Also dann wollen wir die Sache doch mal sachlich angehen, nach dem ich gerade im Zorn das Telefon gegen die Wand geprellt habe.
Also folgendes:
Ich hab am 05.11.10 vor sechs Tagen bei K&M Elektronik in Nürnberg ein System in Auftrag gegeben, was die netten Herren mir doch bitte zusammen bauen sollten, da ich mir das mit allen Teilen nicht selbst zugetraut hätte.
Naja so weit so gut. Um es einigermaßen kurz zu machen, geht es einfach darum, das in dem in Auftrag gegebenen System ursprünglich eine Zotac GTX 480 AMP geplant war und so wurde der Auftrag mit einer Unterschrift meinerseits auch abgegeben.
Nun hab ich aber erst gestern, also fünf Tage nach der Auftragsbestätigung festgestellt, das es bei K&M schon die neuen GTX 580 Modelle gibt, die im Vergleich zur 480 AMP gerade mal 30 Euro mehr kosten und hätte die nun gerne lieber verbaut anstatt die GTX 480 AMP, was verständlich sein dürfte.
Jetzt sagt mir K&M gerade am Telefon, ohne überhaupt den Anschein machen zu wollen auf den Kunden einzugehen, das der PC Zusammenbau gestern die Versandzentrale verlassen hat und wohl schon auf den Weg zu ihnen ist oder schon im Laden steht. Weiß ich jetzt nichtmehr ganz genau. Naja auf jeden Fall spreche ich von dem System mit GTX 480 AMP.
Naja auf jeden Fall scheinen die sich jetzt auf blöd zu stellen und machen den Anschein das sie in dem Fall nichtsmehr für mich tun können. Das nächste ist das ich bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerken habe lassen, das wir das System erst am 01.12.10 abholen und bezahlen können.
Naja auf jeden Fall schaut mein Problem nun so aus, das ich eine GTX 480 AMP nehmen müßte, obwohl ich sie garnicht will und wohl leider nie eine GTX 580 zu Gesicht bekommen werde. Der PC wird immerhin ein Weihnachtsgeschenk.
Nun meine Frage an euch? Kann man da jetzt garnichts mehr machen und was würdet ihr dem Fall tun?
K&M meinte das es da Probleme geben könnte, weil sie die Verpackung der GTX 480 AMP vielleicht nicht aufgehoben haben. Nur ist das mein Problem und bin ich dafür verantwortlich? Es steht auf der Auftragsbestätigung eindeutig das die Ware solange Eigentum von K&M ist, bis sie von mir vollständig bezahlt wurde. Also müssen die doch auf ihre Sachen auch dementsprechend aufpassen und sich absichern!
Ich meine es muß ja nicht einfach nur ein Änderungswunsch wie bei mir vorkommen. Es kann ja sonstiges passieren, das z.B. derjenige der den Auftrag wollte verstorben ist oder sonstiges. Und by the Way ist K&M ein Großunternehmen mit 33 Filialen und einer dicken Versandzentrale in ganz Deutschland.
Es kann doch nicht sein das sowas jetzt für die ein ernsthaftes Problem darstellt. Und selbst wenn sie die kompletten Kosten der GTX 480 AMP verlieren, dürfte das für so ein Unternehmen doch zur Freude des Kunden und vorallem zur Zufriedenheit des Kunden machbar sein. Ich würde schließlich noch in 20 Jahren Hardware bei denen einkaufen. Sowas sollte auch mal bedacht sein.
Also was meint ihr? Wie schaut die Lage in dem Fall gesetzlich aus und auf was lässt sich hoffen?
Also folgendes:
Ich hab am 05.11.10 vor sechs Tagen bei K&M Elektronik in Nürnberg ein System in Auftrag gegeben, was die netten Herren mir doch bitte zusammen bauen sollten, da ich mir das mit allen Teilen nicht selbst zugetraut hätte.
Naja so weit so gut. Um es einigermaßen kurz zu machen, geht es einfach darum, das in dem in Auftrag gegebenen System ursprünglich eine Zotac GTX 480 AMP geplant war und so wurde der Auftrag mit einer Unterschrift meinerseits auch abgegeben.
Nun hab ich aber erst gestern, also fünf Tage nach der Auftragsbestätigung festgestellt, das es bei K&M schon die neuen GTX 580 Modelle gibt, die im Vergleich zur 480 AMP gerade mal 30 Euro mehr kosten und hätte die nun gerne lieber verbaut anstatt die GTX 480 AMP, was verständlich sein dürfte.
Jetzt sagt mir K&M gerade am Telefon, ohne überhaupt den Anschein machen zu wollen auf den Kunden einzugehen, das der PC Zusammenbau gestern die Versandzentrale verlassen hat und wohl schon auf den Weg zu ihnen ist oder schon im Laden steht. Weiß ich jetzt nichtmehr ganz genau. Naja auf jeden Fall spreche ich von dem System mit GTX 480 AMP.
Naja auf jeden Fall scheinen die sich jetzt auf blöd zu stellen und machen den Anschein das sie in dem Fall nichtsmehr für mich tun können. Das nächste ist das ich bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerken habe lassen, das wir das System erst am 01.12.10 abholen und bezahlen können.
Naja auf jeden Fall schaut mein Problem nun so aus, das ich eine GTX 480 AMP nehmen müßte, obwohl ich sie garnicht will und wohl leider nie eine GTX 580 zu Gesicht bekommen werde. Der PC wird immerhin ein Weihnachtsgeschenk.
Nun meine Frage an euch? Kann man da jetzt garnichts mehr machen und was würdet ihr dem Fall tun?
K&M meinte das es da Probleme geben könnte, weil sie die Verpackung der GTX 480 AMP vielleicht nicht aufgehoben haben. Nur ist das mein Problem und bin ich dafür verantwortlich? Es steht auf der Auftragsbestätigung eindeutig das die Ware solange Eigentum von K&M ist, bis sie von mir vollständig bezahlt wurde. Also müssen die doch auf ihre Sachen auch dementsprechend aufpassen und sich absichern!
Ich meine es muß ja nicht einfach nur ein Änderungswunsch wie bei mir vorkommen. Es kann ja sonstiges passieren, das z.B. derjenige der den Auftrag wollte verstorben ist oder sonstiges. Und by the Way ist K&M ein Großunternehmen mit 33 Filialen und einer dicken Versandzentrale in ganz Deutschland.
Es kann doch nicht sein das sowas jetzt für die ein ernsthaftes Problem darstellt. Und selbst wenn sie die kompletten Kosten der GTX 480 AMP verlieren, dürfte das für so ein Unternehmen doch zur Freude des Kunden und vorallem zur Zufriedenheit des Kunden machbar sein. Ich würde schließlich noch in 20 Jahren Hardware bei denen einkaufen. Sowas sollte auch mal bedacht sein.
Also was meint ihr? Wie schaut die Lage in dem Fall gesetzlich aus und auf was lässt sich hoffen?
Zuletzt bearbeitet: