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Du kannst die Art der Nacherfüllung bestimmen - ob ein reparierter oder neuer Artikel geliefert werden soll obliegt allein Deiner Entscheidung.
Und wenn er die gewählte Nacherfüllung nicht leisten kann, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler hat ALLE Kosten - auch die für die Rückabwickelung - zu tragen.
Jep, aber der Artikel ist eben nicht mehr der selbe. Ein Nachlieferung eines neuen Artikels wäre ja ein neues B2 Board, aber das ganze Produkt bzw. die ganze Produktionsreihe betroffen ist... Das B3 Board hat ja nicht nur den behobenen Fehler sondern eben auch den hochwertigeren Realtek Soundchip, sogesehen gibt es schon Argumente für einen Aufpreis. Vllt. gibts ne BGH Entscheidung zu sowas, aber hab ich persönlich noch nix gefunden.
Rücktritt inkl. aller Rückabwicklungskosten stehen ihm/uns zu, ja, aber wie gesgagt... dann sind die B3 Boards immernoch nen Stück teurer.
Rechtlich gesehen ist das echt tricky/interessant, aber im Prinzip bekommen die Händler ja von GB dann irgendwann neue Boards für die alten zurückgebrachten/gesendeten, also ist es echt unverschämt nen Aufpreis zu verlangen.