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dazu muss die garage aber ein schwarzbau sein. ist es aber ja nur unter ganz bestimmten bedingungen. eventuell wurde es sogar beantragt und genehmigt, ohne das jemand das gefälle zum nachbargrundstück kontrolliert hat. alle reden immer von abriss, selber gesehen oder mitbekommen habe ich sowas noch nie. zu 99% kann man das anders lösen. abriss ist eher ein werkzeug, wenn die leute wirklich machen was sie lustig sind (4meter hohe mauer rund ums grundstück und solche scherze)
im oben genannten beispiel kann der vorherige eigentümer (zb der investor) übrigens die aufstellung der garage zugestimmt haben, da er zb auch nichts vom höhenunterschied wußte. und dann ist spätestens ende gelände, weil
dort stehts doch. wenn jemand seine garage missbilligend an die grenze stellt, sich der eigentümer (hier investor, weil noch nicht verkauft) über einen längeren zeitraum allerdings nicht beschwert, hat der neue eigentümer pech gehabt. er kann sich natürlich an den investor wenden und um preisnachlass fragen (vor den kauf).
die ganze sache ist natürlich schon etwas komplizierter, aber so schnell wie immer behauptet wird wird nicht abgerissen. mein beispiel kommt aus den bauforum, wo jemand damit wirklich pech gehabt hat (wurde durchgeklagt).
wenn einen die bebauung vom nachbar nicht passt und diese nicht rechtmäßig ist, sollte man nicht zu lange warten. oder für immer die schnauze halten. ps: es spricht sich rum im baugebiet, wer jemanden denuziert hat. man sollte dann penibelst aufpassen was man da macht und baut. gibt gelangweilte die warten nur darauf, denen eine reinzuwürgen.
im oben genannten beispiel kann der vorherige eigentümer (zb der investor) übrigens die aufstellung der garage zugestimmt haben, da er zb auch nichts vom höhenunterschied wußte. und dann ist spätestens ende gelände, weil
(aus deinen link 2postings höher) und ja ich weis, das es 2 unterschiedliche themen sind.Ist z. B. im Pachtvertrag vereinbart, dass eine bestimmte Nutzung nicht gestattet ist, und duldet der Verpächter dennoch sehenden Auges eine solche Nutzung – z.B. die Errichtung eines Wochenendhauses – über einen langen Zeitraum, ohne ihr zu widersprechen, kann er nach Treu und Glauben später daran gehindert sein, die Beseitigung des Bauwerkes während der Laufzeit des Nutzungsvertrages zu fordern.
dort stehts doch. wenn jemand seine garage missbilligend an die grenze stellt, sich der eigentümer (hier investor, weil noch nicht verkauft) über einen längeren zeitraum allerdings nicht beschwert, hat der neue eigentümer pech gehabt. er kann sich natürlich an den investor wenden und um preisnachlass fragen (vor den kauf).
die ganze sache ist natürlich schon etwas komplizierter, aber so schnell wie immer behauptet wird wird nicht abgerissen. mein beispiel kommt aus den bauforum, wo jemand damit wirklich pech gehabt hat (wurde durchgeklagt).
wenn einen die bebauung vom nachbar nicht passt und diese nicht rechtmäßig ist, sollte man nicht zu lange warten. oder für immer die schnauze halten. ps: es spricht sich rum im baugebiet, wer jemanden denuziert hat. man sollte dann penibelst aufpassen was man da macht und baut. gibt gelangweilte die warten nur darauf, denen eine reinzuwürgen.
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