Das ist keine Versteigerung, das ist ein Bieterverfahren.
Vereinfacht ausgedrückt, X Personen geben dem Makler ein Angebot ab, also zB 75t€ und normalerweise gibt es da auch eine Frist, bis zu der Gebote akzeptiert werden und auch als Bietender sollte man festlegen, wie lange man sich daran gebunden fühlt. Dann entscheidet die Verkaufende Partei, hier wird wohl der Insolvenzverwalter noch mitreden wollen, an welchen Bietenden das Objekt verkauft werden soll, dann geht der übliche Prozess los. Es muss übrigens im Gegensatz zur Versteigerung nicht an den Meistbietenden verkauft werden. Im Gegensatz zur Zvangsversteigerung werden auch keine Grundschulden gelöscht, also in jedem Fall abfragen, was da noch eingetragen ist, und vor Gebotsabgabe klären, wie damit verfahren wird. Bei uns war zB noch eine Grundschuld einer Versicherung eingetragen, die wir bezahlen mussten, aber im Gegenzug den Kaufpreis um die gleiche Summe reduzieren durften (Also Statt 100t€ an den Verkäufer gingen 5t€ an die Versicherung und 95t€ an den Verkäufer, im Kaufvertrag so festgelegt).
Im großen und ganzen hast du also Vertragsfreiheit, deswegen darauf achten, was du vereinbarst
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Hier wird das auch nochmal zusammengefasst:
http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N/166/57/823/166057823-0.pdf?3405746107