Zitat
ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) - Verkehrsrecht 2019
Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile
Nicht nur Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge können in Deutschland eine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten, sondern auch Teile von Fahrzeugen, die eine sogenannte technische Einheit bilden. Dazu zählen beispielsweise Alu-Felgen. Wollen Tuning-Begeisterte ihr Auto nun umbauen, müssen sie genau darauf achten, welche Bauteile sie verwenden, um nicht das Erlöschen der Erlaubnis zu riskieren.
Es gibt zum Teil Beschränkungen, die besagen, welche Fahrzeugteile, in welche Fahrzeuge wie genau ein- oder angebaut werden dürfen. Das wird in der Betriebserlaubnis vermerkt. Gegebenenfalls müssen diese baulichen Veränderungen sogar abgenommen werden von amtlichen Sachverständigen oder anderen Kraftfahrzeugsachverständigen, wie zum Beispiel dem TÜV. Ob dies vonnöten ist, bringen Sie aus dem beiliegenden Prüfzeugnis in Erfahrung.
Was beim und nach dem Ein- und Anbau zu beachten ist, geht aus dem zum Fahrzeugteil gehörenden Zertifikat hervor, das den Bestimmungen der StVZO entsprechen muss.
Es handelt sich entweder um eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (nach § 22 a StVZO).
Oder das Dokument stellt eine ABE für Fahrzeugteile dar (nach § 22 StVZO)
Ebenfalls ist es unter Umständen zulässig, ein nach EG-oder ECE-Richtlinien genehmigtes Fahrzeugteil zu montieren.
Die Betriebserlaubnis für ein Mofa oder Moped ist dann gegeben, wenn das E-Prüfzeichen an den eingebauten Teilen entweder die:
EU-Richtlinie oder
ECE-Richtlinie
berücksichtigt. Während ersteres bestätigt, dass das dazugehörige Fahrzeugteil EG-typengenehmigt ist, bestätigt letztes, dass die Bauartgenehmigung bei der Herstellung des Teiles eingehalten wurde.