Hegel schreibt dem Staat einen gottgleichen Charakter zu: „es ist der Gang Gottes in der Welt, daß der Staat ist, sein Grund ist die Gewalt der sich als Wille verwirklichenden Vernunft“ (R 403 Z). Hegel geht es dabei primär um die Idee des Staates, nicht um real existierende Staaten.
Der Staat stellt die Wirklichkeit des Rechts dar. In ihm realisiert und vollendet sich die Freiheit. Eben deswegen ist es für die Einzelnen „höchste Pflicht […], Mitglieder des Staats zu sein“ (R 399), weswegen es „nicht von der Willkür der Einzelnen abhängig“ sein darf, den Staat wieder zu verlassen (R 159 Z).
Recht und Staat stehen dabei in einem doppelten Verhältnis: einerseits stellt das Recht die Grundlage des Staates dar, andererseits kann das Recht erst im Staat zu einer Realität werden und so ein Wandel von bloßer Moralität zur Sittlichkeit stattfinden.
Der Staat hat für Hegel einen Selbstzweck. Es muss eine Institution geben, in der „das Interesse der Einzelnen als solcher“ nicht der „letzte Zweck“ ist (R 399 A). In ihm durchdringen sich objektive und subjektive Freiheit. Das oberste Prinzip des Staates soll ein objektiver Wille sein, dessen Geltungsanspruch nicht davon abhängt, ob das Vernünftige „ von Einzelnen erkannt und von ihrem Belieben gewollt werde oder nicht“ (R 401).
Hegel legt großen Wert darauf, dass zu den Voraussetzungen eines guten Staates neben einer entsprechenden Gesinnung der Bürger v.a. die Einrichtung effizienter Institutionen gehört. So zeige etwa das Beispiel des Mark Aurel, dass durch einen moralisch vorbildlichen Herrscher („Philosoph auf dem Throne“, GP II 35) der schlechte Zustand des Römischen Reichs nicht verändert werden konnte (GP II 295).
Die ideale Staatsform stellt für Hegel die konstitutionelle Monarchie dar. In ihr soll es eine gesetzgebende, eine Regierungs- und eine „fürstliche Gewalt“ geben (R 435).
Hegel hält darüber hinaus den Krieg nicht für ein „absolutes Übel“, sondern erkennt darin ein „sittliches Moment“ (R 492). Er gibt den Regierungen den Ratschlag, von Zeit zu Zeit Kriege zu entfachen: Um die isolierten Gemeinwesen innerhalb des Staates nicht „festwerden, hier durch das Ganze auseinanderfallen und den Geist verfliegen zu lassen, hat die Regierung sie in ihrem Innern von Zeit zu Zeit durch die Kriege zu erschüttern, ihre sich zurechtgemachte Ordnung und Recht der Selbständigkeit dadurch zu verletzen und zu verwirren, den Individuen aber, die sich darin vertiefend vom Ganzen losreißen und dem unverletzbaren Fürsichsein und der Sicherheit der Person zustreben, in jener auferlegten Arbeit ihren Herrn, den Tod, zu fühlen zu geben“ ( PG 335)
Georg Wilhelm Friedrich Hegel