Anhalter
Enthusiast
Lieferant einer Anlage gegen den wir seit 2018 auf Rückabwicklung klagen hat nun gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Hätte an diese unendliche Geschichte ja gerne mal eienn Haken gemacht, aber andererseits sind die angesetzten Zinsen auf die Summe gar nicht zu verachten. War ja auch irgendwie zu erwarten.