Der Energieausweis wird, wenn ich mich richtig erinnere, nirgendswo im Mietvertrag erwähnt.
Nichts desto trotz, kann es doch nicht sein, dass meine Wohnung nur schwerlich warmgehalten werden kann (und das nur wegen der Kältebrücke an den Balkontüren! Zur Info: Zweizimmerwohnung wo beide Räume eine Tür zum Balkon haben mit einer Metall"fensterbank" draussen vor der Tür und einer Metallleiste unter dem Türrahmen, wo im Winter es munter runtertropft (Kondenswasser) und am Fenster sogar Schimmel bildet. So wie ich das sehe, ist das ein Konstruktionsfehlers des Hauses (BJ 1999), da alle Wohnungen über dieses Problem verfügen (~70 Mietparteien).
Ein Nachbar, der einen Mietvertrag von vor 10 Jahren oder so "geerbt" hat, und mal eben 100€ weniger Warmmiete zahlt, mussten letztes Jahr 400€ NK nachzahlen.
Nagut, die wohnen zu dritt (haben vorletztes Jahr ein Kind bekommen, das immer unter so ner Wärmelampe lag), aber 400€ nachzahlen? Ob die Strom über die NK zahlen, weiß ich nicht. Ich habe einen eigenen Versorgungsvertrag mit den Stadtbetrieben. Auch haben sie nach eigener Aussage noch nie geheizt, da sie direkt über einer Wärmequelle des Supermarkts unter der Wohnung wohnen und somit die Wohnung dadurch im Winter geheizt wird.
Auf meinen Heizkörpern (Fernwärme) sind solche digitalen Zähler angebracht, wo man den aktuellen Verbrauch und den vom Vorjahr ansehen kann.
Im Wohnzimmer habe ich gebraucht: 250 (Dimensionslose Zahl? Davon 165 noch vom Vormieter). Der Vormieter hat im Winter zuvor 235 verbraucht. Die durchschnittliche Raumtemperatur be.trug (leute, das ist echt lächerlich, dass man nicht mal die Vergangenheitsform von Betrag schreiben kann!!!
) im Winter bei mir ca 20 °C.
Im Schlafzimmer: 220 (12 vom Vormieter; Raumtemp: 17°C); Vormieter: 43 ?! Hat der sich den Arsch abgefroren oder was?
Bad: 19 ich, 3 Vormieter (nagut, die Heizung war hier wohl seit mehreren Jahren auf Erdgeschossniveau gedrosselt und ich habe sie erst wieder hochdrehen lassen)
Küche: 0/0
Wasser habe ich ca 5m³ Warm und 18m³ kalt verbraucht.
Ich wohne alleine, der Vormieter zu zweit.