Du meinst externe 10er Steckdosen? Warum tauschst du die nicht einfach? Grundsätzlich müsste beim Mieterwechsel doch auch die Anlage geprüft werden oder ist das bei euch keine Vorschrift? Meine Verwaltung hat bei mir nen Elektriker zum E-check vorbeigeschickt der wirklich jede einzelne Steckdose gemessen hat und sich auch die Verteilung angeschaut hat etc.. Kam zum Glück alles durch, sonst hätte ich wohl noch meine Küche für die Sanierung ausbauen müssen
ich rede von meinen 10steckdosen in der ganzen wohnung, welche sich in der wand befinden. ein e-check wurde hier wohl länger nicht durchgeführt, als ein mensch auf dem mond war (ohne übertreibung! ). wenn es eine "pflicht" gibt, dann hat sich diese eure verwaltung selbstaufgelegt. bei privat gibt es keine e-check pflicht, im gewerbe hingegen schon. auf der arbeit ist sicherer als zu hause...
Und wenn man es zu lange liegen lässt, kann es zum Problem werden. Wenn man die Bankbescheinigung nicht mehr findet und sich erst eine neue Bescheinigung erstellen lassen muss. Da kommen dann gleich noch mal Kosten hinterher, denn Banken sind ja auch nicht gemeinnützig und schnell bei sowas
da ich bereits ein abgezahltes geerbtes haus mit noch eingetragener grundschuld verkauft habe kann ich sagen, das alles nicht so wild ist.
wie schon geschrieben, gibt es einen wisch von der bank, das die offenen forderungen beglichen worden sind und das man die grundschuld streichen lassen kann, wenn man denn möchte. allerdings gibt es dafür keine notwendigkeit, der eigentümer hat dadurch keinerlei vorteile, weshalb das auch quasi niemand macht. und man hat wie schon richtig geschrieben die möglichkeit, später nochmal einen kredit bei der gleichen bank abzuschließen, ohne zusätzliche eintragungskosten. zb wenn man 50k fürn neues dach aufnehmen möchte.
wenn jemand (zb die erben) das haus irgendwann verkaufen will, wird der notar für den verkauf natürlich feststellen, das noch eine grundschuld eingetragen ist. man muss dann bei der bank anfragen, bekommt dann nen 0€ saldo zurück und muss dann die grundschuld löschen lassen. kostet alles geld, ist aber alles keine große sache. der notar weis genau wer was wie wo machen muss und wird einen alles erklären. wenn man natürlich den papierkram wiederfindet von damals, kann man sicher einige euro sparen. ist aber alles recht überschaubar.
sollte die alte grundschuld für den neuen kredit des käufers reichen, kann er diesen ggf. auch übernehmen und kosten sparen, wenn er bei der gleichen bank abschließt. dafür braucht er natürlich einen ganz klaren nachweis, das die grundschuld derzeit bei 0€ steht. auch hier ist der notar der richtige ansprechpartner.
beim verkauf mit offenen restbeträgen erfolgt der verkauf etwas anders. die löschung erfolgt zug um zug mit der zahlung, der notar ist der vermittler dazwischen, weil eigentlich will keine partei in "vorkasse" gehen (alte bank stimmt keine löschung zu ohne ihr geld, neue bank stimmt keine auszahlung zu ohne eingetragene grundschuld). heißt, beim kauf nimmt man einen zustand an (grundstück wird lastfrei verkauft), der noch gar nicht vorherscht.