TheFrozen
Urgestein
- Mitglied seit
- 25.05.2008
- Beiträge
- 494
Gerade Post aufgemacht, 2 Parktickets zu je 40 Euro.
Mein Fitnessstudio hat sei 2 Monaten Kamera Überwachung mit Kennzeichenerkennung. Man muss sich dann im Fitti per QR einbuchen.
Gerade angerufen, das wäre wohl mein Fehler, weil ich das Kennzeichen nicht eingebucht hätte. Bissl mit dem Kerl rumdiskutiert, er hat dann im System gesehen, das ich regelmässig auf dem Parkplatz stehe. Aber ich hätte mich an den 2 Tagen nicht eingebucht. Nach weiteren Diskussionen hat er dann angeboten, die beiden Tickets aus Kulanz zu löschen, wenn ich ihm den Nachweis schicke, das ich im Fitti war.
Keine Halterhaftung
Der BGH stellte klar, dass es bei Privatparkplätzen keine Halterhaftung gibt. Das bedeutet, dass der Halter, wenn er nicht selbst gefahren ist, ein Privatparkplatz-Knöllchen nicht bezahlen muss. Das gilt ebenso für Kosten der Halterermittlung und Inkassogebühren.
Privatparkplatz-Knöllchen – keine Halterhaftung aber pauschales Bestreiten genügt nicht (BGH, Urt. v. 18.12.2019 – XII ZR 13/19) - RechtsTipp24
Betreiber von Privatparkplätzen verlangen bei der Überschreitung der zulässigen Parkdauer oft ein erhöhtes Parkentgelt von 20-30 Euro. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer das Einlegen einer Parkscheibe vergessen hat. Ärgerlich für Parkplatzbetreiber ist, dass es im deutschen Zivilrecht keine...
rechtstipp24.de
Vielleicht bist du ja gar nicht selbst gefahren ;-)