München (dpa). Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. „Natürlich sind die gesellschaftlichen Verhältnisse ein Grund“, sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Im Jahr 2018 übertrugen deutsche Richter das Sorgerecht in Scheidungsverfahren in 914 Fällen auf die Mutter, in 251 Fällen auf beide Eltern gemeinsam und nur in 102 Fällen auf den Vater. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.
In „isolierten Familiensachen“ – in Verfahren, die nicht zeitgleich mit einer Scheidung liefen – bekam die Mutter in 10.926 Fällen das Sorgerecht, der Vater nur in 4.076 Fällen. Einen Großteil (12.318 Fälle) machten da allerdings auch noch die Fälle aus, in der das Sorgerecht an „einen Dritten“ wie beispielsweise das Jugendamt ging.
Auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bestätigt sich diese Tendenz: In 3.937 Fällen wurde der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, in 2.467 beiden Eltern gemeinsam und nur in 1.811 Fällen dem Vater allein. 4.466 Mal ging das Sorgerecht auch hier an „einen Dritten“.