[Sammelthread] Immobilien

dazu muss die garage aber ein schwarzbau sein. ist es aber ja nur unter ganz bestimmten bedingungen. eventuell wurde es sogar beantragt und genehmigt, ohne das jemand das gefälle zum nachbargrundstück kontrolliert hat. alle reden immer von abriss, selber gesehen oder mitbekommen habe ich sowas noch nie. zu 99% kann man das anders lösen. abriss ist eher ein werkzeug, wenn die leute wirklich machen was sie lustig sind (4meter hohe mauer rund ums grundstück und solche scherze)

im oben genannten beispiel kann der vorherige eigentümer (zb der investor) übrigens die aufstellung der garage zugestimmt haben, da er zb auch nichts vom höhenunterschied wußte. und dann ist spätestens ende gelände, weil

Ist z. B. im Pachtvertrag vereinbart, dass eine bestimmte Nutzung nicht gestattet ist, und duldet der Verpächter dennoch sehenden Auges eine solche Nutzung – z.B. die Errichtung eines Wochenendhauses – über einen langen Zeitraum, ohne ihr zu widersprechen, kann er nach Treu und Glauben später daran gehindert sein, die Beseitigung des Bauwerkes während der Laufzeit des Nutzungsvertrages zu fordern.
(aus deinen link 2postings höher) und ja ich weis, das es 2 unterschiedliche themen sind.
dort stehts doch. wenn jemand seine garage missbilligend an die grenze stellt, sich der eigentümer (hier investor, weil noch nicht verkauft) über einen längeren zeitraum allerdings nicht beschwert, hat der neue eigentümer pech gehabt. er kann sich natürlich an den investor wenden und um preisnachlass fragen (vor den kauf).
die ganze sache ist natürlich schon etwas komplizierter, aber so schnell wie immer behauptet wird wird nicht abgerissen. mein beispiel kommt aus den bauforum, wo jemand damit wirklich pech gehabt hat (wurde durchgeklagt).

wenn einen die bebauung vom nachbar nicht passt und diese nicht rechtmäßig ist, sollte man nicht zu lange warten. oder für immer die schnauze halten. ps: es spricht sich rum im baugebiet, wer jemanden denuziert hat. man sollte dann penibelst aufpassen was man da macht und baut. gibt gelangweilte die warten nur darauf, denen eine reinzuwürgen.
 
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Sorry Payday, aber Du wirfst da einiges durcheinander.

Wenn die Abstandsfächen unterschritten werden, ohne dass eine Ausnahme (im Fall des Saarlandes geregelt in § 68 LBO) vorliegt, dann ist der Bau bauordnungsrechtlich gesehen rechtswidrig errichtet worden. Und das führt nun einmal dazu, dass eine Abrissverfügung erlassen werden kann. Daran ändert auch die Duldung durch den Nachbarn nicht das Geringste.

Die Baubehörde wird dann öffentlich-rechtlich tätig, was wiederum nichts, aber auch wirklich gar nichts, mit dem zivilrechtlichen Verhältnis der Nachbarn untereinander zu tun hat. Es mag sein, dass der Nachbar keinen zivilrechtlichen Anspruch (z.B. aus § 1004 BGB) auf Beseitigung hat, wenn er den "illegalen" Bau längere Zeit duldet. Die Behörde kann aber aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften dennoch den Abriss anordnen. Der Nachbar ist dann nur der "Tippgeber".


Aber Du weißt das ja sicher vom Hörensagen aus einem Bauforum besser als der Anwalt aus der Praxis ;-).
 
die abstandsfläche wurde ja nicht unterschritten, da die garage komplett auf seinen eigenen grundstück steht. wenn dann schon richtig lesen. NUR die abböschung befindet sich auf den nachbargrundstück.

Die Behörde kann aber aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften dennoch den Abriss anordnen

dazu bedarf es dann aber schon einiger guter gründe. so einfach just 4 fun werden keine gebäude abgerissen. gibt da noch irgendwo eine wirtschaftliche komponente dadrin. 10cm verlust der grundstücksbreite sind nachrangig gegenüber einen 20.000€ abriss einer garage. zumindestens nach einigen jahren :)

wäre das wirklich so wie immer behauptet, gäbe es keinerlei "falschbauten" mehr auf den grundstücken. es ist aber vielmehr so, das nahezu JEDER im neubaugebiet sich NICHT an die regeln hält. wenn ich hier rumlaufe sehe ich auf 80grundstücken bei 60+ verstöße gegen die vorschriften des landes. einige sind harmlos, einige sind haarsträubend. und passiert was? nö. es interessiert niemanden, obwohl die vom bauamt fast tagtäglich hier rumfahren. und wenn selbst ich das sehe dann sehen die den regelverstoß auch. vielleicht kommt die rechnung ja irgendwann, einen abriss werde ich dann hier dann berichten :) wahrscheinlich wirds einfach nachträglich etwas teurer genehmigt.

viele öffentlich rechtliche probleme sind eigentlich gar nicht öffentlich rechtlich. die 9meter grenzbebauung können nachbarn zivilrechtlich locker umgehen (baulast), wenn ein nachbar seine garage mit beim nachbarn draufstellt gibts dazu auch möglichkeiten (grundstücksteilung usw). der anwalt freut sich natürlich dann, wenn nachbarn sich nicht einig werden. wenn 2 sich streiten freut und gewinnt als einziger der anwalt.
 
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schon nach kurzer zeit besteht bestandsschutz. dann ist mit abriss/rückbau essig. selbst dann, wenn die gebäude die nachbarn richtig ärgern und gegen geltene regelungen verstoßen wird. gibt da urteile, da denkt man wirklich, das die nachbarn echte arschlöcher sind. fette garage an grenze gestellt, die abböschung aber den nachbarn (3meter breite) geschenkt. abriss nach 5jahren, weil grundstück dann erst verkauft wurde? am arsch!

Es ging um diese Behauptung von Dir. Und die ist schlicht und ergreifend falsch. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die Behörde dann tatsächlich eine Abrissverfügung erlässt oder nicht, spielt dabei doch überhaupt keine Rolle. Tatsache ist, dass es für baurechtswidrige Bauten nun einmal keinen Bestandschutz gibt. Für die Abrissverfügung braucht es neben der Baurechtswidrigkeit keine weiteren "guten Gründe" mehr, erst Recht keine wirtschaftlichen. Das interessiert die Behörde nämlich überhaupt nicht.

Mehr habe ich nicht geschrieben.

Und um Dich zu zitieren:

Wenn dann schon richtig lesen... und am besten noch verstehen. Aber bring ruhig weiter Dein Halbwissen an den Mann, ich halte mich ab jetzt raus.
 
Ich hab da mal eine Frage:
Ich würde in ein paar Jahren wohl mein Elternhaus übernehmen, auch wenn ich es evtl. nur vermieten werde.
Es handelt sich um das letzte Haus eines Reihenhauses und direkt daneben ist eine Garage gemauert (schon 20 Jahre alt), die direkt an das Nachbargrundstück grenzt (Garten, mit Zaun und Hecke zur Garagenseitenwand). Haben wir auch alles genehmigt und das Einverständnis vom Nachbarn.
Nun, wenn ich das Haus übernehmen würde, würde ich gerne das Haus verlängern, sprich Garage abreissen, unterkellern, Garage wieder drauf und obendrauf dann an das Haus anbauen bis zur Grundstücksgrenze. Das würde die breite des Hauses von 6m auf 9m erhöhen und ich hätte einen Flächengewinn von etwas über 40m².

Wie hoch sind die Chancen, dies genehmigt zu bekommen?
 
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Wie hoch die Chancen sind sage ich dir erst am Sonntag weil da kommt meine glauskugel aus der Werkstatt.
 
@Shaneymac, da gibt es dann wohl wieder für jede Gegend eigene Regeln?
Wir hatten den Fall vor ca. 5 Jahren. Mehrere :-)d) Gartenhäuschen, von uns in Eigenregie errichtet, Grundfläche teils über 15m², höhe 2,5m bis 3m, Grenzbebauung. Bei der Errichtung war mit dem Nachbarn alles noch ok. Jahre später hat der Nachbar einen rappel bekommen und meldete es "dem Amt". Eines Tage standen dann zwei Herren vom Vermessungsamt vor der Tür und wollten sich das ansehen. Einer meinte nach einem kurzen blick auf die Hütten "die sehen aus als stünden die schon länger als 7 Jahre?" Was wir bestätigt haben (zwischen 9 bis 15 Jahre).
Er meinte dann nur noch: "dann ist ja alles geklärt, geduldeter Bestand (seine Worte). Wir vermessen das jetzt noch und tragen es ein, machen kann der Nachbar da nichts mehr".
Das ganze war für uns kostenfrei und wir haben nie wieder etwas vom Amt (oder vom Nachbarn :fresse2:) gehört.
 
@ Misty
kurz wollte ich mich sl3vin anschließen.. aber naja :d
Da wir nicht beim Glückspiel sind gibt's auch keine Chancen. Ob du das darfst steht im Bebauungsplan, wenn es keinen gibt ist die Antwort "nein, darfst du nicht"

edit: @GiGa
Soll das Deutschland sein, oder die Schweiz?
Für deutsches Mietrecht stehen da so manche gesetzeswidrige Sachen drin...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was denn zB? Für mich sieht das wie ein ganz normaler Mustervertrag aus, Schönheitsreparaturklausel ist so in Ordnung, Tierhaltung auch. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Bewohner bin ich mir jetzt nicht sicher, aber das wäre für mich jetzt auch kein KO Kriterium (bzw, ich würde das an deiner Stelle googlen und selber bewerten)
 
Für Deutschland.

Gegen gesetzeswidrige Sachen hätte ich nichts :d
Sind ja eh nur Pflichten des Mieters formuliert. Wenn manche keinen rechtlichen Bestand haben, umso besser für mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
grade das mit der Schönheitsklausel seh ich nicht so, meiner Kenntniss nach darf der Mieter hier zu nichts gezwungen werden. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Auch die Bagatellschäden sind meiner Meinung nach zu hoch und zum Unfangreich..
 
@MisterY

Im Bebauungsplan wirst du erfahrungsgemäß nichts so spezifisches finden. Wenn der anbau zur vorhandenen Umgebung passt ist das schon mal ein guter Anhaltspunkt für einen positiven Bescheid.
Geschlossene Bebauung wird evtl relevant, ob die Reihenhäuser durch Garagen getrennt sind oder alle in einer Linie stehen..
Ansonsten muss das auch brandtechnisch betrachtet werden wenn sich zwei Gebäude eine Wand teilen.
 
grade das mit der Schönheitsklausel seh ich nicht so, meiner Kenntniss nach darf der Mieter hier zu nichts gezwungen werden. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Auch die Bagatellschäden sind meiner Meinung nach zu hoch und zum Unfangreich..

Der Mieter darf nicht zu fixen Zeiträumen gezwungen werden, die Formulierung mit "in der Regel sind diese nach xy Jahren auszuführen" ist in Ordnung. Kann also sein, dass der Mieter sein Wohnzimmer auch nach 20 Jahren noch nicht tapezieren muss, jedoch andererseits kann er das auch schon nach 2 Jahren müssen (wenn er ein kleines Schweinchen ist...)
 
Das ist bissl Unfug Hardware... Im bplan steht genau was man darf, dafür gibt's die ja. Ob man versteht was da drin steht steht auf einem anderen Blatt..

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Nicht in jedem B plan stehen so spezifische Dinge. Dass er verbindlich ist, ja. Ich sagte nur, dass der Umfang nicht immer der gleiche ist .
Was meinst du wieviele Bauanträge im Einzelfall geprüft werden müssen.
 
Solche grundsätzlichen Sachen stehen immer drin, bei ihm ist ja die Frage ob grenzbebauung zulässig oder nicht, das steht drin.

Gesendet von meinem VIE-L09 mit Tapatalk
 
@Shaneymac, da gibt es dann wohl wieder für jede Gegend eigene Regeln?
Wir hatten den Fall vor ca. 5 Jahren. Mehrere :-)d) Gartenhäuschen, von uns in Eigenregie errichtet, Grundfläche teils über 15m², höhe 2,5m bis 3m, Grenzbebauung. Bei der Errichtung war mit dem Nachbarn alles noch ok. Jahre später hat der Nachbar einen rappel bekommen und meldete es "dem Amt". Eines Tage standen dann zwei Herren vom Vermessungsamt vor der Tür und wollten sich das ansehen. Einer meinte nach einem kurzen blick auf die Hütten "die sehen aus als stünden die schon länger als 7 Jahre?" Was wir bestätigt haben (zwischen 9 bis 15 Jahre).
Er meinte dann nur noch: "dann ist ja alles geklärt, geduldeter Bestand (seine Worte). Wir vermessen das jetzt noch und tragen es ein, machen kann der Nachbar da nichts mehr".
Das ganze war für uns kostenfrei und wir haben nie wieder etwas vom Amt (oder vom Nachbarn :fresse2:) gehört.

Die Bauordnungen sind Landesgesetze, von daher gibt's da in der Tat regionale Besonderheiten.

Ist jetzt reine Spekulation, aber in Deinem Fall könnte es sein, dass vor 7 Jahren die LBO geändert wurde und die Häuschen nach der alten LBO zulässig waren und nach der neuen nicht mehr. Wenn dem so ist, dann waren die mal "legal" und sind es nur wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr. Dann genießen die Bestandsschutz.

Platt formuliert: Einmal legal, immer legal...

Ist aber wie geschrieben reine Spekulation...
 
Wenn da jetzt Garagen die Häuser verbinden ist grenzbebauung erlaubt. Sonst stehen die Garagen schon illegal da.
Ne das hat nicht zwangsläufig etwas mit einander zu tun. In den meisten Bundesländern darf man untergeordnete Gebäude direkt an die Grenze bauen, bzw. Mit Zustimmung des Nachbarn oder Baulast. Weiß jetzt nicht in welchem Bundesland man das nicht dürfte.

Klingt für mich auch nicht so, als ob die Garage Häuser verbindet, sondern einfach nur bis an die Grenze gebaut ist.

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Das ganze ist aber als so weit ich das verstehe als Verbund geplant und gebaut worden.
Also Reihenhäuser die entweder teilweise selbst, sonst mindestens durch Garagen verbunden sind - also in einem Bauantrag.
 
Ich hab da mal eine Frage:
Ich würde in ein paar Jahren wohl mein Elternhaus übernehmen, auch wenn ich es evtl. nur vermieten werde.
Es handelt sich um das letzte Haus eines Reihenhauses und direkt daneben ist eine Garage gemauert (schon 20 Jahre alt), die direkt an das Nachbargrundstück grenzt (Garten, mit Zaun und Hecke zur Garagenseitenwand). Haben wir auch alles genehmigt und das Einverständnis vom Nachbarn.
Nun, wenn ich das Haus übernehmen würde, würde ich gerne das Haus verlängern, sprich Garage abreissen, unterkellern, Garage wieder drauf und obendrauf dann an das Haus anbauen bis zur Grundstücksgrenze. Das würde die breite des Hauses von 6m auf 9m erhöhen und ich hätte einen Flächengewinn von etwas über 40m².

Wie hoch sind die Chancen, dies genehmigt zu bekommen?

0%, weil ein haus üblicherweise 3meter zum nachbargrundstück einhalten muss. nur bestimmte gebäude wie garage/carport dürfen an die grenze gestellt werden. einen keller bis an die grenze zu stellen stelle ich mir schwierig vor. es gibt sondergeschichten zb bei reihenhäusern, da ist die bebauung natürlich bis zur grenze ran. häufig sind die reihenhäuser aber auch nur auf einen gemeinsamen grundstück. du willst aber doch vom haus weg richtung nachbargrundstück/haus ranbauen?! das dürfte ziemlich aussichtslos sein. ansonsten ist ein anruf beim bauamt eine gute idee.

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Die Bauordnungen sind Landesgesetze, von daher gibt's da in der Tat regionale Besonderheiten.

Ist jetzt reine Spekulation, aber in Deinem Fall könnte es sein, dass vor 7 Jahren die LBO geändert wurde und die Häuschen nach der alten LBO zulässig waren und nach der neuen nicht mehr. Wenn dem so ist, dann waren die mal "legal" und sind es nur wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr. Dann genießen die Bestandsschutz.

Platt formuliert: Einmal legal, immer legal...

Ist aber wie geschrieben reine Spekulation...

steht da doch warum die gegangen sind: der nachbar hatte lange genug zeit gehabt sich dadrüber zu beschweren. der nachbar duldete die sache 7jahre lang, also muss er es nun hinnehmen. genau das gleiche habe ich oben doch auch geschrieben und auch aus deinen tollen link von anwalt hüh und hot kopiert. wenn einen was nicht gefällt muss man auch gas geben und nicht warten, bis der nachbar einen nach etlichen jahren auf die eier geht. dann kann es nämlich zu spät sein.

zum mietvertrag: klingt eigentlich ziemlich stand. was ich etwas merkwürdig finde:

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen in der Mietsache befindlichen Messgeräten
(Heizung, Warm
-
, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenab
lesung stattgefunden hat. Das
Protokoll über die Zwischenablesung ist dem Vermieter bei der Übergabe auszuhändigen.
wozu? man übergabetermin werden die zähler von vermieter und mieter zusammen abgelesen und ein protokol darüber erstellt. eine zwischenablesung ist quatsch und wäre ja am übergabetag auch veraltet. und wo soll man bitte jemanden anrufen, damit die vorbeikommen zum ablesen? am besten gas strom wasser jeweils getrennt?


Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf
die Mietsache aus wichtigem Grund und nach
rechtzeitiger Ankündigung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu überprüfen oder die
Ablesung von Messgeräten oder Reparatur

bzw. Instandshaltungsmaßnahmen vorzunehmen.

da steht, das der vermieter in den flur hängt "am dienstag den 26.07.2016 zwischwen 9.00-15.00 uhr kommt jemand zum ablesen des stromzählers vorbei. bitte seien sie zuhause oder wir verschaffen uns selber zutritt.

:) im grunde ist es nur eine floskel, damit man bei ganz merkwürdigen gesellen überhaupt mal reinkommt. kann aber auch mal umgedreht werden. hatten meinen vermieter auch schonmal in der wohnung damals. es klingelte an der tür, ich ging nicht ran weil wir am essen waren, plötzlich steht er mit wohnungsinteressenten im wohnungsflur. tja leider nicht richtig geschaltet :( mit genug zeit zum nachdenken hätte man daraus sicherlich einen schuh ziehen können.
 
Jemand ne Idee welche fliegengitter sich innen an Kunststoffrahmen gut und sicher befestigen lassen?

Haben drei Fenster damit ausgestattet - noname mit selbstklebendem Klett - aber der Kleber hält garnichts.
Wenn ich das mit gaffertape fixe, löst sich das auch wieder spätestens nach zwei Wochen.
 
5 Fenster vor 4 Jahren mit billig fliegengitter und dem Zubehör verklebt und es hält heute noch alles. Einfach eine Sache der Spannung.
 
Am besten warten bis bei Norma oder weiß ich wo diese Gitter mit Rahmen zum einklemmen gibt. Oder geht das nicht, weil der bewegliche Teil nach außen über den Rahmen ragt?


Gruß JM
 
Fenster öffnen nach innen. Muss also von innen an den Rahmen. Ob der Platz für einen starren Rahmen reicht muss ich ausmessen.
Ansonsten hat der Kleber der jetzt verwendeten Gitter einfach nicht gehalten.

Da das im vierten Stock ist kann ich ohne Steiger auch nichts von außen montieren :fresse:
 
Öffnen sich Fenster nicht immer nach innen? :hmm:
Ich würde auf Angebote warten und Fliegengitter Fenster kaufen.
Die hängen dann außen am Fenster. Da musst du natürlich schauen ob genug Platz ist wenn du Rolladen hast.
 
Rollläden sind nicht vorhanden. Aussenmontage ist nur möglich, wenn die von innen gemacht werden kann.

Ja, grundsätzlich öffnen Fenster nach innen, es gibt aber auch Sonderformen die nach außen öffnen
 
Wie heizt ihr alle eigentlich so? Wenn alles klappen sollte dann wird unser zukünftiges Haus ziemlich gut auf den aktuellen Stand gebracht.
- gedämmtes Dach und Fassade und gedämmte Kellerdecke
- neue Fenster und Türen
- überall Fußbodenheizung

Damit kommen prinzipiell ja alle Arten von Heizungen in Frage. Allerdings finde ich es trotzdem total schwierig... Der erste Gedanke war ein Gas-Brennwertkessel mit Solarunterstützung. Allerdings weiß natürlich auch keiner wie der Gaspreis sich entwickelt. Dafür ist die Anschaffung recht günstig. Ne Wärmepumpe klingt auch spannend bringt aber doch einige Nachteile mit sich. Solepumpen sind mit Bohrung richtig teuer in der Anschaffung wenn es überhaupt genehmigt wird. Den ganzen Garten für Flächenkollektoren umzugraben kommt eigentlich nicht in Frage. Luft-Wasser-Pumpen sind wohl recht laut und man muss schauen ob sie alleine im Winter überhaupt ausreichen. Inzwischen finde ich den Gedanken an eine Pelletheizung auch interessant. Da habe ich gelesen ist der größte Nachteil die Wartung. Platz für ein Lager ist ja da.
Was habt ihr für Erfahrungen?
P.S. Ich weiß ein Experte könnte mir wie immer weiterhelfen. Solange aber nicht sicher ist das es unser Haus wird möchte ich einfach nur einen groben Überblick bekommen ;)
 
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Vll kann man Pelletheizungen mit einem Wartungsvertrag kriegen. Dann hättest du die Fixkosten für die Heizung auf Jahre fest und quasi nur noch den Brennstoff als Variable.

Solepumpen sind wegen Fracking schwierig in der Genehmigung. Da wurden in vielen Ländern erstmal generelle Bohrungen ausgeklammert um sich gegen Fracking zu schützen.

Ansonsten guck doch auch mal was die KfW so unterstützt, bzw was dann so gefordert wird. Bei Solar war es zumindest stand 2011 so, dass man mindestens 10qm Solarfläche haben musste um gefördert zu werden.
 
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