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das nicht zulässig. der verbrauch muss gezählt werden pro mieteinheit.Luftwärmepumpe braucht nur Strom. Wird der (wahrscheinlich separate) Zähler dieser einfach durch die Parteien geteilt?
erstmal sollte geklärt werden, wie er denn un wirklich heizt. wie wärs mal mit einen bild?
luftwärmepumpen sind verbrauchspreislich nicht sonderlich günstig. immerhin wird hier strom verheizt, wenngleich mit einen sehr guten wirkungsgrad. damit das aber irgendwie aufgeht, müssen die buden maximal gedämmt sein. in mies gedämmten bauten sind diese teile ein massives groschengrab.