Dann würde ich aber doch nochmal nach einer anderen Marekenwerkstatt mit dem Spezialfachpersonal schauen (oder bei Audi direkt nach dem geschulten Personmalsatandorten fragen) und die um den Service bitten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da vom Hersteller keinen Konstruktionsfehleranteil an der Behebung geben soll.
Das VGH ist aber echt gut, der Automatenladen darf nicht verkaufen, aber die Tankstellen sind trotzdem offen. Oder sind die Tankshops in Hessen am Wochenende auch zu?
Dass dieses Urteil nicht mehr anfechtbar sein soll würde ich aber doch bezweifeln, auch wenn die es schreiben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da vom Hersteller keinen Konstruktionsfehleranteil an der Behebung geben soll.
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Das VGH ist aber echt gut, der Automatenladen darf nicht verkaufen, aber die Tankstellen sind trotzdem offen. Oder sind die Tankshops in Hessen am Wochenende auch zu?
Dass dieses Urteil nicht mehr anfechtbar sein soll würde ich aber doch bezweifeln, auch wenn die es schreiben.