So gehen die Händler mit der Rücknahme der GeForce GTX 970 um (Update)

Hardwareversand das erste mal seit langem wieder bestellt, voll der Kackladen NEVER! Die reden sich nur raus wo es geht von den gibts kein Cent!
In Zukunft bestelle ich wieder wo anders!

Aber Hardwareversand scheint ja nicht sehr kulant zu sein. Von daher bleibt mir wohl nur die 970 zu behalten, oder?

oder Hardwareversand irgendwie dazu zu bringen sie zurückzunehmen.

mir wurde mitgeteilt das es noch mit NV in Klärung wäre bis das nicht abgeschlossen ist, können sie nichts machen.


Hardwareversand.de nimmt mittlerweile die 970er auch anstandslos zurück.

Gibt sogar nen kleinen Rabatt beim Wechsel auf 980er ;) Oder halt vollen Kaufpreis zurück.

Gruss
 
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Ich hab auch bei HWV bestellt und es bereut, seit einer Woche steht der Status auf "Geld angekommen, Ware zum Versenden vorbereiten". Auf E-Mails reagieren sie nicht. Habe jetzt storniert und warte bis Dienstag, dann ruf ich an. Hatte bisher eig. auch nur positive Erfahrungen .... keine Ahnung was da los ist.
 
Ich hab auch bei HWV bestellt und es bereut, seit einer Woche steht der Status auf "Geld angekommen, Ware zum Versenden vorbereiten". Auf E-Mails reagieren sie nicht. Habe jetzt storniert und warte bis Dienstag, dann ruf ich an. Hatte bisher eig. auch nur positive Erfahrungen .... keine Ahnung was da los ist.
War bei meinem Monitor exakt genau so. Kannst aber schon vorher mit Anruf versuchen! Bei mir hat das damals bewirkt dass gleich am nächsten Tag versendet wurden.
Damals sagten sie mir auch dass sie mit den Mails rund zwei Wochen hinterher hinken, wegen dem Weihnachtsgeschäft.
Jetzt ist es wahrscheinlich wegen den Rücksendungen.. x-x
 
Hardwareversand hat einen grottigen Support. die brauchen fast 7 tage bis die auf antworten in mails reagieren. Dafür sind sie beim versand immer superschnell

- - - Updated - - -

Wieso spinnen die Amerikaner? Völlig legitim das Klage erhoben wird, nur weil in Deutschland alle zu faul sind.

mit faul hat das weniger zutun. In deutschland kann man keine sammelklage machen und als einzelner ist man da auf verlorenem posten.
 
Ich hab auch bei HWV bestellt und es bereut, seit einer Woche steht der Status auf "Geld angekommen, Ware zum Versenden vorbereiten". Auf E-Mails reagieren sie nicht. Habe jetzt storniert und warte bis Dienstag, dann ruf ich an. Hatte bisher eig. auch nur positive Erfahrungen .... keine Ahnung was da los ist.

Hatte meine 970 auch von HWV, hätten meine aber direkt im Laden auch wieder zurück genommen, wenn ich das tolle Stück hätte wieder zurück geben wollen.
Hatte kurz drüber nachgedacht. Aber die ist einfach zu gut, im vergleich zu meiner R9 290X
 
Edit: doppelt, sry

steht schon im Forum
 
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Hardwareversand

29.01. Per Email Reklamation freundlich angemeldet. ( keine Reaktion )
03.02. Per Email noch einmal freundlich nachgefragt. ( Keinerlei Reaktion )
06.02. Per Email Frist gesetzt und nicht mehr ganz so freundlich um Reklamation gebeten. Verbraucherschutz etc erwähnt. ( Keinerlei Reaktion )
16.02. Email erhalten bei der Hwv um ein persönliches Gespräch gebeten hat.
17.02. Anruf erhalten mit Angebot auf Rücknahme zum vollen Kaufpreis auf Basis von Kulanz oder "StepUp" auf 980er mit Rabatt.
18.2. 970er eingeschickt
19.2. 970er eingetroffen
20.2. Gutschrift erhalten ( wird ja verrechnet ). Warten auf Lieferung der 980.
23.2. Angerufen wegen Lieferzeit ( Karte nicht lagernd )
26.2. 980er angekommen und eingebaut... Kein Rückläufer, kein Spulenfiepen, nix, absolut perfekt. Fiasko beendet :-)
 
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Ja das Problem ist bloss das bei deiser Chronologie das Fiasko für viele erst richtig beginnt ....
 
06.02. Per Email Frist gesetzt und nicht mehr ganz so freundlich um Reklamation gebeten. Verbraucherschutz etc erwähnt. ( Keinerlei Reaktion )

diesen Step bitte für alle Anderen per Einschreiben (und einem Zeugen des Inhaltes, bevorzugt Postbeamter/Nachbar/außerhalb der Familie) machen - (wenn der Postbeamte es macht reicht Einwurfeinschreiben, denn er bezeugt das Versenden)

zur Post gehen (Brief offen) - vorbereitet eine Kopie auf der der Postbeamte (nach Vergleich mit dem Versandbrief) unterschreibt (Datum+Unterschrift Handschriftlich + Stempel), das diese versendet wurde - Original eintüten, versenden - ab diesem Datum alle Forderungen als angemeldet (voll rechtlich) ansehen

Nicht vergessen: lieb zum Postbeamten (Angestellten) sein und bedanken ! (auch wenns nur ne Filliale in ner Bäckerei ist)

sollte nach gesetzter Frist (meist 14 Tage) nichts kommen, zum Anwalt gehen und für ca 20-50€ (einforderbar) von dem ein Schreiben verfassen lassen (ihm das bezeugte Schreiben und bisherigen Mailverkehr + Kaufbeleg in ausgedruckter Kopie geben)
.. dieser kann zusätzlich eure aufgewendete Zeit/Kosten (Mails/Postgang/Druckkosten der Kopien etc) mit aufführen

wichtig: besteht ab dem Einschreiben auf schriftlicher Kommunikation (Brief) - Telefongespräche (geht garnicht) oder Mails sind nicht (stichhaltig)verpflichtend und bewahrt auch die Umschläge auf (klingt dumm, hilft aber wegen der Poststempel)
 
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Die Bestätigung einer Versendung hält vor Gericht nicht stand. Denn der Inhalt hätte auch ein Liebesbrief sein können. Auch ein Rückschein ist wertlos und nur zur eigenen Kenntnisnahme gedacht.
Wenn ein Schreiben vor Gericht bestehen soll, muss es vom Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht werden. Der erstellt vom Schreiben eine amtlich beglaubigte Kopie und stellt dann zu.
Nur dann ist der Inhalt auch wirlklich von Bestand. Kostenpunkt für die Aktion: um die10-12€.

Zustellung per Gerichtsvollzieher » Rechtsanwalt Dr. Christian Behrens LL.M.
 
Die Bestätigung einer Versendung hält vor Gericht nicht stand. Denn der Inhalt hätte auch ein Liebesbrief sein können. Auch ein Rückschein ist wertlos und nur zur eigenen Kenntnisnahme gedacht.
Wenn ein Schreiben vor Gericht bestehen soll, muss es vom Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht werden. Der erstellt vom Schreiben eine amtlich beglaubigte Kopie und stellt dann zu.
Nur dann ist der Inhalt auch wirlklich von Bestand. Kostenpunkt für die Aktion: um die10-12€.

Zustellung per Gerichtsvollzieher » Rechtsanwalt Dr. Christian Behrens LL.M.

... lies mal das voerher
 
Was vorher?

Regelmäßig wird in solchen Fällen empfohlen, per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was soll bzw. kann der Rückschein eigentlich beweisen? Doch nur, dass überhaupt irgendein Schriftstück zugegstellt wurde, nicht aber, welchen Inhalt das Schreiben hatte. Die Beweiskraft des Rückscheins geht somit gegen null, denn es könnte auch ein leeres Blatt per Einschreiben mit Rückschein verschickt worden sein. Nachvollziehen lässt sich das nicht, da die Post bzw. der Empfänger mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein lediglich den Zugang der Postsendung selbst – unabhängig von deren Inhalt – dokumentiert.

/edit die Postis, die da sitzen (meist keine Beamten mehr) haben keine notariellen Vollmachten. Damit können sie dein Schreiben nicht zu einem beglaubigten Dokument erheben.
Sonst könnte man nämlich den Notar ganz abschaffen.
Die Aussage ist also keineswegs stichhaltig bzw. von besonderer Beweiskraft. Außerdem fehl auch noch die Beweisbarkeit der Zustellung bei deinem Weg. Der Empfänger kann glaubhaft machen, dass er von diesem Brief nie etwas gesehen hat.

Wirklich totschlagen kann das alles nur der Gerichtsvollzieher.

Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens (bestimmten Inhalts), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde.
 
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ach lernt lesen
 
Hier sind nur Anwälte unterwegs,oder wie?
Wer hat sein Anliegen denn wirklich, von einem Anwalt bewerten lassen?
 
Das ist nicht richtig. Es reicht ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben per Rückschein. Einfach mal einen richtigen Anwalt kontaktieren und bitte auch die Beratungskosten zahlen. ;)
 
Reicht es eben nicht. Das hat keinerlei Beweiskraft. Nicht ohne Grund gibt es die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher einzuschalten.

Aber wie gesagt: viel Glück vor Gericht. Wer da beim Aufwand und 5€ Aufschlag geizt, erwartet Ernüchterung.
 
Reicht es eben nicht. Das hat keinerlei Beweiskraft. Nicht ohne Grund gibt es die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher einzuschalten.

Grundsätzlich ist das richtig, aber im normalen Parteiverkehr genügt ein Fax oder ein Einwurfeinschreiben bzw. eines mit Rückantwort.

Wenn alle wegen einer Kündigung oder sonstigem den Gerichtsvollzieher bemühen würden, dann könnten wir gleich 10000 neue GV einstellen, die nur solche Sachen zustellen.

In schwierigen Fällen ist das durchaus angebracht, aber bei einer Standardsache nicht. Dort geht das Gericht im Normalfall immer davon aus, daß der Postkasten in dem die Zustellung landet auch geleert wird.

Absolut sicher ist übrigens auch, wenn man den Brief persönlich im Beisein eines Zeugen (darf kein Verwandter sein) in den Postkasten einwirft.
 
Grundsätzlich ist das richtig, aber im normalen Parteiverkehr genügt ein Fax oder ein Einwurfeinschreiben bzw. eines mit Rückantwort.

Wenn alle wegen einer Kündigung oder sonstigem den Gerichtsvollzieher bemühen würden, dann könnten wir gleich 10000 neue GV einstellen, die nur solche Sachen zustellen.
Wenn die Möglichkeit besteht, dass es wirklich vor Gericht landet: nein, genügt ein Einwurfschreiben nicht. Auch keines mit Rückantwort, die - wie gesagt, nur zur eigenen Kenntnisnahme taugt. Fax ist wieder was anderes.
Das Problem ist einfach nur, dass kaum jemand überhaupt weiß, dass Gerichtsvollzieher so etwas können, dürfen und machen. Wenn mehr Leute Rechtssicherheit wollten, ja, dann dürften die Ressourcen etwas knapper werden, ist aber nicht mein/unser Problem.

In schwierigen Fällen ist das durchaus angebracht, aber bei einer Standardsache nicht. Dort geht das Gericht im Normalfall immer davon aus, daß der Postkasten in dem die Zustellung landet auch geleert wird.

Absolut sicher ist übrigens auch, wenn man den Brief persönlich im Beisein eines Zeugen (darf kein Verwandter sein) in den Postkasten einwirft.

Nein, so einfach macht es sich kein Gericht und vor allem nicht der Verteidiger des Beklagten. Direkter Einwurf mit Zeugen geht aber klar.

Einschreiben sind rechtlich wertlos - Rechthaber

Neben der persönlichen Übergabe gegen Empfangsquittung (die professionelle Schuldner aber natürlich verweigern) sind die sichersten Zustellungsarten: ein Telefax mit Sendeprotokoll (das akzeptieren die Gerichte als Anscheinsbeweis) oder die Zustellung durch einen vertrauenswürdigen Boten, der später als guter Zeuge vor Gericht aussagt. Der Zeuge sollte das Schreiben also selbst in den Briefkasten des Empfängers einwerfen, dies möglichst früh am Tag, jedenfalls aber vor 16 Uhr. Dann sollte er als Erinnerungsstütze eine schriftliche Notiz anfertigen, wann, wo, wie er den Brief zugestellt hat. Noch ein Tipp: Das Originalschreiben sollte man erst in Gegenwart des Boten in den Umschlag stecken und verschließen, damit der Zeuge später auch bestätigen kann, was in dem Umschlag war. Manch ein dreister Empfänger hat nämlich vor Gericht schon behauptet, er habe nur einen leeren Umschlag oder ein weißes Blatt erhalten.
Und deswegen gilt auch der Vorschlag mit der Post vom pumuckel nicht.
 
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Mal was anderes. Wie lange hat es bei euch gedauert bis alternate überwiesen hat? Ich habe am dienstag die Nachricht über eine Gutschrift erhalten. Hab denen geschrieben das sie es überweisen sollen. Meine kontodaten standen in der Gutschrift. Bei denen mahlen die Mühlen ganz schön langsam.
 
Die Gutschrift erfolgt immer so, wie auch gezahlt wurde. Also selbst wenn sie deine Kontodaten haben und du ihnen sagst, dass sie es überweisen sollen, du jedoch per Paypal oder KK gezahlt hast, wird auch auf Paypal oder KK zurückgebucht.

Ansonsten: Normalerweise sind sie recht fix. Vielleicht ist grade viel los. Wie lang eine Überweisung unterwegs sein wird bzw. darf, erfährst du hier: BaFin - Banken & Bausparkassen - Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?
 
Die Gutschrift erfolgt immer so, wie auch gezahlt wurde. Also selbst wenn sie deine Kontodaten haben und du ihnen sagst, dass sie es überweisen sollen, du jedoch per Paypal oder KK gezahlt hast, wird auch auf Paypal oder KK zurückgebucht.

Ansonsten: Normalerweise sind sie recht fix. Vielleicht ist grade viel los. Wie lang eine Überweisung unterwegs sein wird bzw. darf, erfährst du hier: BaFin - Banken & Bausparkassen - Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?

Ja danke mal.. leider wurde mir von anfang an gesagt, dass per pp nur eine bestimmte zeit geht und bei mir ist es schon ne weile her. ;-)
 
Mal was anderes. Wie lange hat es bei euch gedauert bis alternate überwiesen hat? Ich habe am dienstag die Nachricht über eine Gutschrift erhalten. Hab denen geschrieben das sie es überweisen sollen. Meine kontodaten standen in der Gutschrift. Bei denen mahlen die Mühlen ganz schön langsam.

Freitag haben die es losgeschickt und am Dienstag hatte ich es auf dem Konto
 
Das ist nicht richtig. Es reicht ein Einwurfeinschreiben oder Einschreiben per Rückschein. Einfach mal einen richtigen Anwalt kontaktieren und bitte auch die Beratungskosten zahlen. ;)

Nein. Tut. Es. Nicht.

Wer diese Auskunft gegen Entgelt erteilt hat, hat vermutlich an dem Tag, an dem an der Uni Rechtswissenschaften dran waren, gefehlt.

Und der Evergreen mit dem Rueckschein setzt dem noch die Krone auf: ein Brief gilt als zugestellt, wenn er in den Verantwortungsbereich des Empfaengers uebergegangen ist. Falls Dein Einschreiben mit Rueckschein am Samstag in der Auslieferung ist und niemand angetroffen wird, der den Empfang quittieren kann (oder will), wird - genau. Eine Benachrichtigung eingeworfen, nicht das Einschreiben. Mission failed.

Die einzige gerichtsfeste Zustellung ist die schon beschriebene durch einen Gerichtsvollzieher. Punkt.
 
Daumen hoch auch für VIBU-Online.de! GTX970 am 9. Februar abgeschickt, Kaufpreis in voller Höhe am 26. Februar auf dem Konto zurückerhalten. :)
 
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