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die eigentlich viel spannender frage ist eh eine ganz andere: wenn notariell beurkundete und über gerichtliche zwangsversteigerungen erworbene grundstücke nicht mehr rechtssicher gekauft werden können, kommt zweifelsfrei die frage auf, wozu dann diese sündhaft teure und offensichtlich nutzlose sache dann überhaupt noch existiert.
und die andere frage ist halt, wie beide gerichte zu dieser auffassung kamen. die große schwierigkeit hier ist klar, da das gericht aus der zwangsversteigerung zwischen den beiden fronten steht. und als staatliche einrichtung haben die absolut keinerlei interesse daran, irgendwie eine vernünftige normale lösung anzubieten. der käufer hat auch keinerlei interesse daran, dem erben einfach das grundstück abzukaufen, weil er aus seiner sicht bereits bezahlt hat.
das wird doch nun so laufen: käufer müssen an den erben das grundstück übergeben. käufer sind massivst im minus und verlieren alles. käufer müssen dann das gericht verklagen und hoffen, das sie irgendwas da rausbekommen. im schlechtesten fall ist der spaß da auch schon verjährt oder sonstiges.
und die andere frage ist halt, wie beide gerichte zu dieser auffassung kamen. die große schwierigkeit hier ist klar, da das gericht aus der zwangsversteigerung zwischen den beiden fronten steht. und als staatliche einrichtung haben die absolut keinerlei interesse daran, irgendwie eine vernünftige normale lösung anzubieten. der käufer hat auch keinerlei interesse daran, dem erben einfach das grundstück abzukaufen, weil er aus seiner sicht bereits bezahlt hat.
das wird doch nun so laufen: käufer müssen an den erben das grundstück übergeben. käufer sind massivst im minus und verlieren alles. käufer müssen dann das gericht verklagen und hoffen, das sie irgendwas da rausbekommen. im schlechtesten fall ist der spaß da auch schon verjährt oder sonstiges.