Fatal Justice
Enthusiast
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Verstehe ich auch nicht so recht.Man verkauft etwas,was einem nicht gehört.Der Kaufvertrag ist offiziell noch nicht zustande gekommen oder?
Mal ganz allgemein gesprochen:
Bei einer Lieferkette, bei der verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, kann es durchaus sein, dass jemand eine Sache zum Verkauf anbietet, an der derjenige ein Recht zum Besitz, aber kein Eigentum hat (Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Paar Schuhe). Grundsätzlich kannst du auch Verträge unter einer aufschiebenden Bedingung (z.B.der Belieferung) schließen. Der Käufer erwirbt damit das Anwartschaftsrecht (wesengleiches Minus zum Vollrecht (Eigentum)) an einer Sache. Das ist eine Problemlage auf der sachenrechtlichen Ebene nicht der schuldrechtlichen. Das ist auch ziemlich komplizierte Materie, gerade wenn etwas schief läuft.
Rechtlich bindend ist der KV bei einer Auktion erst bei Ablauf der Auktion für den Höchstbietenden oder bei Sofortkauf. Erst da liegt ein Kaufvertrag vor.
Jeder klar denkende lässt von so einer Auktion (die von fred8a) die Finger, schon allein wegen dem unverschämten Aufpreis.