein neues schon seit Wochen hast wirds mir anders -.-) und verscheuer das andere dann, wenn es in den nächsten Jahren mal hier ankommen sollte.

@FM4E
Muss man nicht, stimmt. Aber man muss hier auch gar nicht erst anfangen provozierend zu werden und versuchen andere zu diffamieren.
 
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