sidewinderdxii
Legende
Kann man schon, man kann die Frau ja auswählenSchwiegermutter - Leider kann man sich die Familie zur Frau nicht aussuchen.
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Kann man schon, man kann die Frau ja auswählenSchwiegermutter - Leider kann man sich die Familie zur Frau nicht aussuchen.
im türkischen gibt es ein Sprichwort: schau dir die Tochter an, dann nimm die Mutter...ähh andersherum: schau dir die Mutter an, erst dann nimm die TochterSchwiegermutter - Leider kann man sich die Familie zur Frau nicht aussuchen.
Das ist einfach, Corsair Virtuoso SE oder XT.Mein Logitech G935 stirbt langsam und ich hab keine Ahnung durch was es ersetzt werden könnte.
Will unbedingt wieder Wireless, auch wenn Ton/Mic Qualität nicht so gut ist (Wobei ich mit dem G935 wahrscheinlich eh nicht verwöhnt wurde )
Ich war tanken und habe die Brille kurz abgesetzt und auf den Fahrersitz gelegtNicht gesehen, nehm' ich mal an
Ich hab meine Sonnenbrille mal auf die Mittel-Armlehne gelegt und beim einsteigen dann mit dem Ellbogen demoliert Ich achte seitdem immer drauf sie niemals irgendwohin zu legen wo man theoretisch draufsitzen würde oder mit dem Arm dran kommt. Gerade wenn mann ne Brille mit Korrekturgläsern hat wird das schnell teuer Man vergisst einfach eh ständig wo man sie hingelegt hat und zack ist der Arsch draufIch war tanken und habe die Brille kurz abgesetzt und auf den Fahrersitz gelegt
Ich meine dass der Arzt gesetzlich verpflichtet ist die Aufnahmen an den Patienten weiterzugeben (oder zumindest auf Wunsch bereitzustellen). Wenn die "Experten" dann dafür kein Onlinesystem nutzen bleibt nur noch die Weitergabe via CD. Wahrscheinlich ist die CD dann noch wirtschaftlicher als USB Sticks. Aber wie auch immer.Hatte eigentlich gedacht dass das heutzutage ohne Datenträger geht.
War offenbar (wirklich) sehr lange nicht mehr beim Arzt/Spezialisten
Hol den kurzen (eben auch gern) 3 von 4 Wochenende von der Ex, aber sie sieht sich nicht im Stande auch mal zu fahren, weil bei dem was ich verdiene müssen die Spritpreise ja drin sein. Sie ist seit nem halben Jahr Arbeitslos und deswegen ist das ja nicht ihr Problem. Man müsste sich halt auch mal um ne Arbeit kümmern
Ich hab keine Kinder, aber 3 Sekunden Googlen widerlegt das doch direkt.Bringen u holen der Kinder ist Sache vom Vater lt Rechtssprechung.
So ist vermutlich meist die Mutter sorgeberechtigt, aber es ist nicht pauschal der Vater, der sich kümmern muss.Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst abholen und danach wieder zurückbringen. Der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem der umgangsberechtigte Elternteil das Kind abholt, ist verpflichtet, das Kind rechtzeitig vorzubereiten (Koffer packen, Anziehen usw.).
Zahl ihr doch das 9€ Ticket, Zeit hat sie ja.Hol den kurzen (eben auch gern) 3 von 4 Wochenende von der Ex, aber sie sieht sich nicht im Stande auch mal zu fahren, weil bei dem was ich verdiene müssen die Spritpreise ja drin sein. Sie ist seit nem halben Jahr Arbeitslos und deswegen ist das ja nicht ihr Problem. Man müsste sich halt auch mal um ne Arbeit kümmern
Dann einfach noch ne Wohnung in zentraler Lage bezahlenDafür müsste sie wo anders wohnen als in nem 12 Häuser Kaff
Der das Umgangsrecht hat muss das Kind holen, sprich hier der Vater.
Es ist natürlich auch umgekehrt möglich, kenne persönlich aber keinen Fall wo das so ist.
Was laberst du für einen Müll. Ja, die Tendenz ist klar, aber von "immer" zu sprechen... Bekomm ich direkt wieder Puls.Eben, deswegen wird immer der Vater der arsch sein und die Mutter ist fein raus
München (dpa). Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. „Natürlich sind die gesellschaftlichen Verhältnisse ein Grund“, sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Im Jahr 2018 übertrugen deutsche Richter das Sorgerecht in Scheidungsverfahren in 914 Fällen auf die Mutter, in 251 Fällen auf beide Eltern gemeinsam und nur in 102 Fällen auf den Vater. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.
In „isolierten Familiensachen“ – in Verfahren, die nicht zeitgleich mit einer Scheidung liefen – bekam die Mutter in 10.926 Fällen das Sorgerecht, der Vater nur in 4.076 Fällen. Einen Großteil (12.318 Fälle) machten da allerdings auch noch die Fälle aus, in der das Sorgerecht an „einen Dritten“ wie beispielsweise das Jugendamt ging.
Auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bestätigt sich diese Tendenz: In 3.937 Fällen wurde der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, in 2.467 beiden Eltern gemeinsam und nur in 1.811 Fällen dem Vater allein. 4.466 Mal ging das Sorgerecht auch hier an „einen Dritten“.
Was laberst du für einen Müll. Ja, die Tendenz ist klar, aber von "immer" zu sprechen... Bekomm ich direkt wieder Puls.