[Übersicht] Gtx 970 Spulenfiepen

Dann reduziert die Karte aber den Takt immer soweit das die 60°C nicht überschritten werden.
 
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Dann reduziert die Karte aber den Takt immer soweit das die 60°C nicht überschritten werden.

es läuft nie unter 1000mhz bei mir. ich will den boost gar nicht wenn ich mit 1000mhz des selbe leistung von spiel bekomme. es ist sowieso 91fps locked, so braucht mann boost auch nicht.
 
@ElPied,
Das meine ich ja eben. Wenn man es in Gebrauch nimmt, tut man das auf eigene Verantwortung. Wenn man es so hinbekommt, dass sich das Gerät im Zustand nicht verschlechtert, kann der Händler ja gar nicht wissen, dass es eingebaut war(Der nächste Käufer ja auch nicht). Kann man es aber sehen, hat sich die Ware ja verschlechtert. Das wollte ich nur hinzufügen, damit nicht jemand sich wundert, wenn er etwas abgezogen bekommt, wegen Staub im Lüfter oder eben den besagten Druckspuren auf Kontakten.
 
@ElPied,
Das meine ich ja eben. Wenn man es in Gebrauch nimmt, tut man das auf eigene Verantwortung. Wenn man es so hinbekommt, dass sich das Gerät im Zustand nicht verschlechtert, kann der Händler ja gar nicht wissen, dass es eingebaut war(Der nächste Käufer ja auch nicht). Kann man es aber sehen, hat sich die Ware ja verschlechtert. Das wollte ich nur hinzufügen, damit nicht jemand sich wundert, wenn er etwas abgezogen bekommt, wegen Staub im Lüfter oder eben den besagten Druckspuren auf Kontakten.

Nein nicht ganz richtig. Wertminderung darf nur dann verlangt werden, wenn die Ware mehr benutzt wurde, als notwendig um Beschaffenheit und Funktionsweise zu testen.
In diesem Fall ist es also völlig ok die Verpackung zu öffnen und die Karte einzubauen (ein Defekt ist anders kaum feststellbar). Somit können Druckspuren oder Staub nur dann dem Käufer zu Lasten gelegt werden, wenn er die Karte mehr benutzt hat als zum Testen notwendig war.

Dies geht so aus dem §357 Satz 7 Abs. 1 hervor.
 
Alles klar, Du hast Recht. Das hatte ich so nicht im Kopf.
Edit: Demnach wäre der Kunde aber bei Fernabsatzverträgen gegenüber Ladenkäufen deutlich besser gestellt, da er, wie ich meine, im Laden nicht die Möglichkeit hat die Eigenschaften zu testen, sondern höchstens anfechten oder Ersatzlieferung verlangen könnte, sollte ihm nachträglich auffallen, dass die Ware erwartete Eigenschaften nicht aufweist. Demnach würde es das Einkaufen im Laden vor Ort stark benachteiligen und das Einkaufen im Internet begünstigen. Das kommt mir ein wenig paradox vor. Das nur als Anmerkung.
 
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Edit: Demnach wäre der Kunde aber bei Fernabsatzverträgen gegenüber Ladenkäufen deutlich besser gestellt, da er, wie ich meine, im Laden nicht die Möglichkeit hat die Eigenschaften zu testen, sondern höchstens anfechten oder Ersatzlieferung verlangen könnte, sollte ihm nachträglich auffallen, dass die Ware erwartete Eigenschaften nicht aufweist. Demnach würde es das Einkaufen im Laden vor Ort stark benachteiligen und das Einkaufen im Internet begünstigen. Das kommt mir ein wenig paradox vor. Das nur als Anmerkung.
Da hast du vollkommen Recht und ist auch so. Im Laden ist man noch viel mehr auf Kulanz angewiesen - diese wird einem aber auch wirklich meistens gewährt solang man nett bleibt und nicht gleich Töne anschlägt.
Allerdings wirds wohl nicht einfach den DAU an der Kasse davon zu überzeugen dass deine Graka fiept... :d
Sowas würde ich wirklich lieber im Internet kaufen.
 
Alles klar, Du hast Recht. Das hatte ich so nicht im Kopf.
Edit: Demnach wäre der Kunde aber bei Fernabsatzverträgen gegenüber Ladenkäufen deutlich besser gestellt, da er, wie ich meine, im Laden nicht die Möglichkeit hat die Eigenschaften zu testen, sondern höchstens anfechten oder Ersatzlieferung verlangen könnte, sollte ihm nachträglich auffallen, dass die Ware erwartete Eigenschaften nicht aufweist. Demnach würde es das Einkaufen im Laden vor Ort stark benachteiligen und das Einkaufen im Internet begünstigen. Das kommt mir ein wenig paradox vor. Das nur als Anmerkung.

Ja vorallem bei so Dingen wie Hardware ist das sehr stark ausgeprägt. Im Laden kann ich mir eine GraKa nur von Außen anschauen, wenn ich bestelle kann ich auch anschließen und testen. Wenn ich im Laden kaufe und erwartete Eigenschaften nicht auftreten, habe ich natürlich ein Problem (außer das Fehlen der Eigenschaft ist ein Mangel). Aber wie @DragonTear schon sagte in der Regel zeigt sich der Händler da Kulant. Ob er jetzt eine Karte zurücknimmt, weil die Lüfter zu laut für das eigene System sind, dass weiss ich nicht, bei Spulenfiepen sollten da keine Probleme entstehen.
 
Ja vorallem bei so Dingen wie Hardware ist das sehr stark ausgeprägt. Im Laden kann ich mir eine GraKa nur von Außen anschauen, wenn ich bestelle kann ich auch anschließen und testen. Wenn ich im Laden kaufe und erwartete Eigenschaften nicht auftreten, habe ich natürlich ein Problem (außer das Fehlen der Eigenschaft ist ein Mangel). Aber wie @DragonTear schon sagte in der Regel zeigt sich der Händler da Kulant. Ob er jetzt eine Karte zurücknimmt, weil die Lüfter zu laut für das eigene System sind, dass weiss ich nicht, bei Spulenfiepen sollten da keine Probleme entstehen.
Ich hab eine ATi Karte gehabt - die wies Spulenfiepen auf. Der Händler (K&M Computer) hat mich angeschaut - wie ein Auto. Hat mich im Regen stehen lassen. Seitdem werde kein Fuss in den Laden mehr setzen.
Beim Fernseher hat ich solche Probleme auch gehabt - ich konnte das Geld zurücknehmen oder ein Austausch veranlassen. Nach 24 Std hatte ich neuen Fernseher im Wohnzimmer.
Ich finde es traurig, wenn manche Onlineshops das Spulenfiepen als ''in Ordnung'' bewerten.

Hier ist die FTW
https://www.youtube.com/watch?v=XUAb5zkKmDk
 
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Die Händler kann ich schon verstehen. Was meint ihr, wie viele Leute eine Resonanzfrequenz der Lüfter in Verbindung mit einem Kühlköper als Resonanzkörper als "Spulenfiepen" einstufen und die Karten zurückgeben wollen?! Regelt mal probeweise einen pwm-Lüfter langsam hoch, dann findet ihr (meist im Bereich um 800-1000 Upm ein enervierendes, hochfrequentes Geräusch. Zumindest MSI verwendet bei der Gaming Serie "solid chokes", was soll da denn in Schwingung geraten?
 
Die Händler kann ich schon verstehen. Was meint ihr, wie viele Leute eine Resonanzfrequenz der Lüfter in Verbindung mit einem Kühlköper als Resonanzkörper als "Spulenfiepen" einstufen und die Karten zurückgeben wollen?! Regelt mal probeweise einen pwm-Lüfter langsam hoch, dann findet ihr (meist im Bereich um 800-1000 Upm ein enervierendes, hochfrequentes Geräusch. Zumindest MSI verwendet bei der Gaming Serie "solid chokes", was soll da denn in Schwingung geraten?

Bei der FTW Bios 2.0 gehen die Lüfter gar nicht an bei Diablo 3 :S
 
Die Händler kann ich schon verstehen. Was meint ihr, wie viele Leute eine Resonanzfrequenz der Lüfter in Verbindung mit einem Kühlköper als Resonanzkörper als "Spulenfiepen" einstufen und die Karten zurückgeben wollen?!

Das ist doch kein Grund, berechtigte Beschwerden abzuweisen.

Und was die MSI-Karten angeht, Computerbase hat im letzten Test auch eine MSI-Karte im Sortiment gehabt, die Spulenfiepsen aufwies:

11 GeForce GTX 970 im Test (Seite 4) - ComputerBase
 
Das ist doch kein Grund, berechtigte Beschwerden abzuweisen.

Und was die MSI-Karten angeht, Computerbase hat im letzten Test auch eine MSI-Karte im Sortiment gehabt, die Spulenfiepsen aufwies:

11 GeForce GTX 970 im Test (Seite 4) - ComputerBase

Die Beschwerde ist beim Kauf im Handel dann berechtigt, bzw. muss der Händler handeln, wenn Spulenfiepen einen Sachmangel darstellen würde. Ob dies der Fall ist, ist allerdings umstritten was die Aulegung des Gesetzes hier anbelangt. Urteile etc. finden sich bisher auch keine. Sonstige Quellen sind da auch rar gesäht.
 
... in den ersten 6 Monaten Muss der Händler, egal ob Shop oder Online beweisen (Beweis= Nachweis, nicht nur "sehe ich nicht") dass kein Mangel vorliegt ... nicht ihr

Ihr meldet einen Fehler (prinzipiell egal was) und der Händler muss beweisen, dass es diesen nicht gibt/er bei Kauf nicht vorlag

dies begründet auch, warum in den ersten 6 monaten alle "scheißfreundlich" zu euch sind :)

wenn ihr sagt es fiept ... dann muss der Händler den technischen Nachweis erbringen, dass es dass nich tut (nicht ihr)


klar kann man aber ne gebrauchte Karte dann nicht einfach zurückgeben ... hier gilt: Nachbesserung ... bzw bei Wandelung (nicht ohne eure Zustimmung) Ausgleich für Nutzung (aber hier liegt es im Ermessen des Händlers/Richters)

diese Rechtslage ist aber strickt vom Fernabsatzgesetz zu trennen ! Hier gilt klar: ist eine Ware GENUTZT (= mehr begutachtet als es im Laden möglich wäre), dann ich der Händler berechtigt einen Ausgleich zu fordern
die Aussage, man dürfte im Onlinehandel Ware nutzen (testen) ist so NICHT richtig .... selbst bei geöffneten Siegeln könnte (theoretisch) der Händler Wertausgleich fordern (wenn er dies nicht im Laden anbietet/es nicht gängig ist)
das genaue Ausmaß der erlaubten Nutzung steht im Gesetz bzw in den AGB/Widerrufsbelehrung des Verkäufers



Realumsetzung: in den ersten 14-30 Tagen (je nach Händler) wird ein "getesteter" Gegenstand online anstandslos zurückgenommen (Kulanz/zuviel Test/Nachweisaufwand) ... nur bei gravierenden Nutzungsmerkmalen wird eingeschritten
dies ist jedoch eine "Faulheits/Kulanzentscheidung"

Grund: dem Kunden nachweislich (und es muss ein detailierter Nachweis erfolgen) ein bestimmtes Nutzungsentgeld im Einzelfall zu berechnen spregt jeden Aufwand/Nutzen ... Nutzungspauschalen sind unzulässig

offline wird hier teils so verfahren, dass der Kunde "abgespeist" wird .... hier gilt: nicht auf Rückgabe beharren, sondern auf Mängelbeseitigung .... aber das kann halt etwas dauern ( immer nett bleiben, dann gehts teils wesentlich schneller) ... auch hier steht oft in den AGB wie verfahren wird, denn viele große Händler bieten auch offline 14-30 Tage Rückgabe (wieder ohne Nutzung)



Warum ist das so kompliziert im PC Bereich.. ?
Weil hier mit Margen von 0,5-3% gearbeitet wird (Großteile im Distribereich) und nicht mit 15-35% wie bei Weißware/Braunware/Telekom .... jeder Euro zählt (Ausnahmen sind Zubehör/Netzwerk/Verbrauchsmaterialien)
 
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... in den ersten 6 Monaten Muss der Händler, egal ob Shop oder Online beweisen (Beweis= Nachweis, nicht nur "sehe ich nicht") dass kein Mangel vorliegt ... nicht ihr

Ihr meldet einen Fehler (prinzipiell egal was) und der Händler muss beweisen, dass es diesen nicht gibt/er bei Kauf nicht vorlag

dies begründet auch, warum in den ersten 6 monaten alle "scheißfreundlich" zu euch sind :)

wenn ihr sagt es fiept ... dann muss der Händler den technischen Nachweis erbringen, dass es dass nich tut (nicht ihr)


klar kann man aber ne gebrauchte Karte dann nicht einfach zurückgeben ... hier gilt: Nachbesserung ... bzw bei Wandelung (nicht ohne eure Zustimmung) Ausgleich für Nutzung (aber hier liegt es im Ermessen des Händlers/Richters)

diese Rechtslage ist aber strickt vom Fernabsatzgesetz zu trennen ! Hier gilt klar: ist eine Ware GENUTZT (= mehr begutachtet als es im Laden möglich wäre), dann ich der Händler berechtigt einen Ausgleich zu fordern
die Aussage, man dürfte im Onlinehandel Ware nutzen (testen) ist so NICHT richtig .... selbst bei geöffneten Siegeln könnte (theoretisch) der Händler Wertausgleich fordern (wenn er dies nicht im Laden anbietet/es nicht gängig ist)
das genaue Ausmaß der erlaubten Nutzung steht im Gesetz bzw in den AGB/Widerrufsbelehrung des Verkäufers



Realumsetzung: in den ersten 14-30 Tagen (je nach Händler) wird ein "getesteter" Gegenstand online anstandslos zurückgenommen (Kulanz/zuviel Test/Nachweisaufwand) ... nur bei gravierenden Nutzungsmerkmalen wird eingeschritten
dies ist jedoch eine "Faulheits/Kulanzentscheidung"

Grund: dem Kunden nachweislich (und es muss ein detailierter Nachweis erfolgen) ein bestimmtes Nutzungsentgeld im Einzelfall zu berechnen spregt jeden Aufwand/Nutzen ... Nutzungspauschalen sind unzulässig

offline wird hier teils so verfahren, dass der Kunde "abgespeist" wird .... hier gilt: nicht auf Rückgabe beharren, sondern auf Mängelbeseitigung .... aber das kann halt etwas dauern ( immer nett bleiben, dann gehts teils wesentlich schneller) ... auch hier steht oft in den AGB wie verfahren wird, denn viele große Händler bieten auch offline 14-30 Tage Rückgabe (wieder ohne Nutzung)



Warum ist das so kompliziert im PC Bereich.. ?
Weil hier mit Margen von 0,5-3% gearbeitet wird (Großteile) und nicht mit 15-35% wie bei Weißware/Braunware/Telekom .... jeder Euro zählt

Das ist alles korrekt. Gilt allerdings nur bei einem Mangel. Und das ist beim Fiepen das Problem, das es strittig ist ob es sich um einen Mangel oder eben nicht handelt.
Die Beweislastumkehr gilt nur dafür, dass in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht bei Übergabe bestanden hat. Danach muss der Kunde den Beweis antretten.
Ob eine Eigenschaft ein Mangel ist, muss im Zweifel immer der Kunde.

Was das Testen angeht, so darf die Funktionalität überprüft werden. Wenn ich dafür Siegel brechen muss, kann kein Wertausgleich verlangt werden. Ebenso verhält es sich mit Spuren am Gerät selber, die entstanden sind, weil man sich vom funktionieren des Gerätes überzeugen wollte.
Das überprüfen der Eigenschaften und die Funktionalität wird vom §357 BGB erlaubt und kann nicht zu Wertausgleichsforderungen führen
 
Ob eine Eigenschaft ein Mangel ist, muss im Zweifel immer der Kunde.

.... Es gilt vom Verkäufer zu beweisen, dass die Ware im tadellosen Zustand ist .. theoretisch müßte ich nichtmal den mangel nennen, nur angeben, dass einer besteht (praktisch unsinnig und unstatthaft , denn hier gilt die Mithilfe Pflicht zur Behebung)

hat eine "vergleichbare" Ware (Gleicher Hersteller/ gleiches Modell) diese spezielle Eigenschaft (bzw diesen Nachteil) nicht ... so gilt dies auch als Mangel (jedoch ist dies dann nachzuweisen vom Käufer ... hier reicht jedoch der einfache Nachweis = Hinweis)
Nachtrag: OC = Betrieb außerhalb der zugesicherten Eingenschaften = zählt hier NICHT
 
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So, das letzte Update der Übersicht über die Aussagen der GTX 970 Besitzer.

Anhang anzeigen 296810

Ich hab jetzt die MSI Gaming 4G bei MF bestellt. Hoffentlich hab ich Glück ...

Ich hatte Glück! Sie fiept nur leise (Kopf neben der Graka) und aus dem gedämmten Gehäuse unterm Tisch nicht hörbar. Die 3 langsam drehenden 120er Low-Noise-Lüfter sind "lauter".
Nur bei sehr hohen FPS hört man sie ein wenig, wenn kein Ton an ist.
Die 3,5" Festplatte in einem HDD Silencer Smart Drive 2002C hört man noch am meisten.

Bestellt hab ich dann doch bei ACom PC per Nachnahme. War innerhalb von 2 Tagen da. Hat zwar 10 € mehr gekostet, aber die Wartezeit ist endlich vorbei :)
The Vanishing of Ethan Carter kann ich übrigens empfehlen, wenn man ein paar schöne Grafiken sehen möchte.

EDIT: Vielleicht ist das Fiepen etwas gehypt hier im Forum, wenn man diesen Beitrag von einem Händler sieht: Klick
 
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.... Es gilt vom Verkäufer zu beweisen, dass die Ware im tadellosen Zustand ist .. theoretisch müßte ich nichtmal den mangel nennen, nur angeben, dass einer besteht (praktisch unsinnig und unstatthaft , denn hier gilt die Mithilfe Pflicht zur Behebung)

hat eine "vergleichbare" Ware diese spezielle Eigenschaft (bzw diesen Nachteil) nicht ... so gilt dies auch als Mangel (jedoch ist dies dann nachzuweisen vom Käufer ... hier reicht jedoch der einfache Nachweis = Hinweis)

Natürlich muß der Kunde Nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, innerhalb von 6 Monaten gilt der Mangel automatisch als bei Gefahrenübergang vorliegend, es sei den der Verkäufer beweist das Gegenteil. Solltest du Urteile/Kommentare/Quellen haben die das Gegenteil behaupten würden mich dieses sehr interessieren.

Ebenso zu der Aussage ein Mangel wäre eine Eigenschaft die eine "vergleichbare" Ware nicht hat. Wäre dem so, könnte ich schlechte OC Eigenschaften als Mangel geltend machen.
 
Ich habe am Freitag meine zweite MSI Geforce GTX 970 Gaming bekommen, auch bei der höre ich nichts. Auch nicht bei 200 FPS. Und der Rechner war offen.
 
Meine MSI liegt schon dabeim und wartet nur darauf das ich von der Uni komme. Ich hoffe ich hab mit der so Glück wie mit der Gigabyte G1, denn die hat erst ab 200fps ein leichtes fiepen.
 
Habe ich mir angesehen, aber bei mir höre ich aus den Lüftern wirklich nichts, selbst wenn da Spulenfiepen vorhanden sein sollte und ich nichts höre. Dann ist das halt so und für mich in Ordnung, ist eben halt alles subjektiv.
 
Habe ich mir angesehen, aber bei mir höre ich aus den Lüftern wirklich nichts, selbst wenn da Spulenfiepen vorhanden sein sollte und ich nichts höre. Dann ist das halt so und für mich in Ordnung, ist eben halt alles subjektiv.
Wenn die Grafikkarte mit einem Störgeräusch rattert wie eine alte Singer Nähmaschine (gibt es alles, suche auf Youtube nach "coil whine" bzw. "coil noise"), dann ist da gar nichts subjektiv, sondern ein objektiver Mangel. Ob es dich persönlich stört, ist eine ande Sache und dies wäre "subjektiv"...

- - - Updated - - -

Natürlich muß der Kunde Nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, ...
Innerhalb der ersten sechs Monate in der Gewährleistungsfrist muß der Kunde gar nichts nachweisen. Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr.
 
Die Beschwerde ist beim Kauf im Handel dann berechtigt, bzw. muss der Händler handeln, wenn Spulenfiepen einen Sachmangel darstellen würde. Ob dies der Fall ist, ...

Habe ich bereits dargestellt. Alleine die Tatsache, dass alle Hersteller bei Pressesamples solche mit Spulenfiepsen offenbar aussortieren (siehe Stellungnahme HWL), legt einen Sachmangel nahe. Zudem gehört ein Fiepsen nicht zur Solleigenschaft einer Grafikkarte.

Natürlich muß der Kunde Nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, innerhalb von 6 Monaten gilt der Mangel automatisch als bei Gefahrenübergang vorliegend, ...

Die Stellen musst Du Dir aber nochmal im BGB durchlesen. Da hast Du was komplett falsch verstanden, denn:

Innerhalb der ersten sechs Monate in der Gewährleistungsfrist muß der Kunde gar nichts nachweisen.

Eben, weil die Beweislast beim Händler liegt. Aber:

Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr.

Das ist nicht ganz richtig. Die ersten sechs Monate SIND die Beweislastumkehr, denn normalerweise muss der den Beweis erbringen, der den Mangel anzeigt. Dies wird in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung jedoch umgekehrt. Siehe auch:

§ 476 BGB Beweislastumkehr - dejure.org

Aber sei's drum. Das ganze Paragraphengeschwurbel lenkt doch vom eigentlichen Punkt ab: Grafikkarte fiepst = doof = Rückgabe oder Beschwerde. Das ist ein für alle Seiten nicht tragbarer Zustand, unabhängig von der rechtlichen Lage.
 
Jap doof ist es definitv. Dennoch ist es durchaus sinnvoll zu schauen, was man als betroffener rechtlich tun kann um sich zu schützen.
Ich für meinen Teil habe beschloßen Hardware nur noch Online zu ordern, da ich so immer 14 Tage Rückgaberecht habe. Auf (Rechts)Streitigkeiten mit Händlern/Herstellern ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht (Radeon HD 7970 GHz Edition: Spulenfiepen ein Fall für die Gewährleistung?) nach der Quelle gar nicht so eindeutig.

Die Beweislastumkehr aus dem §476 bezieht sich nur darauf ob der Mangel bei Gefahrenübergang vorlag oder nicht.Innerhalb der ersten 6 Monate muss ich diesen Nachweis nicht führen. Ansonsten könnte ich ja erstmal alles als Mangel definieren und der Händler müsste mit viel Mühe nachweisen, dass dies Quatsch ist. OC Eigenschaften wären da ein Beispiel bei GraKas
Dass ein Mangel vorliegt ist in dem Paragraphen gegeben.
 
Meine 2. Karte konnte ich heute testen. Wieder eine MSI GTX 970 Gaming.

Und… sieht fiept. Ist eher ein surren, aber wieder deutlich hörbar und übertönt alle vorhandenen Lüfter im System. Mal schauen was morgen der Kundenservice von Caseking sagt. Keine Lust noch einmal 2 Wochen auf eine Austauschkarte zu warten.
 
@Deliberation: "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten - aus Händlersicht formuliert... ;)

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Meine 2. Karte konnte ich heute testen. Wieder eine MSI GTX 970 Gaming.

Und… sieht fiept. Ist eher ein surren, aber wieder deutlich hörbar und übertönt alle vorhandenen Lüfter im System. Mal schauen was morgen der Kundenservice von Caseking sagt. Keine Lust noch einmal 2 Wochen auf eine Austauschkarte zu warten.
Fehler eins: Den gleichen Fehler zweimal machen
Fehler zwei: Mit dem Händler über Spulenfiepen diskutiern wollen...
Was erwartest Du denn von Caseking? Die kotzt das doch genau so an wie uns sicherlich...
 
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Wenn die Grafikkarte mit einem Störgeräusch rattert wie eine alte Singer Nähmaschine (gibt es alles, suche auf Youtube nach "coil whine" bzw. "coil noise"), dann ist da gar nichts subjektiv, sondern ein objektiver Mangel. Ob es dich persönlich stört, ist eine ande Sache und dies wäre "subjektiv"...



Wie gesagt, bei beiden Karten höre ich rein gar nichts, außer die Lüfter.
 
Ist jetzt vielleicht etwas OT, aber ich habe mich gestern mal bei mir in der Wohnung umgeschaut, was an Geräten so alles fiept. Gefunden habe ich: HTPC mit ca. 2 Jahre alten Komponenten hat ein leises Surren im Idle was lauter als die runtergeregelten Gehäuselüfter ist, Laptop fiept sehr hochfrequent dafür aber relativ leise unter bestimmten Lastzuständen, WLAN-Router piepst ebenfalls sehr hochfrequent aber nur hörbar mit dem Ohr neben dem Gehäuse, mein Haupt-PC gibt auch Geräusche von sich wenn ich alle Lüfter ausschalte, Fritzbox surrt eher tieffrequent. Wirklich stumm sind nur die Smartphones und Tablets.
Es soll sich niemand persönlich angegriffen fühlen, aber ich glaube dass zur Zeit einfach eine Hypersensibilisierung für das Thema Spulenfiepen vorliegt, weil es in den Hardwareforen breit getreten wird. So lange ich mit Hardware zu tun habe kann ich mich daran zurück erinnern, dass es immer Geräusche neben den Lüftergeräuschen gab. Das ist damals nur wesentlich weniger aufgefallen, weil die Lüfter viel lauter waren als heutzutage.

P.S.: Festnetztelefon piepst im Takt der "Anruf verpasst"-LED ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen ein leises surren würde ich persönlich ja nichts sagen, aber wenn man das Geräusch aus 2 Metern aus dem Rechner hört ist das definitiv nicht normal.

Gesendet von meinem Nexus 5 mit der Hardwareluxx App
 
Es gibt sicher Fälle wo es schlimmer gemacht wird als es ist. Es gibt aber auch diverse YouTube Videos die nicht auszuhalten sind. Vermute mal so etwas gab es früher auch schon, nur wurde da nicht so ein Heck meck drum gemacht und still und leise umgetauscht.
 
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