Pickebuh
Enthusiast
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Natürlich ist Spulenfiepen ein Sachmangel. Genau wie ein Kratzer im Lack bei einem Neuwagen oder ein quietschendes Radlager...
Irgend eine Quelle ?
Ein Kratzer im Lack ist eine Beschädigung, daher ein Sachmangel. Ein Radlager, was Geräusche macht ist eindeutig defekt, also wieder ein Sachmangel. Es hängt immer davon ab, was ein Defekt ist und was einfach Stand der Technik ist.
Eine Spule die Zirpt, ist nur dann ein Sachmangel, wenn es den Betriebszustand des Gerätes beeinträchtigt. Also ein Musikverstärker, der unschöne Nebengeräusche macht, ist eindeutig reklamationswürdig.
Einzige Ausnahme ist der Kaufvertrag. Steht in diesem explizit drin, das ein Grafikkarte gekauft wird, die kein Spulenfiepen aufweisen soll, so ist der Händler auch daran gebunden diese so zu liefern. Aber finde mal einen Händler, der solche Verträge anbietet.
Sowas findet man in keiner AGB und wird gerne vom Händler abgewimmelt.
Bei einer Grafikkarte aber, ist der Lüfter schon so laut, das es eben kein Sachmangel ist, wenn die Spulen auch noch Geräusche machen. Um da wirklich etwas zu ändern muss daher ein Gericht über den Umstand entscheiden, ob zu laute Spulen bei einer Grafikkarte, den Sachverhalt eines Sachmangels entsprechen.
Und selbst dann zählt dieses Urteil nur für diese eine Karte. Eine andere Karte mit anderen Lüfter, ist wieder neu zu beurteilen.
Dann gibt es noch das Wörtchen "unwesentlich" Bei diesem ist zwar ein Mangel bewiesen, der aber für den Betrieb des Geräts unwesentlich einzustufen ist. Somit muss der Käufer damit leben.
Um wirklich etwas zu erreichen müssten Sammelklagen eingereicht werden. Die Hersteller knicken dann recht schnell ein und verharzen halt in Zukunft ihre Grafikkartenspulen.
Wenn man es allerdings dann so handhabt wie BRD. Dann ändert sich an der Problematik nichts. Mir persönlich wäre es einfach zu blöd 10 Karten zu bestellen und 9 davon wieder zurück zu schicken. Dann lieber das Problem an der Wurzel packen und in Zukunft nie wieder etwas zurück schicken zu müssen.
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