Limitierte Speichergeschwindigkeit bei der GeForce GTX 970 (5. Update)

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Also bei mir ist das der Fall. Habe ja hier im Thread auch drüber berichtet. Selbst mit DSR kriege ich sie nicht über den Verbrauch von 3,5 GB VRam.
 
Hab mir einiges durch gelesen bisher jetzt mal ne frage bekommt keiner von euch 4GB ram voll im Game?
Bleiben euere Karten bei 3.5GB ?

Doch, die Karte mann ihre 4 GB voll bekommen. Zunächst werden die 3,5 GB gefüllt, dann die übrigen 512 MB. Problem ist eben, das die meisten Tools das falsch auslesen (bzw. nur die 3,5 GB sehen), was auch schon daran liegt, dass das BIOS der Karten dies falsch angibt. MSI hat daher ein BIOS-Update veröffentlicht, welches die Anzeige korrigiert.
 
Natürlich entspricht die Karte nicht den an sie gestellten Erwartungen.... aufgefallen ist es halt durch ihr suboptimales Leistungsverhalten.

Richtig, durch die fehlerhafte Kommunikation entstand eine falsche Erwartungshaltung, die absolut nichts an der Leistung und der Hardware selbst ändert. Ihr "suboptimales Leistungsverhalten" hatte sie nämlich schon seit Verkaufsstart im September 2014...
 

Davon abgesehen, konstituiert sich gemäß § 434 BGB ein zur Gewährleistungsabwicklung über den Händler/Importeur berechtigender Sachmangel durch eine von der Erwartung des Käufers abweichende Beschaffenheit des Produktes aufgrund von Werbung bzw. Aussagen des Herstellers/Verkäufers zu den Produkteigenschaften, „es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste“ (§ 434 BGB, Abs. 1).

Das ist bitter :shake:


Für die Schweizer hier, sofern sie ein Mangel an der Sache geltend machen wollen, empfehle ich Artikel 197 OR

Art. 197 OR


III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeinen

1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.

Das heisst u.a. auch, dass der Händler haftet auch wenn er den Mangel NICHT kannte!
 
Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn der verkaufte Gegenstand

- nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht.



man braucht nicht mal nen Anwalt ;)
Dann liegt es ja vor wenn man nur 3,5 statt 4 GB nutzen kann.
 
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Dann liegt es ja vor wenn man nur 3,5 statt 4 GB nutzen kann.

Und das ist eben FALSCH! Es werden die vollen 4 GB benutzt - nur nicht mit vollem speed. Das was man nVidia vorwerfen kann ist, dass die Angaben zum Release falsch waren (Statt 2.048 nur 1.792 KByte L2 und statt 64 sind 56 ROPs vorhanden).
 
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Und das ist eben FALSCH! Es werden die vollen 4 GB benutzt - nur nicht mit vollem speed. Das was man nVidia vorwerfen kann ist, dass die Angaben zum Release falsch waren (Statt 2.048 nur 1.792 KByte L2 und statt 64 sind 56 ROPs vorhanden).

Ich gehe mal davon aus, dass Händler sich besser hätten informieren können. Haben sich einige aber offensichtlich nicht.

Deren Pech.

edit: sie hätten sich nicht nur besser informieren können, sie hätten sich besser informieren müssen.
 
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Und das ist eben FALSCH! Es werden die vollen 4 GB benutzt - nur nicht mit vollem speed. Das was man nVidia vorwerfen kann ist, dass die Angaben zum Release falsch waren (Statt 2.048 nur 1.792 KByte L2 und statt 64 sind 56 ROPs vorhanden).
Fakt ist das man die 4 GB nicht normal nutzen kann wie sie Beworben wurden vom Händler und Hersteller. Und das NVidia das verschwiegen hat. Somit kann man denn Kauf Rückabwickeln. Oder denn Händler dazu bewegen eine GTX980 fürs gleiche Geld raus zugeben. Weil ein allgemeiner Mangel bei jeder GTX970 beim Kauf vorliegt. Denn der Kunde beim Kauf nicht wissen kommte.
 
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Ich gehe mal davon aus, dass Händler sich besser hätten informieren können. Haben sich einige aber offensichtlich nicht.

edit: sie hätten sich nicht nur besser informieren können, sie hätten sich besser informieren müssen.

Wie denn? Die Händler konnten es nicht besser wissen. nVidia hat bis vor zwei Tagen an den Releasedaten nichts geändert! Auch im nVidia GeForce GTX980/970 Reviewer's Guide steht nichts anderes drin.

 
Lest nochmal das deutsche Gesetz, nicht das was Caseking zitiert hat. Vielleicht findet ihr dann auch raus warum das ganze eine Nebelkerze ist. :)
 
Lest nochmal das deutsche Gesetz, nicht das was Caseking zitiert hat. Vielleicht findet ihr dann auch raus warum das ganze eine Nebelkerze ist. :)

Erkläre es uns doch. Anstatt uns im Nebel stehen zu lassen :P
 
Fakt ist das man die 4 GB nicht normal nutzen kann wie sie Beworben wurden vom Händler und Hersteller. Und das NVidia das verschwiegen hat. Somit kann man denn Kauf Rückabwickeln. Oder denn Händler dazu bewegen eine GTX980 fürs gleiche Geld raus zugeben. Weil ein allgemeiner Mangel bei jeder GTX970 beim Kauf vorliegt. Denn der Kunde beim Kauf nicht wissen kommte.

Aus welchen Grund sollte ein Händler sowas tun?
Der Händler wusste von dem Mangel auch nix, wenn dann retour und Geld zurück oder auf eine 980 aufzahlen. Fürs gleiche Geld wird kein Händler eine 980 rausrücken, außer er bekommt die Differenz von Nvidia bzw. vom Boardpatner.
 
Wie denn? Die Händler konnten es nicht besser wissen.[/url]

Dein Bild sagt doch alles. Die Kunden konnten es nicht wissen, die Händler haben sich ebenfalls auf nVidias Angaben verlassen, und jetzt soll es der Kunde ausbaden?

Ich sehe die Händler in der Pflicht. Sollen die das ausbaden und nicht deren Kunden.
 
Lest nochmal das deutsche Gesetz, nicht das was Caseking zitiert hat. Vielleicht findet ihr dann auch raus warum das ganze eine Nebelkerze ist. :)

Das "deutsche Gesetz"? §434 BGB?!
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.[...]

§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org

"Vereinbarte Beschaffenheit" sind die Angaben vom Händler und auf der Verpackung des Produktes bzw. der Webseite des Herstellers.
 
Das "deutsche Gesetz"? §434 BGB?!


§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org

"Vereinbarte Beschaffenheit" sind die Angaben vom Händler und auf der Verpackung des Produktes bzw. der Webseite des Herstellers.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

Genau:

GeForce GTX 970 | Specifications | GeForce

Das ist die Herstellerwebsite. Kann man schön alles erkennen.
 
Ich sehe die Händler in der Pflicht. Sollen die das ausbaden und nicht deren Kunden.

Wenn dann sehe ich denjenigen in der Pflicht, der es auch verursacht hat. Warum soll der Händler, der ebenso wenig dafür kann in irgendeiner Weise in der Pflicht stehen? Mir soll es recht sein, wenn die Händler es übernehmen wollen, aber in der Pflicht sehe ich sie nicht.
 
Wie denn? Die Händler konnten es nicht besser wissen. nVidia hat bis vor zwei Tagen an den Releasedaten nichts geändert! Auch im nVidia GeForce GTX980/970 Reviewer's Guide steht nichts anderes drin.
Das spielt doch keine Rolle. Da niemand seine Karte direkt bei NVidia gekauft hat. Ist der Ansprechpartner der Händler und somit in der Haftung. Der muss seinerseits das dann später mit denn Kartenherstellern klären und die wiederum mit NVidia.
 
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Wenn dann sehe ich denjenigen in der Pflicht, der es auch verursacht hat. Warum soll der Händler, der ebenso wenig dafür kann in irgendeiner Weise in der Pflicht stehen? Mir soll es recht sein, wenn die Händler es übernehmen wollen, aber in der Pflicht sehe ich sie nicht.

Das ist völlig okay. Was ich nicht einsehe ist, dass einige Händler nicht selbst gegenüber nVidia (oder dem Großhändler) aktiv werden, sondern sich selbst hinter höchst eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage zu verschanzen suchen und den eigenen Kunden im Zweifel im Regen stehen lassen.

Ich hatte mehr Rückgrat von Händlern erwartet...
 
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Ich gehe mal davon aus, dass Händler sich besser hätten informieren können. Haben sich einige aber offensichtlich nicht.

Deren Pech.

edit: sie hätten sich nicht nur besser informieren können, sie hätten sich besser informieren müssen.

Halt ich für Unsinn. Was ist mit dem Kunden? Der muss sich nicht informieren oder wie? Ich find das alles irgendwie Käse.

Ich mein klar....ne 970 die Geräusche abgibt, die selbst nen 56k Modem nur schwer hinbekommt...müssen wa nicht drüber reden. Das man 4GB Speicher nicht so benutzen kann, wie es versprochen wurde, ist zwar doof aber sonst auch wirklich nix. Karte funkt und läuft gut. ;)
 
1- Nvidia entwickelt nen Chip und eine Beschaltungsanweisung fuers Boarddesign und
2- laesst diesen bei TSMC oder sonstwo fertigen.
3- Der Boardpartner entwickelt daraus ein Board (gemeinhin als Grafikkarte bekannt und wundert sich bestenfalls ueber die komisch angebundenen 512 MB VRAM.
4- Diese Karte wird dann ueber Zwischenstationen an deinen Endkundenhaendler verkauft, welcher wiederum
5- die Karte an dich verkauft.

Jetzt ist bei 1- was mit dem Cache falsch und bei 3- ist was mit dem Ram zumindest mal bemerkenswert. Warum sollte aber der Haendler 4- in der Haftung sein, wenn 3- sicher nichts vom L2 Cache Thema wusste (weil unerheblich) und 4- nichts vom Vram Thema wusste (weil unerheblich)?
 
Da stehen keine Angaben zu ROPs und L2-Cache Größen.
Außerdem bezieht sich dieser Punkt auf eine "nicht vereinbarte Beschaffenheit". Ob dies bei Käufen, wo Händler "Beschaffenheitsangaben" machen, gilt, müsste geklärt werden.

Willste dich wirklich noch weiter reinreiten?
 
Das ist völlig okay. Was ich nicht einsehe ist, dass einige Händler nicht selbst gegenüber nVidia (oder dem Großhändler) aktiv werden, sondern sich selbst hinter höchst eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage zu verschanzen suchen und den eigenen Kunden im Zweifel im Regen stehen lassen.

Ich hatte mehr Rückgrat von Händlern erwartet...

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