Als erste konkrete Maßnahme nannte Schünemann eine kriminologische Grundlagenstudie zum Thema Kinderpornographie durch das Kriminalwissenschaftliche Institut der Universität Hannover. In dem Gutachten sollten Herkunft, Verbreitung und Umgang mit kinderpornographischem Material erforscht werden
[...]Nikolaus Forgo von der Hochschule unterstrich, dass im Kampf gegen Kinderpornos die Informationsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das neue Computer-Grundrecht nicht geopfert werden dürften.
[...]Nötig seien neben der Ermittlung der Kriminellen die Stärkung des Opferschutzes, die Verhinderung weiterer Missbräuche und damit auch die "Ausrottung des kommerziellen Marktes für entsprechende Inhalte offline wie online". Entscheidender Faktor bei dem Bündnis sei, "dass zum ersten Mal auch die Wissenschaft dabei ist". Damit könne die Emotionalität aus der Debatte herausgenommen und das weitere Vorgehen auf eine "knallharte Faktenbasis" gestellt werden.
[...]Der Chef der Software AG, Karl-Heinz Streibich, nahm die neuen Medien gegen Pauschalbeschuldigungen in Schutz. Das Internet sei als Technologie grundsätzlich wertneutral. Es könne von Tätern dazu missbraucht werden, um kinderpornographische Inhalte in Umlauf zu bringen. Die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate über Web-Sperren und das von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) nach wie vor geprüfte und im schwarz-gelben Koalitionsvertrag zurechtgestutzte Zugangserschwerungsgesetz habe aber auch gezeigt, "dass rechtswidrige Inhalte im Internet nicht effektiv dadurch bekämpft werden können, in dem sie einfach ausgeblendet werden".
[...]Die Branche werde das Thema "Löschen illegaler Inhalte" daher sehr ernst nehmen.