Auch wenn´s OT ist - das ist weitgehend falsch.
OT sei uns bitte verziehen, ist für viele aber sicher sehr Interessant. Außerdem wirds jetzt erst richtig spannend!
Wow wow wow!
Heftige Behauptung, aber mehr auch nicht! Das muss ich wohl klären, damit es hier nun keine Verwirrung gibt!
Nein, das ist nicht falsch! Sorry,da liegst du leider falsch bzw. verdrehst du hier ein paar Dinge, solltest meinen Text genauer lesen und dich auch richtig informieren bevor du hier sowas schreibst!
Weiter sollte klar sein, dass es Ausnahmen geben kann und sich mein Text vor allem auf den Fall Elektronikgeräte / Hardware wie z.B. Mainboard bezieht.
Ich hab mich wirklich gut informiert, da ich gerade selber so eine RMA Situation habe! Konnte das ohne Probleme in der Realität umsetzen, was schon mal für sich bzw. meinen Post spricht!
Mir wurde zur RMA auch mitgeteilt, dass mein Mobo zur Reparatur eingeschickt werden soll und dies länger dauern wird. Dem habe ich widersprochen und Austausch verlangt. Danach wurde mir bestätigt, dass nach Prüfung des Defektes umgehend gegen ein neues Mobo ausgetauscht wird! Das kann beim Versandhandel auch ein paar Tage in Anspruch nehmen aber nicht mehrere Wochen. Ein Ladengeschäfft vor Ort sollte man also normalerweise nicht ohne Hardware verlassen müssen, wenn verfügbar! (eben schnellstmöglich)! Punkt, aus, ende!
er hat aber auch kein automatisches Anrecht auf Austausch. Der Umstand einer Diplomarbeit ist nicht durch den Verkaeufer zu vertreten und unerheblich.
Doch, er hat anrecht auf einen Ersatz/Austausch gegen mängelfreie Ware! Da man kein repariertes Gerät akzeptieren muss, bedeutet das in diesem Fall Neuware!
Die Situation kann zudem auch Entscheidend für die länge der Frist sein, und zwar wenn wichtige Ereignisse, die den Altag oder das Leben betreffen, durch eine Nacherfüllung beeinträchtigt/beinflusst werden. Dem Käufer darf kein Schaden entstehen (oder so ähnlich, ganz genau weis ichs grad nicht mehr) und ich hab jetzt einfach mal angenommen, dass eine Diplomarbeit durchaus etwas wichtiges ist, wodurch bei verspäteter Abgabe durchaus ein Schaden entstehen könnte (z.B. erst späterer Berufsausübung und Gehaltsverlust) usw usw.... und er diese Arbeit nicht ohne den PC erstellen kann. er ist maßgeblich von dem PC abhängig!
Ob das in dem Fall wirklich zutrifft, hab ich nicht behauptet, wollte damit lediglich andeuten, dass auch dieser Punkt sehrwohl erheblich sein kann wie lange die Nacherfüllung dauern darf (Dringlichkeit) und eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen kann!
Ich hab hier jetzt beim Schreiben nicht auf jede Spitzfindigkeit in der Formulierung geachtet, sondern was die Gesetzestexte in der Realität für den Käufer bedeuten! Manches war vielleicht nur etwas zu kurz ausformuliert und daher vielleicht etwas missverständlich.
Ich kann und mag hier jetzt nicht alles erklären. Les dir (
und auch alle anderen sollten das mal lesen! echt super!) mal
diesen genialen Beitrag# durch, da ist es, wie ich finde, einfach, anschaulich und perfekt erklärt und ich gehe auch davon aus, das der Verfasser davon sehr viel Ahnung hat! (
# Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern)
Vielmehr kann sich der Verkaeufer in seinen AGB Nachbesserung vorbehalten (die logischerweise i. d. R. der Hersteller oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen leisten wird)
Was bedeutet für dich Nacherfüllung!? Nur Nachbersserung im Sinne von Reparatur?
Nacherfüllung = Nachbesserung (z.B. Reparatur) oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers! -
§439 I
Les dazu auch mal
diese Erklärung auf Wikipedia!
Sehr gut!
Nachbesserung beinhaltet Reperatur oder Austausch! Zwischen diesen beiden Dingen kann der Käufer wählen (und nicht wie oft versucht wird der Verkäufer)! Daher mein hinweis widersprechen!
und gibt es eine Tendenz in der Rechtsprechung, dass erst nach einer gewissen Anzahl (meistens drei) erfolgloser Nachbesserungsversuche der Kaeufer einen weiteren Versuch nicht akzeptieren muss.
Das trifft nur zu, wenn man einer Reparatur nicht widerspricht oder ausnahmen in Kraft treten, in denen der Verkäufer dem austausch widersprechen darf, weil ein Austasch gegen Neuware zum Beispiel unverhältnismäßig teuer wäre! (siehe Beitrag Link von oben! Bsp. Auto mit kaputtem Außenspiegel! )
Nur wenn der Verkaeufer sich die Nachbesserung nicht vorbehaelt (und der Kaeufer diesen Umstand somit bei seiner Kaufentscheidung beruecksichtigen kann) oder er auf die gesetzlichen Bestimmungen verweist, kann der Kunde waehlen - zwischen Nachbesserung, Minderung und Wandlung. Einen Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes hat er auch dann nicht zwingend.
Dieser Absatz ist verwirrend formuliert. Ich mags da lieber verständlich, weil Jurist bin ich nicht!
Wolltest du damit das hier sagen?:
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. (Zitat von Wikipedia!)
Kostenerstattung fuer selbst beschafften Ersatz?! Wer hat Dir das erzaehlt? Ein Rechtsanwalt gewiss nicht.
Ok, dass hab ich vielleicht etwas unzureichend wiedergegeben. Die Kostenerstattung trifft nur zu, wenn der Verkäufer sich weigert einen Austausch vorzunehmen, obwohl es ihm möglich wäre.
Zitat von Wikipedia:
Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).
Genau das meinte ich mit: "
wobei er ja sicher mit einem anderen Board aushelfen könnte."
Alles klar!
Och menno, das ist doch alles klar! Hab nichts anderes behauptet, habs nur nicht alles dazugeschrieben, weil es nicht darum ging, ob die Reklamation berechtigt ist oder nicht, daher war es hier gar nicht von Belang!
Das eine Reklamation berechtigt ist, hab ich in meinem Text vorrausgesetzt, wie in meinem letzten Satz deutlich zu lesen ist! Und den Umstand das es nach 6 Monaten eventuell schwieriger werden könnte, steht sozusagen zwischen den Zeilen meines ersten Satzes! Trotzdem hat man diese Rechte über die komplette zweijährige Gewährleistungszeit!
Und etwaige Kosten fuer Aufwendungen wie Versand an den Hersteller hat der Kaeufer theoretisch durchaus zu tragen - wenn die Garantie und nicht die Gewaehrleistung beansprucht wird.
Wie kommst du denn jetzt da drauf? Wer hat hier was von Garantie geschrieben? Du legst dir hier alles so zu recht wie es passt um was anderes schreiben zu können, oder wie?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung ist gesetzlich, somit eine ganz andere Grundlage! damit hab ich mich nicht genau beschäftigt, somit kann deine Aussage stimmen, dass man bei Garantieabwicklung die Versandkosten tragen muss (müsste ich erst prüfen). Aber da ich mich auf die Gewährleistung berufen würde (bzw. dies in meinem Text gemacht habe) verstehe ich nun nicht wie du damit kommst!
Wie dem auch sei, im
§ 439 II steht es ganz eindeutig, dass mir als Verbraucher bei einer Nacherfüllung keine Kosten entstehen dürfen, weil sie der Verkäufer zu tragen hat! Daher müssen die Versandkosten z.B. zum Internetshop nicht vom Käufer getragen werden. Oder wenn mann z.B. mit dem Auto zum Hardwareshop fahren muss, könnte man also auch die Fahrtkosten verlangen (laut Gesetz). Bei kleinen Strecken wird man da aber oft drauf verzichten, wenn es aber weitere Strecken sind und / oder diese mehrmals gefahren werden müssen und höhere Kosten entstehen, kann man das in Rechnung stellen! Selbst Hotlinekosten kann man zurückverlangen! Das ist vielleicht noch interessanter, bei den teuren Gebühren die oft verlangt werden!
Soll jeder für sich entscheiden, ob er sich ausnehmen lässt, Kosten bezahlt und Wartezeiten hinnimmt, was definitv nicht sein muss oder schlauer ist und das nicht mit sich machen lässt! Möge es dem einen oder anderen helfen Ärger zu vermeiden und seine Reklamation schneller vom Tisch zu bekommen! Ohne Anspruch auf absolute Korrektheit und Vollständigkeit! Versucht es einfach, ihr werdet sehen!
Wie schon letztes mal erwähnt, ich hasse es, wenn immer wieder bei diesem Thema versucht wird uns Verbraucher in unserem Recht zu beschneiden und für dumm zu verkaufen. Da könnt ich grad:
Noch eine
interessante News!
So, reicht nu aber
, das wars von mir zu dem Thema!