[Sammelthread] Immobilien

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Meine neue Terrasse im Aufbau

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so langsam wird unser carport doch mal fertig. morgen wohl die restarbeiten

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die offene seite im autobereich werden wir mit den verschnittholz des schuppens im gleichen style wie jetzt zubauen (etwa 1,7meter höhe)

dann nochmal kräftig saubermachen und ich kann jetzt im urlaub malen malen malen :) holz bleibt holz (durchsichtige lasierung), weiß grundierte bretter werden achatgrau (saicos) gestrichen. vorteil bei durchsichtig: es fällt nicht auf, wenn man einzelne stellen nicht malt (zb im inneren alle querstreben bis in die letzte ecke). vorteil achatgrau, die farbe ist ähnlich dem weiß, so das auch hier nicht perfektes malen (deckkraft...) nicht auffällt. leider muss man dennoch eine menge abkleben. schade das man die bretter nicht lackieren konnte vor dem montieren. wäre deutlich einfacher und man käme auch an stellen, wo man jetzt nicht mehr rankommt.


Ich finde den Carport schick.

free
 
Ich find das Carport auch gut... nur der Terassenteil ist eben viel zu klein. Hab halt nur noch bemängelt das man sowas vor dem aufbau malert.

Die Türen sind nicht hübsch, aber eben praktisch... hab ich in meiner Hütte auch verbaut nachdem die Holztüren dauernd verzogen waren.

@kpax
welches holz? douglasie?
Wie schaut das Terassendach (oder Pergola) aus, mach doch mal ein Foto von 2 Meter weiter weg
 
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Das Foto ist entstanden, bevor ich mit dem Fußboden angefangen bin,bzw währenddessen.

Ja, ist Douglasie. Im Moment noch unbehandelt, damit es sich farblich angleichen kann. Wird später geölt.

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Zuletzt bearbeitet:
mit den steinsockeln gefällt mir gut... ist die mitte dann hochbeet oder was hast da vor?
 
Jop, meine bessere Hälfte möchte das bepflanzen. Die Sockel bekommen auch noch einen Deckel aus Douglasie.

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wieso verstehen mich so viele falsch oder nicht richtig :fresse:
wobei es eigentlich bei sockeln bestimmt nicht um eine terassenfläche geht ^^

@kpax
sieht bestimmt schick aus wenn es fertig ist. welche farbe soll es denn beim holz werden? gräulich passen zur terasse oder passend um holz vom dach (honig oder wie der farbton auch heißt)
 
Der Farbton ist Kiefer, das wirkt durch die Fotos bedeutend gelber wie es ist.
Ich bin mir bei dem Holz noch nicht sicher. Erstmal muss nun der rest fertig, dann ist das ganze auch hoffentlich einigermaßen gleich vom Farbton her und dann mal sehen. Der aktuelle Trend geht in die Richtung es einfach nur farbneutral zu Ölen.

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schöne überdachung. in schleswig holstein so leider aber nicht erlaubt. scheiss ländersache. in etlichen bundesländer kann man ohne ohne antrag bis zu 30qm frei gusto verteilt auf seinen grundstück als terrasse überdachen, bei uns sind maximal 3meter tiefe erlaubt. somit bekommt man dann sowas hin wie wir haben.
 
Edit:

So nicht erlaubt stimmt nicht. Ist genauso erlaubt wie Errichtung eines Hauses. Einfach Antrag stellen, genehmigen lassen und fertig.

Das soll ja wohl das kleinste Problem sein. Der ist dann auch schnell durch, da keine anderen Fachabteilungen beteiligt werden müssen.
Ob das jetzt Antragsfrei ist oder nicht, davon würde ich mir jetzt nicht die Möglichkeit nehmen lassen.

Hier in nrw übrigens gleicher Passus. Bis 30m² und 3m tiefe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe täglich so viele Pergolas und Überdachungen die überhaupt nicht erlaubt sind und absolut nicht genehmigt werden würden und trotzdem machen die Leute das. Warum auch nicht? Interessiert doch sowieso niemanden.
 
Warum sollten die pauschal nicht genehmigt werden? Wenn es keine belastbaren Einwände gibt, sind die zu genehmigen. Dann hat der Antragsteller ein Recht darauf.
 
und wozu dann überhaupt diese regelungen, wenn eh genehmigt wird ?! wir müssten dann carport+überdachung in einen genehmigen lassen. so wie sie jetzt aufgestellt wurde bedarf es keinerlei papierkrieg.
 
Wie gesagt, wer soll das alles kontrollieren? Bei so Sachen wie Dach über Terrasse , Carport usw interessiert das keinen.. Dumme Gesetze gibt es überall
 
Keine Ahnung. Ich glaube nicht, dass das empirisch entstanden ist. Da viele Länder das so haben scheint es auch älter zu sein..
 
Langsam aber sicher nähert sich das Ende.
Nächste Woche ist der Fliesenleger da.
ELT ist fast fertig.
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MfG Jaimewolf3060
 
Ich skizziere einmal kurz das Problem, vielleicht habt ihr ja eine Idee:

Wir haben aktuell drei Garagenangebote vorliegen.

3x6m mit 1m bis zur Grundstücksgrenze:

- Optimal für einen eigenen Weg
- Dünne Garage

3,45mx6m mit 0,5m bis zur Grundstücksgrenze:

- Guter Mittelweg zwischen Kosten und Größe
- 50cm die man für nichts nutzen kann

3,90mx6m bis auf die Grundstücksgrenze

- Kein Weg mehr möglich
- sehr breite Garage
- deutlich teurer als Variante 1 und 2 (6000€)

Jetzt haben wir gedacht, wir nehmen Variante 2 und nutzen die 50cm um mit dem Nachbarn einen gemeinsamen Weg zu bauen (jeder gibt 50cm vom Grundstück auf einer Länge von ca 8m ab). Unser Nachbar hätte eigentlich kein Interesse haben müssen (da er keine Garage baut sondern die zwei Stellplätze laut Baubeschreibung nimmt [großes Neubaugebiet mit 80 Häusern]). Er meinte aber, er hat vor Carports zu bauen und somit wäre der Weg von den Stellplätzen in den Garten vielleicht doch nicht mehr so einfach. Zudem würde man sich somit die Kosten teilen.

Unsere Nachbarn haben auch schon zugestimmt etwas unterschreiben zu wollen.

Jetzt die Frage: Ist hier zwingend ein Notar notwendig, oder würde auch ein formloses Schriftstück vor Gericht (wenn es mal so weit kommen würde) bestand haben?. Wir haben halt Angst, dem Bauträger die 3,45m breite Garage zu nennen und wenn dann alles steht sagt der Nachbar "Ne eigentlich haben wir keine Lust mehr auf den gemeinsamen Weg". Dann stehen wir da mit 50cm zur Grundstücksgrenze, die man für nichts nutzen kann.
 
Klar kannst du das ohne Notar machen, richtig sicher bist du aber nur wenn du dir (ihr beide) euch das als Grunddienstbarkeit eintragen lasst (ins Grundbuch). Denn sonst kann sich das irgendwann jemand (Häuser werden ja gelegentlich auch verkauft) anders überlegen und dann sieht man sich vor Gericht wieder.
 
ein anruf beim bauamt bringt mehr als tausend diskussionen in irgendeinen forum. irgendwie kenne ich dein thema auch vom bauforum.

absolut sicher bist du nur, wenn du eine baulast/grunddienstbarkeit eintragen lässt. das ist hier aber eigentlich too much, da nicht gerade günstig. im grunde ist das auch gar nicht so schwierig, da ihr im schlimmstenfall eigentlich nichts verliert. ihr hättet 6x 0,5meter "totes" gelände. könnte man im schlechtesten fall immernoch als abstellecke nutzen. (mülltonnen oder sonstiges gerümpel)
im besten fall, und das ist sehr viel wahrscheinlicher, habt ihr einen gemeinsamen weg. wenn der nachbar jetzt zusagt (habt ihn sicherlich bedenkzeit gegeben), warum sollte er dann doch noch absagen (gibt es dafür denn gute gründe?! ) und euren zorn auf sich ziehen?!

wenn der gemeinsame weg ersteinmal gebaut ist, wird der ganze spaß auch etliche jahre so bestehen bleiben. (drauf achten das trotzdem jeder seine privatsphäre hat) sollte jemand das nachbarshaus kaufen, wird er sehr wahrscheinlich nicht als erstes seinen teil des weges wegreisen. einerseits will man als normaler mensch zu neuen nachbarn anschluss finden, zum anderen gibts beim kauf wichtigeres. und wenn neben den weg des nachbarn erstmal ein carport steht, wird sich der aufbau die nächsten 20jahre eh nicht ändern.
und wenn sich das thema irgendwann erledigt, habt ihr bis auf den verloren gegangenen weg keinerlei probleme zu befürchten.

prüfen müßtet ihr den abstand der garage zur grenze. in einigen bundesländern gibts da die regelung "direkt an der grenze oder 1meter abstand). aber auch das kann dir das bauamt am besten erzählen.
 
Grunddienstbarkeit und fertig. Heutzutage kann man niemandem trauen.


Gruß JM

die eintragung kostet sicherlich mehr als der theoretische "verlorene" wert der 3qm, zumal man dort trotzdem noch was abstellen kann. kann man natürlich machen, wenns denn unbedingt sein soll. andererseits entsteht ja kein echter schaden, wenn die nachbarn das irgendwann doch nicht wollen. hat man die grunddienstbarkeit und der nachbar will das nicht mehr, wird er andere wege finden, den weg zu boykotieren. und dann landet der mist vor gericht :)
 
Das Bauamt interessiert sich für sowas eh nicht. Maximal das Planungsamt, weil die Flurstücke festlegen. Bauamt guckt nur was du bauen willst und ob das ok ist.

@payday wegen der Terrasse
Ansonsten baust du einfach ne Überdachung und fertig.
Sollte sich irgendwann jemand beschweren musst du sie im Zweifel zurückbauen. Wenn du dich mit den Nachbarn gut verstehst ist da absolut kein ding bei. Was meinst du wieviel privat gebaut wird was eigentlich eingetragen und genehmigt sein müsste..

Was vorm Haus ist, oder ein carport, fällt ja noch von der Straße auf, aber was hinterm Haus stattfindet interessiert keinen. Dafür haben die Bauämter die ich kenne viel zu viel zu tun.
Bei meinen Eltern sind mal die vermesser rumgestolpert und haben geguckt was nicht eingetragen ist :fresse: aber das ist die Ausnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte sich irgendwann jemand beschweren musst du sie im Zweifel zurückbauen.

schon nach kurzer zeit besteht bestandsschutz. dann ist mit abriss/rückbau essig. selbst dann, wenn die gebäude die nachbarn richtig ärgern und gegen geltene regelungen verstoßen wird. gibt da urteile, da denkt man wirklich, das die nachbarn echte arschlöcher sind. fette garage an grenze gestellt, die abböschung aber den nachbarn (3meter breite) geschenkt. abriss nach 5jahren, weil grundstück dann erst verkauft wurde? am arsch!
 
Das stimmt nicht payday, wenn etwas ohne Baugenehmigung errichtet wurde und auch nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wird das ned automatisch nach einer bestimmten zeit legal und keiner kann mehr was machen.

http://www.ballaschk.de/schwarzbau-bestandss.html
 
Genau so.

Sowas wie Bestandsschutz gibt es bei Unterschreitung der Abstandsflächen in aller Regel nicht. Wenn der Bau - egal welcher Art - bauordnungswidrig ist, dann kann die Abrissverfügung kommen.

Wir hatten exakt diesen Fall vor einigen Jahren hier mal bearbeitet. Da wurde - sogar gemeinsam mit dem Nachbarn - ein Gartenhäuschen innerhalb der Abstandsflächen errichtet und eine Aufschüttung nebst Stützmauer gemacht.

Das Ganze war von Anfang an bauordnungswidrig und als man sich mit dem Nachbarn verkracht hatte, hat dieser das Ganze der Baubehörde angezeigt. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Abweichung von den einschlägigen Vorschriften der LBO lagen nicht vor. Was folgte, war die - rechtmäßige - Abrissverfügung - und das, obwohl sowohl der Schuppen als auch die Aufschüttung nebst Stützmauer zu diesem Zeitpunkt bereits rund 10 Jahre dort standen.

Jedenfalls im Bereich der LBO des Saarlandes brauchst Du mit Bestandsschutz nicht zu argumentieren, den gibt es nämlich nur, wenn der betreffende Bau irgendwann einmal baurechtsmäßig errichtet war und später - z.B. wegen einer Änderung des Baurechts - "illegal" wurde.
 
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