Deshalb meinte ich in einem meiner vorangegangenen Beiträge, dass man ggf. das "System" anpassen muss, damit es funktioniert.Ohne jetzt zu googeln meine ich, dass Wiederholungstat nur bei Bußgeld vorliegt, also wenn du auch mindestens einen Punkt bekommst.
Im owi-bereich ist sowas nicht vorgesehen. Trotzdem kann die Behörde da Vorsatz annehmen wenn du zum Beispiel mehrfach in einem halben Jahr auf der gleichen Strecke zb 15 kmh zu schnell warst.
Dazu gehört eben u.a.:
- Erweitern auf OWi's (statt nur auf Bußgelder).
- Ggf. erweitern der Personalstärke, damit alle OWi's bearbeitet werden können.
Aber nein. Stattdessen führt man Deiner Meinung nach einfach ein ganz anderes System ein, indem Carlo Cool einfach mehr zur Kasse gebeten wird, als Opa Werner.
Achtung: der nachfolgende Abschnitt bezieht sich auf meine rein subjektive Meinung:
Leuten, denen das Anheben von Bußgeldern am Allerwertesten vorbeigeht (weil Sie Geld wie Heu haben), den kommt man auch nicht mit volatilen Tagessätzen bei, sondern durch Entziehung der Fahrerlaubnis. Da es so etwas ähnliches schon gibt, sollte man diesen Bereich einfach nur noch ausbauen.