[Sammelthread] MSI P35 Neo2-FR/FIR - Platinum - Neo - Neo2 - Neo3 - Diamond (Intel P35) [4]

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Also mit 4 Bänken wird es schwierig. Mit voll Saft auch NB und SB bekomm ich ca 470 FSB hin. Liegt def. an den 6GB. Kannn natürlich von Bord zu BOrd verschieden sein. Mit 2GB im Sys, gehen 500 oder vieleicht sogar mehr.
 
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Woran kann es liegen, dass ich von einem angeschlossenen PCI Sata Controller nicht booten kann. Genauer gesagt, er wird erst gar nicht erkannt. Weder im Windows noch beim booten.
 
Auch wenn´s OT ist - das ist weitgehend falsch.

OT sei uns bitte verziehen, ist für viele aber sicher sehr Interessant. Außerdem wirds jetzt erst richtig spannend! :hwluxx:

Wow wow wow! :eek: :eek: :motz: :shake:
Heftige Behauptung, aber mehr auch nicht! Das muss ich wohl klären, damit es hier nun keine Verwirrung gibt!


Nein, das ist nicht falsch! Sorry,da liegst du leider falsch bzw. verdrehst du hier ein paar Dinge, solltest meinen Text genauer lesen und dich auch richtig informieren bevor du hier sowas schreibst!
Weiter sollte klar sein, dass es Ausnahmen geben kann und sich mein Text vor allem auf den Fall Elektronikgeräte / Hardware wie z.B. Mainboard bezieht.
Ich hab mich wirklich gut informiert, da ich gerade selber so eine RMA Situation habe! Konnte das ohne Probleme in der Realität umsetzen, was schon mal für sich bzw. meinen Post spricht!

Mir wurde zur RMA auch mitgeteilt, dass mein Mobo zur Reparatur eingeschickt werden soll und dies länger dauern wird. Dem habe ich widersprochen und Austausch verlangt. Danach wurde mir bestätigt, dass nach Prüfung des Defektes umgehend gegen ein neues Mobo ausgetauscht wird! Das kann beim Versandhandel auch ein paar Tage in Anspruch nehmen aber nicht mehrere Wochen. Ein Ladengeschäfft vor Ort sollte man also normalerweise nicht ohne Hardware verlassen müssen, wenn verfügbar! (eben schnellstmöglich)! Punkt, aus, ende! ;) :bigok:

er hat aber auch kein automatisches Anrecht auf Austausch. Der Umstand einer Diplomarbeit ist nicht durch den Verkaeufer zu vertreten und unerheblich.

Doch, er hat anrecht auf einen Ersatz/Austausch gegen mängelfreie Ware! Da man kein repariertes Gerät akzeptieren muss, bedeutet das in diesem Fall Neuware!
Die Situation kann zudem auch Entscheidend für die länge der Frist sein, und zwar wenn wichtige Ereignisse, die den Altag oder das Leben betreffen, durch eine Nacherfüllung beeinträchtigt/beinflusst werden. Dem Käufer darf kein Schaden entstehen (oder so ähnlich, ganz genau weis ichs grad nicht mehr) und ich hab jetzt einfach mal angenommen, dass eine Diplomarbeit durchaus etwas wichtiges ist, wodurch bei verspäteter Abgabe durchaus ein Schaden entstehen könnte (z.B. erst späterer Berufsausübung und Gehaltsverlust) usw usw.... und er diese Arbeit nicht ohne den PC erstellen kann. er ist maßgeblich von dem PC abhängig!
Ob das in dem Fall wirklich zutrifft, hab ich nicht behauptet, wollte damit lediglich andeuten, dass auch dieser Punkt sehrwohl erheblich sein kann wie lange die Nacherfüllung dauern darf (Dringlichkeit) und eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen kann!
Ich hab hier jetzt beim Schreiben nicht auf jede Spitzfindigkeit in der Formulierung geachtet, sondern was die Gesetzestexte in der Realität für den Käufer bedeuten! Manches war vielleicht nur etwas zu kurz ausformuliert und daher vielleicht etwas missverständlich.

Ich kann und mag hier jetzt nicht alles erklären. Les dir (und auch alle anderen sollten das mal lesen! echt super!) mal diesen genialen Beitrag# durch, da ist es, wie ich finde, einfach, anschaulich und perfekt erklärt und ich gehe auch davon aus, das der Verfasser davon sehr viel Ahnung hat! (# Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern)

Vielmehr kann sich der Verkaeufer in seinen AGB Nachbesserung vorbehalten (die logischerweise i. d. R. der Hersteller oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen leisten wird)

Was bedeutet für dich Nacherfüllung!? Nur Nachbersserung im Sinne von Reparatur?
Nacherfüllung = Nachbesserung (z.B. Reparatur) oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers! - §439 I
Les dazu auch mal diese Erklärung auf Wikipedia! Sehr gut!
Nachbesserung beinhaltet Reperatur oder Austausch! Zwischen diesen beiden Dingen kann der Käufer wählen (und nicht wie oft versucht wird der Verkäufer)! Daher mein hinweis widersprechen!

und gibt es eine Tendenz in der Rechtsprechung, dass erst nach einer gewissen Anzahl (meistens drei) erfolgloser Nachbesserungsversuche der Kaeufer einen weiteren Versuch nicht akzeptieren muss.

Das trifft nur zu, wenn man einer Reparatur nicht widerspricht oder ausnahmen in Kraft treten, in denen der Verkäufer dem austausch widersprechen darf, weil ein Austasch gegen Neuware zum Beispiel unverhältnismäßig teuer wäre! (siehe Beitrag Link von oben! Bsp. Auto mit kaputtem Außenspiegel! )

Nur wenn der Verkaeufer sich die Nachbesserung nicht vorbehaelt (und der Kaeufer diesen Umstand somit bei seiner Kaufentscheidung beruecksichtigen kann) oder er auf die gesetzlichen Bestimmungen verweist, kann der Kunde waehlen - zwischen Nachbesserung, Minderung und Wandlung. Einen Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes hat er auch dann nicht zwingend.

Dieser Absatz ist verwirrend formuliert. Ich mags da lieber verständlich, weil Jurist bin ich nicht!
Wolltest du damit das hier sagen?:
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. (Zitat von Wikipedia!)

Kostenerstattung fuer selbst beschafften Ersatz?! Wer hat Dir das erzaehlt? Ein Rechtsanwalt gewiss nicht.

Ok, dass hab ich vielleicht etwas unzureichend wiedergegeben. Die Kostenerstattung trifft nur zu, wenn der Verkäufer sich weigert einen Austausch vorzunehmen, obwohl es ihm möglich wäre.
Zitat von Wikipedia:
Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).
Genau das meinte ich mit: "wobei er ja sicher mit einem anderen Board aushelfen könnte."

Alles klar! :)

Waeren die ersten 6 ....

Och menno, das ist doch alles klar! Hab nichts anderes behauptet, habs nur nicht alles dazugeschrieben, weil es nicht darum ging, ob die Reklamation berechtigt ist oder nicht, daher war es hier gar nicht von Belang! :coolblue:
Das eine Reklamation berechtigt ist, hab ich in meinem Text vorrausgesetzt, wie in meinem letzten Satz deutlich zu lesen ist! Und den Umstand das es nach 6 Monaten eventuell schwieriger werden könnte, steht sozusagen zwischen den Zeilen meines ersten Satzes! Trotzdem hat man diese Rechte über die komplette zweijährige Gewährleistungszeit! :shot:

Und etwaige Kosten fuer Aufwendungen wie Versand an den Hersteller hat der Kaeufer theoretisch durchaus zu tragen - wenn die Garantie und nicht die Gewaehrleistung beansprucht wird.

Wie kommst du denn jetzt da drauf? Wer hat hier was von Garantie geschrieben? Du legst dir hier alles so zu recht wie es passt um was anderes schreiben zu können, oder wie?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung ist gesetzlich, somit eine ganz andere Grundlage! damit hab ich mich nicht genau beschäftigt, somit kann deine Aussage stimmen, dass man bei Garantieabwicklung die Versandkosten tragen muss (müsste ich erst prüfen). Aber da ich mich auf die Gewährleistung berufen würde (bzw. dies in meinem Text gemacht habe) verstehe ich nun nicht wie du damit kommst!
Wie dem auch sei, im § 439 II steht es ganz eindeutig, dass mir als Verbraucher bei einer Nacherfüllung keine Kosten entstehen dürfen, weil sie der Verkäufer zu tragen hat! Daher müssen die Versandkosten z.B. zum Internetshop nicht vom Käufer getragen werden. Oder wenn mann z.B. mit dem Auto zum Hardwareshop fahren muss, könnte man also auch die Fahrtkosten verlangen (laut Gesetz). Bei kleinen Strecken wird man da aber oft drauf verzichten, wenn es aber weitere Strecken sind und / oder diese mehrmals gefahren werden müssen und höhere Kosten entstehen, kann man das in Rechnung stellen! Selbst Hotlinekosten kann man zurückverlangen! Das ist vielleicht noch interessanter, bei den teuren Gebühren die oft verlangt werden!

Soll jeder für sich entscheiden, ob er sich ausnehmen lässt, Kosten bezahlt und Wartezeiten hinnimmt, was definitv nicht sein muss oder schlauer ist und das nicht mit sich machen lässt! Möge es dem einen oder anderen helfen Ärger zu vermeiden und seine Reklamation schneller vom Tisch zu bekommen! Ohne Anspruch auf absolute Korrektheit und Vollständigkeit! Versucht es einfach, ihr werdet sehen!
Wie schon letztes mal erwähnt, ich hasse es, wenn immer wieder bei diesem Thema versucht wird uns Verbraucher in unserem Recht zu beschneiden und für dumm zu verkaufen. Da könnt ich grad: :fire: :motz: :grrr: :fire:

Noch eine interessante News!

So, reicht nu aber ;), das wars von mir zu dem Thema! :shot: :kotz: :fresse:

:wink:
 
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Doch, er hat anrecht auf einen Ersatz/Austausch gegen mängelfreie Ware!

Nein, er hat keinen zwingenden Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes. Lies den §439 ganz - nicht nur den Dir in den Kram passenden Satz 1. Hier findest Du Kommentare zu den §§437 ... 439. Beachte bitte besonders die Einredemoeglichkeiten des Verkaeufers und den Aspekt der wirtschaftlichen Unmoeglichkeit. Diese kann bereits eintreten, wenn der geruegte Mangel durch Austausch eines Kondensators im Centbereich abstellbar ist.

Zitat von Wikipedia:
Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).
Genau das meinte ich mit: "wobei er ja sicher mit einem anderen Board aushelfen könnte."

Na wenn´s auf WIKIPEDIA steht ...

... schadensersatzpflichtig macht sich der Verkaeufer allenfalls dann, wenn er fahrlaessig den geruegten Mangel selbst verschuldet hat. Genau das wird typischerweise eben nicht der Fall sein; vielmehr badet der Verkaeufer gesetzgeberisch gewollt einen Fehler des Herstellers aus und tritt (etwa bei Herausgabe eines Neugeraetes) womoeglich in Vorleistung, die er spaeter gegen den Hersteller gewandt im Rueckgriff zurueckfordern muss.

wodurch bei verspäteter Abgabe durchaus ein Schaden entstehen könnte (z.B. erst späterer Berufsausübung und Gehaltsverlust)

Siehe oben - der Verkaeufer muss den anspruchsausloesenden Mangel verschuldet haben. Und selbst wenn das der Fall waere - der Schaden waere zu beziffern und nachzuweisen, und zwar konkret, nicht abstrakt. Der Kaeufer muesste also eine Urkunde eines potenziellen Arbeitgebers vorlegen, der entnommen werden kann, dass a) allein der verspaetete Abschluss des Studiums die Einstellung verhindert hat und er andernfalls unter allen Umstaenden eingestellt worden waere und b) zu welchen exakten Konditionen.

Die Situation kann zudem auch Entscheidend für die länge der Frist sein, und zwar wenn wichtige Ereignisse, die den Altag oder das Leben betreffen, durch eine Nacherfüllung beeinträchtigt/beinflusst werden.

Quelle?


Die Auswirkungen dieses Urteils bleiben abzuwarten - weil die Schuldrechtsreform von 2002 dem Verkaeufer das Recht verbrieft, vom Kaeufer Wertersatz fuer Gebrauchsvorteil zu verlangen. Wahrscheinlich ist aber, das mit diesem Urteil den Verbrauchern ein schlechter Dienst erwiesen wurde - es koennte dazu fuehren, dass sich die ueberwaeltigende Mehrheit der Verkaeufer kuenftig ab dem 7ten Monat auf die Umkehr der Beweislast stuerzen wird und der Kaeufer anstatt fuer "kleines Geld" Ersatz zu erhalten fuer voraussichtlich erheblich mehr Geld ein Gutachten anfertigen lassen muss: in dem nicht immer das stehen wird, was der Kaeufer gerne lesen moechte.

Soll jeder für sich entscheiden, ob er sich ausnehmen lässt, Kosten bezahlt und Wartezeiten hinnimmt, was definitv nicht sein muss oder schlauer ist und das nicht mit sich machen lässt!

Ich plaediere auch sicher nicht dafuer, jeden Shice zu akzeptieren, den Verkaeufer gelegentlich durchzudruecken versuchen. Allerdings solltest Du Vokabeln wie "definitiv" und "garantiert" etwas sparsamer dosieren, weil Du haeufig verknappte oder schlicht falsche Aussagen machst. Definitiv.

EOD.

Gruesse vom

JePe
 
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Nein, er hat keinen zwingenden Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes. Lies den §439 ganz - nicht nur den Dir in den Kram passenden Satz 1. Hier findest Du Kommentare zu den §§437 ... 439. Beachte bitte besonders die Einredemoeglichkeiten des Verkaeufers und den Aspekt der wirtschaftlichen Unmoeglichkeit. Diese kann bereits eintreten, wenn der geruegte Mangel durch Austausch eines Kondensators im Centbereich abstellbar ist.



Na wenn´s auf WIKIPEDIA steht ...

... schadensersatzpflichtig macht sich der Verkaeufer allenfalls dann, wenn er fahrlaessig den geruegten Mangel selbst verschuldet hat. Genau das wird typischerweise eben nicht der Fall sein; vielmehr badet der Verkaeufer gesetzgeberisch gewollt einen Fehler des Herstellers aus und tritt (etwa bei Herausgabe eines Neugeraetes) womoeglich in Vorleistung, die er spaeter gegen den Hersteller gewandt im Rueckgriff zurueckfordern muss.



Siehe oben - der Verkaeufer muss den anspruchsausloesenden Mangel verschuldet haben. Und selbst wenn das der Fall waere - der Schaden waere zu beziffern und nachzuweisen, und zwar konkret, nicht abstrakt. Der Kaeufer muesste also eine Urkunde eines potenziellen Arbeitgebers vorlegen, der entnommen werden kann, dass a) allein der verspaetete Abschluss des Studiums die Einstellung verhindert hat und er andernfalls unter allen Umstaenden eingestellt worden waere und b) zu welchen exakten Konditionen.



Quelle?



Die Auswirkungen dieses Urteils bleiben abzuwarten - weil die Schuldrechtsreform von 2002 dem Verkaeufer das Recht verbrieft, vom Kaeufer Wertersatz fuer Gebrauchsvorteil zu verlangen. Wahrscheinlich ist aber, das mit diesem Urteil den Verbrauchern ein schlechter Dienst erwiesen wurde - es koennte dazu fuehren, dass sich die ueberwaeltigende Mehrheit der Verkaeufer kuenftig ab dem 7ten Monat auf die Umkehr der Beweislast stuerzen wird und der Kaeufer anstatt fuer "kleines Geld" Ersatz zu erhalten fuer voraussichtlich erheblich mehr Geld ein Gutachten anfertigen lassen muss: in dem nicht immer das stehen wird, was der Kaeufer gerne lesen moechte.



Ich plaediere auch sicher nicht dafuer, jeden Shice zu akzeptieren, den Verkaeufer gelegentlich durchzudruecken versuchen. Allerdings solltest Du Vokabeln wie "definitiv" und "garantiert" etwas sparsamer dosieren, weil Du haeufig verknappte oder schlicht falsche Aussagen machst. Definitiv.

EOD.

Gruesse vom

JePe

ok....:eek:
 
so... mein board ist jetz auch endlich da :) läuft fsb 525 einwandfrei mit nem c2d e8200 und d9gmh 2gb :) habe bisher keine probleme gehabt und freue mich jetzt schon auf meine neue graka (8800GTS 512MB) :d
 
Even, du holst Dir doch auch die ECS 8800GT mit dem Accelero oder ?
Wenn ja, dann wirst bestimmt zufrieden sein. Ich hab meine seit ~2 Wochen und möchte sie nicht mehr hergeben ;)



Gruß Basti
 
Mir wurde zur RMA auch mitgeteilt, dass mein Mobo zur Reparatur eingeschickt werden soll und dies länger dauern wird. Dem habe ich widersprochen und Austausch verlangt. Danach wurde mir bestätigt, dass nach Prüfung des Defektes umgehend gegen ein neues Mobo ausgetauscht wird! Das kann beim Versandhandel auch ein paar Tage in Anspruch nehmen aber nicht mehrere Wochen. Ein Ladengeschäfft vor Ort sollte man also normalerweise nicht ohne Hardware verlassen müssen, wenn verfügbar! (eben schnellstmöglich)! Punkt, aus, ende! ;) :bigok:

;) So war's bei meiner Scythe LüftSt... ich habe nach fast drei Wochen den Hals der Justizia enger werden lassen und meinen Händler unter Druck gesetzt. Es hieß: "Wir haben die LüfSt leider momentan nicht auf Lager, können deshalb keinen Austausch vornehmen und sind auf Nachbesserung unseres Lieferanten angewiesen!!"
Gut, das betraf die LüfSt in "schwarz"... da sie mir im Nachhinein in "silber" doch besser gefiel und ich sie im Bestand meines Händlers via INet feststellen konnte, konfrontierte ich ihn mit der Frage, ob er mir statt des langen Wartens nicht diese aushändigen könne.
"Moment.",hieß es, "Da muß ich mal kurz nachfragen!!"(3 Minuten in die Warteschleife mit netter Musik von Ich&Ich - Vom selben Stern).
Die Antwort konnte ich mir an 5 Fingern abzählen... ergo >>> "Das ist kein Problem!!" :d;);)
 
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Oh je!

Nicht ich lege mir dich Sachen zurecht wie ich es brauche, sondern du! Ich hab mich allgemein auf einen konkreten Fall bei Hardwaredefekt bezogen und meine Erklärungen wenigstens belegt, mach das doch auch mal! Nur der Hinweis auf §439 Abs. 3 reicht da nicht aus! Ich übernehm das für dich, damit du hier nicht noch mehr Stuss verbreitest!

Aber erst noch was Gundlegendes:

1.) Bist du selber Verkäufer oder Jurastudent/Anwalt?!

2.) Du liest und/oder verstehst nicht mal deine eigenen verlinkten Seiten komplett, den Beweis bekommst du gleich weiter unten!

3.) Hast du mal die anderen Seiten meiner Links durchgelesen und vor allem verstanden, was dort steht??? anscheinend nicht oder es ist wohl alles falsch oder du willst das wohl nicht wahr haben (als Verkäufer)! :wall:

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Zitat von deiner verlingten Seite:
1. Verhältnis zu den anderen Rechtsfolgen
§ 439 Abs. 1 BGB gibt dem Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dieser Anspruch ist der gegenüber den weiteren Rechten aus § 437 BGB vorrangige Anspruch. Dies folgt nicht direkt aus § 437 BGB, aber aus der grundsätzlichen Notwendigkeit der Fristsetzung vor Rücktritt / Minderung oder Schadensersatz logisch aus der Gesetzessystematik: Der Verkäufer hat - als Konsequenz der Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB zur mangelfreien Lieferung - ein Recht auf eine zweite Andienung. Gem. § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die mit der Nacherfüllung verbundenen Aufwendungen zu tragen.
-----------------------------------

Nein, er hat keinen zwingenden Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes. Lies den §439 ganz - nicht nur den Dir in den Kram passenden Satz 1.

"Zwingend" hab ich nie geschrieben, es läuft meist einfach darauf hinaus! Wie sonst soll eine mängelfreie Ware geliefert werden, die im interesse des Käufers liegt. Diese Teile des § 439 hab ich nicht außer acht, gelassen! Das fällt unter meinen Hinweis, dass es Ausnahmen gibt! Aber gut, wenn du das auch genauer haben willst, bitte!

...Beachte bitte besonders die Einredemoeglichkeiten des Verkaeufers und den Aspekt der wirtschaftlichen Unmoeglichkeit. Diese kann bereits eintreten, wenn der geruegte Mangel durch Austausch eines Kondensators im Centbereich abstellbar ist.

Völlig an den Haaren herbeigezogen und falsch! So ein Unsinn hab ich ja schon lange nicht gelesen! Der Kondensator mag zwar sehr günstig sein, aber der wird nicht selber von allein den Platz des defekten Teils einnehmen, will sagen es wird Arbeitszeit und ein Aufwand erforderlich sein, welcher Kosten verursacht. Und wie groß der Auwand sein wird ist wohl recht bedeutend! Es müsste dieser defekte Kondensator/Bauteil erstmal gefunden werden, dann getestet und dann müsste gleich alles einwandfrei funktionieren. Oder wie findest du einen Leiterbahnbruch im Layer? Das ist vorher alles noch gar nicht klar und braucht auch Zeit! Das will ich mal bei einem so komplexen Bauteil wie einem Mainboard sehen, die Arbeitsstunden lohnen sich sicher bestimmt, bei einem Produkt das nicht mal 100€ kostet. :lol:
Von wirtschaftlicher Unmöglichkeit kann man hier auch überhaupt nicht sprechen. :stupid:

Hier nun der Beweis, wie oben angekündigt, von deiner eingenen verlingten Seite, danke dafür:

3. Einwendungen und Einreden gegen die gewählte Art der Nacherfüllung

Ob die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verkäufer nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, stellt letztlich eine Wertungsfrage dar, die im Wege der Abwägung im konkreten Einzelfall zu entscheiden ist. § 439 Abs. 3 BGB nennt beispielhaft einige Kriterien für die Abwägung: Es ist zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile zurückgegriffen werden kann. Dabei spielt der Wert der mangelfreien Sache eine Rolle. Ist er gering, stellt die Nachlieferung meist eine wesentlich günstigere Art der Nacherfüllung dar als eine (auch kostenmäßig) viel aufwendigere Reparatur der Sache.

Entscheidend ist, ob die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn kein Grund für ein gesteigertes Interesse des Käufers an der gewählten Art der Nacherfüllung ersichtlich ist.

Im obigen Leuchtenfall ist kein Grund ersichtlich, warum K nicht auch mit einer neu gelieferten Sache zufrieden sein kann.
Insofern entspricht das Beispiel auch nicht ganz der Realität. Der Käufer wird vielmehr bei neuen Sachen ein Interesse an der Neulieferung der Sache haben. Im umgekehrten Fall kann der Möbelmarkt die Nacherfüllung nicht gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern:

Die von K bestellte Tischleuchte hat einen Wert von 400,- Euro. Er verlangt die Neulieferung einer mangelfreien Leuchte. Könnte der Möbelmarkt gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern?
Beim Kauf neuer Sachen von gewissem Wert ist das Interesse des Käufers, eine von Beginn an mangelfreie Sache zu erhalten, anzuerkennen. Die Reparatur der Leuchte ist dem Käufer nicht zumutbar. Eine Verweigerung gem. § 439 Abs. 3 BGB scheidet aus.


Anderes Beispiel:
Wir können das auch gern mal umdrehen, so dass es für den Verkäufer greift. Jemand bringt sein defektes Mobo zurück und hat sich in dieses eine Teil verliebt :love::d und will unbedingt Reparatur, weil er kein anderes will. Wenn diese Reparatur nicht möglich ist, kann sich der Verkäufer auf sein Verweigerungsrecht berufen, weil ein Austausch einfacher ist. Der Käufer müsste sich dann damit abfinden ein anderes Teil zu bekommen!

Na wenn´s auf WIKIPEDIA steht ...

... schadensersatzpflichtig macht sich der Verkaeufer allenfalls dann, wenn er fahrlaessig den geruegten Mangel selbst verschuldet hat. Genau das wird typischerweise eben nicht der Fall sein; vielmehr badet der Verkaeufer gesetzgeberisch gewollt einen Fehler des Herstellers aus und tritt (etwa bei Herausgabe eines Neugeraetes) womoeglich in Vorleistung, die er spaeter gegen den Hersteller gewandt im Rueckgriff zurueckfordern muss.

Siehe oben - der Verkaeufer muss den anspruchsausloesenden Mangel verschuldet haben.

Hier befinden wir uns schon wieder bei den Ausnahmen, um die es mir nicht ging! Aber bitte, ich lerne gerne was dazu, wenn Wikipedia nicht stimmt und du es besser weist. Wo steht das! Bitte Beweise, dass der Verkäufer den Mängel selbst verschuldet haben muss, bzw. was hat das mit dem von mir genannten Beispiel, dass er sich, unberechtigt der gewählten Art verweigert. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit recht einen Ersatz/Austausch als Nacherfüllung verlangen kann!

Und selbst wenn das der Fall waere - der Schaden waere zu beziffern und nachzuweisen, und zwar konkret, nicht abstrakt. Der Kaeufer muesste also eine Urkunde eines potenziellen Arbeitgebers vorlegen, der entnommen werden kann, dass a) allein der verspaetete Abschluss des Studiums die Einstellung verhindert hat und er andernfalls unter allen Umstaenden eingestellt worden waere und b) zu welchen exakten Konditionen.

Danke für die Ergänzug, dem Mag so sein und liest sich logisch! Damit bist du nur weiter ins Detail gegangen. Die genauen Vorraussetzungen müssen immer im einzelfall geklärt bzw. bewiesen werden. Ist ok!


Sorry, such selber, finde das jetzt net auf die schnelle und ist eigentlich auch unwichtig, da es bei extremeren Fällen zutrifft, wo natürlich ein Verschulden des Verkäufers zugrunde liegen muss! Ist für uns hier also weniger interessant, da selternerer Extremfall, also lass uns das streichen, geht zu weit in die falsche Richtung. Bitte um pardon, dieses Beispiel mit eingebracht zu haben. :fresse:


Die Auswirkungen dieses Urteils bleiben abzuwarten - weil die Schuldrechtsreform von 2002 dem Verkaeufer das Recht verbrieft, vom Kaeufer Wertersatz fuer Gebrauchsvorteil zu verlangen. Wahrscheinlich ist aber, das mit diesem Urteil den Verbrauchern ein schlechter Dienst erwiesen wurde - es koennte dazu fuehren, dass sich die ueberwaeltigende Mehrheit der Verkaeufer kuenftig ab dem 7ten Monat auf die Umkehr der Beweislast stuerzen wird und der Kaeufer anstatt fuer "kleines Geld" Ersatz zu erhalten fuer voraussichtlich erheblich mehr Geld ein Gutachten anfertigen lassen muss: in dem nicht immer das stehen wird, was der Kaeufer gerne lesen moechte.

1.) Richtig lesen hilft! Im ersten Satz steht, das ein Urteil des EuGH am 17. April 2008 verkündet wurde! Der Rest den du scheibst sind nur Vermutungen und spiegeln wohl deine eigene Einstellung (als Verkäufer) wieder, oder!?
Die Umkehr der Beweislast ist schon längere vorhanden und falls der Anspruch des Käufers rechtens ist, fallen die Kosten für eine solches Gutachten auf den Verkäufer zurück, daher wird das nicht unbedingt so eindeutig laufen, wie du es darstellst. außerdem war es eiegntlich nur am Ende als interessanter Einwurf gedacht, dass da etwas im Gange ist.

Ich plaediere auch sicher nicht dafuer, jeden Shice zu akzeptieren, den Verkaeufer gelegentlich durchzudruecken versuchen. Allerdings solltest Du Vokabeln wie "definitiv" und "garantiert" etwas sparsamer dosieren, weil Du haeufig verknappte oder schlicht falsche Aussagen machst. Definitiv.

Ok, danke für den Hinweis, werde versuchen das zu verbessern und habs jetzt auch berücksichtigt! Mir gehts nicht um rechthabrei, sondern um hier anderen in ihrem Recht zu Unterstützen. Es ist ja wohl nunmal so, dass Verkäufer sich meist mehr mit den Gesetzen auskennen als der Normalverbraucher und manche Verkäufer versuchen die Wissenlücken der Kunden zu ihrem Vorteil auszunutzen (wie eben einfach mal zur Reparatur einschicken) und dagegen möchte ich mit meinem Beitrag angehen! Es gibt auch Verkäufer und Shops die da sehr korrekt sind, doch leider scheint das imm seltener zuzutreffen!

Falls du mir jetzt immer noch definitiv falsche Aussagen und Fehler vorzuwerfen hast, dann belege/begründe die auch bitte korrekt (ich lerne gern dazu und gebe hier nich vor alles zu wissen) wobei, wenn ich es mir recht überleg lass es besser bleiben und korrigiere oder verstehe erst mal deine eigenen Fehler hier, denn ich hab den Sachverhalt von meiner Seite nun deutlich genug erklärt, alles weitere bringt eh nichts, da ich meinen Text auf den üblichen, berechtigten Gewährleistungsfall beziehe und du mit irgendwelchen speziellen, spitzfindigen Ausnahmen kommst. Die zitierten Gesetzestexte geben mir nunmal Recht und ich hab die Gesetze auch nicht gemacht! Alle diejenigen, die meine Tips ausprobieren haben nichts zu verliehren, nur zu gewinnen!
Warum du da was gegen hast entzieht sich meinem Verständnis, das kannst nur du wissen! Das würde mich auch interessieren! Schlechte Erfahrungen oder selbst Verkäufer, oder??? ;)

Fertisch! :asthanos:
Hinzugefügter Post:
;) So war's bei meiner Scythe LüftSt...
...
"Moment.",hieß es, "Da muß ich mal kurz nachfragen!!"(3 Minuten in die Warteschleife mit netter Musik von Ich&Ich - Vom selben Stern).
Die Antwort konnte ich mir an 5 Fingern abzählen... ergo >>> "Das ist kein Problem!!" :d;);)

Danke B@man!

Genau sowas meine ich, warum nicht gleich so!
Was z.B. nicht geht ist, wenn man z.B. Reparatur gewählt/zugestimmt hat und der Hänlder schon mit dieser Nachbesserung aktiv geworden ist, dann wieder plötzlich seine Meinung zu ändern, weil es nicht so läuft wie man es sich gedacht hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ich lege mir dich Sachen zurecht wie ich es brauche, sondern du! Ich hab mich allgemein auf einen konkreten Fall bei Hardwaredefekt bezogen und meine Erklärungen wenigstens belegt, mach das doch auch mal! Nur der Hinweis auf §439 Abs. 3 reicht da nicht aus! Ich übernehm das für dich, damit du hier nicht noch mehr Stuss verbreitest!

Aber erst noch was Gundlegendes:

1.) Bist du selber Verkäufer oder Jurastudent/Anwalt?!

2.) Du liest und/oder verstehst nicht mal deine eigenen verlinkten Seiten komplett, den Beweis bekommst du gleich weiter unten!

3.) Hast du mal die anderen Seiten meiner Links durchgelesen und vor allem verstanden, was dort steht??? anscheinend nicht oder es ist wohl alles falsch oder du willst das wohl nicht wahr haben (als Verkäufer)! :wall:

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Zitat von deiner verlingten Seite:
1. Verhältnis zu den anderen Rechtsfolgen
§ 439 Abs. 1 BGB gibt dem Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dieser Anspruch ist der gegenüber den weiteren Rechten aus § 437 BGB vorrangige Anspruch. Dies folgt nicht direkt aus § 437 BGB, aber aus der grundsätzlichen Notwendigkeit der Fristsetzung vor Rücktritt / Minderung oder Schadensersatz logisch aus der Gesetzessystematik: Der Verkäufer hat - als Konsequenz der Pflicht aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB zur mangelfreien Lieferung - ein Recht auf eine zweite Andienung. Gem. § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die mit der Nacherfüllung verbundenen Aufwendungen zu tragen.
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Nein, er hat keinen zwingenden Anspruch auf Herausgabe eines Neugeraetes. Lies den §439 ganz - nicht nur den Dir in den Kram passenden Satz 1.

"Zwingend" hab ich nie geschrieben, es läuft meist einfach darauf hinaus! Wie sonst soll eine mängelfreie Ware geliefert werden, die im interesse des Käufers liegt. Diese Teile des § 439 hab ich nicht außer acht, gelassen! Das fällt unter meinen Hinweis, dass es Ausnahmen gibt! Aber gut, wenn du das auch genauer haben willst, bitte!



Völlig an den Haaren herbeigezogen und falsch! So ein Unsinn hab ich ja schon lange nicht gelesen! Der Kondensator mag zwar sehr günstig sein, aber der wird nicht selber von allein den Platz des defekten Teils einnehmen, will sagen es wird Arbeitszeit und ein Aufwand erforderlich sein, welcher Kosten verursacht. Und wie groß der Auwand sein wird ist wohl recht bedeutend! Es müsste dieser defekte Kondensator/Bauteil erstmal gefunden werden, dann getestet und dann müsste gleich alles einwandfrei funktionieren. Oder wie findest du einen Leiterbahnbruch im Layer? Das ist vorher alles noch gar nicht klar und braucht auch Zeit! Das will ich mal bei einem so komplexen Bauteil wie einem Mainboard sehen, die Arbeitsstunden lohnen sich sicher bestimmt, bei einem Bauteil das nicht mal 100€ kostet. :lol:
Von wirtschaftlicher Unmöglichkeit kann man hier auch überhaupt nicht sprechen. :stupid:

Hier nun der Beweis, wie oben angekündigt, von deiner eingenen verlingten Seite, danke dafür:

3. Einwendungen und Einreden gegen die gewählte Art der Nacherfüllung

Ob die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verkäufer nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, stellt letztlich eine Wertungsfrage dar, die im Wege der Abwägung im konkreten Einzelfall zu entscheiden ist. § 439 Abs. 3 BGB nennt beispielhaft einige Kriterien für die Abwägung: Es ist zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile zurückgegriffen werden kann. Dabei spielt der Wert der mangelfreien Sache eine Rolle. Ist er gering, stellt die Nachlieferung meist eine wesentlich günstigere Art der Nacherfüllung dar als eine (auch kostenmäßig) viel aufwendigere Reparatur der Sache.

Entscheidend ist, ob die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn kein Grund für ein gesteigertes Interesse des Käufers an der gewählten Art der Nacherfüllung ersichtlich ist.

Im obigen Leuchtenfall ist kein Grund ersichtlich, warum K nicht auch mit einer neu gelieferten Sache zufrieden sein kann.
Insofern entspricht das Beispiel auch nicht ganz der Realität. Der Käufer wird vielmehr bei neuen Sachen ein Interesse an der Neulieferung der Sache haben. Im umgekehrten Fall kann der Möbelmarkt die Nacherfüllung nicht gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern:

Die von K bestellte Tischleuchte hat einen Wert von 400,- Euro. Er verlangt die Neulieferung einer mangelfreien Leuchte. Könnte der Möbelmarkt gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern?
Beim Kauf neuer Sachen von gewissem Wert ist das Interesse des Käufers, eine von Beginn an mangelfreie Sache zu erhalten, anzuerkennen. Die Reparatur der Leuchte ist dem Käufer nicht zumutbar. Eine Verweigerung gem. § 439 Abs. 3 BGB scheidet aus.


Anderes Beispiel:
Wir können das auch gern mal umdrehen, so dass es für den Verkäufer greift. Jemand bringt sein defektes Mobo zurück und hat sich in dieses eine Teil verliebt :love::d und will unbedingt Reparatur, weil er kein anderes will. Wenn diese Reparatur nicht möglich ist, kann sich der Verkäufer auf sein Verweigerungsrecht berufen, weil ein Austausch einfacher ist. Der Käufer müsste sich dann damit abfinden ein anderes Teil zu bekommen!



Hier befinden wir uns schon wieder bei den Ausnahmen, um die es mir nicht ging! Aber bitte, ich lerne gerne was dazu, wenn Wikipedia nicht stimmt und du es besser weist. Wo steht das! Bitte Beweise, dass der Verkäufer den Mängel selbst verschuldet haben muss, bzw. was hat das mit dem von mir genannten Beispiel, dass er sich, unberechtigt der gewählten Art verweigert. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit recht einen Ersatz/Austausch als Nacherfüllung verlangen kann!



Danke für die Ergänzug, dem Mag so sein und liest sich logisch! Damit bist du nur weiter ins Detail gegangen. Die genauen Vorraussetzungen müssen immer im einzelfall geklärt bzw. bewiesen werden. Ist ok!



Sorry, such selber, finde das jetzt net auf die schnelle und ist eigentlich auch unwichtig, da es bei extremeren Fällen zutrifft, wo natürlich ein Verschulden des Verkäufers zugrunde liegen muss! Ist für uns hier also weniger interessant, da selternerer Extremfall, also lass uns das streichen, geht zu weit in die falsche Richtung. Bitte um pardon, dieses Beispiel mit eingebracht zu haben. :fresse:




1.) Richtig lesen hilft! Im ersten Satz steht, das ein Urteil des EuGH am 17. April 2008 verkündet wurde! Der Rest den du scheibst sind nur Vermutungen und spiegeln warscheinlich deine eigene Einstellung als Verkäufer wieder!
Die Umkehr der Beweislast ist schon längere vorhanden und falls der Anspruch des Käufers rechtens ist, fallen die Kosten für eine solches Gutachten auf den Verkäufer zurück, daher wird das nicht unbedingt so eindeutig laufen, wie du es darstellst. außerdem war es eiegntlich nur am Ende als interessanter Einwurf gedacht, dass da etwas im Gange ist.



Ok, danke für den Hinweis, werde versuchen das zu verbessern. Mir gehts nicht um rechthabrei, sondern um hier anderen in ihrem Recht zu Unterstützen. Es ist ja wohl nunmal so, dass Verkäufer sich meist mehr mit den Gesetzen auskennen als der Normalverbraucher und manche Verkäufer versuchen die Wissenlücken der Kunden zu ihrem Vorteil auszunutzen (wie eben einfach mal zur Reparatur einschicken) und dagegen möchte ich mit meinem Beitrag angehen! Es gibt auch Verkäufer und Shops die da sehr korrekt sind, doch leider scheint das imm seltener zuzutreffen!

Falls du mir jetzt immer noch definitiv falsche Aussagen und Fehler vorzuwerfen hast, dann belege/begründe die auch bitte korrekt (ich lerne gern dazu und gebe hier nich vor alles zu wissen) wobei, wenn ich es mir recht überleg lass es besser bleiben und korrigiere oder verstehe erst mal deine eigenen Fehler hier, denn ich hab den Sachverhalt von meiner Seite nun deutlich genug erklärt, alles weitere bringt eh nichts, da ich meinen Text auf den üblichen, berechtigten Gewährleistungsfall beziehe und du mit irgendwelchen speziellen, spitzfindigen Ausnahmen kommst. Die zitierten Gesetzestexte geben mir nunmal Recht und ich hab die Gesetze auch nicht gemacht! Alle diejenigen, die meine Tips ausprobieren haben nichts zu verliehren, nur zu gewinnen!
Warum du da was gegen hast entzieht sich meinem Verständnis, das kannst nur du wissen! Das würde mich auch interessieren! Schlechte Erfahrungen oder selbst Verkäufer, oder??? ;)

Fertisch! :asthanos:

Schreibt das doch bitte in den "Palandt" und nicht mehr in diesen Thread... ja, genau... macht dafür einen eigenen Thread auf. Diese Postings sind zu schwer für den Sammelthread des MSI P35 Neo2-FR/FIR - Platinum - Neo - Neo2 - Neo3 - Diamond (Intel P35) [4]... Ich bin froh, wenn mein Board mal grad den neuen CPU-Kühler und die neue XFX 8800 GTX 600 M trägt, die ich mir heute besorgt habe!!:d;)
Und überhaupt, wo ist meine schöne Sig eigentlich hin???... Welcher § greift hier, der es mir verbietet via Upload.de meine eigenen Grafiken in Verknüpfung mit dem SysProfile-Link zu integrieren???:stupid:;)

EDIT: Ah, da isse ja wieder. Seht ihr, so schnell wurde dieser Prozess ausgehandelt!!:d;)
 
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Ich würde auch bitten nicht immer den kompletten Paragraphenteil zu zitieren wenn ihr auf einen Beitrag antwortet, die sind so schon lang genug...

Es handelt sich dabei zwar um ein insgesamt interessantes Thema aber es sollte nicht so viel Platz in einem Mainboardsammelthread einnehmen!
 
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Wenn es euch so sehr stört, dann bitte in einen neuen Threat verschieben. Wäre sehr schade um die Arbeit, das hats nämlich gemacht! Ich weis nicht wie ich das verschieben soll! Danke!

OK, ich schreib hier dann auch nichts mehr dazu.

:rolleyes:
Hinzugefügter Post:
B@man hätte meinen Beitrag nicht auch noch mal zitieren sollen!
Hinzugefügter Post:
Könnte bitte ein Mod den unnötigen Paragraphen Müll hier entfernen ?
Danke

:heuldoch:

fragt sich wessen Beitrag Müll ist, es gibt echt schlimmeres!
 
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Jung erstmal Danke, auch wenn ich jetzt nur einen Teil davon gelesen habe. Ich finds mal intressant wie die rechtlichen Sachen so beim tausch von def. Hardware aussehen.

Aber bitte, hier gehts um Neos, ihr macken, stärken und Probleme aber hört bitte auf Euch über Muss er tauschen oder nicht ausszulasssen.

EDIT: verschiebts irrgentwo hin, intressant ist es, hat aber wirklich nix mehr mit dem Bord ansich zu tun :p
 
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Hinzugefügter Post:
B@man hätte meinen Beitrag nicht auch noch mal zitieren sollen!

Das grenzt mittlerweile an Rechthaberei... warum zitierte B@man wohl diesen Beitrag?! Weil er demonstrieren wollte, welcher Bandwurm sich in den Gedärmen der Menschheit entwickeln kann, wenn diese erstmal einen Steitpunkt gefunden hat!!
Trifftige Argumente bedürfen der Richtigkeit... trifftige Diskussionen zwischen
zwei Personen, die in Diskrepanzen zwischeneinander geraten sind, können das auch per PN aushandeln!!;)
 
kann mir einer mal vernünftige ram settings geben für das neo2 fr?
 
@ B@man:
Da du es gerade wegen der Länge absichtlich zitiert hast, um damit etwas zu verdeutlichen, dann vergiss meinen Post. Das hatte ich nicht so aufgefasst. Fand es in dem Augenblick nur unnütz. Sorry, war nichts gegen Dich!

Auch deinem Hinweis, Diskrepanzen mit jemand anderem per PN zu klären stimme ich voll zu! Nur ging es mir mit meiner Antwort nicht um die Diskrepanzen zwischen eXtremist und mir, sondern, dass er damit hier andere wieder verunsichert, weil seine Behauptungen nicht stimmen! Nur das wollte ich damit verhindern. Das euch das hier alle weniger interessiert oder egal ist hatte ich nicht vermutet. :( Sorry! Das nächste mal schreib ich nur eine Zeile, das die Behauptungen nicht stimmen mit einem Link zu einem neuen Thema, wo dann alles rein kommt jeder Interessierte weiterlesen kann. Das hab ich ja nun dazugelernt! OK!? :)

Also in dem Sinne, hoffe deine neue Hardware lüppt einwandfrei! ;)
 
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@ B@man:
Da du es gerade wegen der Länge absichtlich zitiert hast, um damit etwas zu verdeutlichen, dann vergiss meinen Post. Das hatte ich nicht so aufgefasst. Fand es in dem Augenblick nur unnütz. Sorry, war nichts gegen Dich!

Auch deinem Hinweis, Diskrepanzen mit jemand anderem per PN zu klären stimme ich voll zu! Nur ging es mir mit meiner Antwort nicht um die Diskrepanzen zwischen eXtremist und mir, sondern, dass er damit hier andere wieder verunsichert, weil seine Behauptungen nicht stimmen! Nur das wollte ich damit verhindern. Das euch das hier alle weniger interessiert oder egal ist hatte ich nicht vermutet. :( Sorry! Das nächste mal schreib ich nur eine Zeile, das die Behauptungen nicht stimmen mit einem Link zu einem neuen Thema, wo dann alles rein kommt jeder Interessierte weiterlesen kann. Das hab ich ja nun dazugelernt! OK!? :)

Also in dem Sinne, hoffe deine neue Hardware lüppt einwandfrei! ;)

Du brauchst Dich für nichts zu entschuldigen!!;) ... der Einwand in Sachen Abwicklung der Garantieansprüche ist immer interessant für diejenigen, die meinen über's Ohr gehauen worden zu sein.
Gegen korrupte Machenschaften so mancher Händler muß ganz klar Widerspruch erhoben werden und ich finde es somit auch klasse, dass Leute wie ihr da ihr Wissen kund tun.
Dabei sieht es der eine so, der andere eben anders... nur sollte man sich eben auf die Substanzen des BGB berufen, das ganz klar die Rechtsgeschäfte mit aktuellem Stand abhandelt.
Wer entspr. Infos benötigt, der hat ja nunmal das INet zur Verfügung... z.B.:

http://www.einkaufs-erfolg.de/www.marketing-trendinformationen.de/news/26637/index.html

Das in Sachen Hardware-Reklamation diverse Machenschaften seitens der Händler betrieben werden, ist so manchen nicht erspart geblieben.
Glück demjenigen, der seine Reklamation mit dem Wiederverkaufswert der Ware wett machen konnte!!:d;)
 
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Moin,

ich schreibs mal hier rein, weil ich im Wolfendale-OC-Thread darauf keine Antwort bekam:

Also, wie einige wissen habe ich ein (mittlerweile heiles :fresse:) Neo2-FR, auf dem ein E8200 und 2x2GB G.Skill PC-1000 zusammen mit einer 8800GTS 512 werkeln.

Nachdem ich alles zusammengebaut hatte, habe ich mich ans Übertakten gemacht und konnte die CPU und den FSB bei 8x500MHz Primestable (Custom mit Haken) betreiben können. Zunächst lief es nur 45Min, daraufhin den Primetest nochmal neugestartet. Habe es dann 4,5 Std. laufen lassen können und dann abgebrochen, weil ich später Kühler und CPU ohnehin schleifen und anstatt Paste ein Liquid Pro MetalPad verwenden wollte, es konnte also eigentlich nur besser werden :rolleyes:

Bei all diesen und den nachfolgenden Prime-Läufen lag die VCore bei 1,35V (Bios-Wert), die NB- und VTT-Spannungen hatte ich jeweils auf den höchsten noch weißen Wert erhöht. Ram-Spannung stand auf 2,1V, SB waren beide Werte unverändert (also grau). Die Temps lagen während des 4,5h-Prime-Laufs laut RealTemp bei max. 49°C.

Abends wollte ich den Test nochmal über Nacht laufen lassen, am nächsten Morgen stellte ich fest, daß Prime auf dem 1. Kern nach 2,5 Std. ausgestiegen ist, während der 2. Kern immer noch rechnete, 8 Stunden waren da vergangen.

Um die Wärme besser abzuführen und Prime reproduzierbar länger laufen zu lassen wollte ich mich nun ans Schleifen machen. Also habe ich den Kühler wieder abgebaut, ihn plangeschliffen, CPU und Kühler gut gereinigt, frische Paste drauf und Kühler wieder druff.
Wieder Prime angeschmissen und siehe da, die Temps waren gleich um 3° niedriger, immerhin.

Aber dann hat Prime bereits nach 8-10 Minuten abgebrochen :motz:
Ich habe das mindestens 5 mal probiert, wie gesagt Settings alle gleich, Temps sogar 3° niedriger als vorher, aber Abbruch nach 8-10 Minuten, fast immer übrigens auf dem 1. Kern. Bis dato hatte ich wie gesagt an der CPU nix geändert, nur eben den geschliffenen Kühler druff.

Das Schleifen der CPU brachte weder für die Temp noch für die Prime-Stabilität eine Verbesserung. Auch das MetalPad brachte nichts mehr, wobei ich mir net sicher bin ob der Burnin wirklich erfolgreich war :hmm:

Eine Erhöhung der Vcore auf 1,36V folgt noch, bin grad ein paar Tage unterwegs und konnte das vorher net mehr ausreichend testen, weil ich den Test nach 20 Minuten abbrechen mußte, bis dahin lief er aber immerhin. Doch das interessiert mich nun weniger, ob und wie weit ich die VCore erhöhen muß.


Meine Frage ist: Wie kann es sein, daß ein Prozessor zunächst mehr oder weniger reproduzierbar über längere Zeit läuft, und dann plötzlich trotz einer Temp-Verbesserung einknickt? Liegt es am Prozessor oder eher am Board? Das ist mir wirklich ein Rätsel :confused:

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand dafür eine Erklärung hätte :hail:

Viele Grüße
 
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hohe VCore und da zählt teilweise schon 1.35V zu, führt bei den 45nm-Prozzis zur vorzeitigen Alterung und wie viele festgestellt haben geht er danach nicht mehr so gut und braucht wie bei dir mehr VCore als vorher
 
@ Daddelfritze

Und da du vorher mit ~50° ja noch weit vom kritischen Bereich entfernt warst, hat die CPU ja nicht aufgrund von Temp Problemen nen Fehler bei Prime gehabt, was sowieso wohl höchst selten der Fall sein dürfte, sondern wegen zu geringer Spannung bzw. zu hohem OC, je nachdem. Da bringts auch nichts, wenn du nach dem Schleifen 3° weniger hast, die CPU braucht mehr Spannung um bei deinen Einstellungen stabil zu laufen, das hat mit der Temp nichts zu tun.

Möglich wäre natürlich auch, dass das Board keine 500MHz mitmacht. Daher würde ich erstmal mit moderaten Volt Werten bei 500x6 oder 500x7 testen, damit du Boardinstabilitäten ausschließen kannst.

Kannst der CPU natürlich auch direkt noch etwas mehr VCore geben so lange die Temps i.O. sind und sehen, was passiert ;)
 
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Nüja aber passiert das denn schon nach ein paar Stunden Prime :eek::confused:

Soll das etwa heissen, daß er eventuell auch mit von mir aus 1,28V gelaufen wäre und es jetzt immer noch täte? Oh Mann :wall: :-[ :grrr: :kotz: :fresse:

Edit: dieser Post bezieht sich auf orpheus88. Die Antwort auf kaltbluts Post ist weiter unten...
 
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Moin,

@ Daddelfritze

Und da du vorher mit ~50° ja noch weit vom kritischen Bereich entfernt warst, hat die CPU ja nicht aufgrund von Temp Problemen nen Fehler bei Prime gehabt, was sowieso wohl höchst selten der Fall sein dürfte, sondern wegen zu geringer Spannung bzw. zu hohem OC, je nachdem. Da bringts auch nichts, wenn du nach dem Schleifen 3° weniger hast, die CPU braucht mehr Spannung um bei deinen Einstellungen stabil zu laufen, das hat mit der Temp nichts zu tun.

Möglich wäre natürlich auch, dass das Board keine 500MHz mitmacht. Daher würde ich erstmal mit moderaten Volt Werten bei 500x6 oder 500x7 testen, damit du Boardinstabilitäten ausschließen kannst.

Kannst der CPU natürlich auch direkt noch etwas mehr VCore geben so lange die Temps i.O. sind und sehen, was passiert ;)

Wie gesagt, mir gehts weniger um die Frage, ob die CPU jetzt weniger Temperatur und/oder mehr VCore braucht, um stabiler zu laufen. Vielmehr würd ich gerne wissen, wieso mein Prozzi vorher besser ging als jetzt. Wenn das, was orpheus88 sagt stimmt, dann wäre das sehr ärgerlich, weil ich die 1,35V sozusagen "auf gut Glück" eingestellt hatte, um zu sehen, was bei dem Wert so geht, und dann eventuell noch runterzugehen. Das die CPU dadurch dermaßen rapide altert, daß sie innerhalb weniger Stunden mehr VCore braucht bzw. nicht mehr so gut zu OCen ist, höre ich heute zum ersten Mal. 1,35V waren für mich jetzt auch nicht gerade ein hoher Wert, Intel gibt ja immerhin als normalen Bereich für den E8200 bis zu 1,36V an :hmm:

Das Board war vorher stabil, habe sowohl 6x500 als auch 7x500 getestet, beides 6Std.@Prime. Kann ich gerne nochmal machen, vielleicht liegts ja auch daran.

@orpheus88: bist Du Dir sicher mit Deiner Aussage? Und nochmal die Frage: Soll das etwa heissen, daß er eventuell auch mit von mir aus 1,28V gelaufen wäre und es jetzt immer noch täte? Und altert der Prozessor schon dermaßen krass, obwohl er nur ein paar Stunden @1,35V gelaufen ist?

Wäre schon heftig :-[

Grüße
 
So schnell altert die CPU nun auch wieder nicht. Das Phänomen tritt eher nach mehreren Monaten auf aber nicht nach ein paar Stunden. Wenn die CPU zu wenig Spannung bekommt oder zu hoch übertaktet wird kann es aber sein dass ein Rechenfehler mal nach wenigen und mal nach mehreren Stunden auftritt.
 
Die SPecs zu den Intel e8200 sehen auch eine Spannung bis 1,3625 Volt vor. Also bis zu dem Wert behält sich Intel vor auch die 45nm zu betreiben.

http://processorfinder.intel.com/details.aspx?sSpec=SLAPP

Wenn man dort weiter sucht kann man sich auch das Datenblatt zur E8000 Serie ziehen, auch dort wird eine VID bis 1,3625 Volt angeben. Bis zu dieser Voltage kann man also 45nm CPU's betreiben, ohne das zu irgentwelchen Problemen kommt. Da auch dort noch reserven eingebaut sind bis 1,4V mit guter Kühlung unbedenklich.

Ach hier das Datenblatt nochmal dazu.

http://download.intel.com/design/processor/datashts/318732.pdf
 
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Hey MSI Neo2 freunde...

gehen die Kühler des MSI P35 Neo2 fr leicht ab ? oder muss man da mit kraft dahinter ?

ist da wlp drunter oder so harter kaugummi ?

thx 4 answer
 
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