Falls das an dir vorbei gezogen ist: Die Rennleitung ist angewiesen zu laute Bikes zu beschlagnahmen. Macht keinen Unterschied ob Eater dabei oder nicht. Kosten dann über 1000 Euro. Wollte es es nur mal erwähnt haben, weil du ja sagtest dass dein Dukaten-Esel gerade in RMA ist.
Trotzdem sehr geiles Teil. Ist dass die mit 172 PS?
Falsch !!
"Beschlagnahme des KFZ #bitte ausdrucken und mitführen#
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzl. Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf.bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Kfz sicherzustellen,wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeindlichen Mängel-dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen-kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen,der in einer Zeit (1-2 wochen)zu überprüfen ist.
das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzl.Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO,so ist der Führer des KFZ auf Weisungen der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!!!Ein Umweg von max. 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21StVOZ oder §19.3 StVOZ abgenommenes KFZ, welches von der Zulassungstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere),hat eine Bestandberechtigung und darf nicht aus irgentwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden."
Ist auch seit anfang des jahre geändert worden. Denn ein lauter topf verursacht keine unfälle ect. Somit nur mängelkarte. Zum glück