elchupacabre
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Die Queen zb. per Dekret!
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Ich denke, hier hast du "nur" das Recht auf Mietzinsminderung, nicht auf aussetzen!
beauftragt, haftet entsprechend § 14 AEntG wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, unabhängig von eigenem Verschulden dafür, dass
der von ihm beauftragte Unternehmer,
dessen beauftragter Nachunternehmer,
ein von diesem Unternehmer oder Nachunternehmer beauftragter Verleiher
einem Arbeitnehmer den Nettolohn und im Falle von Bauleistungen im Bauhauptgewerbe Beiträge an die Urlaubskasse des Baugewerbes zahlt.
Ich bin ja wirklich kein Gegner von Mindestlohn, aber wenn ich sowas lese bekomm ich nur das kotzen:
Quelle: Zoll online - Haftung des Auftraggebers
Ich darf mich also vergewissern, dass der Lieferant vom Lieferanten unseres Trockenbauers auch die Auflagen des MiLoG einhält. Gaaaanz großes Kino. Vielen Dank nach Berlin dafür.
Dann kommt das in den Vertrag mit dem subunternehmer und wird mit entsprechender Vertragsstrafe belegt. Wo ist das Problem?
Ist das eigentlich Absicht, dass dort Verwaltungstatigkeiten nicht aufgeführt sind? Ein Schelm wer da böses denkt..
Briefdienstleistungen,
Oha, gar kein Wasser ist natürlich echt heftig (während nur Kaltwasser "nur" unkomfortabel ist). Das würde mich natürlich auch mehr als ankeksen.
Zahnschmerzen beim Zahn? Ui.
Das war sicher nur ein Tippfehler von ihm. Sei nicht immer so kleinlich.
Wieder ausgerastet und gegen die Wand geschmissen?
Dann stell halt nur auf wichtig....