SchneeLeopard
Legende
DHL ist nun mal Faul
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Keks:
Wenn Menschen unfähig sind sich mit der Meinung anderer sachlich auseinanderzusetzen, andere beleidigen, diffamieren, mobben und quasi ein Klima der Meinungsdiktatur schaffen. Da schlägt im wahrsten Sinne des Wortes das linksextreme Gedankengut durch.
Und liebe Teilnehmer:
Genau deswegen kotzt mich das dumme Gelaber über Freiheit zum 25. Jahrestag des Mauerfalls so megamäßig an. Und hätte ich schon damals gewusst, für was für bedauernswerte Zeitgenossen ich einige Jahre meiner Freiheit geopfert habe bzw. von was für Abschaum man sich jetzt schon wieder dumm kommen lassen muss, hätte ich befürwortet, die sogenannte Mauer noch ein paar Meter höher bauen lassen. Ich hätte wissen müssen, daß das Danach wieder Menschen hervorbringt, die unter Freiheit nur ihre eigene verstehen.
Sprich, man müsste seinen Überholvorgang abbrechen und sich wieder zurückfallen lassen, bis eine passende Lücke vorhanden istEin Überholverbot gilt auch dann, wenn der Verkehrsteilnehmer vor dem Verkehrsschild mit dem Überholvorgang begonnen hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem Beschluss bestätigt.
Ein Autofahrer war zu 70 Euro Bußgeld verdonnert worden, weil er trotz Überholverbots (Vorschriftzeichen 277 und 276 der Straßenverkehrsordnung) auf der A1 an mehreren Fahrzeugen vorbei gefahren war. Seine Begründung, dass er keine Lücke zum Einscheren finden konnte, ließ das Gericht nicht gelten. Zeigt ein Schild das Überholverbot an, müsse der Überholvorgang immer abgebrochen werden (Aktenzeichen 1 RBs 162/14).
Hast du das nicht vorhin schon im Keks Fred gemacht?
Laut OLG Hamm, handelte es sich dabei um ein Verfahren, gegen einen LKW Fahrer, der gegen den Bußgeldbescheid einspruch eingelegt hat.
Ein LKW der auf der A1 bremst, um eine mögliche Einschermöglichkeit zu finden, damit er den Überholvorgang abbrechen kann. Der würde bei der nächstbesten Möglichkeit gelyncht werden.
Und wenn er sich nicht sicher sein kann, dass es reicht, muss er es halt lassen.