Limitierte Speichergeschwindigkeit bei der GeForce GTX 970 (5. Update)

Sontin schrieb:
Vereinbarte Beschaffenheit" sind die Angaben vom Händler und auf der Verpackung des Produktes bzw. der Webseite des Herstellers.

Warum wusste ich das vorher schon, dass der Obertroll ala LovesuckZ hier wieder komplett auf Seiten von nvidia und der Händler steht.:fresse:
An armseligkeit nicht zu überbieten.

Selbst wenn er ne Karte mit 10GB und nur 1GB nutzbaren Speiche rgekauft hätte, würde er die behalten.
Denn wie Nvidia ja selbst sagt und Mindfactory, der Treiber wird es regeln.:bigok:

58456743oru5nkyyrp.jpg


Mindfactory löscht schön die negativen Kommentare aus den Bewertungen der GTX 970 Karten heraus und tut so als sei nichts.
Ich kaufe von denen nix mehr.

Da stehen keine Angaben zu ROPs und L2-Cache Größen.

Überall stehen Angaben zum Speicherinterface, das auch falsch ist.
es sind 224bit und nicht ein bit mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
1- Nvidia entwickelt nen Chip und eine Beschaltungsanweisung fuers Boarddesign und
2- laesst diesen bei TSMC oder sonstwo fertigen.
3- Der Boardpartner entwickelt daraus ein Board (gemeinhin als Grafikkarte bekannt und wundert sich bestenfalls ueber die komisch angebundenen 512 MB VRAM.
4- Diese Karte wird dann ueber Zwischenstationen an deinen Endkundenhaendler verkauft, welcher wiederum
5- die Karte an dich verkauft.

Jetzt ist bei 1- was mit dem Cache falsch und bei 3- ist was mit dem Ram zumindest mal bemerkenswert. Warum sollte aber der Haendler 4- in der Haftung sein, wenn 3- sicher nichts vom L2 Cache Thema wusste (weil unerheblich) und 4- nichts vom Vram Thema wusste (weil unerheblich)?

Ganz einfach, weil du weder einen Juristischen Vertrag mit NVidia noch mit denn Boardpartner hast. Sondern einen Vertrag mit einen Händler. Somit ist der in der Haftung. Da der Sachmangel ja beim Kauf vorlag. Der Kunde muss sich somit weder mit denn Chiphersteller noch mit denn Boardpartner auseinandersetzen.
Anders sieht es aus falls er direkt bei NVidia oder beim einen Boardpartner bestellt hatte. Das dürfte aber zu 99,99% der fälle nicht der Fall sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "deutsche Gesetz"? §434 BGB?!


§ 434 BGB Sachmangel - dejure.org

"Vereinbarte Beschaffenheit" sind die Angaben vom Händler und auf der Verpackung des Produktes bzw. der Webseite des Herstellers.

Auf Absatz 1 Satz 3 kommt es an. Caseking hat den in unvertretbarer Weise ausgelegt. Jeder zweitsemester Jurastudent sollte sagen können warum - eigentlich jeder der den Satz mal mit etwas Verstand im Zusammenhang mit S. 2 Nr. 2 liest.

Wenn dann sehe ich denjenigen in der Pflicht, der es auch verursacht hat. Warum soll der Händler, der ebenso wenig dafür kann in irgendeiner Weise in der Pflicht stehen? Mir soll es recht sein, wenn die Händler es übernehmen wollen, aber in der Pflicht sehe ich sie nicht.

Das deutsche Gesetz sieht es nunmal so vor. Die Händler sind aber nicht die armen die im Regen stehen sondern können ihrerseits Ansprüche bei ihren Lieferanten anmelden, die bei ihren Lieferanten usw. bis am Ende die Hersteller stehen. § 478 BGB schützt den Händler der von einem Verbraucher in Anspruch genommen wird umfassend. Insofern sind die Händler in erster Linie nicht arm dran sondern einfach nur bequem...
 
Der Händler ist in der Pflicht und der kann durchaus auch Druck auf NV und seine Liferanten ausüben, wenn er denn möchte.
 
Das deutsche Gesetz sieht es nunmal so vor. Die Händler sind aber nicht die armen die im Regen stehen sondern können ihrerseits Ansprüche bei ihren Lieferanten anmelden, die bei ihren Lieferanten usw. bis am Ende die Hersteller stehen. § 478 BGB schützt den Händler der von einem Verbraucher in Anspruch genommen wird umfassend. Insofern sind die Händler in erster Linie nicht arm dran sondern einfach nur bequem...
Der Händler ist in der Pflicht und der kann durchaus auch Druck auf NV ausüben, wenn er denn möchte.

+1

@Lord Wotan: Nimm mir das nicht übel, aber schau mal hier bitte. ;)
 
Wie ist da eigentlich der Vergleich zu den Festplatten? Die werden ja auch mit 2TB verkauft und steht auch ganz groß auf der Verpackung, und im Endeffekt sinds ca. 1,8TB ?
 
Das ist völlig okay. Was ich nicht einsehe ist, dass einige Händler nicht selbst gegenüber nVidia (oder dem Großhändler) aktiv werden, sondern sich selbst hinter höchst eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage zu verschanzen suchen und den eigenen Kunden im Zweifel im Regen stehen lassen.

Ich hatte mehr Rückgrat von Händlern erwartet...

Willst du adhoc mal für x tausend Karten mal in Vorleistung gehen, damit jeder einzelne Kunde zufrieden ist? Wenn du das aus deiner Portokasse auslegen kannst, kann man dich beneiden. Solche Händler, die sich sowas leisten können, kann man an einer Hand abzählen. Aber warum sollte der Händler seine eigene Existenz und die seiner Mitarbeiter aufs Spiel setzen, damit du mit deiner funktionieren Grafikkarte auch nuch die letzten 0,25 MB L2-Cache nutzen kannst.
 
Wie ist da eigentlich der Vergleich zu den Festplatten? Die werden ja auch mit 2TB verkauft und steht auch ganz groß auf der Verpackung, und im Endeffekt sinds ca. 1,8TB ?

Nein es sind 2TB bzw. 1,8TiB. Windows kennt sich aber nicht so mit Binärprefixen aus und benutzt SI-Prefixe (also Dezimalpräfixe). Wenn Windows von Megabyte, Gigabyte und Terrabyte spricht meint es Mebibyte, Gibibyte und Tebibyte.
 
Nvidia war schon immer ne abgezockte Kackfirma und wird es immer bleiben.
Hoffentlich gibts ne dicke Sammelklage in den USA aber das wird den Verkaufserlös aus
den bereits abgesetzten GTX970 wohl kaum schmälern.
Leider hats der Laden geschafft ne ähnliche Aura um sich zu schaffen wie Apple.
Die DAU's kaufen die (neuen) Produkte in Scharen frei nach dem Motto "wird schon gut sein, steht ja Nvidia drauf".
Egal ob ATI/AMD bessere Produkte abliefert bzw. ein besseres P/L Verhältnis bietet.

So und jetzt nichts wie weg hier bevor's digitale Kloppe gibt :rofl:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach, weil du weder einen Juristischen Vertrag mit NVidia noch mit denn Boardpartner hast. Sondern einen Vertrag mit einen Händler. Somit ist der in der Haftung. Da der Sachmangel ja beim Kauf vorlag. Der Kunde muss sich somit weder mit denn Chiphersteller noch mit denn Boardpartner auseinandersetzen.
Anders sieht es aus falls er direkt bei NVidia oder beim einen Boardpartner bestellt hatte. Das dürfte aber zu 99,99% der fälle nicht der Fall sein.

Genau da ist der Punkt. Im Fall von Caseking sagen die nicht "Vergiss es", sondern sie sagen "Wir warten mal ab was Nvidia dazu sagt". Zusagen an Kaeufer werden die erst machen, wenn hinter den Kulissen alles geklaert ist. Die werden sicher nicht in Vorleistung gehen weil Forentrolle tun was sie immer tun. Was aus deren Sicht auch komplett richtig ist, weil der Haendler nunmal nichts verbockt hat sondern ein Produkt geliefert hat das funktioniert und im Rahmen von Allgemeinen Tests und Messungenauigkeiten okay ist. So viel zum Thema Gefahrenuebergang und Produkthaftung.

Alles weitere, wie die Frage um den L2 Cache, die Speicheranbindung (Zaehlt die am Chip ausgehende Speicheranbindung oder die an den Speicherbausteinen eingehende Anbindung?), die 512MB "Magic-Ram", ist Diskussionsmaterial mit dem ihr gern Produktrechtler fuer nen 100er die Stunde beschaeftigen koennt, aber sicher keine Frage fuer einen Haendler, welcher mit Technikdetails nix am Hut hat und nur ungeoeffnete und versiegelte Verpackungen von A nach B schiebt, gegen den Austausch von ein paar Nullen und Einsen oder auch bedrucktem Papier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Händler, die sich sowas leisten können, kann man an einer Hand abzählen. Aber warum sollte der Händler seine eigene Existenz und die seiner Mitarbeiter aufs Spiel setzen, damit du mit deiner funktionieren Grafikkarte auch nuch die letzten 0,25 MB L2-Cache nutzen kannst.

Händler dürfen lügen?
 
Auf Absatz 1 Satz 3 kommt es an. Caseking hat den in unvertretbarer Weise ausgelegt. Jeder zweitsemester Jurastudent sollte sagen können warum - eigentlich jeder der den Satz mal mit etwas Verstand im Zusammenhang mit S. 2 Nr. 2 liest.

Ich habe die Antwort von Caseking gelesen.
Sie beziehen sich jedoch auch klar auf Punkt 1 Satz 1, indem sie sagen, dass sie keine Angaben zu ROPs und L2 Cache gemacht haben.

Die Frage lautet also, wann ist der Punkt erreicht, indem ein Produkt soweit beschrieben worden ist, dass eine "vereinbarte Beschaffenheit" vorliegt.
Satz 2 bezieht sich nämlich gänzlich auf "nicht vereinbarte Beschaffenheit" und schließt damit Satz 1 aus.
 
Genau da ist der Punkt. Im Fall von Caseking sagen die nicht "Vergiss es", sondern sie sagen "Wir warten mal ab was Nvidia dazu sagt". Zusagen an Kaeufer werden die erst machen, wenn hinter den Kulissen alles geklaert ist. Die werden sicher nicht in Vorleistung gehen weil Forentrolle tun was sie immer tun.
Wenn ein Kunde bei seinen Händler wegen der Geschichte die Rückabwicklung fordert. Haben die Sofort zu reagieren. Und nicht Monate oder Jahre zu warten bis das mit NVidia geklärt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die Antwort von Caseking gelesen.
Sie beziehen sich jedoch auch klar auf Punkt 1 Satz 1, indem sie sagen, dass sie keine Angaben zu ROPs und L2 Cache gemacht haben.

Die Frage lautet also, wann ist der Punkt erreicht, indem ein Produkt soweit beschrieben worden ist, dass eine "vereinbarte Beschaffenheit" vorliegt.
Satz 2 bezieht sich nämlich gänzlich auf "nicht vereinbarte Beschaffenheit" und schließt damit Satz 1 aus.

Ja, Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 sind wohl nicht einschlägig, das habe ich aber auch nie behauptet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein es sind 2TB bzw. 1,8TiB. Windows kennt sich aber nicht so mit Binärprefixen aus und benutzt SI-Prefixe (also Dezimalpräfixe). Wenn Windows von Megabyte, Gigabyte und Terrabyte spricht meint es Mebibyte, Gibibyte und Tebibyte.

Na gut, aber bei den HDDs die ich gekauft habe steht TB drauf nicht TiB. Aber was solls.. gut zu wissen.

Nvidia war schon immer ne abgezockte Kackfirma und wird es immer bleiben.
Leider hats der Laden geschafft ne ähnliche Aura um sich zu schaffen wie Apple.
Die DAU's kaufen die (neuen) Produkte in Scharen frei nach dem Motto "wird schon gut sein, steht ja Nvidia drauf".
Egal ob ATI/AMD bessere Produkte abliefert bzw. ein besseres P/L Verhältnis bietet.

:rolleyes: Man kann ja schon schimpfen aber dann bitte kein iPhone besitzen..
Und die DAU's die ich so kenne wissen bestimmt nicht was Nvidia ist :d
 
Na gut, aber bei den HDDs die ich gekauft habe steht TB drauf nicht TiB. Aber was solls.. gut zu wissen.

weil es so gewoht ist. würde man das jetzt umändern so wie es wirklich ist wurde das der ottonormalverbraucher nicht raffen also lässt man es gleich bleiben^^
 
Auch wenn das nicht zum Thema gehört: Bei den Festplatten geben die Hersteller die Binärumrechnungen aber oft mit an, zumindest im Kleingedruckten.
 
weil es so gewoht ist. würde man das jetzt umändern so wie es wirklich ist wurde das der ottonormalverbraucher nicht raffen also lässt man es gleich bleiben^^

Ist ja auch korrekt:

Auf der Festplatte steht 2 TB = Terrabyte = 2 000 000 000 000 Bytes. Das hat die Festplatte.
Windows sagt 2 000 000 000 000 Bytes = 1.8189894 TB, meint aber eigentlich Tebibytes, was auch korrekt wäre.

Ich hoffe damit ist die Festplatten-Geschichte vom Tisch. :)
 
Jetzt weiß ich immerhin woher meine kurzen Ruckler / Ministandbilder herkommen :(
Spiele das meiste mit DSR von 4k@FHD viele Spiele haben öfters hänger obwohl die FPS immer über 60 liegen...VRAM aber zwischen 3-3,9GB...da die Karten wenige wochen alt sind, habe ich den Händler kontaktiert

Die Frage ist nur, was mach ich dann? 290X Crossfire kommt nicht in Frage....
 
Unwort 2015 kommunizieren.... Ich kanns schon nicht mehr lesen, gibt es keine alternativen Wörter?
 
Die Frage ist nur, was mach ich dann? 290X Crossfire kommt nicht in Frage....

Was spricht denn gegen die 290x, besonderst die 8GB Version?
 
Da stehen keine Angaben zu ROPs und L2-Cache Größen.
Außerdem bezieht sich dieser Punkt auf eine "nicht vereinbarte Beschaffenheit". Ob dies bei Käufen, wo Händler "Beschaffenheitsangaben" machen, gilt, müsste geklärt werden.

Muss auch nicht.
Fakt ist dass die 224 GB/sek. nicht erreicht werden und das ist ein Sachmangel.
 
Jetzt weiß ich immerhin woher meine kurzen Ruckler / Ministandbilder herkommen :(
Spiele das meiste mit DSR von 4k@FHD viele Spiele haben öfters hänger obwohl die FPS immer über 60 liegen...VRAM aber zwischen 3-3,9GB...da die Karten wenige wochen alt sind, habe ich den Händler kontaktiert

Die Frage ist nur, was mach ich dann? 290X Crossfire kommt nicht in Frage....

GTX980 einfach zu Teuer dann nehme lieber 290X wenn du Wakü hast haust du noch Wakü Kühler drauf bist dann schneller wie GTX970
 
Muss auch nicht.
Fakt ist dass die 224 GB/sek. nicht erreicht werden und das ist ein Sachmangel.

Auf der NV Homepage steht aber "Max. Bandbreite 224 GB/s". Bei Händlern gibt es meist garkeine Angabe...
Die 224GB/s werden sowieso auch in den ersten 3.5Gb nicht ganz dauerhaft erreicht, wie mal jemand weiter oben geschrieben hat. Das ist üblich bei Grafikkarten.
Glaube mit diesem Bandbreitenproblemen kann man den Händlern rechtlich nichts.
Das mit der Anzahl der Einheiten aber schon eher!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 sind wohl nicht einschlägig, das habe ich aber auch nie behauptet.

Ich sehe eben das Problem, dass das Nichtnennen von L2 Cache Größe und ROPs-Anzahl bei einem ausführlich beschriebenen Produkt nur schwerlich als Sachmangel geltend gemacht werde kann, wenn nachträglich die Nummern sich ändern, wenn diese eigentlich nur in Reviews zu erlesen waren.

Geht man davon aus, dass das Nichtnennen unter §434 Abs 1 Satz 2 fällt, dann ergibt sich ja weiterhin kein Nachteil, da a)die Karte sich weiterhin "nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet" und b)die anderen Produkte im ähnlichen Preisbereich teilweise schlechter sind (GTX780TI hat 1,5MB L2 Cache und 48 ROPs, 290X hat 64ROPs und 1MB L2 Cache).
Einzig nVidia's Aussagen zu Reviewern müsste hier kontrolliert werden, ob diese als "öffentliche Äußerung" gelten und entscheiden wären.

Man hat wohl mehr Glück, wenn man die Bandbreite, die Speichermenge oder das Interface anführt.
 
Auf der NV Homepage steht aber "Max. Bandbreite 224 GB/s"

Das steht da aber auch erst seit neustem oder? Standen da nicht vorher einfach nur 224 GB/s?

Gegen eine nichts
Aber zwei davon sind echt heftig bzgl Temperatur und Stromverbrauch

Ok bei SLI könnte die Temperatur natürlich ein Problem werden.
Dann bleibt dir eigentlich nicht viel übrig. Evtl. eine 295x2? :fresse:
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh