Eine Stilllegung vor Ort ist zu 99,9% unberechtigt und ich würde den Grünen, auf jedenfall, eine Diszi rankloppen.
Das können die nämlich nur, wenn eine Gefährdung von den MöpMöp ausgeht und das soll mir mal einer zeigen, wenn man zu laut ist.
Gibt genug Urteile die das auch so sehen, darum habe ich auch eine Rechtsschutz xD
(auch wenn die, in so einen Fall, nicht immer helfen werden)
Aber natürlich liest man in anderen Foren immer wieder davon, gibt halt genug Krümelkacker bei den Staatsrittern bzw. mag es auch begründet sein - am Ende muss es jeder selber wissen.
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach AnlageVIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2. das Fahrzeug vorgeführt wird.
Da steht nix von; vor Ort stilllegen ^^
/Edit:
§ 16 Grundregel der Zulassung
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.
Ich werde ab heute immmer behaupten, ich fahre einen Schiebestuhl
/Edit2: Ich habe eine alte Verordnung kopiert. Hier mal die Quelle:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm