1. Klauseln sind toll, aber deshalb nicht gleich rechtlich stets Gesetz. Die können auch schlicht ungültig sein.
2. Diese spezielle Klausel ist nicht neu und durchaus okay, da der Kunde ggf. den Hersteller bis auf Ewigkeiten festnageln könnte, wenn irgendwas nicht lieferbar ist, worauf der Hersteller ggf. nicht mal Einfluss hat. Was die Klausel hingegen NICHT sagt ist, dass man etwas ändern darf ohne dafür dann die entsprechende Kompensation zu geben. Es fällt was weg? Fein, das Geld dafür behalten ist aber nicht drin.
Auch wenn es dein bester Freund ist, erzählt er dir da Unsinn, warum auch immer. Er ist dein Händler, dein Vertragspartner, er ist dafür zuständig und ganz sicher würde ich seine Aussage rechtlich prüfen lassen. Ich behaupte mal, laut dem Vertrag ist ein Auto mit dieser Soundanlage geschuldet. Wird dies nicht geliefert, hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.
Geh zum Anwalt. Ich wette mit dir, dein "bester" Freund bewegt sich ganz schnell wenn das Anwaltschreiben kommt. Ich würde mich auch nicht an BMW verweisen lassen, aber das kann dir auch dein Anwalt dann erklären.