[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

Hmm okay seit wann gilt das mit dem 750kg Anhänger, ich könnte schwören, dass ich es vor nem Jahr noch anders gelernt hab.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Grundsätzlich mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zG. Übersteigt das Anhängergewicht diesen Wert, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges die 3,5-t-Grenze nicht überschreiten.

Heißt: wie schon erwähnt: Anhänger maximal zulässiges Gewicht <750kg = Gesamtmasse von 3,5t + Anhänger 750kg
Anhänger über 750kg = Gesamtmass von 3,5t
 
5 Keks-Seiten voll mit Führerschein-Quatsch. Ich fasse es nicht :fresse:
 
Versteh ich das richtig: Mit BE darf ich Fahrzeug (max. 3,5t) und Anhänger (max. 3,5t) zusammen also 7t Gesamtmasse ziehen?
 
Gabs hier nicht mal einen Auto Thread?
 
Versteh ich das richtig: Mit BE darf ich Fahrzeug (max. 3,5t) und Anhänger (max. 3,5t) zusammen also 7t Gesamtmasse ziehen?
Ja, genau das.
Da machste 5 Fahrstunden separat und darfst das dann fahren. Das witzige daran ist, dass die Anhänger, die du bei den Fahrstunden dran hast, doch eh an deinem Golfklasse-Fahrstundenauto hängen und dann sowieso fast nix wiegen :rolleyes: Sind ja meist nur diese 1Achserchen, wo man normalerweise Werbung drauf kleistert :rolleyes:
Dafür sollste dann nochmal 4-600€ latzen :fire::stupid:
 
ist doch aber bescheuert
bei BE fahren die doch unbeladen, oder?
dann kriegen die vllt. ne Sinn für die Abmessungen, aber nicht fürs bremsen und Kurvenverhalten
 
Ja, genau das.
Da machste 5 Fahrstunden separat und darfst das dann fahren. Das witzige daran ist, dass die Anhänger, die du bei den Fahrstunden dran hast, doch eh an deinem Golfklasse-Fahrstundenauto hängen und dann sowieso fast nix wiegen :rolleyes: Sind ja meist nur diese 1Achserchen, wo man normalerweise Werbung drauf kleistert :rolleyes:
Dafür sollste dann nochmal 4-600€ latzen :fire::stupid:

Seit diesem Jahr nicht mehr. Die Prüfungsrichtlinie hat sich geändert.
 
Erkältung incoming...

Erstmal warmes Bier gekauft, soll ja helfen. Wird bis zur Anwendung im Kühlschrank gelagert.
 
Bah warmes Bier wäre das letzte. Vorher lege ich mich ne woche so ins bett.

Warum soll das eigentlich helfen? Ist das nicht genau so ein hoax wie, dass kalte Pepsi ohne Kohlensäure eine Schwangerschaft verhindern kann?
 
Irgendwie geht es mir scheiße. Zu gut um Uni zu schwänzen, zu schlecht um mich nicht jeden Tag in der Uni dafür zu verfluchen nicht daheim geblieben zu sein. Aspirin kriegt mich morgens so halbwegs in die Gänge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleich mündliche Mathe Abiprüfung... Besonders Integralrechnung kann ich gar nicht...

Gesendet von meinem ONE A2003 mit Tapatalk
 
Bah warmes Bier wäre das letzte. Vorher lege ich mich ne woche so ins bett.

Warum soll das eigentlich helfen? Ist das nicht genau so ein hoax wie, dass kalte Pepsi ohne Kohlensäure eine Schwangerschaft verhindern kann?
Er legt es ja sicherheitshalber kalt :d
Und es soll eigentlich dazu dienen, dass du alles rausschwitzt. Effekt: Fragwürdig
 
Ich bin todunglücklich mit meinem Job und habe auch offen und ehrlich 2x mit meinem Chef darüber gesprochen was mir im Betrieb nicht gefällt

Er hat mir versprochen sich drum zu kümmern aber seit monaten tut sich da nichts, habe natürlich auch Bewerbungen geschrieben aber bis jetzt leider nicht viel positives dabei gewesen

Ich weiß nicht was ich machen soll, muss gleich arbeiten aber quäle mich jetzt schon rum
 
Zuletzt bearbeitet:
Willkommen im Club
 
Das fast alle Händler bei Ali über Nacht die Preise erhöht haben, damit sie zu diesem komischen Sale möglichst dicke Rabatte geben können... Entweder heute für das doppelte von gestern bestellen, oder in einer Woche für 10% weniger als gestern :wall:
 
So ist es, da ich aber momentan beim Renovieren unseres Hauses bin, hab ich keinen Kopf für Jobsuche. Gespräche mit den Chefitäten fruchteten auch nicht, weil sie sowieso unfehlbar sind. Spätestens im Herbst seh ich mich aktiv um.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh