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Dann reduziert die Karte aber den Takt immer soweit das die 60°C nicht überschritten werden.
@ElPied,
Das meine ich ja eben. Wenn man es in Gebrauch nimmt, tut man das auf eigene Verantwortung. Wenn man es so hinbekommt, dass sich das Gerät im Zustand nicht verschlechtert, kann der Händler ja gar nicht wissen, dass es eingebaut war(Der nächste Käufer ja auch nicht). Kann man es aber sehen, hat sich die Ware ja verschlechtert. Das wollte ich nur hinzufügen, damit nicht jemand sich wundert, wenn er etwas abgezogen bekommt, wegen Staub im Lüfter oder eben den besagten Druckspuren auf Kontakten.
Da hast du vollkommen Recht und ist auch so. Im Laden ist man noch viel mehr auf Kulanz angewiesen - diese wird einem aber auch wirklich meistens gewährt solang man nett bleibt und nicht gleich Töne anschlägt.Edit: Demnach wäre der Kunde aber bei Fernabsatzverträgen gegenüber Ladenkäufen deutlich besser gestellt, da er, wie ich meine, im Laden nicht die Möglichkeit hat die Eigenschaften zu testen, sondern höchstens anfechten oder Ersatzlieferung verlangen könnte, sollte ihm nachträglich auffallen, dass die Ware erwartete Eigenschaften nicht aufweist. Demnach würde es das Einkaufen im Laden vor Ort stark benachteiligen und das Einkaufen im Internet begünstigen. Das kommt mir ein wenig paradox vor. Das nur als Anmerkung.
Alles klar, Du hast Recht. Das hatte ich so nicht im Kopf.
Edit: Demnach wäre der Kunde aber bei Fernabsatzverträgen gegenüber Ladenkäufen deutlich besser gestellt, da er, wie ich meine, im Laden nicht die Möglichkeit hat die Eigenschaften zu testen, sondern höchstens anfechten oder Ersatzlieferung verlangen könnte, sollte ihm nachträglich auffallen, dass die Ware erwartete Eigenschaften nicht aufweist. Demnach würde es das Einkaufen im Laden vor Ort stark benachteiligen und das Einkaufen im Internet begünstigen. Das kommt mir ein wenig paradox vor. Das nur als Anmerkung.
Ich hab eine ATi Karte gehabt - die wies Spulenfiepen auf. Der Händler (K&M Computer) hat mich angeschaut - wie ein Auto. Hat mich im Regen stehen lassen. Seitdem werde kein Fuss in den Laden mehr setzen.Ja vorallem bei so Dingen wie Hardware ist das sehr stark ausgeprägt. Im Laden kann ich mir eine GraKa nur von Außen anschauen, wenn ich bestelle kann ich auch anschließen und testen. Wenn ich im Laden kaufe und erwartete Eigenschaften nicht auftreten, habe ich natürlich ein Problem (außer das Fehlen der Eigenschaft ist ein Mangel). Aber wie @DragonTear schon sagte in der Regel zeigt sich der Händler da Kulant. Ob er jetzt eine Karte zurücknimmt, weil die Lüfter zu laut für das eigene System sind, dass weiss ich nicht, bei Spulenfiepen sollten da keine Probleme entstehen.
Die Händler kann ich schon verstehen. Was meint ihr, wie viele Leute eine Resonanzfrequenz der Lüfter in Verbindung mit einem Kühlköper als Resonanzkörper als "Spulenfiepen" einstufen und die Karten zurückgeben wollen?! Regelt mal probeweise einen pwm-Lüfter langsam hoch, dann findet ihr (meist im Bereich um 800-1000 Upm ein enervierendes, hochfrequentes Geräusch. Zumindest MSI verwendet bei der Gaming Serie "solid chokes", was soll da denn in Schwingung geraten?
Die Händler kann ich schon verstehen. Was meint ihr, wie viele Leute eine Resonanzfrequenz der Lüfter in Verbindung mit einem Kühlköper als Resonanzkörper als "Spulenfiepen" einstufen und die Karten zurückgeben wollen?!
Das ist doch kein Grund, berechtigte Beschwerden abzuweisen.
Und was die MSI-Karten angeht, Computerbase hat im letzten Test auch eine MSI-Karte im Sortiment gehabt, die Spulenfiepsen aufwies:
11 GeForce GTX 970 im Test (Seite 4) - ComputerBase
... in den ersten 6 Monaten Muss der Händler, egal ob Shop oder Online beweisen (Beweis= Nachweis, nicht nur "sehe ich nicht") dass kein Mangel vorliegt ... nicht ihr
Ihr meldet einen Fehler (prinzipiell egal was) und der Händler muss beweisen, dass es diesen nicht gibt/er bei Kauf nicht vorlag
dies begründet auch, warum in den ersten 6 monaten alle "scheißfreundlich" zu euch sind
wenn ihr sagt es fiept ... dann muss der Händler den technischen Nachweis erbringen, dass es dass nich tut (nicht ihr)
klar kann man aber ne gebrauchte Karte dann nicht einfach zurückgeben ... hier gilt: Nachbesserung ... bzw bei Wandelung (nicht ohne eure Zustimmung) Ausgleich für Nutzung (aber hier liegt es im Ermessen des Händlers/Richters)
diese Rechtslage ist aber strickt vom Fernabsatzgesetz zu trennen ! Hier gilt klar: ist eine Ware GENUTZT (= mehr begutachtet als es im Laden möglich wäre), dann ich der Händler berechtigt einen Ausgleich zu fordern
die Aussage, man dürfte im Onlinehandel Ware nutzen (testen) ist so NICHT richtig .... selbst bei geöffneten Siegeln könnte (theoretisch) der Händler Wertausgleich fordern (wenn er dies nicht im Laden anbietet/es nicht gängig ist)
das genaue Ausmaß der erlaubten Nutzung steht im Gesetz bzw in den AGB/Widerrufsbelehrung des Verkäufers
Realumsetzung: in den ersten 14-30 Tagen (je nach Händler) wird ein "getesteter" Gegenstand online anstandslos zurückgenommen (Kulanz/zuviel Test/Nachweisaufwand) ... nur bei gravierenden Nutzungsmerkmalen wird eingeschritten
dies ist jedoch eine "Faulheits/Kulanzentscheidung"
Grund: dem Kunden nachweislich (und es muss ein detailierter Nachweis erfolgen) ein bestimmtes Nutzungsentgeld im Einzelfall zu berechnen spregt jeden Aufwand/Nutzen ... Nutzungspauschalen sind unzulässig
offline wird hier teils so verfahren, dass der Kunde "abgespeist" wird .... hier gilt: nicht auf Rückgabe beharren, sondern auf Mängelbeseitigung .... aber das kann halt etwas dauern ( immer nett bleiben, dann gehts teils wesentlich schneller) ... auch hier steht oft in den AGB wie verfahren wird, denn viele große Händler bieten auch offline 14-30 Tage Rückgabe (wieder ohne Nutzung)
Warum ist das so kompliziert im PC Bereich.. ?
Weil hier mit Margen von 0,5-3% gearbeitet wird (Großteile) und nicht mit 15-35% wie bei Weißware/Braunware/Telekom .... jeder Euro zählt
Ob eine Eigenschaft ein Mangel ist, muss im Zweifel immer der Kunde.
So, das letzte Update der Übersicht über die Aussagen der GTX 970 Besitzer.
Anhang anzeigen 296810
Ich hab jetzt die MSI Gaming 4G bei MF bestellt. Hoffentlich hab ich Glück ...
.... Es gilt vom Verkäufer zu beweisen, dass die Ware im tadellosen Zustand ist .. theoretisch müßte ich nichtmal den mangel nennen, nur angeben, dass einer besteht (praktisch unsinnig und unstatthaft , denn hier gilt die Mithilfe Pflicht zur Behebung)
hat eine "vergleichbare" Ware diese spezielle Eigenschaft (bzw diesen Nachteil) nicht ... so gilt dies auch als Mangel (jedoch ist dies dann nachzuweisen vom Käufer ... hier reicht jedoch der einfache Nachweis = Hinweis)
Ich habe am Freitag meine zweite MSI Geforce GTX 970 Gaming bekommen, auch bei der höre ich nichts. Auch nicht bei 200 FPS. Und der Rechner war offen.
Wenn die Grafikkarte mit einem Störgeräusch rattert wie eine alte Singer Nähmaschine (gibt es alles, suche auf Youtube nach "coil whine" bzw. "coil noise"), dann ist da gar nichts subjektiv, sondern ein objektiver Mangel. Ob es dich persönlich stört, ist eine ande Sache und dies wäre "subjektiv"...Habe ich mir angesehen, aber bei mir höre ich aus den Lüftern wirklich nichts, selbst wenn da Spulenfiepen vorhanden sein sollte und ich nichts höre. Dann ist das halt so und für mich in Ordnung, ist eben halt alles subjektiv.
Innerhalb der ersten sechs Monate in der Gewährleistungsfrist muß der Kunde gar nichts nachweisen. Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr.Natürlich muß der Kunde Nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, ...
Die Beschwerde ist beim Kauf im Handel dann berechtigt, bzw. muss der Händler handeln, wenn Spulenfiepen einen Sachmangel darstellen würde. Ob dies der Fall ist, ...
Natürlich muß der Kunde Nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, innerhalb von 6 Monaten gilt der Mangel automatisch als bei Gefahrenübergang vorliegend, ...
Innerhalb der ersten sechs Monate in der Gewährleistungsfrist muß der Kunde gar nichts nachweisen.
Erst nach Ablauf der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr.
Fehler eins: Den gleichen Fehler zweimal machenMeine 2. Karte konnte ich heute testen. Wieder eine MSI GTX 970 Gaming.
Und… sieht fiept. Ist eher ein surren, aber wieder deutlich hörbar und übertönt alle vorhandenen Lüfter im System. Mal schauen was morgen der Kundenservice von Caseking sagt. Keine Lust noch einmal 2 Wochen auf eine Austauschkarte zu warten.
Wenn die Grafikkarte mit einem Störgeräusch rattert wie eine alte Singer Nähmaschine (gibt es alles, suche auf Youtube nach "coil whine" bzw. "coil noise"), dann ist da gar nichts subjektiv, sondern ein objektiver Mangel. Ob es dich persönlich stört, ist eine ande Sache und dies wäre "subjektiv"...
Wie gesagt, bei beiden Karten höre ich rein gar nichts, außer die Lüfter.