Das dürfte vom Bundesland abhängig sein, da das Ländersache ist.
Häufig reizen Neubauten die Geschossflächenzahl aus, weshalb ein Dachgeschossausbau als Wohnfläche nicht mehr genutzt werden darf. Außerdem muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, der bei Wohnbebauung idR das Fenster ist. Dies muss dann den Vorgaben zur Nutzbarkeit als Rettungsweg entsprechen.
Das waren bei uns so die wesentlichen Aspekte.
Häufig reizen Neubauten die Geschossflächenzahl aus, weshalb ein Dachgeschossausbau als Wohnfläche nicht mehr genutzt werden darf. Außerdem muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, der bei Wohnbebauung idR das Fenster ist. Dies muss dann den Vorgaben zur Nutzbarkeit als Rettungsweg entsprechen.
Das waren bei uns so die wesentlichen Aspekte.
Zuletzt bearbeitet: