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Mein Liebherr, letztes Jahr gekauft, kann das nicht. Aber dafür verbraucht er viel zu wenig Strom.Kann man eigentlich bei allen Modellen aus diesem Jahrtausend wechseln. Hab zumindest schon seit Jahren nix mehr gesehen, wo man das nicht könnte.
Und das Hirn wurde ihr auch schon lange raus gevögelt...
Nicht alle Kombis haben getrennte Regelungen. Zumindest der gorenje in meiner Küche hat nur 1 Regler/Kompressor. Daher muss zum Abtauen alles abgestellt werden und ich kann das TK-zeug solange nicht im extra tierfer gedrehten Kühlteil bunkern. 2 Regler erhöhen halt vermutlich auch den Stromverbrauch da ja 2 getrennte Kühlkreise nowendig sind.Hab gelesen dass man bei den Kühlgefrierkombination die Temperaturen wohl separat steuern kann. Brauch ich das? Keine Ahnung
Nicht alle Kombis haben getrennte Regelungen.
Pi-holeWas bestellt und bei Recherche nach dem Shop herausgefunden, dass es das Produkt für mehr als die Hälfte bei Aliexpress gibt.
Und jetzt bombadiert mich Facebook/Instagram mich Werbung zu ähnlichen Produkten.
+1Pi-hole
Gönn' dir
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Alle zusammen, immer abends gehört und mit meinen Eltern auf Autofahrten. Auch die Bücher habe ich verschlungen. Mit den ??? oder fünf Freunden konnte ich hingegen nie was anfangen.
Die Strafen in Deutschland sind einfach zu mild.Und schon wieder hat ein Raser jemanden angefahren und getötet, weil man ja unbedingt vor der Polizei fliehen muss.
Und schon wieder hat ein Raser jemanden angefahren und getötet, weil man ja unbedingt vor der Polizei fliehen muss.
Die Strafen in Deutschland sind einfach zu mild.
Hoffentlich, gab ja schon solche und solche Entscheidungen vor Gericht.
Aber davon ab sollte der Führerschein lebenslang entzogen werden.
Dieser Raser der in Stuttgart 2 Leute getötet hat muss 5 Jahre hinter Gitter, aber den Führerschein muss er nur für 4 Jahre abgeben. Ein Witz.
Das wäre dann afaik auch "nur" eine (grob) fahrlässige Tötung. Mord setzt eine Tötungsabsicht vorraus, muss also geplant, oder Ziel der Handlung gewesen sein und das ist es bei sowas idR nicht.In dem Fall dürfte die Staatsanwaltschaft mit mit einem Mordvorwurf durchkommen, der Typ hat es ja billigend in Kauf genommen, jemanden zu verletzen und zu töten, als er vor der Polizei abgehauen ist.
Könnte man meinen ist aber nicht so.Das wäre dann afaik auch "nur" eine (grob) fahrlässige Tötung. Mord setzt eine Tötungsabsicht vorraus, muss also geplant, oder Ziel der Handlung gewesen sein und das ist es bei sowas idR nicht.
Nach meinem Rechtsverständnis unterscheidet sich Mord und Tötung nur dadurch, das bei Mord eben eine Absicht bestand.Wenn ich es noch recht im Kopf hab, war das bei Flucht eine Gradwanderung ob da Mord oder fahrlässige Tötung rein zählt. Weil es Situationsbedingt ist. Und es scheint auch mit darauf an zu kommen, wie man sich vor Gericht verhält.
Ja da sollte man sich nochmal etwas weiter bilden wenn man das denkt.Nach meinem Rechtsverständnis unterscheidet sich Mord und Tötung nur dadurch, das bei Mord eben eine Absicht bestand.
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Nach aktueller Rechtslage und der juristischen Definition von Mord, kommt man da eben so ohne weiteres eben nicht zu Mord, sondern "nur" zu einer fahrlässigen Tötung.Problem ist, das bei zu schneller Fahrweise wohl niemanden eine Tötungsabsicht nach zu weisen wäre, was die ganze Debatte ja so schwierig macht.
Wie gesagt, bin kein Rechtsanwalt, hatte bei der Aussage also sicher nicht die entsprechenden Seiten des StgB im Kopf, aber diverse Mordmerkmale die da Wikipedia z.B. nennt sind mir bekannt.Und die Mordmerkmale sind eine Absicht. Da hat Liesel nicht unrecht, auch wenn ich nicht weis ob er dabei an die Mordmerkmale gedacht hat.
Es reicht für was? Es Mord zu nennen? Ne, sehe ich nicht so.Diese Spinner nehmen es billigend in Kauf jemanden zu verletzen oder zu töten, wenn sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, durch die Stadt heizen. Da ist es egal ob Illegales Autorennen oder Flucht vor der Polizei. Es billigend in Kauf zu nehmen reicht schon.
Also wenn der Passant gerade noch zur Seite springen konnte und ggf. nur noch gestreift wird, ist das gegeben. Aber wie du ja schon sagst, die Flucht alleine reicht dafür nicht, also kann eine Tötung bei einer Flucht auch nicht so einfach als Mord deklariert werden. Da muss dann schon noch was anderes her.Du verallgemeinerst ein wenig zu sehr wenn man nach dem Gesetz geht. Es wäre dann kein Versuchter Mord wenn rein gar nichts weiter passiert. Dafür muss etwas mehr passieren. Entweder das Vorbereiten oder ein vereitelter Mord. Die Flucht oder das reine Rasen zählt da nicht mit rein.
Und genau sowas kommt am Ende raus, wenn man anfängt Mord unterstellen zu wollen, wo nur eine fahrlässige Tötung vorliegt.Umgekehrt müsste man ja dann sagen, das jeder der auch nur 1kmh zu schnell fährt wegen versuchten Mordes angeklagt werden kann.
Das sind eher die "Weichheiten" des Gesetzes. Wer versucht auszubrechen, braucht nicht gerade auf eine Milde durch "gute Führung" zu hoffen, is ja klar. Das ist aber kein Straftatbestand.Das Grundrecht der Freiheit zählt nicht so einfach wenn die Polizei jemanden Verfolgt auf Verdacht einer Straftat. Für genaueres müsste man die jeweiligen Gesetze, welche die Grundrechte definitiert, genauer betrachten.
Ein Gefängnisausbruch hat weitere Folgen, da man der Strafe entgehen will. Es gibt dann zwar keine Verlängerung der Strafe, aber dinge wie restliche Strafe auf Bewährung wird eher verneint. Eventuell auch eine strengere Haftverwahrung.