[Sammelthread] Immobilien

Das Steigern der Preise ist heute ziemlich witzlos
Ja natürlich, aber es gibt einen Preis den "der Markt" bereit ist zu bezahlen und der ist mit oder ohne Subvention gleich hoch. Dass die Preise für die meisten utopisch und unbezahlbar sind, ist ja ein ganz anderes Thema.
 
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Hat jemand eine Empfehlung für einen "richtigen" WLAN Repeater? Ich habe derzeit einen AVM Receiver (Fritzbox) am laufen und vom Standort ist am Balkon der Empfang schon so schwach, das die bessere Hälfte dort schon ihr 4G nutzt. Da wir beim Kauf in die identische Wohnung ziehen, wird sich an der Situation wenig ändern. Ich möchte das gesamte Wlan über den Repeater laufen lassen und per Lan anschließen. Großartige Gast Wlan Einstellungen und sonstige Scherze brauche ich nicht. Mir wäre eine einfache vernünftige Konfiguration nett und am liebsten wäre mir ein direktes "Schuko-Steckergerät" ohne große Kabeleien (außer halt Lan, wo sich der Anschluss direkt daneben befindet). Hohen Durchsatz brauche ich nicht, alle relevanten Geräten (PC, Arbeitslaptop, TV, PS5) laufen über Lan. Die Verbindung muss eher stabil sein, damit man vernünftig surfen und Videos gucken kann vom Iphone/Ipad
Ich persönlich hab sehr gute Erfahrungen mit den Repeatern der Telekom gemacht.
Die AVM Repeater hatten in Reihe geschaltet einen enormen Verlust. Im Büro kam nur noch 1/3 an.
Jetzt volle Leistung und stabil!

 
Wir haben bei uns 4 Fritz Repeater im MESH und es funktioniert einwandfrei.
 
Mal eine Frage zu Handwerkerrechnungen:

Ihr bekommt ein Angebot nach Aufmaß über sagen wir z.B. 200 m² Parkettlegerarbeiten und auf der Schlussrechnung stehen 205 m².

Jetzt wisst ihr aber auf Grund der Liefermenge und dem was übrig geblieben ist, dass der Handwerker nur 195 m² Parkett verbraucht hat.

Man legt das Parkett ja auch nicht in allen Ecken bis an den Rand (Sockelleisten, Heizungsrohre, Ecken, Winkel, etc.), aber was zählt denn nun?

Wenn man nur 195 m² Parkett für einen 200 m² Raum verbraucht hat, kann man doch nicht 200 m² abrechnen, selbst wenn der Raum mit einem Laser auf den mm ausgemessen 200 m² hat oder?
 
Der Verschnitt kommt ja extra noch drauf, das ich den bezahle ist ja klar.

Er hat mit 200 m² geplant nach Aufmaß und 250 m² bestellt, weil er noch was für eine andere Baustelle gebraucht hat.

Als er fertig war, waren noch 55 m² original verpackt übrig. Ich habe die komplett verschlossenen Pakete gezählt und die haben 55 m² entsprochen.

Also hat er nur 195 m² gebraucht und davon ging extra noch Verschnitt weg, den ich nicht ermitteln kann, was ja aber egal ist.

Mein Punkt ist, dass er das Aufmaß noch 100 mal machen kann, wenn er nur Parkett für 195 m² verlegt hat, kann der Raum von mir aus auch 300 m² groß sein...
 
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Hm, evtl einfach mal den Handwerker fragen, was er sich dabei gedacht hat?

Ich weiß, der Vorschlag klingt sehr "alternativ", aber wahrscheinlich bekommst du so am schnellsten eine Antwort 🤷
 
Hab ich ja...

Er meint, für ihn zählt das Aufmaß nach der Verlegung.

Wie viel er bestellt hat und was übrig ist, hatte er nicht nachgezählt. Das ist ihm aber auch egal, weil er die Raumgröße noch mal nachgemessen hat.
 
Evtl hat er 260qm bestellt um auf Nummer sicher zu gehen?
 
1. Waren es 250qm
2. Nein, weil er für eine weitere Baustelle mitbestellt hat

Viel wichtiger; hat der Handwerker denn saubere Arbeit verrichtet und ordentlich gearbeitet ?
Er hat 195qm gebraucht, also würde ich 195qm bezahlen (wollen).
 
von was für ner summe reden wir denn überhaupt und welche differenz erhoffst du dir?

Evtl hat er 260qm bestellt um auf Nummer sicher zu gehen?

wahrscheinlich ist genau das der grund. wer fährt denn ohne reserve 2 baustellen an. das material kostet im verhältnis doch nix und ganze pakete gibt er ggf zurück oder wird beim nächsten mal eingebaut. fehlt am ende 1 brett, ist die scheiße richtig am dampfen, weil ne 2 anfahrt und co zahlt dir keiner, zumal der kunde unzufrieden ist, da der spaß nicht fertig wurde...
 
Ich hab eine Kopie der Lieferscheine und auch ein Foto der restlichen Pakete. Ich weiß also zu 100 % was er verbraucht hat.

Die wenigsten rennen am Ende ja noch mal durch die Bude und messen nach, vor allem bei Fliesen oder anderen verschachtelten Sachen. Das es hier und da mal Abweichungen gibt ist ja auch normal.

Aber darum geht es ja auch gar nicht. Meiner Meinung nach ist es komplett egal, was gemessen wurde oder nicht.

Für mich ist das exakte Maß der Materialverbrauch und etwas anders kann man aus meiner Sicht nicht abrechnen.
 
Alles nur Spekulation, über welche Summe reden wir denn hier?
 
200-300 €... ist jetzt keine Unsumme, aber mir geht es halt um's Prinzip.

Am Ende ist es auch eher ein Zufall, dass ich genau weiß, wie viel er Material verbraucht hat. Normalerweise bekomme ich das gar nicht mit, er rechnet sein Aufmaß ab und fertig.

Ich werde da jetzt auch kein Fass aufmachen, aber hinterfragen kann man es ja trotzdem mal. ;)
 
Die 200-300€ gehen in der Endsumme (= Gesamtkosten über alle Gewerke) unter, dennoch kann ich dich verstehen.
Da würde ich auch nachfragen.
 
200-300€? hast du die Rechnung oder nicht? sonst einfach freundlich nachfragen wie sich die Summe zusammensetzt.
 
ich kann dich klar verstehen. andererseits hattest du ein angebot für "bodenbelag für die gewünschte fläche erstellen" und dies wurde zu dem preis gemacht wie angeboten. fragen macht sinn, ein riesen fass aufmachen allerdings nicht. rechtlich könnte das spannend werden, weshalb sich auch mit einer rechtsschutz das aus genannten gründen wohl nicht lohnen würde.

sollte der preis nun höher sein als angeboten, dann ist genaueres nachfragen auf jeden fall drin... hast du einen rechtlich brauchbaren grundriss (zb vom hausbauer,architekt) auf welchen die qm draufstehen, könnte das ggf. auch durchgehen. dann hätte aber wahrscheinlich auch keiner nachgemessen.

wo wir gerade bei handwerkerrechnungen sind: ich renoviere meine bald gekaufte bude mit 2 handwerkern: 1x bad 1x elektrik. kann der elektriker nicht auf den namen meiner freundin laufen, sie zahlt von ihren konto und steht dann auch auf der rechnung, so das sie da die handwerkerkosten nächstes jahr von der lohnsteuer abrechnen kann? es ist für sowas doch nicht relevant, ob man eigentümer oder mieter ist?! sie wohnt dann natürlich auch dort. geht immerhin um 6000€ absetzbare euros. ich rechne dann das bad ab, was auch wiederrum die maximalen 6000€ wären.
 
was soll denn bei "200-300€" rechtlich spannend werden?
 
spannend wird es, ob er recht bekommt oder nicht. weil es wurde das geliefert, was angeboten wurde, nämlich bodenbelag legen für die gewünschten räume zu betrag x.

anwälte finden außerdem immer einen weg, den streitwert künstlich zu pushen, weil fürn streitwert von 200-300€ wird keiner was machen, für die volle summe von 10.000€ allerdings schon. als ich die haushäfte meiner damalig noch frau für 0€ gekauft habe und es auch zu quasi 100% verschuldet war, durfte der notar trotzdem 250.000€ als wert annehmen, obwohl ich eigentlich keinen wert gekauft habe. wird hier nicht anders sein, das der anwalt fix nen grund hat, das der gesamte rechnungswert angenommen werden darf... und schon wirds wieder wahnsinnig teuer für ne sache, wo am ende beide seiten auf jeden fall die verlierer sind.

man könnte sich auch einfach freuen, das die arbeit gut gemacht wurde und es nicht teurer wurde als angeboten.
 
Zum absetzen der Handwerkskosten:


Die Frage ist jetzt nur kann deine Freundin als Mitbewohnerin und Mieterin das ganze auch nochmal für ein anderes Gewerk machen ?


Ich würde in dem Fall auf jeden Fall bei einem Steuerberater oder so nachfragen.
 
Und man kann ja auch nur 20 % der Arbeitsleistung absetzen, kein Material.

Sicher, dass das 6.000 € sind?
 
das finanzamt weiß doch gar nicht, ob sie (mit)eigentümerin der wohnung ist. sie gibt an, einen elektriker mit 6000€ arbeitslohn an ihrer wohnadresse bestellt und auch bezahlt zu haben. um dumme rückfragen gleich im keim zu ersticken, reicht man hier die nachweise (rechnung und kontoauszug) ungefragt direkt mit.

am ende kann man es auf jeden fall versuchen. mehr als nein sagen können sie nicht. es ist als mieter nicht verboten, einen elektriker für die mietbude zu beauftragen. kann also nichts passieren. für mich als eigentümer ist es auch egal, da ich natürlich trotzdem mit dem elektriker alles abspreche. ich muss nur ihr das geld vorher überweisen. für 1200€ lohnt sich der versuch auf jeden fall und nutznieser wäre sie ja auch. ich werde nur alleineigentümer, weil ich mit über 50% eigenkapital eh am ende den größten teil als eigentum hätte und wenn sie doch kein bock mehr hat, spart man sich den stress mit notar und co.

das bad muss auf mich laufen, weil ein teil davon mitfinanziert wird

Sicher, dass das 6.000 € sind?

ja sind 6000€ arbeitslohn, die man absetzen kann. das ergibt dann 1200€ ausgezahlt (wenn man genügend lohnsteuer auf der karte hat)
 
ja du setzte dann bei deiner Steuererklärung das Bad ab und sie bei Ihrer den Elektriker oder?
genau so. es gäbe dann immerhin 2400€ zurück. eine nennenswerte summe, um zb nächstes jahr den balkon noch schön zu machen oder ähnliches.
 
20 % von 6000€ sind 1200€ die du steuerlich abzugsfähig machen kannst, das ist nicht der Betrag den du dann mehr ausbezahlt bekommst.
 
Ich habe jetzt noch mal mit dem Handwerker telefoniert. Er hat natürlich mit seinem Aufmaß argumentiert, aber letztendlich musste er mir zustimmen.

Man kann nicht genauer messen, als das verbrauchte Material. Wenn man nur 195 m² verbaut, kann man auch nur 195 m² abrechnen, egal was und wie genau man gemessen hat.

Er geht wegen den paar Hundert nicht pleite und ich wäre es auch nicht, aber ich hab nunmal gern Recht. :fresse2:

Unabhängig davon bin ich kein Freund von solchen Spitzfindigkeiten. Auch, wenn Handwerker noch irgendwelche Regiestunden oder so Kleinkram einzeln abrechnen oder auf der Rechnung ausweisen. Klar, wenn er wegen irgendwas 20 Handgriffe mehr machen muss, dann hat er auch das Recht das abzurechnen.

Aber wenn ich einen Auftrag über 30.000/40.000 € habe, dann muss ich dem Kunden nicht extra noch 150 € für Kleinscheiß abrechnen. Da hau ich doch lieber von Anfang an 10 Cent mehr auf irgendeine Großposition und komme dann nicht in "Verlegenheit" noch extra abrechnen zu müssen und der Kunde hat auch ein besseres Gefühl, als wenn noch so Kleckerkram einzeln dazu kommt.

20 % von 6.000€ sind 1.200€, die du steuerlich abzugsfähig machen kannst, das ist nicht der Betrag, den du dann mehr ausbezahlt bekommst.
Die 1.200 € werden dann von dem zu versteuernden Betrag abgezogen und weil du dann mehr Steuern gezahlt hast als notwendig bekommst du eine Erstattung.

So habe ich es zumindest verstanden?
 
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genau, Beispiel:

Brutto Jahresgehalt 50.000€
- Werbungskosten 2.500€
- Handwerkerleistungen 1.200€

ergibt ein zu versteuerndes Jahresgehalt von 46.400€, d. h. da du für 50.000€ deine Steuern bezahlt hast, bekommst du die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.
 
20 % von 6000€ sind 1200€ die du steuerlich abzugsfähig machen kannst, das ist nicht der Betrag den du dann mehr ausbezahlt bekommst.
du hast recht. naja am ende kommen da trotzdem paar wenige euro zusammen. wirklich lohnen tut sich das aber nicht und wäre damit auch kein grund, eine sache legal abzuwickeln. (gibt natürlich andere gute gründe).

ich frage mich bis heute, wo denn diese rund 1100-1200€ steuererstattung immer herkommen soll, welche die leute im durchschnitt wiederbekommen sollen. das ist doch höchstwahrscheinlich der gleiche bullshit wie "fast alle menschen haben mehr beine als der durchschnitt" (wenn auch nur eine person nur 1 bein hat, ist der durchschnitt 1,99999999999 und nicht 2 ...). genauso wird es hier wohl auch sein. ich kenne niemanden als angestellten, der 1000€ steuer wiederbekommt, AUßER er hat ne riestergeschichte an der backe. da gibts eine menge zurück, ist aber am ende trotzdem eher weggeworfenes geld (anderes thema, zb für den anlagethread).

das höchste war jemal rauskam waren einige tausend euro, als wir damals unser pflegekind mit schwerbehindertenausweis mit H (hilflos = 3700€) aufgenommen haben als verheiratete ehepaar und wir beide weniger gearbeitet haben bei noch anteilig voller steuer davor. das ist aber schon superspeziell. als jemand, der schon so einiges in dem bereich mitgemacht hat, kann ich nur sagen, das diese boni auf den steuerbescheid alles verarsche ist. du bekommst 3700€ steuersenkung auf deine lohnsteuer, wenn du hilflos bist. du bekommst deine fahrten zum arzt mit deinen auto bezahlt, wenn du schwerbehindert bist. du bekommst dein auto steuerfrei, wenn du damit fährst, wenn du schwerbehindert im bett liegst... es sind ja keine gelder, die dir der staat schenkt. wir reden hier von geldern, die du vorher erwirtschaftet hast und der staat so gnädig ist, dir davon was wiederzugeben. habt ihr schonmal eine hilflose person gesehen, welche soviel geld verdient, das sie darauf lohnsteuer zahlen muss? oder nen bettlägrigen gesehen, der noch nen eigenes auto hat und es selbst fährt (und nein, pflegende personen gehen hier nicht - als ob ich es nicht versucht hätte, nen dicken diesel darüber laufen zu lassen ^^)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Arbeitszeit gibt's doch die 20% zurück. Oder habe ich was falsches im Kopf?
 
Bei der Arbeitszeit gibt's doch die 20% zurück. Oder habe ich was falsches im Kopf?
ja, 20% von den 6000€. maximal also 1200€. und diese 1200€ werden dann als steuern abgesenkt. sind dann real so 300€ ganz grob übern daumen, je nach verdienst/steuerhöhe natürlich...
 
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