[Sammelthread] Immobilien

am ende auch eine preisfrage am ende des baus :) wir haben ein eher mittelmäßiges laminat mit 15€/qm genommen und kamen umgerechnet am ende trotzdem auf rein material von 1500€ auf etwa 50qm. (für schlafzimmer, beide kinderzimmer, abstellkammer und flur) die kosten für die fußbodenleisten werden gerne mal gnadenlos unterschätzt. da kommen echt meter zusammen...
die idee war, das man erstmal was günstiges nimmt und später in paar jahren ggf. was neues schöneres kaufen könnte, wenn man denn möchte. nun muss man allerdings auch sagen, das der 3m einbauschrank im schlafzimmer in diesen leben nicht mehr ausgebaut wird. folgerichtig ist auch der fußbodenaustausch in diesen zimmer erstmal etwas schwieriger. man kann aber natürlich auch einfach nen großen teppich oben drauflegen. die fußbodenheizung im schlafzimmer ist eh nie an (in 4,5jahren 0mal). im kinderzimmer oder flur ist der austausch aber erheblich einfacher, in der abstellkammer ist der belag wohl ziemlich latte.

wie gut der trittschallschutz ist, hängt maßgeblich auch vom untergrund ab :)
 
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Moin,

ich hab da mal eine Organisatorische Frage.
Wir haben eine Bauvoranfrage gestellt um zu klären ob wir eine Stadtvilla bauen könnten.

Nun gibt es in den direkt angrenzenden Grundstücken kein Gebäude diesen Typs.
Jedoch im Wohngebiet selber gibt es diverse beispiele davon. Ich behaupte mal das dichteste ca 150m luftlinie.
B Plan gibt es nicht.

Nun habe ich dem Beamtenfuzzi da reine riesige Bilderstrecke mitgeschickt um die ganzen beispiele zu dokumentieren.
Bei allen Beispielen gab bzw gibt es auch kein weiteres Gebäude diesen Typs die eine genehmigung hätten erleichtern können.

Jetzt sagt der Sachbearbeiter das er da nur die angrenzenden Grundstücke mit ranzieht und da gibt es kein 2 Geschosser und damit ende.

Daraufhin wollte ich wissen, mit welcher argumentation dann aber die anderen Gebäude genehmigt wurden.
(Will bei dem welches letztes Jahr gebaut wurde auch nochmal direkt ndie eigentümer befragen)
Daraufhin kam nur das wären alls einzelentscheidungen gewesen und es gäbe da halt andere "was auch immer er damit meint" gründe oder vorbelastungen.

Kann man so ein urteil anfechten. Da er mit den direkten Infos zu den anderen Objekten nicht rausrücken wollte, ist das für mich doch nun reine willkür.
Und dagegen sollte man doch was machen können oder? Hat jemand mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt sich da vielleicht jemand minimal juristisch aus?


Hintergrund: das Baugrundstück ist schon nicht besonders groß, und wir wollten mit einer Stadtvilla Grundfläche sparen bei gleicher Wohnfläche, um zumindest etwas Grün auf dem Grundstück zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
statt ner stadtvilla geht ja noch das "1,5 etagen haus" (offiziell zählt es als 1 geschössiges haus), also im OG mit schräge. mit guten vernünftigen kniestück/drempel geht das auch gut aus. wie groß ist das grundstück in welcher form etwa? ansonsten ist die zulässige behaupte fläche auch meistens irgendwie vorgegeben, bzw ähnlich wie bei nachbarn.

Daraufhin wollte ich wissen, mit welcher argumentation dann aber die anderen Gebäude genehmigt wurden.
(Will bei dem welches letztes Jahr gebaut wurde auch nochmal direkt ndie eigentümer befragen)
Daraufhin kam nur das wären alls einzelentscheidungen gewesen und es gäbe da halt andere "was auch immer er damit meint" gründe oder vorbelastungen.

jetzt nicht geschockt sein:
warum fährt dieser sachbearbeiter wohl ein recht großes teures auto ? kannst ja mal drüber nachdenken...

tatsächlich ist das hier reinste vetternwirtschaft. gegen eine ablehnung kannst du natürlich immer widerspruch einlegen. wenn du es dir mit den typen jetzt verscherzt, wird auch alles weitere später schwierig. einfacher ist ein kleiner check, aber dafür ist es nun schon zu spät. läge dem ersten antrag nen 500euro schein bei, wäre die sache wohl anders ausgegangen. und wer meint, das seien hingespinste, wohnt wohl hintern mond.
während ich offiziell im wohngebiet nichtmal ne pergola (ein holzgestell für paar rankenpflanzen) vom haus richtigung straße hinstellen darf (weil nur mülltonnenunterstände sind auf den 3m grenzbebauung erlaubt), steht im gleichen neubaugebiet 200m weiter eine fette garage mit 9m länge 10cm von der straße entfernt, obwohl dies unweigerlich verboten ist. tja wie hat er das bloss gemacht? ohne antrag wohl kaum... bei ner gartenhütte und co kann ich das ja verstehen, das man das so einfach hinknallt, aber eine 6x9m große garage direkt an die straße? selbst nach vorne raus werden die 3m nicht eingehalten...

alles was man nicht gleich macht, macht man eh nie wieder.
das stimmt natürlich. wir haben ja auch alle bodenbeläge gleich gemacht. allerdings ist nichts für ewig, außer vielleicht fliesen. wenn man nach 10-15jahren im haus nen neuen boden will, ist das doch völlig in ordnung und auch nicht "nie" oder "gleich". gibt auch leute, die bauen erstmal ne 2000€ küche ein, weil kein geld mehr da ist und kaufen nach 10jahren dann eine richtige. eine richtige küche hält locker 20jahre. klar müssen einzelne geräte irgendwann getauscht werden, aber der korpus und die türen und co halten locker durch, wenn die quali stimmt.
 
Stammtisch dann fertig, ja?

Garagen dürfen je nach Bundesland entlang der Grundstücksgrenze gebaut werden. Gilt für eine Pergola folglich nicht unbedingt.

Ansonsten lese ich bei Payday viel Frust heraus, wenn schon den Generalverdacht der Bestechung erhoben wird und Bestechung als allgegenwärtig sieht. Irgendwie scheint da ein bisschen 1920 durch.

@Speeddeamom

Hört sich grundsätzlich nach 34er Gebiet an (§34 Baugb). Da entscheidet die Behörde größtenteils nach Ermessen und ob sich das Gebäude aufgrund von Eigenart einfügt und das Ortsbild an der Stelle nicht verändert. Was woanders im Ort steht spielt absolut keine Rolle, weil das nur bezogen auf die benachbarte Umgebung entschieden wird.
Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, frag was du ändern kannst oder ändere den Entwurf entsprechend ab.

Planen gerade selbst mehrere Gebäude, von denen bis auf eines alle 34er sind. Eins ist im B-Plan und der macht strikte Vorgaben.
 
Hört sich grundsätzlich nach 34er Gebiet an (§34 Baugb). Da entscheidet die Behörde größtenteils nach Ermessen und ob sich das Gebäude aufgrund von Eigenart einfügt und das Ortsbild an der Stelle nicht verändert. Was woanders im Ort steht spielt absolut keine Rolle, weil das nur bezogen auf die benachbarte Umgebung entschieden wird.
Als Nachtrag: Die "nähere Umgebung" lt. BauGB mag für Laien vielleicht bedeuten, dass 150m Luftlinie auch noch dazu zählt. Durch Rechtsprechung hat sich aber ergeben, dass dabei wirklich nur mehr oder weniger die benachbarten Grundstücke heranzuziehen sind. Also etwa was im direkten Sichtbereich liegt. Gegen so eine Entscheidung angehen kannst du, wirst aber regelmäßig den kürzeren ziehen. Ermessensentscheidungen werden vor Gericht äußerst selten gekippt. Als Tipp von einem, der selber in einer Kommunalverwaltung arbeitet und auch im Bauordnungsrecht unterwegs gewesen ist - stelle dich gut mit dem Sachbearbeiter und frage nach, was du wie abändern kannst, um doch noch eine positiv entschiedene Bauvoranfrage zu bekommen.
 
während ich offiziell im wohngebiet nichtmal ne pergola (ein holzgestell für paar rankenpflanzen) vom haus richtigung straße hinstellen darf (weil nur mülltonnenunterstände sind auf den 3m grenzbebauung erlaubt), steht im gleichen neubaugebiet 200m weiter eine fette garage mit 9m länge 10cm von der straße entfernt, obwohl dies unweigerlich verboten ist. tja wie hat er das bloss gemacht? ohne antrag wohl kaum... bei ner gartenhütte und co kann ich das ja verstehen, das man das so einfach hinknallt, aber eine 6x9m große garage direkt an die straße? selbst nach vorne raus werden die 3m nicht eingehalten...
Du hast das Zauberwort selber schon geschrieben. Antrag und fertig. Bei mir mussten nur die üblichen 260 in den Umschlag, mehr nicht. Bei uns ist auch alles bis 3m an der Straße verboten. Mein Carport durfte ich trotzdem mit Grenzbebauung hin stellen.
 
@Speeddeamon
Bei mir war das auch nicht möglich. Allerdings wollte ich eh keine Stadtvilla( Quaderhaus passt als eh Name besser - Villa ist halt was ganz anderes...), es war nur 1,5 Geschosser erlaubt. Aber ich habe "Kniestock" 1,65m von daher hat man fast keine Einschränkungen.
 
Du hast das Zauberwort selber schon geschrieben. Antrag und fertig. Bei mir mussten nur die üblichen 260 in den Umschlag, mehr nicht. Bei uns ist auch alles bis 3m an der Straße verboten. Mein Carport durfte ich trotzdem mit Grenzbebauung hin stellen.
wenn im bebauungsplan explizit drinsteht, das eine garage nicht an die straße gestellt werden darf, werde ich mit nen antrag nicht weit kommen. ne pergola ist nix anderes als ein stück zaun in etwas höher.
manchmal fragt man sich, was diese ständigen verbote und regelungen soll, hat es doch teilweise amerikanische verhältnisse.

frust habe ich da keinen.
 
Letztendlich gibt es bei jedem Bebauungsplan die Option, Ausnahmen zu erlassen - auch wieder Ermessen der Behörde.
 
Danke an alle für die antworten. Ja ist ein (§34 Baugb) GEbiet. Das mit der Entfernung zu anderen Gebäuden verstehe ich ja auch. Also das da nur die Nachbargrundstücke herangezogen werden.
Achso, Grundstück hat etwa 500m² in einem länglichen Rechteck.


ABER was ich nicht verstehe, warum konnten andere dort diesen Gebäudetyp errichten?
Obwohl die Voraussetzungen noch bescheidener waren (direkt an der Straße) Bauflucht nicht eingehalten usw usf....
Wir wollen in dritter Reihe, also ganz hinten bauen. Das sieht man von der Straße noch nichtmal....

Das lässt mich halt innerlich kochen das man gegen diese Willkürherrschaft angeblich nicht angehen könnte.
Das bestätigt ja wirklich eher den Verdacht den PayDay äußert.
Und noch haben wir uns das mit dem nicht verscherzt. aber ich bin grade ein bisschen in Kampflaune.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist halt der Nachteil, wenn es keinen Bplan gibt. Bei uns wird für jeden Furz ein B Plan angelegt, aber dann weiß auch jeder, woran er ist. Klaracht es schwerer, wenn was geändert werden soll, dann muss man jedes Mal auch an den B Plan, aber es gibt so wenigstens keine Unklarheiten mit Geschossen usw.
 
Das ist halt der Nachteil, wenn es keinen Bplan gibt. Bei uns wird für jeden Furz ein B Plan angelegt, aber dann weiß auch jeder, woran er ist. Klaracht es schwerer, wenn was geändert werden soll, dann muss man jedes Mal auch an den B Plan, aber es gibt so wenigstens keine Unklarheiten mit Geschossen usw.
Ganz ehrlich, würde ich auch begrüßen. Weckt keine begehrlichkeiten und es ist halbwegs genormt. Man weis grob was geht und was nicht.
Dann würde sich mir auch die Frage nicht stellen. Aber so....
 
Außer du hast einen BPlan der 60 Jahre alt ist und im Grunde nix vorgibt oder der durch abweichende Bebauung schon nicht mehr gültig sein kann.
Hier gibt es eine Ecke, da ist laut BPlan Industriegebiet, aber seit 1980 stehen da nur Wohnhäuser.
 
Btw: kennt jemand ein gutes, allgemeines (Balkon-)Gartenbau-Forum... Google ist heutzutage ja eher mäßig hilfreich...
 
@flxmmr schau mal ins Forum Hausgarten.net. Sehr empfehlenswert und viel Input!
Für nicht registriere Nutzer geht die Werbung aber schon fast in Richtung unerträglich.
 
Was für ein Netto Gehalt gibt man denn bei einer Finanzierungsfrage an? Ich hab noch nie etwas finanziert :fresse:

Das was aufs Konto ausgezahlt wird? Kann/Sollte ich das Geld vom Aktienkaufplan welches über die Gehaltsabrechnung schon mit abgeht mit aufrechnen? Wie ist die Bewertung eines Firmenwagens der ja auch das Netto schmälert aber dafür ja so keine Kosten mehr hat? Und was ist mit Jahresboni (nicht an Unternehmenserfolg gekoppelt)?

Bin mir da gerad etwas unsicher. Natürlich werden die Sachen wohl nochmal von und mit der Bank anhand von Gehaltsnachweisen geprüft aber für eine erste Orientierung wird es wohl nicht so weit gehen
 
Netto = Was am Konto landet (dieses kann entweder monatlich gefragt sein oder aufs Jahr (also mit oder ohne 13/14 Gehalt)
Üblicherweise gibt es Fragen zu sonstigen Einnahmen etc., die dann im Detail geklärt werden (sofern es keine online Finanzierung ist)
 
Die Bank rechnet meines Wissens sowieso mit eigenen Formeln. Die nehmen das was Netto auf der Gehaltsabrechnung überwiesen wird, also Firmenwagen schon runter.
Dann rechnen die für Versorgung und Nebenkosten mit eigenen Faktoren. Bei uns haben die pro Person rund 800€ Haushaltskosten abgezogen. Nur für Lebensmittel, Kleidung usw.
Am Ende blieb vom Netto bei denen deutlich weniger übrig als in der Realität.
 
Zwar etwas seltsam da es nicht das reale Netto wiederspiegelt aber dann geh ich mal mit dem Auszahlungsbetrag in die Kreditanfragen demnächst.
 
Ob da 100€ mehr oder weniger stehen, ist für eine gesunde Finanzierung eh Wurst. Lieber 5 Jahre länger niedrigere Raten abzahlen als sich finanziell ans Limit zu bewegen und am Ende keine Handlungsspielräume zu haben - gerade wenn man 'ne Immobilie kauft, die zwischendurch auch mal eine Auffrischung braucht.
 
Ich wäre mal ganz vorsichtig damit, hier Straftaten zu empfehlen. :rolleyes:
wieso straftat? im falle des falls ist er da irgendwie reingefallen und man war schon auf der suche danach.
ich weiß noch von meinen vater damals, das man zum urlaubsantrag nen geldschein beim chef mit reingesteckt hat. ist allerdings auch 30jahre her. ka ob das früher so normal war.
in anderen ländern geht ohne bestechung rein überhaupt nichts. zb russland.

bei uns auf dem land gibts auf jeden fall einige merkwürdige fälle. ein pferdehof außerhalb geschlossener ortschaft bekommt auf einer öffentlichen spurbahn eine komplette straßenbeleuchtung, obwohl nur sein hof und 2 weisen daran hängen. außerhalb geschlossener ortschaft! da gibts keine beleuchtung und schon gar nicht hunderte meter lang für 1 einzigen hof. und der typ vom amt hatte halt plötzlich nen neues ziemlich großes auto. ist so passiert, aber nachweisen konnte man natürlich nichts. man hats wohl auch lieber nicht versucht...

fakt ist auf jeden fall, das bei ermessensspielraum seitens eines sachbearbeiters vitamin B ungemein hilft. alternativ bleibt noch der rechtsweg.

Was für ein Netto Gehalt gibt man denn bei einer Finanzierungsfrage an? Ich hab noch nie etwas finanziert :fresse:

am ende eigentlich egal, da am ende eh alles in einen persönlichen gespräch durchgekaut wird. da die fürn auto immer ne pauschale abziehen, kannst du beim dienstwagen wohl den geldwerten vorteil auf dein netto draufschlagen oder aber halt irgendwie anders erwähnen, das sie von deinen netto nicht nochmal die autopauschale abziehen. am ende haben die sowieso eine art pauschale mit der sie rechnen. die sparkasse hier zb mit rund 1200€ pro person und alles was drüber ist, kann als finanzierungssumme herhalten. bei 2k netto sind also 800€ rate drin :)
wichtiger ist da das eigenkapital. 10-20k sind da eigentlich immer das minimum, außer natürlich man hat 3k+ netto, nur dann sind 10-20k auch kein problem ^^
 
Wo wir gerade bei Finanzierungen sind. Ich spiele ja auch schon länger mit der Idee mir im Raum Köln eine Eigentumswohnung zu zulegen...

Wenn ich mir hier die Preise so anschaue, dann stehen inkl Kaufnebenkosten schnell mal 400.000 - 450.000€ auf der Uhr. Was meint ihr ist da eine gesunde Summe an Eigenkapital? Reichen 50k€ oder ehr noch 1-2 Jahre länger sparen? Ratentechnisch habe ich persönlich so an 1000-1500€ im Monat gedacht + Jährliche Sondertilgungen.

Mal noch ne generellere Frage zum Thema Neubau und Eigentumswohnungen. Hat jemand Erfahrungen, wie es hier mit dem Thema Eigenleistungen ausschaut? Lassen sich die Bauträger darauf ein z.B. das Verlegen von Böden, Malern, ggf kleinere Elektroarbeiten etc rauszunehmen, sodass man hier Geld sparen kann oder herrscht hier ehr ne Friss oder Stirb Mentalität? Wenn du nicht kaufst, macht es halt wer anderes zu unserem Preis.
 
am ende eigentlich egal, da am ende eh alles in einen persönlichen gespräch durchgekaut wird. da die fürn auto immer ne pauschale abziehen, kannst du beim dienstwagen wohl den geldwerten vorteil auf dein netto draufschlagen oder aber halt irgendwie anders erwähnen, das sie von deinen netto nicht nochmal die autopauschale abziehen. am ende haben die sowieso eine art pauschale mit der sie rechnen. die sparkasse hier zb mit rund 1200€ pro person und alles was drüber ist, kann als finanzierungssumme herhalten. bei 2k netto sind also 800€ rate drin :)
wichtiger ist da das eigenkapital. 10-20k sind da eigentlich immer das minimum, außer natürlich man hat 3k+ netto, nur dann sind 10-20k auch kein problem ^^

Danke für die etwas ausführlichere Antwort. EK sind ca. 30k vorhanden, wobei davon natürlich auch bisschen was für Renovierung/Einrichtung gebraucht wird. Wie wird EK denn hier gehandhabt und gerechnet? Die Wohnung soll ca. 270k Kosten, die ich auch voll finanzieren möchte. Das EK will ich nicht für die Finanzierung "nutzen". Kaufnebenkosten fallen außer Notar nicht an (Verkauf aus der geraden Linie, kein Makler). Ist das so einfach möglich opder muss man bei 270k Kaufpreis auch das EK mit abziehen und kann dann nur die zB. 240k finanzieren?

Netto sind ca. 2,8k ohne den Firmenwagen rauszurechen, sonst >3k€. Daher schätze ich bei den genannten Zahlen, dass eine Finanzierung über ca. 270k mit einer 1k€ Rate ohne weiteres machbar sein sollte :)
 
Was für die Zinsen wichtig ist: Sicherheiten.
Was ist die Wohnung wert? Beim nominellen Wert (ermitteln die und hat nichts mit dem Kaufpreis zu tun) gehen die auch wieder mit Sicherheiten dran, also Abschläge.
Nimmst du dann von der ermittelten Summe 100% auf, sind die Zinsen deutlich höher als wenn du nur auf 60% kommst.
Das ergibt dann auch umgekehrt, wieviel du selbst an EK einbringen kannst um den Zins zu drücken.
 
Ich muss da Payday widersprechen.
Eigenkapital ist heutzutage fast egal, wenn der Rest passt (sicherer Job, gutes Einkommen, Kontoauszüge immer im grünen Bereich, abbezahltes Auto, sonst keinerlei Kredite).
Wir haben unser Geld welches wir hatten auch nicht als Eigenkapital angegeben. Da gabs dann eine gesonderte Angabe an Vermögen, welches da ist, aber nicht mit einfließt.
Da wollen die dann einen Nachweis (Kontoauszug) haben und gut ist.
 
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